Der vorliegende Essay befasst sich mit den Grundwerten und -prinzipien der parlamentarischen Demokratie, dem "Demokratieprinzip“, nach der Konzeption des bundesdeutschen Grundgesetzes (GG). Das politische System der Bundesrepublik Deutschland (BRD) basiert primär auf diesen Grundlagen. Nach der bitteren Zeit der NS-Diktatur (1933-45) und ihrem Demokratiemissbrauch entwickelte sich die deutsche Demokratie ständig weiter. Das Demokratieprinzip des GG ist breit und umfassend ausgelegt. Daher ist es im internationalen Rechtsvergleich verfassungsrechtlich universell gültig.
Im Kontext verschiedener theoretischer Entwicklungen der neueren Politikwissenschaft sowie des Staatsrechts liegt es nahe zu vermuten, dass fast alle modernen Gesellschaften der heutigen Welt eine westlich geprägte demokratische Herrschaftsform wollen. Kaum ein Land bezeichnet sich nicht als demokratisch. Selbst autoritäre Herrschaftssysteme in Asien, Afrika und Lateinamerika berufen sich auf Demokratie wie traditionell demokratische Länder der westlichen Welt. Dies galt gleichermaßen für die zusammengebrochenen realsozialistischen Systeme Mittel- und Osteuropas, die sich als Volksdemokratie oder sozialistische Demokratie bezeichneten.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Was ist das „Demokratieprinzip“ (Art. 20 I GG)?
3 Was sind die wesentlichen Merkmale des „Demokratieprinzips“?
4 Wie ist die Demokratie des Grundgesetzes speziell formuliert?
4.1 Volkssouveränität
4.2 Repräsentative Demokratie
4.3 Streitbare Demokratie
5 Welche Rolle spielen die politischen Parteien?
6 Kritik und Kommentar am bundesdeutschen Parlamentarismus
7 Fazit
8 Literatur- und Quellenverzeichnis
1 Einleitung
Der vorliegende Essay befasst sich mit den Grundwerten und -prinzipien der parlamentarischen Demokratie, dem „Demokratieprinzip“, nach der Konzeption des bundesdeutschen Grundgesetzes (GG). Das politische System der Bundesrepublik Deutschland (BRD) basiert primär auf diesen Grundlagen. Nach der bitteren Zeit der NS-Diktatur (1933-45) und ihrem Demokratiemissbrauch entwickelte sich die deutsche Demokratie ständig weiter. Das Demokratieprinzip des GG ist breit und umfassend ausgelegt. Daher ist es im internationalen Rechtsvergleich verfassungsrechtlich universell gültig.
In der heutigen globalisierten Welt sind nicht nur die Menschen, sondern auch die Staaten in vielfältiger Hinsicht wirtschaftlich, politisch, rechtlich, institutionell oder kulturell miteinander verbunden. Die nationalen Grenzen spielen stets weniger eine Rolle. Um die zunehmenden globalen Probleme zu lösen, haben sich die Staaten in den vergangenen Jahrzehnten komplexe Formen globalen Regierens entwickelt, die als „Global Governance“ genannt wird. Dabei spielen Demokratien eine zentrale Rolle. Diese Form des Regierens jenseits des Nationalstaates ist ohne das Demokratieprinzip nicht möglich. Daraus folgt, dass die Weltprobleme heute ohne die demokratischen Elemente nicht gelöst werden können.
Die demokratischen Grundsätze, deren Einhaltung durch den staatlich organisierten Zwang im objektiven Sinne garantiert wird, sind die Hauptquelle von Recht und Praxis des menschlichen Zusammenlebens in jedem modernen Staat. Die objektiven Prinzipien der Demokratie wurden infolge der Kriege, Konflikte und Kämpfe der Menschheit, die sich über die Jahrhunderte ausbreiteten, gegen Ende des 20. Jahrhunderts klar und nahmen mit vielen internationalen Konferenzen ihren Platz in den Verfassungen moderner Gesellschaften ein.
Demzufolge handelt es sich im Kern dieser Studie um die zentralen Fragen:
- was unter „Demokratie“ und „Demokratieprinzip“ des GG zu verstehen ist,
- welche zentralen Merkmale das Demokratieprinzip hat,
- wie die Demokratie des GG „speziell“ zu beschreiben ist
- welche Haltung das GG zu den politischen Parteien einnimmt,
- wie demokratisch der bundesdeutsche Parlamentarismus ist,
- ob und welche Reformen für die parlamentarische Demokratie der BRD notwendig sind.
In Anbetracht dieser Ausgangsfragen werden in dieser Studie die Grundlagen, Institutionen und Verfahren sowie die zentralen Problembereiche der parlamentarischen Demokratie in der BRD in Bezug auf das „Demokratieprinzip“ erörtert. Ziel ist es, einen möglichst objektiven, wissenschaftlichen Beitrag zum Diskurs über das Demokratieverständnis des GG zu leisten.
2 Was ist das „Demokratieprinzip“ (Art. 20 I GG)?
Im Kontext verschiedener theoretischer Entwicklungen der neueren Politikwissenschaft sowie des Staatsrechts liegt es nahe zu vermuten, dass fast alle modernen Gesellschaften der heutigen Welt eine westlich geprägte demokratische Herrschaftsform wollen. Kaum ein Land bezeichnet sich nicht als demokratisch. Selbst autoritäre Herrschaftssysteme in Asien, Afrika und Lateinamerika berufen sich auf Demokratie wie traditionell demokratische Länder der westlichen Welt. Dies galt gleichermaßen für die zusammengebrochenen realsozialistischen Systeme Mittel- und Osteuropas, die sich als Volksdemokratie oder sozialistische Demokratie bezeichneten. Was ist eigentlich die „Demokratie“? Was ist das „Demokratieprinzip“?
In der heutigen globalisierten Welt ist die Weltgesellschaft auf verschiedene Weise miteinander demokratisch verbunden.1 Parallel zur ständigen Entwicklung der Demokratie entwickelt sich auch das Verständnis der Demokratie in vielerlei Hinsicht und wird im komplexen System der internationalen Beziehungen noch umfassender und breiter interpretiert als die Standardformulierung. Dem verfassungsrechtlichen Begriff „Demokratie“ werden in der Welt unterschiedliche Deutungen gegeben. So gibt es je nach Ursprung und Gesellschaftsform eine Vielzahl von Demokratiebegriffen. Infolgedessen ist es nicht möglich, eine exakt allgemeingültige Definition für die Demokratie zu finden. Daher handelt es sich beim Demokratiekonzept um einen sog. Typusbegriff.2 Hingegen geht es bei einer Monokratie um die Herrschaft eines Einzelnen (Alleinherrschaft, die letzte Entscheidung liegt nur bei einem Menschen) und bei einer Aristokratie um die Herrschaft einer privilegierten Gruppe (z. B. Adel).
Der ehemalige US-Präsident Abraham Lincoln bezeichnete die Demokratie im 19. Jahrhundert als „Regierung des Volkes, durch das Volk, für das Volk“. Das Wort „Demokratie“ kommt ursprünglich aus dem antiken Griechenland und bedeutet die Volksherrschaft.3 Bereits damals gab es in den altgriechischen Polis-Staaten die Demokratie als eine politische Ordnung.4 Trotz seines antiken Ursprungs erlebte der Begriff erst im 17. und 18. Jahrhundert, im Zeitalter der Aufklärung, wieder eine Renaissance. Eingang in die Verfassung fand er jedoch erst im 19. Jahrhundert. Auch das Grundgesetz (GG) der BRD basiert grundsätzlich auf dieser Demokratietraditionen.5 Diese Demokratiekenntnisse sind für das grundgesetzliche Verständnis des Demokratieprinzips im politischen System der BRD von grundlegender Bedeutung.6
In diesem Zusammenhang muss man es besonders betonen, dass das Demokratieprinzip 7 eines der elementaren Strukturprinzipien 8 des GG neben der Republik, Bundesstaatlichkeit, Sozialstaatlichkeit und Rechtsstaatlichkeit (Art. 20 I GG) ist.9 Diese Verfassungsprinzipien dürfen aufgrund der sog. Ewigkeitsklausel von Art. 79 III GG nicht geändert bzw. nicht abgeschafft werden, ebenso wie das wichtigste Grundrecht Menschenwürde aus Art. 1 GG. Daher werden die Elemente der antitotalitären Demokratie des Grundgesetzes10 stets und zu allen Zeiten gelten, solange die BRD existiert.
3 Was sind die wesentlichen Merkmale des „Demokratieprinzips“?
Um von einer modernen Demokratie zu behaupten, sind konkrete freiheitlich-demokratische Elemente notwendig.11 Auch das Grundgesetz der BRD setzt diese Kernbestände, die für einen modernen Rechtsstaat unverzichtbar sind, voraus. Die wichtigsten Merkmale des Demokratieprinzips nach der Konzeption des GG sind primär:12
1. Das Grundgesetz der BRD erfordert zunächst plebiszitäre Elemente, wie beispielsweise den Volksentscheid (Art. 29, 146 GG). Damit verbietet das Demokratieprinzip die Diktatur als Regierungsform.
2. Alle Staatsgewalt geht allein vom Volk aus (Art. 20 II 1 GG) und wird von diesem in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt. Das Demokratieprinzip des GG verlangt die Volkssouveränität als Kern der Demokratie.13 Die letzte Entscheidung, nämlich die Finalität gehört stets dem Volk.14
Beispiel: Es gibt keine Mitherrschaft durch etwa Adel und Aristokratie oder eine Militärjunta etc.
3. Das bundesdeutsche Grundgesetz verlangt das Mehrheitsprinzip. Demnach entscheidet die Mehrheit über den politischen Kurs, und zwar entweder im Parlament (Bundestag/Bundesrat) oder bei Volksabstimmungen im Volk.
An dieser Stelle ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass es unter Demokratieprinzip zugleich eine Mehrheitsherrschaft zu verstehen ist.15 Die Mehrheitsherrschaft verlangt v. a. den Schutz der Minderheit und garantiert das Recht auf die Opposition sowie die Freiheit der Meinungsäußerung. In modernen Demokratien bedeutet das Mehrheitsprinzip: „Wenn die Minderheit eine reale Chance hat, Mehrheit zu werden.“ Die Minderheit muss aber dabei die Mehrheitsentscheidung akzeptieren und anerkennen. Sie hat dafür die Chance, bei künftigen Wahlen und Abstimmungen ihrerseits die Mehrheit zu erringen, und kann erwarten, dass dann ihre Entscheidungen respektiert werden. Mit anderen Worten: Das Mehrheitsprinzip ist eine Kompromisslösung.16 Die Entscheidung der Mehrheit muss nicht „richtig“ sein. Das Wichtigste ist, dass das Mehrheitsprinzip dafür sorgt, dass Konflikte und Probleme friedlich gelöst werden können.
4. Eine moderne Demokratie benötigt regelmäßige und angemessene Wahlen, die nach bestimmten Wahlgrundsätzen abzuhalten sind. Diese sind im Grundgesetz in Art. 38 I 1 GG geregelt. Die relevanten Beispiele sind:
Allgemeinheit der Wahl: Aktives und passives Wahlrecht bzw. die Fähigkeit wählen oder gewählt zu werden.
Unmittelbarkeit der Wahl: Volksvertretungswahl ohne die Einschaltung von Wahlmännern, bspw. wie in den USA.
Freiheit der Wahl: Stimmabgabe ohne jeden öffentlichen oder privaten Zwang oder Druck.
Gleichheit der Wahl: Gleicher Zählwert der Stimmen, also ein Mann eine Stimme.
Geheimheit der Wal: Geheime Stimmabgabe, daher darf niemand Kenntnis von der Wahlentscheidung der Bürger nehmen.17
5. Weiterhin verlangt eine moderne Demokratiegesellschaft den Schutz der politischen Minderheit vor Unterdrückung und Chancengleichheit der politischen Parteien sowie Recht auf verfassungsmäßige Oppositionsbildung.18 Die Opposition hat die Aufgabe, die Regierung zu kontrollieren, ihre Politik zu kritisieren und politische Alternativen aufzuzeigen.
6. Darüber hinaus ist die Gewährleistung der Kommunikationsgrundrechte sowie der Verbreitung der Meinung sehr wichtig für das Demokratieprinzip. Diese Elemente spielen eine zentrale Rolle für eine offene politische Diskussion in der Gesellschaft. Heute ist die Notwendigkeit politischer Bildung in modernen Gesellschaften unbestritten.19
Bsp.: Meinungsfreiheit (Art. 5 I GG), Versammlungsfreiheit (Art. 8 I GG), Vereinigungsfreiheit (Art. 9 I GG).
7. Schließlich ist eine Demokratie ohne die Gewährleistung und den Schutz der Menschenwürde und Menschenrechte unvorstellbar. Dieses Verfassungsprinzip des bundesdeutschen Grundgesetzes ist das oberste, wichtigste Grundrecht und steht damit am Anfang des GG. Es ist das Fundament aller Grundrechte (vgl. Art I GG).
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – dieser Grundsatz aus dem GG ist die Basis des demokratischen Selbstverständnisses der BRD.20
Letztens lässt sich festhalten, dass man diese objektiven Prinzipien als universell gültige Werte einer jeden modernen Demokratiegesellschaft, die unverzichtbar und unveräußerlich sind, bezeichnen. Schließlich bilden diese Werte zentral die Quelle von Politik, Recht, Gesellschaft und Praxis des menschlichen Zusammenlebens in jedem modernen Rechtsstaat. Folglich muss man an dieser Stelle besonders betonen, dass sich eine Demokratie ohne diese Kernelemente weder entwickeln noch funktionieren kann.21 Daher ist die Einhaltung des „Demokratieprinzips“ im demokratischen Sinne von erheblicher Bedeutung.
4 Wie ist die Demokratie des Grundgesetzes „speziell“ formuliert?
Als die wesentlichsten demokratischen Elemente speziell des bundesdeutschen Grundgesetzes kann man grundsätzlich die Volkssouveränität, die repräsentative Demokratie und die streitbare Demokratie („wehrhafte Demokratie“) nennen.22 Die sog. speziellen Demokratieprinzipien werden im Folgenden extra behandelt und analysiert, um die komplexen Zusammenhänge des Demokratieprinzips des GG besser zu verstehen und zu beurteilen.
4.1 Volkssouveränität
Zunächst lässt sich festhalten, dass das „Prinzip der Volkssouveränität“ in erster Linie erfordert, dass das Volk23 der alleinige Träger der Staatsgewalt ist. Art. 20 II 1 GG – „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ – garantiert die Volkssouveränität im politischen System der BRD.24 Dies bedeutet, dass sich alle staatlichen Handlungen in einer „ununterbrochenen Legitimationskette“ auf das Volk zurückführen muss.25
Bsp.: Der Bundeskanzler der BRD wird von den Mitgliedern des Bundestages gewählt. Die Bundestagsmitglieder (Abgeordneten) werden als Volksvertreter wiederum direkt vom Volk gewählt. Die Amtsinhaber der Regierung und ihrer Verwaltung sind gegenüber dem Volk, also seinen Repräsentanten im Parlament verantwortlich. Daher können aus ihrem Amt entfernt werden.
Als Nächstes bedeutet der verfassungsrechtliche Grundsatz der Volkssouveränität, dass es in regelmäßigen Abständen Wahlen stattfinden müssen, um dem Volk einen Austausch seiner Repräsentanten zu ermöglichen.26 Der Abstand zwischen zwei Wahlen für den Bundestag (sog. „Legislaturperiode“) beträgt nach Art. 39 I GG vier Jahre. Damit wird das Erfordernis von regelmäßigen Wahlen dementsprechend erfüllt.
4.2 Repräsentative Demokratie
Das Grundgesetz schreibt eine repräsentative Demokratie vor. Deshalb wird die Staatsgewalt27 – auch wenn das Volk ihr Träger ist – grundsätzlich von diesem nicht direkt, sondern durch die in Art. 20 II 2 GG benannten besonderen Organe ausgeübt.28 Diese zentralen institutionellen Akteure sind:
- Der Bundestag und der Bundesrat, die als Gesetzgebungsorgan (Legislative) agieren und die vollziehende Gewalt (Exekutive) kontrollieren.
- Die Bundesregierung bzw. das Kabinett und die öffentliche Verwaltung sowie der Bundespräsident, die sich als Exekutivorgan um die Regierungsgeschäfte und die Bürokratie kümmern.
- Die unabhängigen Bundesrichter und -gerichte, die als Rechtsprechung (Judikative) im Rahmen der repräsentativen Demokratie, nämlich im Namen des Volkes agieren.29
So ist z. B. für die Verabschiedung von Gesetzen nicht das Volk selbst, sondern der Bundestag zuständig.
[...]
1 Brock, Lothar (2018): Die Ordnung der Weltgesellschaf. Zwischen Staatenanarchie und Weltstaatlichkeit, in: Albert, M./Deitelhoff, N./Hellmann, G. (Hrsg.): Ordnung und Regieren in der Weltgesellschaft, Wiesbaden: Springer Verlag, S. 23-56, hier S. 23.
2 Lauth, Hans-Joachim (2004): Demokratie und Demokratiemessung, Wiesbaden: Springer Verlag, S. 19.
3 Schmidt, Manferd G. (2019): Demokratietheorien, 6. Aufl., Wiesbaden: Springer Verlag, S. 13 ff.
4 Albert, Mathias/Deitelhoff, Nicole/Hellmann Gunther (2018): Ordnung und Regieren in der Weltgesellschaft: ein Problemaufriss, in: Albert, M./Deitelhoff, N./Hellmann, G. (Hrsg.): Ordnung und Regieren in der Weltgesell- schaft, Wiesbaden: Springer Verlag, S. 1-22, hier S. 2.
5 Schmidt (2019), S. 153.
6 Degenhard, Christoph (2010): Staatsrecht I. Staatsorganisationsrecht, 26. Aufl., Heidelberg: C.F. Müller Verlag, S. 9.
7 Verfassungsgrundsätze, Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 3-3000-297/09, S. 6.
8 Strukturprinzipien des Grundgesetzes, in: Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), online unter: https://www.bpb.de/politik/grundfragen/24-deutschland/40423/grundgesetz [Zugriff am 13.06.2021].
9 Peucker, Martina/Bätge, Frank (2018): Staatsorganisationsrecht, 4. Aufl., Heidelberg: C.F. Müller Verlag, S. 7.
10 Rudzio, Wolfgang (2019): Das politische System der Bundesrepublik Deutschland, 10. Aufl., Wiesbaden: Springer Verlag, S. 25.
11 Schmidt (2019), S. 287 und 371 ff.
12 Morlok, Martin/Michael, Lothar (2019): Staatsorganisationsrecht, 4. Aufl., Baden-Baden: Nomos Verlag, S. 72 ff.
13 Peucker/Bätge (2018), S. 9.
14 Demokratieprinzip, in: Jura Online-Öffentliches Recht, online unter: https://jura-online.de/lernen/demokratieprinzip/237/excursus [Zugriff am 13.06.2021].
15 Kössler, Karl (2012): Multinationaler Föderalismus in Theorie und Praxis, Baden-Baden: Nomos Verlag, S. 44 ff.
16 Demokratie. Mehrheitsprinzip, in: Internationaler UNESCO Bildungsserver für Demokratie-, Friedens- und Menschenrechtserziehung, online unter: https://www.dadalos-d.org/deutsch/Demokratie/Demokratie/ Grundkurs5/mehrheitsprinzip.htm [Zugriff am 14.06.2021].
17 Wahlgrundsätze des GG, in: Deutscher Bundestag, online unter: https://www.bundestag.de/parlament/bundestagswahl/wahlgrundsaetze-213172 [Zugriff am 14.06.2021].
18 Freiheitlich demokratische Grundordnung, in: Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), online unter: https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/pocket-politik/16414/freiheitliche-demokratische-grundordnung [Zugriff am 14.06.2021].
19 Politische Bildung, in: Bundeszentrale für politische Bildung (bpb), online unter: https://www.bpb.de/nachsch- lagen/lexika/handwoerterbuch-politisches-system/202092/politische-bildung [Zugriff am 14.06.2021].
20 Gutmann, Thomas (2010): Struktur und Funktion der Menschenwürde als Rechtsbegriff, Universität Münster, Preprints of the Centre for Advanced Study in Bioethics 2010/7, Münster, S. 2 ff.
21 Peucker/Bätge (2018), S. 9 ff.
22 Schröder, Ulrich J. (2017): Öffentliches Recht. Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes, in: Juristische Arbeitsblätter, JA 11/2017, München: Verlag C.H.Beck, S. 809-818, hier S. 809.
23 Schröder (2017), S. 810.
24 Morlok/Michael (2019), S. 74.
25 Schröder (2017), S. 814.
26 Meyer, Katrin (2016): Demokratie zwischen Volkssouveränität und egalitärer Machtteilung, in: Transformation der Demokratie – demokratische Transformation, Münster, S. 174-200, hier S. 174 ff.
27 Schröder (2017), S. 812.
28 Dreier, Horst: Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes, in: Jura 1997 Heft 5, S. 249-257, hier S. 251.
29 Kirchhof, Paul: Die Staatsgrundlagenbestimmungen. Die repräsentative Demokratie, pdf Datei, S. 1 f., online unter: file:///C:/Users/user/Desktop/uni_hd_jura_material_5447.pdf [Zugriff am 15.06.2021].