Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob die Inklusion mithilfe des Response-to-Intervention-Verfahrens möglich ist. Um ein besseres Verständnis zu dem Thema Inklusion zu haben, wird in Kapitel 2 dieser Begriff zu Beginn definiert. Darauf folgt die Definition der Bezeichnungen 'Exklusion' und 'Integration', diese sind notwendig, um die Definition der Inklusion genauer eingrenzen zu können.
Im Anschluss daran wird die Geschichte der Inklusion genauer aufzeigt und mit einem abschließenden Ausblick auf die aktuelle Lage der Inklusion in Deutschland abgerundet. In Kapitel 3 wird auf die Vorteile von Inklusion für SuS sowohl mit Behinderung als auch ohne Behinderungen eingegangen. Im Anschluss werden die Probleme der Inklusion anhand der Lektüren "Kritik der Inklusion" von Michael Winkler und "Inklusion - Eine Kritik" von Bernd Ahrbeck aufgezeigt.
Nach einer genauen Schilderung der Problematiken der Inklusion und der Herausforderungen, wird in Kapitel 4 der Response-to-Intervention Ansatz (RTI) mithilfe eines Artikels von Marco Ennemoser aus der Lektüre "Interventionen bei Lernstörungen-Förderung, Training und Therapie in der Praxis" als Lösungsvorschlag präsentiert und dargestellt. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die Organisation des Verfahrens gelegt.
Das fünfte Kapitel beinhaltet eine genaue Darstellung der Vorgehensweise des RTI-Verfahrens und umfasst anschließend mit den gewonnenen Kenntnissen der Inklusion eine kritische Auseinandersetzung, ob Inklusion an Regelschulen unter der Verwendung des RTI-Ansatzes zu realisieren ist.
Das Bild einer homogenen Schülerschaft ist längst nicht mehr allgegenwärtig. Seit des Beschlusses des Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 verpflichtet sich auch Deutschland, ausgehend vom Prinzip der Gleichberechtigung, allen Schülerinnen und Schülern, also auch jene mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, Zugang zu allen Bildungsinstitutionen zu gewährleisten.
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG
2. INKLUSION
2.1 Was ist Exklusion? - Eine Definition
2.2 Was ist Integration? - Eine Definition
2.3 Was ist Inklusion? - Eine Definition
2.4 Die Geschichte der Inklusion
2.5 Aktueller Ausblick - Inklusion heute
3. DIE VOR- UND NACHTEILE DER INKLUSION
3.1 D ie Vorteile der Inklusion
3.2 D ie Probleme der Inklusion
4. DER RESPONSE-TO-INTERVENTION-ANSATZ
4.1 Response to Intervention - ein Überblick
4.2 D ie Grundsätze des RTI
5. INKLUSION UND RTI
5.1 D ie Vorgehens weise des RTI-Verfahrens
5.2 D ie Eignung des RTI Verfahrens für einen inklusiven Unterricht
6. FAZIT
1. Einleitung
„Chancengleichheit besteht nicht darin, dass jeder einen Apfel pflücken darf, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt.“ (Reinhard Turre)
Das Bild einer homogenen Schülerschaft ist längst nicht mehr allgegenwärtig. Seit des Beschlusses des Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 verpflichtet sich auch Deutschland, ausgehend vom Prinzip der Gleichberechtigung, allen Schülerinnen und Schülern (im Folgenden SuS), also auch jene mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, Zugang zu allen Bildungsinstitutionen zu gewährleisten.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob die Inklusion mit Hilfe des Response-to-Intervention Verfahrens möglich ist.
Um ein besseres Verständnis zu dem Thema Inklusion zu haben, wird in Kapitel 2 dieser Begriff zu Beginn definiert. Darauf folgt die Definition der Bezeichnungen „Exklusion“ und „Integration“, diese sind notwendig, um die Definition der Inklusion genauer eingrenzen zu können. Im Anschluss daran wird die Geschichte der Inklusion genauer aufzeigt und mit einem abschließenden Ausblick auf die aktuelle Lage der Inklusion in Deutschlang abgerundet.
In Kapitel 3 wird auf die Vorteile von Inklusion für SuS sowohl mit Behinderung als auch ohne Behinderungen eingegangen. Im Anschluss werden die Probleme der Inklusion anhand der Lektüren „Kritik der Inklusion (2018)“ von Michael Winkler und „In- klusion-Eine Kritik (2016)“ von Bernd Ahrbeck aufgezeigt.
Nach einer genauen Schilderung der Problematiken der Inklusion und der Herausforderungen, wird in Kapitel 4 der Response-to-Intervention Ansatz (RTI) mit Hilfe eines Artikels von Marco Ennemoser aus der Lektüre „Interventionen bei Lernstörungen-Förderung, Training und Therapie in der Praxis (2014)“ als Lösungsvorschlag präsentiert und dargestellt. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die Organisation des Verfahrens gelegt.
Das fünfte Kapitel beinhaltet eine genaue Darstellung der Vorgehensweise des RTI-Verfahrens und umfasst anschließend mit den gewonnenen Kenntnissen der Inklusion eine kritische Auseinandersetzung, ob Inklusion an Regelschulen unter der Verwendung des RTI-Ansatzes zu realisieren ist.
Die Hausarbeit wird im Fazit unter Berücksichtigung meiner Fragestellung abgeschlossen (siehe Kapitel 6).
2. Inklusion
Der Begriff der Inklusion wird bereits in den 70er Jahren in der englischen Sprache verwendet und entwickelte sich durch die UNO und die UNESCO zu einem standardisierten Begriff (vgl. Ziemen/Langner 2010, S.2). Der Inklusions-Begriff erreicht erst spät im Zuge der Salamanca-Konferenz (1994) im Zusammenhang mit „Inklusion an Schulen“ den deutschen Sprachgebrauch (Ziemen/Langner 2010, S.2).
Seitdem die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auch 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist, stehen Bildungsinstitutionen und Lehrkräfte von Regelschulen nun vor der Herausforderung Schülerinnen (SuS) zu unterrichten (Heimlich 2020, S.210). Mit dem Beschluss des Artikel 24 der UN-BRK, wird vorgegeben ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu entwickeln. Die Problematik bei dem Gedanken ist, dass eine konkrete Ausführung über den Inklusions-Gedanken ausbleibt und die UN- BRK zusätzliche Anforderungen, sowie eine ausführliche Berichterstattung über bereits unternommene Schritte fordert (Heimlich 2020, S.212).
Um den Begriff „Inklusion“ genauer verstehen zu können, wird in den folgenden Abschnitten die Exklusion und die Integration definiert.
2.1 Was ist Exklusion? - Eine Definition
Das Wort Exklusion leitet sich von dem lateinischen Verb „excludere“ (dt. ausschließen, ausgrenzen) ab und wird im Deutschen mit den Begriffen der „sozialen Ausgrenzung“ assoziiert (Terfloth 2017). Unter der Verwendung des Wortes „Exklusion“, wird die Ausgrenzung von Menschen bezeichnet, die aufgrund verschiedener Kriterien von einer Gemeinschaft oder Gesellschaft ausgeschlossen werden (Terfloth, 2017). Gründe dafür können u.a. ein Migrationshintergrund oder auch eine körperliche/geistige Behinderung sein. Wir treffen heutzutage auf Exklusion im Alltag, wenn Menschen mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung in gesonderten Institutionen (z.B. Sonderschulen oder Werkstätten) aufzufinden sind.
2.2 Was ist Integration? - Eine Definition
Der Begriff der Integration ist schon lange in der Sonderpädagogik gängig (vgl. Hinz 2006, S.251) . Es stammt auch aus dem Lateinischen „integratio“ und beschreibt in der deutschen Sprache die „Wiederherstellung eines Ganzen“. Der Sinn der Integration lässt darauf schließen, dass eine Einheit entstehen soll. In dem sozialpädagogischen Kontext wird Integration als die soziale Eingliederung von Minderheiten oder Randgruppen verstanden.
Vergleicht man den Integrationsbegriff mit dem Inklusionsbegriff, so betrachtet die Integration das Ganze und eine Schule für alle mit einem differenzierten und selektiven Schulsystem (vgl. Ziemen/Langner 2010, S. 250).
2.3 Was ist Inklusion? - Eine Definition
Die Kernaussagen der Inklusion und die Bedeutung des Begriffs lassen sich im folgenden Zitat der Seite „Inklusion als Menschenrecht“ entnehmen:
Inklusion ist nicht nur eine gute Idee, sondern ein Menschenrecht. Inklusion bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf. Als Menschenrecht ist Inklusion unmittelbar verknüpft mit den Ansprüchen auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität. Damit ist Inklusion sowohl ein eigenständiges Recht, als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Anwendung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt. (Inklusion als Menschenrecht; aufgerufen am 03.01.2021, 14:23Uhr)
Wie in dem obenstehenden Zitat erwähnt, ist Inklusion nicht nur ein Gedanke Menschen mit geistiger oder körperlicher Beeinträchtigung in den Alltag zu inkludieren und ihnen somit eine Chance auf Bildung und einen Beruf zu ermöglichen. Inklusion stellt auch ein Menschenrecht dar, dessen Ursprungsgedanke sich schon in Artikel 1 des Grundgesetzes (GG) festgelegt ist: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“(§1 Absatz 1 Satz 1GG).
Es wird verdeutlicht, dass jeder Mensch, obgleich vorhandener Einschränkungen ein Recht hat in die Gesellschaft aufgenommen zu werden und ein Leben führen zu können. Der Inklusionsgedanke beinhaltet den Wunsch nach einer akzeptablen Gesellschaft, in der jeder willkommen ist und, wo es normal ist anders zu sein (vgl. Mirian, 2018).
Zu betonen ist, dass es sich bei der Inklusion nicht um einen Einfall handelt, der schnell durchzusetzen ist. Vielmehr ist die Inklusion ein langanhaltender Prozess, der nur unter der Beachtung verschiedener Rahmenbedingungen und Ressourcen erfolgreich stattfinden kann. (Mirian, 2018). Es müssen nicht nur Gesellschafts- oder Bildungsstrukturen verändert und angepasst werden, sondern auch die Einstellungen der Menschen.
Die Unterschiede zwischen Exklusion, Integration und Inklusion lassen sich in der folgenden Grafik nochmals genauer darstellen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Exklusion, Integration und Inklusion (https://www.aktion-mensch.de/dqfuer-stehen-wir/was-ist-inklusion.html)
Nachdem nun ein Verständnis zu dem Inklusionsbegriff geschaffen wurde und die Unterschiede der Exklusion und Integration genau abgegrenzt wurden, wird im nächsten Kapitel genauer auf die Geschichte der Inklusion eingegangen.
2.4 Die Geschichte der Inklusion
In Deutschland existiert ab der Sekundarstufe ein viergliedriges Schulsystem, was so kaum bei einem anderen Land der Welt nach der vierten Klasse wiederzufinden ist (vgl. Heimlich 2020, S. 245). Die SuS werden bereits nach Ende der Grundschule in unterschiedliche Bildungsgänge aufgeteilt. Diese Bildungsgänge sind die Sonderschule, die Mittelschule, die Realschule und das Gymnasium Zudem gibt es in Deutschland ein differenziertes Förderschulsystem, das für verschiedene Behinderungen jeweils eigenständige Schulen vorsieht (Heimlich 2020, S. 245). Beschrieben wurde die Phase der Separation aus den 1970 Jahren, die dieses separierende System vorsieht.
Ein Umschwung herrschte bereits drei Jahre später, im Jahr 1973, im Zuge einer integrativen Bewegung mit dem Ziel mehr Begegnungen im Schulsystem zu organisieren und somit wieder die getrennte Schülerschaft zusammenzuführen, die Phase der Integration (vgl. Heimlich 2020, S. 245). Die integrative Bewegung sorgte für ein Umdenken und schaffte so mehr Bemühungen um Gemeinsamkeit im Bildungssystem. Eine Gemeinschaft zwischen der geteilten Schülerschaft herzustellen wurde nun mehr Aufgabe der demokratischen Gesellschaft und führte zu „einer Intensiven kritischen Diskussion zur Anerkennung der allgemeinen Bildungseinrichtungen die Kindertageseinrichtungen und Schulen als möglichen Förderort auch für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ (Heimlich, 2020, S. 245 f.). Festgehalten wurde die Entwicklung der Diskussion durch die Kultusministerkonferenz (KMK) im Jahr 1994. Spätestens mit der Einführung der UN-BRK im Jahr 2009 (siehe Kapitel 2), wurde die Phase der Inklusion eingeleitet (vgl. Heimlich 2020, S. 246). Das Hauptmerkmal der Phase ist der Verzicht auf Separation von Beginn an. Kinder aus verschiedenen Bildungsinstitutionen werden also nicht mehr zusammengeführt (siehe Integration), sondern werden von vornherein nicht getrennt und lernen so ein Zusammenleben (vgl. Heimlich 2020, S. 246).
Das Ziel der Phase der Inklusion ist „Formen von Bildungsteilhabe und sozialer Teilhabe anzubieten, die in gleichberechtigter Weise in selbstbestimmter vorne wahrnehmen können“ (Heimlich 2020, S. 246). Bedeutet, dass Menschen mit inklusiven Förderbedarf das Recht auf die Wahrnehmung der Teilhabe verwirklicht bekommen und somit auch ihren Teil in der Gesellschaft beitragen können.
2.5 Aktueller Ausblick - Inklusion heute
Nachdem die Geschichte und die Entwicklung der Inklusion in Deutschland dargestellt wurde, wird im Folgenden ein aktueller Ausblick über die Inklusion heutzutage geschildert.
Auffallend ist, dass seit dem Beschluss der KMK und der UN-BRK deutlich mehr Vielfalt in internationalen Klassen zu sehen ist. Diese Möglichkeiten SuS mit inklusiven Förderbedarf in den Regelschulunterricht miteinzubeziehen reichen von einer Teilhabe am Unterricht bis hin zu sogenannten „quasi-therapeutischen Einzelfördersituationen von Kindern und Jugendlichen mit umfassenden Verhaltensproblemen, die ein Lernen in Gruppen komplett überfordern würde“ (vgl. Heimlich 2020, S. 246).
Das inklusive Bildungssystem wurde weiter ausgebaut. Dazu zählen nun:
- Inklusive Schulen als Bildungseinrichtungen für alle Schülerinnen.
- Klassen von SuS mit Behinderungen (...) in allgemeinen Schulen.
- Und Förderzentren, die ausschließlich für SUS mit Behinderungen aufgestellt wurden (vgl. Heimlich 2020, S. 246)
Diese Förderzentren werden weiter ausgebaut und sind ein großer Teil eines zunehmenden Inklusionsnetzwerkes und dienen zur Kooperation mit Regelschulen (vgl. Heimlich, 2020, S.246).
Inklusion sorgt für einen positiven Umbruch der menschlichen Entwicklungsgeschichte (vgl. Ahrbeck, 2016). Sie gleicht einem utopischen Gedanken, von einer Gesellschaft, die niemanden ausgrenzt und eine Einheit, eine Gemeinschaft bildet.
3. Die Vor- und Nachteile der Inklusion
Nachdem idie Inklusion genau beschrieben und definiert wurde, sowie ihre Hintergründe, als auch ihre Herausforderungen dargestellt wurden, wird iin diesem Kapitel genauer auf die Vor- und Nachteile der Inklusion eingegangen.
3.1 Die Vorteile der Inklusion
Inklusion hat das Ziel die Teilhabe und Zugehörigkeit von Menschen mit Behinderungen zu stärken, sodass sie sich in ihren individuellen Entfaltungsmöglichkeiten verbessern und die Möglichkeit haben ihre Lebensperspektiven zu erweitern (Ahrbeck 2016, S.6). In der Theorie bringt Inklusion viele Vorteile für Kinder mit Behinderungen mit sich. Werden Kinder mit Behinderungen inklusiv in eine altersgemäße Gruppe mit „nicht-behinderten Peers“ miteinbezogen, so zeigt sich eine deutlich erhöhte Interaktion und Kommunikation zwischen den Kindern untereinander (vgl. Zigahn 2014, S.25). In diesem Zuge verbessern sich auch die altersentsprechenden Sozial- und Kommunikationskompetenzen der Inklusionskinder (vgl. Zigahn 2014, S.25). Neben der Steigerung der sozialen Akzeptanz, zeigen sich zudem bei Kindern in inklusiven Klassen bessere Ergebnisse in evidenzbasierten Leistungstests (vgl. Zigahn 2014, S.25). Neben der Entstehung vieler Freundschaften zwischen den Kindern mit und ohne Behinderungen, zeigt sich, dass Kinder aus inklusiven Klassen im Erwachsenenalter zu mehr Freizeitaktivitäten neigen und mehr Zeit außerhalb ihres Zuhauses verbringen (vgl. Zigahn 2014, S.25 f.).
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