In diesem fiktiven Fall geht es um Familie Köllner, die in Dortmund lebt. Die Familiensituation wird mit der multiperspektiven Fallarbeit nach Müller bearbeitet. Frau K ist 36 Jahre alt, Herr K 39 Jahre alt und sie haben 2 Kinder: Mia, die 16 Jahre alt ist und Luis, der 4 Jahre alt ist. Ein Case Management ist notwendig, da die Familie eine komplexe Problemlage aufweist und die Eltern daran teilnehmen möchten. Luis geht seit einem Jahr in den Kindergarten, doch seit 6 Monaten besucht er ihn nur noch unregelmäßig. Der Mitarbeiterin des Jugendamts, die einen Hausbesuch bei der Familie gemacht hat fiel auf, dass Luis Sprachentwicklung verzögert ist. Frau K leidet seit 5 Jahren an Depressionen, die vor 3 Jahren bereits therapiert wurden, aber durch die Spielsucht ihres Mannes im Endstadium, die 20.000€ Schulden und die damit finanziellen Probleme in den letzten Monaten wieder schlimmer wurden. Die Tochter Mia wird in der Schule gemobbt und bleibt dieser deshalb oft fern. Zudem zeigt sie selbstverletzendes Verhalten und jugendliche Delinquenz auf, erhielt bisher aber keine Anzeige. Die Elternbeziehung ist von Streit geprägt.
Inhaltsverzeichnis
I. Abkürzungsverzeichnis
II. Das Familiensystem Köllner
1. Problemlage und Fallanalyse
2. Gesetzlicher Rahmen und geplante Hilfen
III. Linking
1. Vorbereitung
2. Vermittlung
3. Anpassung
4. Fallbezogene Vernetzung
IV. Monitoring
1. Normaler Fallverlauf
2. Drohender Abbruch durch den Adressaten
3. Fehlende Umsetzung der vereinbarten Leistung durch einen Leistungserbringer
V. Abschließende Begründung
VI. Literaturverzeichnis
I. Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
II. Das Familiensystem Köllner.
Familien, die komplexe Problemlagen aufweisen, können diese oft nicht allein überwinden. Der allgemeine soziale Dienst kann im Rahmen eines Fallmanagements tätig werden. Ein „Fall“ können sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen sein (vgl. Gildemeister 1992, s. 32). Zunächst wird der Fall vorgestellt. Im Anschluss werden die Problemlagen und die Hilfsmöglichkeiten im gesetzlichen Rahmen analysiert.
1. Problemlage und Fallanalyse
In diesem fiktiven Fall geht es um Familie Köllner, die in Dortmund lebt. Fr. K. ist 36 Jahre alt, Herr K. 39 Jahre alt und sie haben 2 Kinder: Mia, die 16 Jahre alt ist und Luis, der 4 Jahre alt ist. Ein Case Management ist notwendig, da die Fam. eine komplexe Problemlage aufweist und die Eltern daran teilnehmen möchten. Luis geht seit einem Jahr in den Kindergarten, doch seit 6 Monaten besucht er ihn nur noch unregelmäßig. Der Mitarbeiterin des Jugendamts, die einen Hausbesuch bei der Fam. gemacht hat fiel auf, dass Luis Sprachentwicklung verzögert ist. Fr. K. leidet seit 5 Jahren an Depressionen, die vor 3 Jahren bereits therapiert wurden, aber durch die Spielsucht ihres Mannes im Endstadium, die 20.000€ Schulden und die damit finanziellen Probleme in den letzten Monaten wieder schlimmer wurden. Die Tochter Mia wird in der Schule gemobbt und bleibt dieser deshalb oft fern. Zudem zeigt sie selbstverletzendes Verhalten und jugendliche Delinquenz auf, erhielt bisher aber keine Anzeige. Die Elternbeziehung ist von Streit geprägt.
Der Fall kann anhand der multiperspektiven Fallarbeit nach Müller (2006, s.41) betrachtet werden. Bei Fr. K. handelt es sich um einen Fall von Depressionen, durch die es ihr oft schwerfällt, morgens aufzustehen und den Familienalltag zu strukturieren. Eine Depression führt aber nicht automatisch zu einer Erziehungsunfähigkeit. Einer Studie zufolge weisen nur 21,3 % der Mütter mit psychischen Erkrankungen erhebliche Einschränkungen ihrer Erziehungsfähigkeit auf. Dennoch können sich Depressionen negativ auf die Fam. und vor allem die Kinder auswirken (vgl. Campbell et al 2012). Mütter, die an einer Depression erkrankt sind, ziehen sich häufig zurück, weisen eine eingeschränkte Mimik auf, zeigen tendenziell ein reduziertes Affektverhalten und ignorieren teilweise ihre Kinder (vgl. Lovejoy et al 2000, s.562). Burger (2020, s.5) schreibt, dass sich die Beziehungserfahrungen des Kindesalters durch die Hauptbezugsperson maßgeblich auf die emotionale sowie kognitive Entwicklung auswirken. Bei Kindern von postnatal depressiven Müttern konnte festgestellt werden, dass sie Lernschwächen haben, die Entwicklungsmeilensteine verzögert erreichen und die Sprach- und allgemeine Entwicklung nicht altersgerecht ist (vgl. Stein et al. 2014 zitiert nach Sommer et al, 2020, s. 428). Bei Luis handelt es sich um einen Fall von verzögerter Sprachentwicklung, die sich darauf zurückführen lassen könnte, dass Luis seit seiner Geburt mit einer depressiven Mutter zusammenlebt. Deshalb wäre es für Luis umso wichtiger, täglich in den Kindergarten zu gehen. Der Kindergarten ist neben der Familie eine wichtige Sozialisationsinstanz (vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2001, s.5). Im Kindergarten findet eine direkte Förderung der Kinder in mehreren Bereichen statt, welche zu erhöhten gesundheitlichen Ressourcen sowie zu erhöhter Resilienz führen kann. Dadurch können familiäre Defizite ausgeglichen werden. Luis erreicht bald das Vorschulalter und in diesem Lebensabschnitt ist der Kindergarten besonders wichtig. Dieses Alter gilt in der Forschung als ein Zeitraum, in dem gesundheitsförderliche Verhaltensweisen erlernt und gefestigt werden (vgl. Strauß et al 2011, s. 322). Für die psychische Gesundheit wird das Vorschulalter ebenfalls als kritisches Zeitfenster gesehen (vgl. Muennig et al 2009, s. 1433-1436). Entwicklungspsychologisch betrachtet bringt der Kindergartenbesuch Vorteile für die Sozialkompetenz, kognitiven Fähigkeiten, Sprachentwicklung und emotionale Reife und verringert zudem den späteren schulischen Förderbedarf (vgl. Cooper et al 2010, s.38 f.). Es konnte beobachtet werden, dass die Wirkung dieses Effekts bei Kindern mit sozialen Belastungen erhöht ist (vgl. Bettge 2014, s.342). Die Schule stellt einen weiteren wichtigen Lebensbereich für Kinder dar (vgl. Burger, 2020, S.9). Mia möchte aufgrund des Mobbings jedoch nicht zur Schule. Bei Mia handelt es sich um einen Fall von Mobbing, selbstverletzendem Verhalten und jugendlicher Delinquenz. Nach anhaltendem Mobbing können diverse psychischen Erkrankungen folgen (vgl. Winter 2014, s. 47). Jugendliche entwickeln bei Belastungen verschiedene Bewältigungsstrategien. Laut Fisher (2012) tritt selbstverletzendes Verhalten in Verbindung mit Mobbing häufiger auf. Die jugendliche Delinquenz lässt sich zum einen auf finanzielle Probleme zurückführen (vgl. Dollinger und Schmidt-Semisch 2018, s.282), zum anderen ist sie eine hilflose Reaktion auf die misslungene Bewältigung von Entwicklungsaufgaben (vgl. Hurrelmann und Quenzel 2016, s. 235). Durch die Spielsucht des Vaters ist die Fam. hoch verschuldet und somit bekommt Mia kein Taschengeld mehr, was für sie zusätzlich zum Mobbing eine schwierige Veränderung darstellen könnte. Mia hat außerdem das Gefühl nicht mit ihren Eltern sprechen zu können, weil sie ihre Mutter nicht noch mehr belasten möchte und ihr Vater abends vor dem PC kaum ansprechbar ist. Mia fühlt sich mitverantwortlich an der elterlichen Erkrankung (vgl. Backer et al 2017, s. 217). Mias jugendliche Delinquenz lässt sich daher sowohl auf die Situation in der Schule als auch auf die Situation zu Hause zurückführen, da ihre Eltern ihr durch die psychischen Erkrankungen nicht genügend Aufmerksamkeit in ihrer belastenden Schulsituation widmen können. Sie drückt ihren Ärger über delinquentes Verhalten aus (vgl. ebd., s.220). Fr. K. hat erst vor 7 Monaten von den Schulden und der Spielsucht ihres Mannes erfahren, da er diese jahrelang geheim halten konnte. Sie habe aber vermutet, dass ihr Mann sie anlügt. Bei Hr. K. handelt es sich um einen Fall von Spielsucht. Spielsucht führt zu einem Familienklima, das von Misstrauen, Selbstzweifel und Enttäuschungen aufgrund der Lügen über ständige Abwesenheit sowie finanziellen Engpässen bestimmt wird. Die Spielsucht beherrscht das Leben der Süchtigen und somit distanzieren sie sich emotional von ihrer Fam. und es findet eine suchtimmanente Persönlichkeitsveränderung statt. Zu einem späten Stadium der Spielsucht wirkt sich diese äußerst negativ auf die Psyche der Ehepartner aus. In Fr. K. s Fall verstärken sich ihre Depressionen durch die Spielsucht und die daraus resultierenden finanziellen Probleme. Kinder können durch die ständige Abwesenheit des spielsüchtigen Elternteils Verlustängste, Drogenmissbrauch, Depressionen oder andere psychosoziale Verhaltensstörungen entwickeln (vgl. Bachmann und Meyer 2017, s.173-174).
2. Gesetzlicher Rahmen und geplante Hilfen
Der Fall der Fam. K. ist vor allem ein Fall für das achte Sozialgesetzbuch „Kinder und Jugendhilfe“. Die FM erstellt einen Serviceplan i.S.d. §36 SGB VIII. Für den vorliegenden Fall wäre eine Partnerschaftsberatung i.S.d.§ 17 SGB VIII sinnvoll, da die Elternbeziehung sehr angespannt ist. Nach § 27 Abs. 2 SGB VIII besteht ein Anspruch auf Hilfen zur Erziehung i.S.d. § 28-35 SGB VIII.
Bei Fr.K. handelt es sich um einen Fall für Psychologen oder Mediziner. Fr. K. könnte sich in eine Tagesklinik in Kurzzeittherapie mit der Dauer von 10 Tagen begeben, damit sie so schnell wie möglich eine erste Stabilisierung erreichen kann. Dort wird sie dann von einem interdisziplinären Team betreut. Es konnte durch zahlreiche Studien belegt werden, dass dieses Konzept gegen Depressionen sehr effektiv ist (vgl. Illner et al. 2020, S.1054). Nach dieser teilstationären Behandlung wird Fr.K. ambulante Gesprächstherapie in Anspruch nehmen. Sie könnte ebenfalls an einer Müttergruppentherapie teilnehmen. Anhand von Symptomskalen konnte bei dieser Therapieform festgestellt werden, dass sich sowohl die depressiven Symptome als auch die MutterKind-Bindung signifikant verbessert haben (vgl. Hornstein et al. 2007, s.683). Bei Hr.K. handelt es sich ebenfalls um einen Fall für Psychologen oder Mediziner. Aufgrund der immensen psychosozialen Probleme, die die Spielsucht von Hr. K. verursacht, sollte Hr. K. sich in 4-wöchige stationäre Therapie begeben (vgl. Bachmann und Meyer 2017, s.317-318). Im Anschluss muss ebenfalls eine ambulante Nachsorge erfolgen. Die Interventionen richten sich aber auch die Familie als ganzes System (vgl. Sommer et al 2020, s.431), da sich die Problemlagen der Eltern auf die Familie und Kinder auswirken. Für die Kinder sind eine erfolgreiche Psychoedukation und Einbezug in die Therapie notwendig. Die stationäre Therapie für die Spielsucht sieht z.B. eine Familientherapie vor, bei der die Kinder miteinbezogen werden können (vgl. Bachmann und Meyer 2017, s. 320 ff.). Für Kinder ist es laut Baker (et al 2017, s. 221) wichtig mit einer Person außerhalb der Fam. reden und interagieren zu können. Hierfür könnte die Großmutter mehr eingebunden werden. Wichtig ist zudem die dauerhafte Erreichbarkeit der Ansprechpartner, um eine lückenlose Unterstützung gewährleisten zu können (vgl. Sommer et al 2020, s.431). Eine weitere wichtige Maßnahme wäre die Teilnahme an einem Elterntraining, das Fr. und Hr. K. nach §28 SGB VIII zusteht. In der Forschung gibt es Hinweise darauf, dass durch das Triple-P Training sowohl die elterliche depressive Symptomatik als auch die kindlichen Verhaltensauffälligkeiten verbessert werden konnten (vgl. Kuschel et al 2016, s.85). Das Tripple-P Elterntraining konnte zudem mit der Steigerung der kindlichen Resilienz in Verbindung gebracht werden (vgl. Job et al 2020, s.762). Schutzfaktoren, die zu mehr Resilienz führen sind unter anderem familiäre Unterstützung, ein positives Familienklima und ein gutes Erziehungsverhalten der Eltern (vgl. Hohm et al 2017, s.232- 235). Eine SPFH gemäß §31 SGB VIII kann zu einem besseren Familienklima beitragen, weil sie die Eigenkräfte der Fam. stärkt, ihr hilft die Familiensituation besser bewältigen zu können und die Eltern unterstützt ihren Erziehungsaufgaben gerecht zu werden. Die SPFH kann des Weiteren auf eine umfassendere Psychoedukation der Kinder hinwirken. Eine weitere Aufgabe der SPFH ist, die Fam. wirtschaftlich zu beraten (vgl. Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport o. J.). In Verbindung mit einer Schuldenberatung kann sich dies positiv auf die finanzielle Situation auswirken. Für weitere Entlastung im Haushalt könnte die Großmutter zweimal die Woche vorbeikommen. Für Luis ist es wie bereits in Kapitel II Punkt 1 angesprochen wichtig den Kindergarten täglich zu besuchen. Darauf hat er einen Rechtsanspruch gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII. Das Bringen und Abholen können entweder die Oma oder die SPFH übernehmen. Zudem handelt es sich um einen Fall für ein sozialpädiatrischen Zentrum, um seine bisher nicht altersgemäße Sprachentwicklung abklären und behandeln zu lassen.
Zusätzlich zu dem Familiensystem stellt die jugendliche Mia aufgrund ihrer schwierigen Situation eine eigene Zielgruppe für Interventionen dar. Bei Mia handelt es sich um einen Fall für einen Erziehungsbeistand gemäß §30 SGB VIII. Der EB kann Mia helfen ihre belastenden Erfahrungen zu verarbeiten und ihr als fester Ansprechpartner zur Seite stehen. Zudem ist es seine Aufgabe mit öffentlichen und privaten Institutionen zusammenzuarbeiten (vgl. ebd.) und könnte Mia zum Direktor der Schule begleiten, um die Mobbingsituation anzusprechen. Außerdem wäre es möglich, dass der EB die Lehrer über das Mobbing aufklärt und mit den gewaltausübenden Schülern spricht. Der EB könnte Mia dabei unterstützen einen Nebenjob zu finden, um zukünftige Ladendiebstähle zu vermeiden. Außerdem handelt es sich um einen Fall für soziale Gruppenarbeit gemäß § 29 SGB VIII, weil ihre Resilienz dadurch gefördert werden kann. Zu dem Schutzfaktoren im Jugendalter zählen z.B. die Fähigkeit tragfähige Freundschaften aufzubauen sowie ein positives Selbstkonzept und die SG fördert beides (vgl. Hohm et al 2017, s.233-236). SG hat zum Ziel das Wohlbefinden und Selbstwertgefühl der Teilnehmer zu steigern. Isolation und Einsamkeit können durch SG leichter überwunden werden und eine Verhaltensverbesserung des Jugendlichen dauerhaft stabilisiert. Durch die Erfahrungen in der Gruppe könnte Mia neue Freunde finden. Außerdem sollen den Jugendlichen ihre eigenen Fähigkeiten aufgezeigt und Kompetenzen vermittelt werden, durch die das Agieren im eigenen Sozialraum leichter wird (vgl. Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport o. J.).
III. Linking
Das Linking kann als die Ausführungsphase oder Interventionsphase des Fallmanagements bezeichnet werden. Die Intervention wird von Müller (2006, s. 140) als ein „sich Einmischen eines/r sozialpädagogisch Handelnden in einen Fall“ beschrieben. In den Phasen zuvor hatte die Fallmanagerin die Aufgabe Vorinformationen zu sammeln, mit Nichtwissen umzugehen und die Frage zu klären welches Problem die Klienten haben (vgl. ebd. 399). Anamnese und Diagnose stellen zwar bereits eine Gewissen Form der Intervention dar (vgl. ebd., s. 141), aber im Linking initiiert die FM die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen (vgl. DGCC e.V. 2015, S. 23). Hierbei ist für die FM eine gewisse Fachkompetenz wichtig, damit sie die Prozesse gezielt gestalten, steuern, untersuchen und absichern kann (vgl. Raithel et al 2009, S. 40). Im Folgenden Kapitel werden die einzelnen Phasen des Linkings erläutert.
1. Vorbereitung
In dieser Phase werden alle Aufnahmeformalitäten geklärt. Dazu gehören beispielsweise die Informationen, welche Anträge gestellt werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die Maßnahmen begonnen werden können. Zusätzlich wird der Klient auf das Angebot vorbereitet, indem er über das Angebot informiert wird und die damit verbundenen Erwartungen und Ängste thematisiert werden (vgl. DGCC e. V. 2015, S. 24 f.). Eine tragfähige Arbeitsbeziehung ist ein entscheidender Faktor für einen erfolgreichen Fallverlauf (vgl. Neuffer 2013, S.20-29). Die FM sollte mit dem Ehepaar deshalb wertschätzend und stärke-betont kommunizieren und Verständnis für die herausfordernden Seiten des Elternseins vermitteln. Vor allem Mütter mit Depressionen neigen dazu sich stigmatisiert zu fühlen und das führt wiederum zur Ablehnung der Hilfsangebote (vgl. Sommer et al 2020, s.466). Das Jugendamt wird von vielen Menschen immer noch als Kontrollinstanz anstelle einer Hilfsinstanz wahrgenommen (vgl. Garbe 2015, s. 146). Die FM muss sich der Scham und Furcht vor Wegnahme der Kinder bewusst sein, um korrekt mit den Eltern kommunizieren und ein Vertrauensverhältnis aufbauen zu können (vgl. Sommer et al 2020, s.466). Dies ist sowohl Teil der als FM benötigten Sozial- sowie Methodenkompetenz (vgl. Raithel et al 2009, s. 40). In der Vorbereitung werden außerdem alle Aktivitäten und Kontakte sowohl vor- als auch nachbesprochen. Es muss zudem geklärt werden, welche Daten und Informationen weitergeben werden dürfen und müssen (vgl. DGCC e.V. 2015, S. 24 f.). Fr. und Herr K. haben hierfür eine Schweigepflichtsentbindung unterzeichnet, damit die FM mit den einzelnen Anbietern kommunizieren darf (vgl. § 65 SGB VIII Abs. 1). Fr. K. möchte jedoch nicht, dass die Schule oder der Kindergarten von den psychischen Erkrankungen oder Schulden erfahren und die FM wird dies im Prozess berücksichtigen.
2. Vermittlung
In der Phase der Vermittlung werden die Aufgaben an die konkreten Anbieter verteilt. Dabei muss die FM darauf achten, dass eine Übereinstimmung zwischen dem Angebot des Dienstleisters und den Bedürfnissen des Klienten besteht (vgl. DGCC e.V. 2015, S. 24 f.). Die Angebote müssen an der Mobilität der Fam., der Vernetzbarkeit und der Finanzierbarkeit ausgerichtet sein (vgl. Monzer, 2018, s. 240 f.). Dadurch können Vermittlungshindernisse vermieden werden. Die FM stellt den Kontakt zwischen dem Klienten und dem Leistungsanbieter her und berücksichtigt dabei alle relevanten Informationen. Als Instrument können Checklisten bei der Erfassung der Passgenauigkeit hilfreich sein (vgl. DGCC e.V. 2015, S. 24 f.). Die FM benötigt für ihre Vermittlungsfunktion eine fallübergreifende Qualifikation, die sie durch umfassendes Wissen über die möglichen Unterstützungsangebote und Finanzierungen sicherstellen kann. Professionelle Bedingungen für die Vermittlerfunktion werden beispielsweise durch persönliche Erfahrungen und Dokumentationen, Verzeichnissen von Anbietern, die alle Informationen zu Unterstützungsbereichen, Aufnahmekriterien und Erfahrungen mit den Anbietern enthalten, aber auch durch kollegialen Austausch und Kooperationsvereinbarungen erreicht (vgl. Monzer, 2018, S.260 f.). Es besteht eine generelle Kooperationsvereinbarung mit der Caritas Dortmund und somit kann die Vermittlung der SPFH, des EBs, der Partnerberatung und Schuldnerberatung an Fam. K. beschleunigt werden (vgl. Monzer, 2018, S. 264). Mit Mias Schule dagegen muss die FM erst eine Kooperationsvereinbarung erarbeiten, die zum Inhalt hat, dass Anti-Mobbing Konzepte umgesetzt werden. Das Interventionskonzept nach Olweus (2006, s. 121) könnte in den Kooperationsvertrag aufgenommen werden. Die FM hat für Hr. K. den ersten Kontakt mit der Klinik „Adaption Dortmund" und für Fr. K. den Kontakt mit der LWL-Klinik Dortmund telefonisch hergestellt. Zudem hat die FM den Kontakt zum SPZ Dortmund und dem ZPI Dortmund für das Elterntraining hergestellt. Mia wird außerdem zweimal die Woche an SG in Form einer ehrenamtlich geführten Tanzgruppe teilnehmen. Im Fall der Fam. K. sollte die FM eine supportive Interventionsfunktion einnehmen und die Fam. dauerhaft bei dem Umgang mit den Angeboten begleiten sowie Absprachen treffen und diese kontrollieren (vgl. ebd., s. 235). Zwar steht die Klientenautonomie an erster Stelle, im Kontext mit psychischen Erkrankungen wird das Konzept „Hilfe zur Selbsthilfe" von den Klienten jedoch als zusätzliche Belastung wahrgenommen (vgl. Hipp 2016, S. 176). Deshalb sollte die FM die Fam. in der ersten Zeit sehr engmaschig betreuen und im Verlauf der Betreuung das Selbstmanagement der Familienmitglieder fördern, damit sie von der Fremd- zur Selbststeuerung übergehen können (vgl. Monzer 2018, s. 235). Das ist wichtig, damit das Casemanagement einen nachhaltigen Effekt für die Fam. erzielt.
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