Wie beeinträchtigt die Corona-Pandemie den demokratischen Rechtsstaat?
Zusammenfassung
Hierfür wird zuerst der Rechtsstaat, im Besonderen der demokratische Rechtsstaat, definiert. Anschließend werden die Einflüsse der Corona-Pandemie auf verschiedene Grundrechtsbereiche anhand von zwei Verfahren erläutert bzw. aus diesen hergeleitet. Das Fazit greift die Beschlüsse der jeweiligen Gerichte auf, um anschließend daran eine kritische Auseinandersetzung sowie eine eigene Meinung reflektiert darzustellen.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einführung
2 Definition: Rechtsstaat
3 Einflüsse der Corona-Pandemie
3.1 Versammlungsverbote
3.2 Maskenpflicht
4 Fazit
4.1 Grundrechtseinschränkungen
4.2 Kritische Auseinandersetzung
Literaturverzeichnis
Rechtsprechungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
BayIfSMV Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Beschl. v. Beschluss vom
BVerfG Bundesverfassungsgericht
EL Ergänzungslieferung
FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung
GG Grundgesetz
i. V. m. in Verbindung mit
IfSG Infektionsschutzgesetz
o. J. ohne Jahresangabe
o. O. ohne Ortsangabe
o. S. ohne Seitenangabe
OVG Oberverwaltungsgericht
Rn. Randnummer(n)
S. Seite(n)
SARS-CoV-2 severe acute respiratory syndrome coronavirus 2
VG Verwaltungsgericht
VGH Verwaltungsgerichtshof
1 Einführung
Dieses Scientific Essay im Modul Wirtschaft- und Privatrecht behandelt die Ausgangsfragestellung, inwieweit die Corona-Pandemie den demokratischen Rechtsstaat in Deutschland beeinflusst. Diese Fragestellung leitet sich dabei aus der Relevanz der Verfassung und des Rechtstaates für die Rechtswissenschaft im Allgemeinen ab. Daraus ergeben sich im Speziellen die Auswirkungen der Einschränkungen auf die aus der Verfassung hergeleiteten Grundrechte. Hierfür wird zuerst der Rechtstaat, im Besonderen der demokratische Rechtstaat, definiert. Anschließend werden die Einflüsse der Corona-Pandemie auf verschiedene Grundrechtsbereiche anhand von zwei Verfahren erläutert bzw. aus diesen hergeleitet. Das Fazit greift die Beschlüsse der jeweiligen Gerichte auf, um anschließend daran eine kritische Auseinandersetzung sowie eine eigene Meinung reflektiert darzustellen.
2 Definition: Rechtsstaat
Der Begriff des Rechtsstaates entstand im Deutschland des 19. Jahrhunderts, welcher seitdem eine zentrale Rolle in der Rechts- und Verfassungsgeschichte spielt.1 Dessen Grundprinzipen sind hierbei die Folgenden:2
- Rechtssicherheit nach Art. 20 GG;
- Rechtsgleichheit nach Art. 3 Abs. 1 GG;
- Rechtsschutz nach Art. 19 GG.
Wesentliche Bestandteile des Rechtsstaates sind die Freiheits- und Rechtsgarantien, welche auf den Prinzipien des liberalen Rechtstaates beruhen.3 Des Weiteren verknüpft das Grundgesetz den Rechtsstaat weitgehend mit dem Sozialstaat, was die Bildung des sozialen Rechtsstaates zur Folge hat.4
Die bloße Bindung der Staatsgewalt an Gesetze, d. h. die Bindung an den nur formalen Rechtsstaat, stellt keinen wirklichen Schutz gegen staatliche Willkür da.5 Als Beispiel hierfür kann man das nationalsozialistische Regime nennen, welches Unrechtsmaßnahmen formal in Gesetze fasste und somit auf dieser Basis gesetzeskonform regierte.6
[...]
1 Vgl. Pötzsch, H., Rechtsstaat, 2009, S. 28 ff.
2 Vgl. ebd.
3 Vgl. ebd.
4 Vgl. ebd.
5 Vgl. ebd.
6 Vgl. Pötzsch, H., Rechtsstaat, 2009, S. 28 ff.