Rassismus – ein vielfach geprägter Begriff. Bei dem Versuch eine einheitliche Definition zu finden, wird man vermutlich an seine Grenzen stoßen. Auch im Rahmen dieser Arbeit kann daher lediglich die Betrachtung eines kleinen Ausschnittes des Komplexes "Rassismus" vorgenommen werden. Im Fokus wird die Auseinandersetzung mit der Fachstelle Kinderwelten stehen, welche der Thematik ‚Rassismus‘ und "Diskriminierung" im pädagogischen Alltag begegnen möchte. Bei dieser Betrachtung wird auch das Konzept der "institutionellen Diskriminierung" eine elementare Rolle spielen.
Die Fachstelle Kinderwelten findet ihre Wurzeln unter anderem im Anti-Bias-Ansatz, welcher als ein Teil der Bewegungen für soziale Gerechtigkeit zu sehen ist. Kern dieser Bewegungen ist ferner der Anspruch, alle institutionellen und individuellen Formen von Vor-urteilen sowie Diskriminierung zu beenden. So wundert es nicht, dass sich bei der Fachstelle Kinderwelten ebenfalls ein starker Praxisbezug heraus-kristallisiert. Da institutionelle Diskriminierung eine immer stärkere Aufmerksamkeit erfährt, scheint sich genau aus diesem Sachverhalt ein interessanter Untersuchungsgegenstand zu ergeben. Spiegelt sich diese in praktischen Handlungskonzepten für den pädagogischen Alltag in einem entsprechenden Ausmaß wider? Die für diese Arbeit maßgebende Fragestellung wird sich daher darauf beziehen, inwiefern eine Berücksichtigung von institutioneller Diskriminierung im Kontext der Fachstelle Kinderwelten stattfindet.
Gliederung
1. Einleitung
2. Theoretische Grundlagen
2.1 Der Anti-Bias-Ansatz als Basis
2.2 institutionelle Diskriminierung - Rassismus ist nicht nur ein Vorurteil
2.3 Mechtild Gomolla - ein analytischer Orientierungsrahmen
3. Die analytische Betrachtung der Publikation Vorurteilsbewusst (Vor-)lesen, Kinderbücher für alle!
3.1 Ausgangspunkt der Analyse
3.2 Botschaften und Auswirkungen von Diskriminierung
3.3 Kinderbücher als gesellschaftliches Verhältnis
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Rassismus - ein vielfach geprägter Begriff.1 Bei dem Versuch eine einheitliche Definition zu finden, wird man vermutlich an seine Grenzen stoßen. So steht der Begriff im Lichte rechtlicher, politischer aber auch wissenschaftlicher Bemühungen, welche keineswegs deckungsgleich scheinen (vgl. Rommelspacher 2009, S. 25). Auch im Rahmen dieser Arbeit kann daher lediglich die Betrachtung eines kleinen Ausschnittes des Komplexes ,Rassis- mus‘ vorgenommen werden. Im Fokus wird die Auseinandersetzung mit der Fachstelle Kinderwelten stehen, welche der Thematik ,Rassismus‘ und ,Diskriminierung‘ im pädagogischen Alltag begegnen möchte. Bei dieser Betrachtung wird auch das Konzept der institutionellen Diskriminierung‘ eine elementare Rolle spielen.
Die Fachstelle Kinderwelten findet ihre Wurzeln unter anderem im Anti-Bias-Ansatz, welcher als ein Teil der Bewegungen für soziale Gerechtigkeit zu sehen ist. Kern dieser Bewegungen ist ferner der Anspruch, alle institutionellen und individuellen Formen von Vorurteilen sowie Diskriminierung zu beenden. Auch der Anti-Bias-Ansatz möchte für eigene Vorurteile und verschiedene Formen von Diskriminierung sensibilisieren. Dabei setzt er sowohl bei einzelnen Individuen wie auch der Frage nach der gesellschaftlichen Bewertung der Unterschiede an. Allerdings scheinen im Rahmen dessen vor allem praktische Handlungsanweisungen elementar (vgl. Derman-Sparks 2018, S. 301f.). So wundert es nicht, dass sich bei der Fachstelle Kinderwelten ebenfalls ein starker Praxisbezug herauskristallisiert. Jedoch wird auch hier ganz klar der Anspruch formuliert, Ausgrenzung und Benachteiligung im Zusammenhang mit institutioneller Diskriminierung zu sehen (vgl. Wagner 2014, S. 1).
Da institutionelle Diskriminierung eine immer stärkere Aufmerksamkeit erfährt, scheint sich genau aus diesem Sachverhalt ein interessanter Untersuchungsgegenstand zu ergeben. Spiegelt sich diese in praktischen Handlungskonzepten für den pädagogischen Alltag in einem entsprechenden Ausmaß wieder? Die für diese Ausarbeitung maßgebende Fragestellung wird sich daher darauf beziehen, inwiefern eine Berücksichtigung von institutioneller Diskriminierung im Kontext der Fachstelle Kinderwelten stattfindet.
Da eine umfassende Analyse der ganzen Konzeption der Fachstelle Kinderwelten schlichtweg den Rahmen sprengen würde, erfolgt die exemplarische Analyse eines Infobriefs von KiDs Aktuell. Das Projekt KiDs „unterstützt die Realisierung des Rechts aller Kinder auf Schutz vor Diskriminierung sowie des Rechts auf Bildung“ (KiDs, 2020) und ist ein Teil der Fachstelle Kinderwelten. Hier veröffentlichte Infobriefe widmen sich verschiedenen Themen wie etwa Spielmaterialien, Bewegungsspielen oder verschiedene Festen und geben entsprechende Anregungen für eine diskriminierungssensible Praxis. Zur Analyse im Hinblick auf die Berücksichtigung institutioneller Diskriminierung soll an dieser Stelle der Infobrief Vorurteilsbewusst (Vor-)lesen, Kinderbücher für alle! dienen.
Damit eine entsprechende Beantwortung der Frage gewährleistet werden kann, erfolgt im zweiten Kapitel zunächst ein theoretisches Fundament. In einem ersten Schritt gilt es den Anti-Bias-Ansatz knapp zu skizzieren und entsprechende Zielformulierungen herauszustellen. Das darauffolgende Unterkapitel widmet sich dem Konzept der institutionellen Diskriminierung. Indes erfolgen die Betrachtung der gesellschaftliche Relevanz und eine Definition der Begrifflichkeit. Da bis hierhin noch kein entsprechendes Instrument für die Analyse der Publikation gegeben ist, dient das nächste Unterkapitel zur Darstellung des analytischen Orientierungsrahmens. Mithilfe von Mechtild Gomolla wird an dieser Stelle die Basis für das nächste und wohl bedeutendste Kapitel geschaffen - die analytische Betrachtung. Die einzelnen Unterpunkte des dritten Kapitels orientieren sich an den Abschnitten des Infobriefs von KiDs Aktuell. Ein genauerer Aufschluss über die vorgenommene Struktur, welche im Rahmen der Analyse erfolgt, wird allerdings an entsprechender Stelle noch einmal knapp erläutert. Im schlussendlich letzten Kapitel - dem Fazit - erfolgt eine kurze Abschlussbetrachtung sowie eine Beantwortung der anfänglichen Frage.
2. Theoretische Grundlagen
Zunächst werden die Grundsätze des Anti-Bias-Ansatzes dargelegt. Damit werden sowohl der Praxisbezug durch die Darstellung der Ziele als auch, inwiefern eine Berücksichtigung der strukturellen Ebene stattfindet, herausgestellt. Anschließend wird des Verständnisses halber noch einmal genauer das Konzept der ,institutionellen Diskriminierung‘ erläutert, um darauf aufbauend einen entsprechenden analytischen Orientierungsrahmen darlegen zu können.
2.1 Der Anti-Bias-Ansatz als Basis
Der Anti-Bias-Ansatz wurde im Kontext von Kinderwelten als Ansatz vorurteilsbewusster Bildung und Erziehung übersetzt. Kern der Arbeit ist „die Vision einer Welt, in der es allen möglich ist, sich zu entfalten, und in der jedes Kind seine speziellen Fähigkeiten und Begabungen ausbilden kann“ (Derman-Sparks 2018, S. 302). So wundert es nicht, dass das dem Ansatz zugrunde liegende Inklusionsverständnis, entgegen der Mehrheit, auf alle Aspekte sozialer Vielfalt ausgeweitet ist. Es erfolgt keine Reduktion auf Kinder mit Beeinträchtigung und Behinderung, vielmehr haben auch Themen wie Genderbewusstheit, Sexismus, Aspekte sozialer Diversität oder auch unterschiedliche Familienkulturen ihren Platz (vgl. ebd., S. 299f).
Ein solcher Anspruch findet sich auch in den vier Zielen der Anti-Bias Pädagogik wieder - allerdings sind diese keineswegs als alleinstehende Dimensionen zu begreifen. Die Ziele bedingen sich gegenseitig und wirken aufeinander ein (vgl. ebd., S. 303).
Als erstes Ziel gilt sowohl die Herausbildung eines positiven Bewusstseins in Bezug auf die Ich-Identität des Kindes als auch im Hinblick auf seine sozialen Zugehörigkeiten. Die Ich-Identität umfasst in diesem Zusammenhang alle Merkmale, die einem ein Bewusstsein von Individualität geben. Darunter fallen etwa der eigene Name, Interessen, die Familie und vieles mehr. Soziale Zugehörigkeiten bilden sich hingegen unter anderem durch das Geschlecht, die Ethnizität, die Religion oder den sozio-ökonomischen Status aus. Ein positives Bewusstsein von der Ich-Identität und den sozialen Zugehörigkeiten gelten als notwendige Grundlage, um mit anderen ohne Vorurteile interagieren zu können (vgl. ebd., S. 303f.).
Darüber hinaus spielt jedoch auch die Verwendung einer sachlich korrekten Sprache, das innige Pflegen von fürsorglichen Beziehungen zu anderen und das Ausdrücken von Freude sowie Wohlbehagen gegenüber Unterschieden zwischen Menschen eine elementare Rolle. Grundlegend ist dabei die Balance bei der Erkundung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden - Kinder müssen den nötigen Raum erhalten, um diese erforschen zu können (vgl. ebd., S. 304).
„Jedes Kind erkennt unfaire Äußerungen und Handlungen immer besser, verfügt zunehmend über Worte, um sie zu beschreiben, und versteht, dass diese verletzen können“ (ebd., S. 305) lässt sich als drittes Ziel der Anti-Bias Pädagogik festhalten. Hier steht vor allem die Fähigkeit des kritischen Denkens im Fokus. Kinder sollten verletzende, stereotype und unkorrekte Botschaften identifizieren und entsprechend agieren können (vgl. ebd., S. 305). So schließt auch das vierte und damit letzte Ziel hier an. Treten solche Botschaften auf, gilt es sich gegen diese zur Wehr zu setzen und dafür geeignete Handlungsstrategien zu erwerben. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich eine außenstehende Person einer weiteren außenstehenden Person oder dem Kind selbst vorurteilshaft gegenüber verhält oder ob sich eine unfaire Situation in der Gruppe ereignet (vgl. ebd., S. 306).
Diese vier Ziele sprechen entscheidende Kriterien der Anti-Bias-Pädagogik an und können daher auch als Referenzrahmen für die Umsetzung in der Praxis gesehen werden (vgl. ebd., S. 310).
Der starke Praxisbezug ist bis hierhin sichtbar geworden. Insgesamt kann man daher klar festhalten, dass der Anti-Bias-Ansatz den Kontext und die Besonderheiten jedes einzelnen Kindes berücksichtigt. Für den Umgang mit Diskriminierung und Benachteiligung helfen pädagogische Strategien den Fachkräften im Alltag. Reflexion ist ein Schlüsselwort - die eigene Rolle, die eigenen Werte und Normen gilt es zu hinterfragen. Allerdings muss die Fachkraft dafür auch ihre Rolle in Systemen von Dominanz zu begründen versuchen und die Relevanz der institutionellen Ebene klingt durch (vgl. Kübler/Mamutovic 2010, S. 21). Die Anti-Bias-Pädagogik kann damit als ein „Teilstück einer mehrdimensionalen Strategie“ (ebd., S. 303) verstanden werden, welche zu positiven Veränderungen nicht nur beitragen kann, sondern für welche sie ebenso elementar ist. Die individuellen Handlungsstrategien können gewissermaßen als Spielfiguren für die institutionelle Ebene verstanden werden. Doch um dieser wirklich gerecht zu werden, muss auch die Rolle der Institution selbst auch genauer beleuchtet werden - dies wird Inhalt des nächsten Unterkapitels sein.
2.2 institutionelle Diskriminierung - Rassismus ist nicht nur ein Vorurteil
Nachdem im vorherigen Abschnitt die Kerngedanken des Anti-Bias-Ansatzes sowie die Rolle der institutionellen Ebene knapp vorgestellt wurden, gilt es nun das Konzept der institutionellen Diskriminierung‘ näher zu beleuchten. Vor allem durch die Pisa-Studien wurde eine Relevanz dieses Phänomens deutlich - es erfolgte eine zunehmende Sensibilisierung für die strukturellen Barrieren des Bildungserfolgs, da durch diese Benachteiligungen von Schülerinnen hervorgerufen werden können (vgl. OECD, 2018). Nichts desto trotz erweist sich eine Thematisierung in Deutschland als ungewohnte Perspektive, da die Wirkungsweisen institutioneller Diskriminierung nur schwer nachweisbar sind und auch die Vermittlung in der Aus- und Fortbildung pädagogischer Fachkräfte relativ schwer erscheint (vgl. Gomolla 2015, S. 193ff.) Daher soll sich dieses Unterkapitel auch auf eine begriffliche Bestimmung, welche als Basis für diese Ausarbeitung gelten kann, fokussieren. In einem ersten Schritt erfolgt eine allgemeine Annäherung an diesen schillernden Begriff, um dann anschließend für den hier relevanten Kontext Bildungseinrichtungen eine Spezifizierung vorzunehmen.
Einen ersten Anhaltspunkt über diese Begrifflichkeit gibt Rommelspacher, indem sie Rassismus als gesellschaftliches Verhältnis bestimmt. Dabei hebt sie hervor, dass eine gesellschaftliche Diskriminierung‘ sich immer auf die Diskriminierung einer Minderheit bezieht.2 Diese Minderheit ist durch einen geringeren Zugang zu Ressourcen sowie geringeren Chancen zur Teilhabe an der Gesellschaft gekennzeichnet. Entscheidend ist allerdings die Frage, welche Mechanismen hinter solchen Wirkungsweisen stehen - für Rommelspacher können diese individueller und interaktioneller oder struktureller sowie institutioneller Natur sein (vgl. Rommelspacher 2009, S. 30).
Beim individuellen und auch interaktionellen Rassismus stehen persönliche Interaktionen sowie persönliche Handlungen und Einstellungsmuster im Vordergrund. Beim strukturellen Rassismus hingegen grenzt das gesellschaftliche System selbst durch beispielsweise seine Rechtsvorstellungen aus. Zudem ist der institutionelle Rassismus hier inbegriffen. Allerdings geht die Definition hier ein Stück weiter ins Detail und bezieht sich auf die Strukturen von Organisationen, eingeschliffene Gewohnheiten, etablierte Wertvorstellungen oder auch bewährte Handlungsmaximen (vgl. Rommelspacher 2009, S. 30).
Auch Gomolla schlägt mit ihrer Bestimmung eine ähnliche Richtung ein und hebt die Rolle von Bildungseinrichtungen in diesem Prozess hervor. Sie seien im Umgang mit Heterogenität keine passiven Instanzen und würden erheblichen Spielraum in puncto Herstellung, Verfestigung und Modifizierung sozialer Unterschiede haben. Sie geht sogar noch ein Stück weiter und sagt, dass ein Großteil der Diskriminierung in den normalen Aktivitäten zentral gesellschaftlicher Institutionen zustande käme - institutioneller Diskriminierung sei als ein durchgängig sozialer Prozess zu verstehen (vgl. Gomolla 2015, S. 196f.).
Zudem ist die Bedeutung ,institutionell‘ in zwei Richtungen zu verstehen. Semantisch wird hier einerseits auf die dauerhafte und systematische relative Benachteiligung zwischen Mitgliedern unterschiedlicher sozialer Gruppen verwiesen. Zum anderen wird die Tatsache, dass Institutionen diese Benachteiligung hervorbringen und die Art und Weise wie sie dazu beitragen, hervorgehoben. Hier spielt sowohl die Ebene der Organisation selbst als auch das professionelle Handeln der dort tätigen Fachkräfte eine Rolle (vgl. edb., S. 196). Zudem hebt Gomolla in diesem Kontext zwei Idealtypen institutioneller Diskriminierung hervor - die direkte und die indirekte institutionelle Diskriminierung. Bei der direkten Variante handelt es sich um regelmäßige, intentionale Handlungen in Organisationen, die durch Gesetze und Vorschriften legitimiert oder als informelle Routinen abgesichert sind. Bei indirekten hingegen steht das gesamte Repertoire institutioneller Vorkehrungen sowie die Anwendung vermeintlich neutraler Regeln im Fokus (vgl. edb., S. 197).
Bereits bis hier wird das Ausmaß von institutioneller Diskriminierung deutlich - alleine die vielfältigen Ausschweifungen und Besonderheiten, die es bei einer Definition zu berücksichtigen gilt, sensibilisieren dafür. Einige Wirkungsmechanismen gehen weit über die individuelle Reflektion hinaus und sind um einiges tiefer verwurzelt. Allerdings wurde auch angeschnitten, dass institutionelle Diskriminierung nur schwer nachweisbar ist und auch die Vermittlung dessen an pädagogische Fachkräfte ihre Herausforderungen birgt. Daher ist es notwendig, einen Ansatz zur Thematisierung dessen zu gewinnen - der im folgenden Unterkapitel dargestellte analytische Orientierungsrahmen nach Mechtild Gomolla dient daher als Fundament.
2.3 Mechtild Gomolla - ein analytischer Orientierungsrahmen
Bis hierhin wurden knapp die Wurzeln der Fachstelle Kinderwelten und die Definition sowie Bedeutung des Konzeptes institutioneller Diskriminierung ausgeführt. An dieser Stelle gilt es eine Brücke zwischen den beiden Bereichen zu schaffen - dafür soll ein nach Mech- tild Gomolla vorgeschlagener Orientierungsrahmen dienen.
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1 Einen differenzierten Blick über die Bedeutung gibt Maureen Maisha Auma in ihrem Artikel Rassismus. Das hier vorgelegte Verständnis von Rassismus als ein Diskriminierungsmuster und Ausdruck gesellschaftlicher Machtverhältnisse soll auch hier verwendet werden. Darüber hinaus wird in dem Artikel sowohl ein kritischer Blick auf die Begrifflichkeit in modernen Gesellschaften sowie die Begriffsgeschichte geworfen und scheint daher als Ergänzungsliteratur sinnvoll.
2 Diskriminierung wird im Rahmen dieser Arbeit nach dem Grundgesetz Art. 3, Abs. 3 verstanden. Bezug wird hier auf eine Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund des Geschlechtes, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauung oder der Behinderung einer Person genommen.