In vorstehender Arbeit wird beschrieben, wie ein Verein zum Zweck der Gesundheitsförderung gegründet werden kann, wie eine mögliche Satzung des Vereins aussehen könnte und das die Vereinsgründung eine Möglichkeit der Verstetigung bietet. Da das Quartiersmanagement der Initiator der Vereinsgründung ist, müssen zunächst Bürger gefunden werden, die den Verein gründen. Der Park am Ehrenmal wird in den nächsten Jahren mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) umgebaut und attraktiver gestaltet. Die Möglichkeiten zur Durchführung von Projekten im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ und dessen Verfügungsfonds sind vielfältig. Die erfolgreichsten Projekte müssen weitergeführt werden, um langfristig eine Gesundheitsförderung zu erreichen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Ausgangslage/ Handlungsbedarf
3 Handlungsempfehlung
3.1 Vereinsgründung
3.2 Vereinssatzung
3.3 Mitglieder Akquise (Zeitstrahl, Evaluation und Zielgruppe)
3.4 Finanzierung
4. Schlussfolgerung
5. Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Wattenscheid ist einer der Stadtteile in Bochum die Fördermittel der Städtebauförderung für das Förderprogramm „Soziale Stadt“ vom Land NRW bekommen haben. Das Programm „Soziale Stadt“ in Bochum Wattenscheid hat das Thema „gesundes Wattenscheid- Familienfreundlich und generationengerecht auf die Agenda“ gesetzt.(Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, 2013)
Gesundheitsförderung verlangt ein koordiniertes Zusammenwirken unter Beteiligung der Verantwortlichen in Regierungen, im Gesundheits-, Sozial- und Wirtschaftssektor, in nichtstaatlichen und selbstorganisierten Verbänden und Initiativen sowie in lokalen Institutionen und der Bürgerinnen und Bürger selbst, heißt es in der Ottawa Charta 1986.(WHO, 1986)Kommunales Gesundheitsmanagement erfordert Handlungskohärenz, vertreten, befähigen, sowie vermitteln und vernetzen(Hartlieb, 2007, 2010). Um kommunale Entwicklungszusammenarbeit nachhaltig zu gestalten, sind Dezentralisierung und Partizipation wichtig. Diese erreicht man beispielsweise durch Intermediäre Instanzen wie Mütterzentren oder Dezentralen.(Hartlieb, 2007). Das Quartiersmanagement hat daher zur Aufgabe, während der Laufzeit des Programms „Soziale Stadt“ Strukturen aufzubauen und sich entbehrlich zu machen. Bereits während der Programmlaufzeit müssen Möglichkeiten zur Verstetigung geschaffen werden, um Nachhaltigkeit gewährleisten zu können(Bundesministerium für Umwelt Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit, 2016). Ziel dieser Hausarbeit ist die Vorstellung einer Handlungsempfehlung insbesondere für eine nachhaltige gesundheitsförderliche Versorgung in dem Park am Ehrenmal in Bochum Wattenscheid. Im Sinne der Nachhaltigkeit sollen die gelungenen Projekte, welche innerhalb des Programms „Soziale Stadt“ durchgeführt wurden, durch die Bürger weitergeführt werden. In der vorliegenden Hausarbeit wird herausgearbeitet, wie ein Verein für den Park am Ehrenmal gegründet werden kann, welcher nachhaltig und gesundheitsförderlich in Bochum-Wattenscheid für alle Altersgruppen attraktiv ist. Wie können die Mitglieder zur Vereinsgründung akquiriert werden? In der Mitgliederakquise wird die vertikale Zusammenarbeit über verschiedene Hierarchieebenen, von Politikebenen bis zu den Bürgern benötigt. In der Vereinszusammenarbeit soll eine horizontale Vernetzung im Vordergrund stehen.
2 Ausgangslage/ Handlungsbedarf
Die Gesundheit im Quartier steht im Mittelpunkt der Bemühungen des Amtes für Stadtplanung und Wohnen der Stadt Bochum. Daher wird in dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) „Gesundes Wattenscheid-Familienfreundlich und generationengerecht“ ein besonderer Fokus auf Gesundheit und Familienfreundlichkeit in Bochum Wattenscheid gelegt. Die Schaffung gesunder Lebensverhältnisse und positiv beeinflussende Lebensräume sind unter anderem Barrierefreiheit, Freiraumzugang, funktionierende Nachbarschaften und Netzwerke. Diese sollen in Wattenscheid verbessert oder optimiert werden, heißt es im ISEK Bochum Wattenscheid. Hauptrisikofaktor für körperliche, seelische und geistige Gesundheit von Kindern in Deutschland ist die Armut. In Bochum Wattenscheid liegt der Arbeitslosenanteil im Vergleich zum städtischen Durchschnitt hoch, damit einhergehend ist das Einkommen niedrig und die Kinderarmut ist ebenso überproportional hoch. Die vorhandenen Bewegungsmöglichkeiten für Kinder sind in angebracht des Bedarfs nicht angemessen und für verschiedene Altersstufen der Kinder und Jugendlichen nicht altersgerecht konzipiert. Es fehlen zudem Kommunikationsorte für ältere Bürger. Außerdem sollte das Miteinander zwischen unterschiedlichen Altersklassen unterstützt werden. Diese Aspekte wurden während eines Beteiligungsverfahrens im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ von den Bürgern deutlich kommuniziert. Weiterhin kritisierten die Bürger den Pflegezustand des Parks am Ehrenmal und dessen Sauberkeit. Die Freiraumplanung des Parks am Ehrenmal ist hier ein wichtiger Faktor, um stressbedingte Faktoren zu reduzieren. Ein Ort der Ruhe, Erholung, des Naturerlebnisses, der Fitness, Bewegung und Kommunikation muss für alle Generationen geschaffen werden. Dies wurde auch mehrfach von den beteiligten Bürgern gewünscht. Ziel ist es, allen Bürgern Wattenscheids eine generationen- und nationalitätsübergreifende sowie barrierefreie Teilhabe im Park zu ermöglichen und ein Umfeld zu schaffen das zu gesundheitsförderlichem Leben anregt.
Es ist geplant in dem Park am Ehrenmal eine Fläche für Gastronomie sowie eine kleine Bühne herzurichten. Das Ehrenmal selbst wird saniert werden und der Spielplatz, sowie ein Bolzplatz aufgewertet. Ein weiterer bestehender Bolzplatz soll zukünftig anders genutzt werden, beispielsweise in Form eines Parcours zum Klettern und zum Chillen. Mit Hilfe des Quartiersmanagements wurden bisher Projekte wie „bewegte und gesunde Kita“, „bewegte und gesunde Schule“, „bewegtes und gesundes Wattenscheid-ganzheitlich gesund und lebenslang-beweg dich Wattenscheid“ und das Projekt „Wattenscheider Gesundheitsmultiplikatoren“ umgesetzt worden. Es ist geplant einen Trägerverein zu gründen, mit dem Ziel der Schaffung eines zentral gelegenen Begegnungsortes zur Förderung des sozialen Miteinanders verschiedener Gruppen, Vereine und Kulturen, Ausgleich des bestehenden Defizits an Raumangeboten, welcher die Organisationsstruktur und die Finanzierung sicherstellt, so heißt es in der Zusammenfassung des ISEK im Handlungsfeld E. Genannt wird das Projekt „Moderationsverfahren Zukunftshaus 2020“. Diese Ansätze beziehen sich allerdings nicht ausschließlich auf den Park am Ehrenmal, sondern auf ganz Wattenscheid(Jansen, 2014; Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, 2013, 2015, 2017).
Durch die geplante Vereinsgründung kann unter Umständen soziale Ungleichheit gefördert werden. Dieser Effekt soll so gering wie möglich gehalten werden Es ist also zu beachten, dass die Vereinsgründer und die Ehrenmitglieder des Vereins drei wichtige Kernpunkte der Gesundheitsförderung vertreten müssen, um gesundheitliche Chancengleichheit im Park am Ehrenmal sicher zu stellen. Diese sind das anwaltschaftliche Vertreten der Gesundheit der Mitglieder des Vereins und der Nutzer des Parks am Ehrenmal, sowie Gesundheitskompetenzen von diesen zu fördern und sie dazu zu befähigen sich gesundheitsförderlich zu Verhalten und eine Brückenfunktion als Intermediäre Instanz herzustellen. Die Akteure/ Steakholder in verschiedenen Settings und Politikbereichen dürfen als Ehrenmitglieder in dem Verein aufgenommen werden und müssen somit nicht zusätzlich Vereinsbeiträge zahlen. Über die Aufnahme bestimmt der Vereinsvorstand, welcher aus der Bürgerschaft entsteht, siehe Vereinssatzung §6, §8 und §10. Die Ehrenmitglieder stellen ihr Netzwerk zur Verfügung und stehen den Vereinsgründern und Mitgliedern beratend zur Seite(Hartlieb, 2007, 2010).
Zu Beginn der Akquise der Vereinsmitglieder wird die Stadtteilkonferenz mit den darin koordiniert zusammenwirkenden Politikfeldern genutzt, um bei der Mitgliederakquise den entscheidenden Anstoß zu liefern. Die Wahrscheinlichkeit, dass die potenziellen Vereinsgründer, Mitglieder und Ehrenmitglieder aus den höheren Milieus hervorgehen, ist hoch. Jedoch soll eine Vergrößerung der sozialen Ungleichheit vermieden werden indem die durchzuführenden Projekte durch den Verein die gesundheitlichen Ressourcen der Anwohner mit niedrigerem Einkommen fördern. Somit profitieren auch Bürger von dem gesundheitsfördernden Verein am Ehrenmal, welche in diesen nicht eintreten, da sie unter anderem dieselben Settings benutzen, beispielsweise die gleiche Schule besuchen.
Best practice Beispiele welche die gleiche Idee verfolgen, konnten nicht identifiziert werden, jedoch gibt es ähnliche Ansätze.
In der Stadt Göttingen wurde beispielsweise ein Nachbarschaftsverein gegründet, welcher sich allerdings keine Gesundheitsförderung auf die Agenda geschrieben hat, jedoch mit dem Deutschen Engagementpreis 2014 und dem Deutschen Nachbarschaftspreis 2017 ausgezeichnet wurde(Stadtteilbüro Leinenberg, 2017)
Von dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit wurde eine Arbeitshilfe für Quartiersmanager für die Umsetzung vor Ort veröffentlicht. Aus diesem geht ein Beispiel von einem Quartiersbüro, das als Förderverein weitergeführt wird, hervor. Finanziert wird der Verein durch die Stadt Raunheim, Spenden und Preisgelder. Ein Quartiersmanager aus der Bürgerschaft ist mit 40 Std./Woche dort beschäftigt.
Ein anderes Beispiel wird aus der Stadt Elmshorn Hainholz genannt, dort wurde ein Stadtteilverein gegründet. Der Vorstand besteht aus professionellen Akteuren der Einrichtungen aus dem Quartier, die Mitglieder sind aus der Bürgerschaft(Bundesministerium für Umwelt Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit, 2016).
3 Handlungsempfehlung
An die Erfolge des Programms „Soziale Stadt“ in Bochum Wattenscheid anknüpfend, empfiehlt es sich einen Verein zu gründen, der es sich zur Aufgabe macht, dass der Park am Ehrenmal belebt wird. Er soll ein Ort der Begegnung und der gesundheitsförderlichen Freizeitgestaltung für Bürger unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Herkunft werden.
Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die erfolgreichen Projekte des Programms „Soziale Stadt“ nachhaltig weitergeführt werden können.
3.1 Vereinsgründung
Die Vereinsgründung ist an im Folgenden genannte Bedingungen geknüpft. Zu der Vereinsgründung sind mindestens sieben Mitglieder erforderlich, daher ist diese Mindestanzahl an erwachsenen Mitgliedern zunächst Ziel der Akquise. Sollten keine sieben Mitglieder akquiriert werden können, ist eine Vereinsgründung nicht möglich. Als weiteres Ziel soll mindestens ein Steakholder als Ehrenmitglied für den Verein akquiriert werden, um zukünftig sein Netzwerk/Setting für den Verein nutzen zu können. Sobald die Mitglieder erfolgreich akquiriert wurden, wird eine Gründungsversammlung einberufen.
In der Gründungsversammlung werden Wahlen zum dem
a) dem 1. Vorsitzenden
b) dem 2. Vorsitzenden
c) dem Schriftführer
d) dem Kassenwart
e) dem Inklusionsbeauftragten
f) dem Jugendwart
g) und dem Seniorenwart
durchgeführt und die Satzung (3.2. Vereinssatzung, S.6) verabschiedet. Der §2 der Satzung kann nach den Interessen und Schwerpunkten der Gründer noch genauer ausformuliert werden. Es wird ein Gründungsprotokoll erstellt in dem Ort und Tag, Schriftführer und Versammlungsleiter, Wahlergebnisse und gefasste Beschlüsse, Name, Anschrift, Beruf der gewählten Vorstandsmitglieder, sowie die Unterschrift des Protokollführers und des 1. Vorsitzenden zu notieren sind. Der Verein muss im Vereinsregister eingetragen werden, um förderfähig zu sein und steuerbegünstigt zu werden (3.3 Finanzierung, S. 7). Dafür müssen alle Vorstandsmitglieder eine schriftlich beglaubigte Erklärung unterschreiben und diese persönlich mit Personalausweis notariell beglaubigen lassen. Zudem ist die Vereinssatzung in Original und in Kopie, sowie Kopien über die Bestellung des Vorstandes, Wahlprotokoll und Annahmeerklärung der gewählten Vorstandsmitglieder vorzulegen. Diese Unterlagen (Satzung und Protokoll) werden von dem Notar an das Amtsgericht weitergeleitet(Deutsches Ehrenamt e.v., "o.d.").
3.2 Vereinssatzung
Der Aufbau von Vereinsatzungen ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vorgegeben. Sie können jedoch in Teilen abgeändert werden. Die hier vorgeschlagene Vereinsatzung orientiert sich an den Satzungen von https://www.wonder.legal/de/ und http://www.alg.de/level9_cms/download_user/Mustersatzung_Verein.pdf .(Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, "o.D.")
§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
1. Der am 18.01.2019 gegründete Verein führt folgenden Namen: Gesundheitsfördernder Park am Ehrenmal.
2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Ab dem Zeitpunkt der Eintragung führt der Verein dann den Zusatz "e.V.“
3. Der Verein hat seinen Sitz in Bochum Wattenscheid.
4. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
5. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
§ 2 Zweck des Vereins
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit im Sinne des §52 Absatz 2 Nr.15 AO.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht:
- Durchführung von gesundheitsförderlichen Projekten, wie urban gardening, Spiel- und Sportfeste im Park am Ehrenmal, Integration verschiedener Settings in den Park am Ehrenmal
- Inklusion von Behinderten, auch bezüglich Partizipation in der Entwicklung und Durchführung der Projekte
- Vorantreiben des generationengerechten Parks am Ehrenmal, auch Erschaffung und Erhalt eines generationsübergreifenden Kommunikationsortes im Park am Ehrenmal
- Geräteausgabe des Spielplatzhauses
- Vertreten des Leitgedankens (Regeln) zum Mehrgenerationenpark
- Kommunikation und Kooperation mit der Stadt Bochum bezüglich des Erhalts und Pflege der Grünflächen
3. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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