Zusammenfassung
Hört man das Wort Organspende so fällt einem als erstes das Wort „Tod“ ein, aber im gleichen Atemzug dazu gegenteilig das Wort „Leben“. Denn so nah liegen diese beiden Zustände bei der Organspende beieinander. Wo ein Mensch stirbt, überlebt dafür ein anderer. Das Thema, womit sich diese Hausarbeit beschäftigt ist stets aktuell und doch wird viel zu wenig darüber gesprochen, denn es ist mit einem hohen Unbehagen behaftet. Niemand möchte gerne über seinen Tod nachdenken, geschweige denn darüber reden. Doch wie wichtig es dennoch ist sich über das Thema Organspende auszutauschen, ist wenigen Menschen so bewusst. Die Spende ist gleichermaßen Chance wie Zumutung. Eine richtige oder falsche Antwort dazu gibt es nicht. Jeden Einzelnen kann die Situation der Organspende betreffen. Sei es durch einen Unfall, der einen selbst betrifft oder den nächsten Angehörigen. In diesem Moment muss eine Entscheidung getroffen werden, wenn der Verstorbene keine Zustimmung oder Ablehnung hinsichtlich der Spende getroffen hat. Aus diesem Grund sollte jeder Mensch einen Organspendeausweis haben, indem die jeweilige Entscheidung festgehalten wurde. Auch in der Medizin gewinnt die Organspende immer weiter an Bedeutung. Problematisch ist die Anzahl an Spendern, denn 2018 standen etwa 9500 Menschen auf der Warteliste für eine Transplantation. Während sich durch die immer weiterentwickelnde Medizin die Lebensdauer des Einzelnen erhöht wird, sinkt auf der anderen Seite die Geburtenrate und somit potenzielle Spender. Viele Menschen stehen einer Organspende positiv gegenüber, andere aber auch negativ. Fakt ist, viel zu wenige besitzen einen Organspendeausweis. Hintergrund dafür könnte das mangelnde oder falsche Wissen zur Organspende sein.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Transplantationsgesetz
3 Organspende
3.1 Definition
3.2 Hirntod
3.3 Ablauf einer Organspende
4 Organspendeausweis
5 Politik
5.1 Politische Debatte
5.2 Weltanschauliche Gruppierungen
6 Organspende in anderen Ländern
7 Fazit
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Hört man das Wort Organspende so fällt einem als erstes das Wort „Tod“ ein, aber im gleichen Atemzug dazu gegenteilig das Wort „Leben“. Denn so nah liegen diese beiden Zustände bei der Organspende beieinander. Wo ein Mensch stirbt, überlebt dafür ein anderer. Das Thema, womit sich diese Hausarbeit beschäftigt ist stets aktuell und doch wird viel zu wenig darüber gesprochen, denn es ist mit einem hohen Unbehagen behaftet. Niemand möchte gerne über seinen Tod nachdenken, geschweige denn darüber reden. Doch wie wichtig es dennoch ist sich über das Thema Organspende auszutauschen, ist wenigen Menschen so bewusst. Die Spende ist gleichermaßen Chance wie Zumutung. Eine richtige oder falsche Antwort dazu gibt es nicht. Jeden Einzelnen kann die Situation der Organspende betreffen. Sei es durch einen Unfall, der einen selbst betrifft oder den nächsten Angehörigen. In diesem Moment muss eine Entscheidung getroffen werden, wenn der Verstorbene1 keine Zustimmung oder Ablehnung hinsichtlich der Spende getroffen hat. Aus diesem Grund sollte jeder Mensch einen Organspendeausweis haben, indem die jeweilige Entscheidung festgehalten wurde. Auch in der Medizin gewinnt die Organspende immer weiter an Bedeutung. Problematisch ist die Anzahl an Spendern, denn 2018 standen etwa 9500 Menschen auf der Warteliste für eine Transplantation. (vgl. Organspende-Info.de 2019: o.O.). Während sich durch die immer weiterentwickelnde Medizin die Lebensdauer des Einzelnen erhöht wird, sinkt auf der anderen Seite die Geburtenrate und somit potenzielle Spender. Viele Menschen stehen einer Organspende positiv gegenüber, andere aber auch negativ. Fakt ist, viel zu wenige besitzen einen Organspendeausweis. Hintergrund dafür könnte das mangelnde oder falsche Wissen zur Organspende sein. Aus diesem Grund setzt sich die Hausarbeit mit wichtigen Informationen bezüglich der Organspende auseinander, beginnend mit dem entsprechenden Gesetz und der Definition. Die Hausarbeit befasst sich dann ausführlich mit der Hirntodfeststellung, dem Ablauf und dem Organspendeausweis. Außerdem führt sie aktuelle politische Diskussionen, sowie mögliche Lösungen für das Organspenderproblem auf. Weiterhin geht die Hausarbeit auf religiöse Sichtweisen und die Organspende in anderen Ländern ein. Den Abschluss der Arbeit bildet eine Zusammenfassung der literarischen Erkenntnisse und eine mögliche Antwort auf die Frage, was Organspende denn nun eigentlich ist: Fluch oder Segen?
2 Transplantationsgesetz
Das Transplantationsgesetz (TPG) entstand 1997. Es regelt die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben. Außerdem beinhaltet es weiterhin, dass einem Hirntoten nur dann Organe entnommen werden dürfen, wenn er der Organspende zu Lebzeiten zugestimmt hat. Eine Reform des Transplantationsgesetzes gab es im Jahr 2012 (vgl. Bleuel, Esser & Schröder 2017: S. 27). Aus der zuvor geltenden „erweiternden Zustimmungslösung“, wurde die „Entscheidungslösung“. Der einzige Unterschied zwischen diesen beiden Lösungen ist die Verpflichtung der Krankenkassen, ihre Mitglieder regelmäßig mit Informationen zu versorgen und sie dazu aufzufordern sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen. Trotzdem ist die Entscheidung weiterhin keine Pflicht (vgl. Bleuel, Esser & Schröder 2017: S. 62). In anderen Ländern gelten nicht dieselben Regelungen wie in Deutschland. Verstirbt man also während eines Auslandsaufenthaltes, so gelten hier die jeweiligen Regelungen des Landes. Daher ist es ratsam sich mit den dort geltenden Regelungen auseinanderzusetzen und bestenfalls einen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache bei sich zu tragen (vgl. Organspende-Info.de 2019: o.O.).
3 Organspende
Beschäftigt sich der Mensch mit der Organspende, so geht es gleichzeitig immer um die Frage nach dem Leben und dem Tod (vgl. Sterzik 2013: S. 11).
Im folgenden Abschnitt wird der Begriff „Organspende“ definiert. Außerdem wird der Frage: „Wann ist der Mensch tot“ nachgegangen und der Ablauf einer Organspende näher erläutert.
3.1 Definition
Als Organspende bezeichnet man die Übertragung eines Organs von einem Spender auf den jeweiligen Empfänger. Dabei unterscheidet man zwischen der Spende zu Lebzeiten oder nach dem Tod (vgl. Netdoktor.de 2017: o.O.).
3.2 Hirntod
Der Ausfall des Herz-Kreislauf-Systems galt als zweifelsfreie Todeszeichen des Menschen. Seit der Erfindung der Herz-Lungen-Maschine im Jahr 1952 und damit der Möglichkeit Menschen künstlich zu beatmen, hat sich das Vertrauen in das einst als sicher geltendes Todeszeichen verändert. Jedoch konnte belegt werden, wie die Gehirnfunktion dadurch innerhalb weniger Minuten erlöschen kann. In den Sechzigern wurde damit der Hirntod als zuverlässiges Todeskriterium eingeführt. Hirntod bedeutet der Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns, sowie des Hirnstammes. So konnte die Entnahme der Organe überhaupt erst möglich gemacht werden.
Wann der Mensch tot ist, ist eine Frage, die nicht genau beantwortet werden kann, denn es gibt keine eindeutige Grenze zwischen dem Moment als Toter oder Lebendiger. Für die Medizin ist jedoch genau diese Definition entscheidend, da die Ärzte sonst gegen die Verfassung und den hippokratischen Eid verstoßen würden. Eine Organspende würde damit als wissentliche Tötung gelten. In einer Stellungnahme vom deutschen Ethikrat haben Befürworter und Gegner des Hirntods ihre jeweiligen Positionen mit verschiedenen Argumenten vertreten. Die Befürworter, deutlich in der Mehrheit, argumentieren mit der Grundlage der Subjektivität, die mit Erlöschen der Hirnfunktion verloren geht. Die Gegner sind der Meinung, dass es problematisch ist die genaue Grenze zu benennen, bei welcher der Mensch als tot gelte.
In Prospekten der Deutschen Stiftung Organtransplantation sind Informationen über den Hirntod und die Diagnostik zu finden, aber wenig über die Diskussion um dieses Thema. Die größten Sorgen der Menschen sind, das zu frühe Aufhören der Genesungsmaßahmen der Mediziner und eine Schmerzempfindung bei der Transplantation. Ein offenerer Umgang, sowie eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende könnten diese Bedenken widerlegen (vgl. Bleuel, Esser & Schröder 2017: S. 40 ff.).
3.3 Ablauf einer Organspende
Bevor es zu einer Organspende kommen kann, müssen erst einmal zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen die Todesfeststellung und zum anderen die Zustimmung zur Organspende. Als tot gilt man, wenn der Hirntod festgestellt wird. Das bedeutet, dass das Gehirn die Regelung von Atmung und Herzkreislauf- Funktion nicht mehr übernehmen kann. Der Ausfall des Groß- und Kleinhirns, sowie des Hirnstammes, ist das sichere innere Todeszeichen des Menschen. Die Untersuchung des Hirntods wird unabhängig voneinander durch zwei erfahrene Ärzte, nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt. Die Mediziner dürfen dann weder am Prozess der Entnahme noch an der Übertragung der Organe oder Gewebe integriert sein. Erst wenn jede Hilfe zu spät kommt, stellt sich die Frage nach der Organspende. Davor wird das Möglichste versucht, um das Leben des Patienten zu retten. Die zweite Voraussetzung für eine Organspende, die Zustimmung, kann schriftlich durch einen Organspendeausweis oder mündlich über die Angehörigen erfolgen. Selbst wenn eine Patientenverfügung existiert in den lebensverlängernden Maßnahmen abgelehnt wurden, ist eine Organspende nicht ausgeschlossen. Hat die verstorbene Person keine Aussagen zum eigenen Willen gegenüber den Angehörigen geäußert, so wird der mutmaßliche Wille des potenziellen Organspenders ermittelt. Erst wenn dieser nicht ermittelbar ist, ist die persönliche Auffassung der Entscheidenden relevant. Bei Schwierigkeiten die richtige Entscheidung zu treffen, führt der behandelnde Arzt, sowie ein Koordinator der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) ein Gespräch mit den Angehörigen. Diese Beratung wird mit umfassenden Informationen, aber ohne jeglichen Zeitdruck geführt. Nach dem die Voraussetzungen für eine Organspende geprüft und erfüllt worden sind, wird vom Koordinator der DSO eine Untersuchung der Organe veranlasst. Diese ist wichtig, um den Empfänger vor möglichen Krankheiten oder Infektionen zu schützen. Sollte dabei eine akute HIV- oder Krebserkrankung festgestellt werden, so ist eine Organspende ausgeschlossen. Die Auswahl des Empfängers des Organs erfolgt nach einem bestimmten Verteilungs-Algorithmus, dabei steht die Erfolgsaussicht, die Dringlichkeit und die Chancengleichheit im Vordergrund. Damit es bei Kindern keine Entwicklungsverzögerungen gibt, werden hier Ausnahmen bei der Organverteilung zugelassen. Berücksichtigt muss ebenfalls werden, dass Kindern nicht alle Organe von Erwachsenen transplantiert werden können, da sie ihnen häufig zu groß sind. Möglich ist aber zum Beispiel die Teilleber eines Erwachsenen. Der Versichertenstatus eines Menschen spielt bei der Verteilung keine Rolle Nach dem der Hirntod festgestellt wurde, können spontane Bewegungen des Körpers in Armen oder Beinen auftreten. Diese Regungen werden „spinale Reflexe“ genannt und führen gelegentlich zu Verunsicherungen. Sie hängen mit dem Gehirn und dem Rückenmark zusammen. Die Angehörigen haben nach der Organspende ausreichend Zeit sich vom Verstorbenen zu verabschieden. Auch die Bestattung kann ohne zeitlichen Verzug erfolgen. Der würdevolle Umgang der Versorgung des Leichnams steht grundsätzlich im Vordergrund (vgl. Sterzik 2013: S. 134 ff.). Eine möglichst kurze Transportzeit der Organe ist essenziell, denn sowie das Organ entnommen wurde, ist es von der Sauerstoffversorgung abgeschnitten. Erst wenn das Organ dem Empfänger transplantiert wurde, wird die Durchblutung fortgesetzt. Umso länger diese fehlt, desto mehr kann das Organ geschädigt werden. Die Ischämiezeit, die Zeit zwischen der Entnahme und der Transplantation, sollte also so gering wie möglich sein (vgl. Organspende- Info.de 2019: o.O.). Ein Herz darf nicht länger als vier bis sechs Stunden nicht durchblutet sein. Der Transport des Spenderorgans folgt wegen der geringen Zeit meistens mit dem Auto oder Flugzeug. In selteneren Fällen mit der Bahn oder dem Hubschrauber. Mit einer gekühlten Konservierungslösung wird das Organ in sterilen Tüten verpackt. Diese Tüten wiederum werden in einer mit Eis gefüllten Styropor Box bei circa vier Grad Celsius transportiert. Der Name des Spenders und auch des Empfängers bleibt anonym. So kann eine wechselseitige Abhängigkeit verhindert werden. Der Koordinator der DSO darf aber mitteilen, ob das Spenderorgan bzw. die Spenderorgane erfolgreich transplantiert werden konnten. Auch ein anonymer Kontakt über die Deutsche Stiftung Organtransplantation ist möglich. Außerdem ist ein anonymer Kontakt in Form von Briefen über die Deutsche Stiftung Organtransplantation möglich. Manche DSO-Regionen bieten zusätzlich Angehörigentreffen, bei welchen eine weitere Betreuung möglich ist oder der Austausch mit anderen Betroffenen erfolgen kann. Die Transplantationsmedizin ist inzwischen so weit entwickelt, dass Spenderorgane über Jahrzehnte funktionsfähig sein können. Nach fünf Jahren sind es zum Beispiel noch 70% der Spendernieren, die funktionstüchtig sind. Damit die Organe auch weiterhin arbeiten, müssen die Empfänger täglich Medikamente einnehmen. Anderenfalls könnte das Organ abgestoßen werden (vgl. Sterzik 2013: S. 139 ff.).
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1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung aller personalisierten Sprach- formen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für jedes Geschlecht.