Die Hausarbeit beschäftigt sich mit theoretischen Ansätzen und Forschungsbefunden zum Thema Whistleblowing. Sie beschreibt und bewertet, inwieweit die aktuellen Erkenntnisse der Wissenschaft von Unternehmen und Führungskräften dazu genutzt werden können, Whistleblowing zu beeinflussen.
Der Theologe und Ökonom Oswald von Nell-Breuning wies bereits im Jahr 1958 in einer seiner zahlreichen Veröffentlichungen zum Thema Wirtschaftsethik darauf hin, dass die Wirtschaft neben den materiellen auch die immateriellen Bedürfnisse der Marktteilnehmenden zu befriedigen und dabei die menschliche Würde zu beachten hat. Der Mensch dürfe nicht "zum Diener der größtmöglichen Reichtumsvermehrung gemacht" werden.
Eine funktionierende Wirtschaftsethik kann es demnach nur dann geben, wenn das Handeln aller Marktteilnehmer ethisch ist und Antworten auf die zentralen Fragen nach Verteilungsgerechtigkeit und den Umgang mit sozialer Ungleichheit gefunden werden. Im Zuge der Globalisierung steht die Wirtschaftsethik dabei allerdings vor der Herausforderung, dass sie das gesamte wirtschaftliche Handlungsfeld reflektieren muss und zwar sowohl geografisch als auch interkulturell. Inwiefern ist dieser Anspruch also überhaupt umsetzbar?
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Forschungsbefunde
2.1 Wirtschaftsethik – Einführung zum aktuellen Diskussionsstand
2.2 Whistleblowing
2.2.1 Begriffsdefinition
2.2.2 Determinanten
2.2.3 Wertekonflikt: Gerechtigkeit vs. Loyalität
2.2.4 Handlungsempfehlungen der Ethics & Compliance Initiative
3. Whistleblowing-Systeme in der Praxis
3.1 Begriffsdefinition: Compliance
3.2 Elemente eines Compliance-Programms
3.3 Funktionale Parameter eines Whistleblowing-Systems
3.3.1 Einbezogener Personenkreis
3.3.2 Verortung der Whistleblowing-Stelle
3.3.3 Vertraulichkeit, Anonymität und Schutz vor Vergeltung
3.3.4 Kommunikationsmittel des Whistleblowing-Systems
3.3.5 Definition und Kommunikation einer Whistleblowing-Policy
3.3.6 Ablauf der Prüfung von Hinweisen
3.4 Exkurs: Kritische Loyalität
4. Diskussion
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
CIA Central Intelligence Agency
ECI Ethics & Compliance Initiative
KMU kleine und mittlere Unternehmen
NSA National Security Agency
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Edward Snowden - Held oder Straftäter?
Abbildung 2: Die Bedeutung von Moral in der Wirtschaft
Abbildung 3: Eine Abgrenzung - Whistleblower vs. Beschwerdeführer, Zeugen und Opfer von unternehmerischem Fehlverhalten
Abbildung 4: Bestimmende Faktoren des Whistleblowing
Abbildung 5: Gründe dafür, ein Fehlverhalten nicht zu melden (TOP 3)
Abbildung 6: Elemente eines Compliance-Programms
Abbildung 7: Funktionale Parameter eines Whistleblowing-Systems
Abbildung 8: Meldekanäle für Hinweisgeber
Abbildung 9: Kommunikationsmittel einer Whistleblowing-Policy
Einleitung
Wenn man über Whistleblowing spricht, kommt vermutlich vielen Menschen zunächst ein Name in den Sinn: Edward Snowden ist aktuell der wohl bekannteste Whistleblower der Welt. Immerhin 94% der deutschen Internetnutzer geben an, schon einmal etwas über Edward Snowden gehört zu haben.1
Snowden war technischer Mitarbeiter der Geheimdienste CIA und NSA. Er informierte die Öffentlichkeit über die geheimen US-amerikanischen Programme zur Überwachung der internationalen Internetkommunikation und wurde dafür im Jahr 2013 wegen Geheimnisverrats und Spionage angeklagt.
In der deutschen Öffentlichkeit hat Snowden allerdings eher das Image eines Helden als das eines Straftäters, wie Abbildung 1 darstellt. Die Grafik zeigt das Ergebnis einer Umfrage, in der die Befragten ihre Meinung zu Edward Snowden abgeben sollten. Ihnen wurde die Frage gestellt, ob er für Sie eher ein Held oder ein Straftäter ist. 60% der Befragten gaben an, Edward Snowden eher als Held zu sehen.2
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung1: Edward Snowden - Held oder Straftäter?
Quelle: ARD, & Infratest dimap (2013)
Die Generalstaatsanwaltschaft sowie die Regierung der USA sehen das jedoch anders. Die persönlichen Folgen des Whistleblowings waren für Edward Snowden verheerend. Eine Rückkehr in seine Heimat scheint derzeit ausgeschlossen, weil er dort vor Gericht gestellt und höchstwahrscheinlich verurteilt werden würde. Nachdem sein Pass von den amerikanischen Behörden für ungültig erklärt wurde, endete seine Flucht nach Südamerika auf dem Moskauer Flughafen. Seitdem lebt er im russischen Exil.3
Heimatlos. Staatenlos. Ein hoher Preis, den Edward Snowden zahlt. Selbst wenn er in Deutschland als Held betrachtet wird, dient er nicht gleichermaßen womöglich als abschreckendes Beispiel für andere Whistleblower? Whistleblowing schafft Konflikte, nicht nur für den Whistleblower selbst. Ebenso müssen politische Instanzen, aber auch Unternehmen, die mit Whistleblowing konfrontiert werden, einen Weg finden, mit der entstandenen Krise umzugehen.
Diese Hausarbeit wird sich im weiteren Verlauf mit theoretischen Ansätzen und Forschungsbefunden zum Thema Whistleblowing beschäftigen und die Frage beantworten, inwieweit die aktuellen Erkenntnisse der Wissenschaft von Unternehmen und Führungskräften dazu genutzt werden können, Whistleblowing zu beeinflussen.
Forschungsbefunde
2.1 Wirtschaftsethik – Einführung zum aktuellen Diskussionsstand
Der Theologe und Ökonom Oswald von Nell-Breuning wies bereits im Jahr 1958 in einer seiner zahlreichen Veröffentlichungen zum Thema Wirtschaftsethik darauf hin, dass die Wirtschaft neben den materiellen auch die immateriellen Bedürfnisse der Marktteilnehmenden zu befriedigen und dabei die menschliche Würde zu beachten hat. Der Mensch dürfe nicht „zum Diener der größtmöglichen Reichtumsvermehrung gemacht“4 werden.
Eine funktionierende Wirtschaftsethik kann es demnach nur dann geben, wenn das Handeln aller Marktteilnehmer ethisch ist und Antworten auf die zentralen Fragen nach Verteilungsgerechtigkeit und den Umgang mit sozialer Ungleichheit gefunden werden. Im Zuge der Globalisierung steht die Wirtschaftsethik dabei allerdings vor der Herausforderung, dass sie das gesamte wirtschaftliche Handlungsfeld reflektieren muss und zwar sowohl geografisch als auch interkulturell.5
Inwiefern ist dieser Anspruch also überhaupt umsetzbar? Eine Umfrage unter Managern und Wirtschaftsführern ergab, dass 88% der Befragten davon ausgehen, dass zwischen ethischen Gesichtspunkten und unternehmerischem Erfolg im Regelfall eine Harmonie besteht, wohingegen 12% ein grundsätzlich konfliktbehaftetes Verhältnis zwischen den beiden Aspekten unterstellen.6
Eine spätere Befragung von Vorstandsmitgliedern der 100 größten deutschen Unternehmen ergab allerdings, dass ca. ein Drittel der Befragten die Moral als wirtschaftlich unbedeutend einschätzen, bzw. moralisches Verhalten für nicht durchsetzbar halten. Ein weiteres Drittel hält den Stellenwert der Moral für ambivalent (vgl. Abb. 2). Ist moralisches und ethisches Verhalten also eine Ermessensfrage?
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung2: Die Bedeutung von Moral in der Wirtschaft
Quelle: Herold (2012), S. 24
Folgt man der Definition von Clark und Lee, beschreibt die Marktmoral die Befolgung allgemein akzeptierter Regeln und Verhaltensnormen. Dazu gehört beispielsweise das Erfüllen von vertraglichen Verpflichtungen, das Einlösen von Versprechungen, das Respektieren fremder Eigentumsrechte oder aber auch die Wahrheit sagen.7
Inwieweit kann es eine Ermessensfrage sein, die Wahrheit zu sagen? Erfordert das Einhalten vertraglicher Verpflichtungen Amoralität? Stehen Moral und Wirtschaftlichkeit tatsächlich in einem derartigen Konflikt? Angenommen eine Führungskraft ist tatsächlich dieser Auffassung und verhält sich unmoralisch oder unethisch, wie ist mit einem solchen Verhalten umzugehen?
An dieser Stelle steht derjenige, der Kenntnis von dem Fehlverhalten erlangt, vor einer Entscheidung: Entweder er nimmt das Fehlverhalten hin oder er meldet es. Angesichts der Umfrageergebnisse aus Abbildung 2 stellt sich allerdings als Nächstes die Frage, an wen diese Information weitergegeben werden sollte. Schließlich droht die Gefahr, dass andere Manager involviert sind oder das Fehlverhalten zumindest billigend in Kauf nehmen, weil auch sie der Moral keine besondere Rolle in der Wirtschaft einräumen.
Diese Hausarbeit wird sich im weiteren Verlauf mit den Herausforderungen des Whistleblowings beschäftigen und einen Einblick in aktuelle Forschungsbefunde liefern.
2.2 Whistleblowing
2.2.1 Begriffsdefinition
Zunächst gilt es, den Begriff Whistleblowing zu definieren. Er stammt ursprünglich aus dem anglo-amerikanischen Sprachraum und bedeutet wörtlich übersetzt so viel wie abpfeifen (engl. to blow a whistle), ähnlich z.B. einem Schiedsrichter beim Sport, der das Spiel bei einem Verstoß gegen die Spielregeln unterbricht. Die rein wörtliche Übersetzung mit dem Wort verpfeifen wird dem Whistleblowing allerdings nicht gerecht, da es stark negativ behaftet ist und Assoziationen wie Verrat oder Denunziantentum weckt. Da keine adäquate deutsche Übersetzung des Begriffs Whistleblowing existiert, wird in dieser Hausarbeit die englische Bezeichnung verwendet.8
In der Wissenschaft wird auch heute noch häufig die Definition von Near und Miceli aus dem Jahr 1985 genutzt, um das Phänomen zu beschreiben: „the disclosure by organization members (fomer or current) of illegal, immoral or illegitimate practices under the control of their employers, to persons or organizations that may be able to effect action.“9 Ein Whistleblower ist also ein Insider, der Missstände in Institutionen oder Unternehmen aufdeckt und zwar gegenüber Personen und/oder Organisationen, die handlungsfähig sind, diese Missstände zu beseitigen.
Neben der Definition von Near und Miceli existieren viele weitere Auslegungen rund um das Thema Whistleblowing. So definiert das International Labour Office den Begriff wie folgt: “the reporting by employees or former employees of illegal, irregular, dangerous or unethical practices by employers”10. Eine Definition, die den Insider als Arbeitnehmer eingrenzt, ist allerdings etwas zu eng gefasst.
Etwas umfangreicher ist da die Definition von Brown et al., die sowohl den Begriff des Insiders als auch den des Whistleblowers näher erläutern. Dazu unterscheiden sie die Beziehung zwischen dem Individuum und der Institution auf der einen Seite und der Art des Fehlverhaltens auf der anderen Seite (vgl. Abb. 3). Demnach steht der Whistleblower innerhalb der Institution, kann bspw. ein Arbeitnehmer, Vertragspartner oder aber auch ein Vorstandsmitglied sein. Darüber hinaus muss ein öffentliches Interesse an der Information über das Fehlverhalten bestehen, weil sich dieses auf die Gesellschaft oder zumindest auf Teilgruppen der Gesellschaft auswirkt.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung3: Eine Abgrenzung - Whistleblower vs. Beschwerdeführer, Zeugen und Opfer von unternehmerischem Fehlverhalten
Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Brown et. al (2014), S. 8
Es existiert eine Vielzahl weiterer Definitionen, bspw. von der Parlamentarischen Versammlung der Europäischen Kommission für Menschenrechte oder von Transparency International (vgl. Brown et. al (2014), S. 4-5). Das zeigt, dass eine lebendige Debatte rund um das Thema Whistleblowing geführt wird. Zwei Fakturen beeinflussen diese Debatte dabei maßgeblich: das wachsende Bewusstsein, um die Unterstützung und Schutzbedürftigkeit der Insider einerseits und um den Wert der von ihnen veröffentlichen Informationen andererseits.11
2.2.2 Determinanten
Ein Whistleblower meldet ein Fehlverhalten zumeist deswegen, weil er es beenden möchte. Daher ist es essenziell für die Entscheidung für oder gegen die Meldung, ob der Whistleblower daran glaubt, dass das Fehlverhalten tatsächlich gestoppt wird. Near und Miceli veröffentlichten hierzu eine Studie, die sich mit den bestimmenden Faktoren des Whistleblowings auseinandersetzt (vgl. Near/Miceli (1995)). Basierend auf dieser Studie veröffentlichten Gao und Brink ein Review, indem sie die Determinanten des Whistleblowings näher analysierten.12
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung4: Bestimmende Faktoren des Whistleblowing
Quelle: Gao/Brink (2017), S. 2
Die erste Determinante bezieht sich dabei auf die Persönlichkeit des Whistleblowers, seinen Charakter, seine Moralvorstellungen sowie demographische Aspekte (Alter, Geschlecht, Berufserfahrung). Verschiedene Studien haben diesbezüglich in den letzten Jahren unterschiedliche Zusammenhänge und Fragestellungen untersucht, bspw. ob es einen Zusammenhang zwischen Alter und Art des Fehlverhaltens (vgl. Erkmen et al. (2014)) oder zwischen Geschlecht und Art des Berichtskanals gibt (vgl. Kaplan et al. (2009)). Gao und Brink weisen allerdings darauf hin, dass bisher nur wenige mögliche Zusammenhänge untersucht wurden und Faktoren wie bspw. die Aus-(Bildung) ebenfalls eine Rolle spielen könnten.
Die zweite Determinante bezieht sich auf die Eigenschaften des Berichtsempfängers. An dieser Stelle können zwei Unterkategorien definiert werden: die individuellen Charaktereigenschaften des Informationsempfängers auf der einen Seite sowie die Art des Berichtskanals auf der anderen Seite. Beide Subkategorien sind potenziell wichtig, weil sie die Einschätzung des Whistleblowers beeinflussen, ob der Bericht angemessen behandelt wird oder nicht. Damit beeinflussen diese beiden Faktoren auch die Bereitschaft zu berichten.13
Die Eigenschaften des Täters werden von Near und Miceli als dritte Determinante identifiziert. Speziell geht es hier um seine Macht (Position innerhalb der Unternehmenshierarchie, Entgeltgruppe, Bildungsstand) und seine Glaubwürdigkeit. Robertson et al. zeigten bspw., dass die Berichtsabsichten geringer sind, wenn der Täter eine gute Reputation hat (vgl. Robertson et al. (2011)).14
Die vierte Dimension, das Fehlverhalten an sich, kann in drei Unterkategorien gegliedert werden: die Abhängigkeit des Unternehmens von dem Fehlverhalten, die Glaubwürdigkeit der Beweise des Whistleblowers und die Rechtmäßigkeit des vermeintlichen Fehlverhaltens. Near und Miceli kommen hier bspw. zu dem Schluss, dass je größer die Abhängigkeit der Organisation von dem Fehlverhalten ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Verantwortlichen Korrekturmaßnahmen einleiten werden (vgl. Near/Miceli (1995)).
Zu guter Letzt spielen die Eigenschaften der Organisation eine wichtige Rolle. Dazu gehören im Wesentlichen die beiden Faktoren Organisationskultur und -struktur. Entscheidend ist hierbei außerdem, ob das Unternehmen ein Regelwerk für potenzielle Whistleblower bereitstellt oder nicht. Interessanterweise fanden Wainberg und Perreault heraus, dass der Einsatz einer Anti-Vergeltungs-Policy für Whistleblower auch das Gegenteil des gewünschten Effekts bringen und Whistleblower-Aktivitäten verringern kann. Die Gründe liegen vermutlich darin, dass Whistleblower hierbei überhaupt erst auf den Gedanken gebracht werden, dass ihre Information möglicherweise Vergeltungsmaßnahmen nach sich ziehen könnten (vgl. Wainberg/Perreault (2016)).15
Abschließend hierzu ist zu sagen, dass sämtliche zuvor genannte Studien sich auf Organisationen und Unternehmen beziehen, die im Finanzsektor tätig sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Determinanten des Whistleblowing sich weitestgehend auf andere Wirtschaftssektoren übertragen lassen.
2.2.3 Wertekonflikt: Gerechtigkeit vs. Loyalität
Waytz et al. haben sich in ihren Studien näher mit der ersten Determinante, nämlich mit der Persönlichkeit des Whistleblowers, auseinandergesetzt und einen Wertekonflikt zwischen Gerechtigkeitssinn und Loyalität ausgemacht. Gerechtigkeit und Loyalität repräsentieren grundsätzliche moralische Werte und dennoch können sie miteinander in Konflikt geraten. Im Kern erfordert ein gerechtes Verhalten, alle Personen und Gruppen gleich zu behandeln wohingegen Loyalität eine Bevorzugung einzelner Gruppen verlangt. Setzt Whistleblowing also immer eine Entscheidung zwischen diese beiden Faktoren voraus? In ihren Studien haben Waytz et al. eben diese Fragestellung untersucht.16
[...]
1 Vgl. CIGI (2014)
2 Vgl. ARD, & Infratest dimap (2013).
3 Vgl. Stern (2019)
4 von Nell-Breuning (1956), S. 100-101
5 Vgl. Jäggi (2018), S. 22-23
6 Vgl. Ulrich/Thielemann (1993), S. 61
7 Vgl. Clark/Lee (2015), S. 24
8 Vgl. Soppa (2018), S. 27-28
9 Near/Miceli (1985), S. 4
10 ILO (2019)
11 Vgl. Brown et. al (2014), S. 4-5
12 Vgl. Gao/Brink (2017), S. 2
13 Vgl. Gao/Brink (2017), S. 4-5
14 Vgl. Gao/Brink (2017), S. 7
15 Vgl. Ebd., S. 9-11
16 Vgl. Waytz et al. (2013), S. 1027-1028