Die Arbeit befasst sich mit der Forschungsfreiheit und den Regulierungen des Klonens von Menschen in Deutschland und Japan. Dabei werden die naturwissenschaftlichen Grundlagen in Bezug auf das Klonen zusammengefasst dargestellt und auf die rechtliche Lage in Deutschland und in Japan eingegangen.
Thematisiert werden die Forschungsfreiheit aus Artikel 5 III Grundgesetz und die Akademische Freiheit aus Artikel 23 der Japanischen Verfassung, entgegenstehende Grundrechte, sowie das deutsche Embryonenschutzgesetz und das japanische Gesetz zur Regulierung von Klontechniken und ähnlichen Techniken.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Glossar
Literaturverzeichnis
Forschungsfreiheit und das Klonen von Menschen in Deutschland und Japan
I. Einleitung
II. Klonen- eine Begriffsklärung
1. Allgemeines
2. Ziele
3. Probleme
4. Fazit
III. Forschungsfreiheit am Beispiel des Klonens
1. Art. 5 III GG
a. Schutzbereich und Grundrechtsträger
b. § 6 EschG als Eingriff
c. Schranken
(1) Menschenwürde Art. 1 I GG
(i) Grundrechtsträger bei reproduktivem Klonen
(ii) Grundrechtsträger bei therapeutischem Klonen
(iii) Stellungnahme therapeutisches Klonen
(iv) Verletzung der Menschenwürde
(v) Verhältnismäßigkeit
(2) Recht auf Leben Art. 2 II GG
(i) Grundrechtsträger
(ii) Verhältnismäßigkeit
2. Internationale Empfehlungen
IV. Akademische Freiheit und das Antiklongesetz
1. Grundrechte in der Japanischen Verfassung
2. Art. 23 JV
a. Schutzbereich
b. Einschränkungen und Klongesetz als Eingriff
c. Regulierungen
(1) Reproduktives Klonen
(i) Achtung des Individuums
(ii) Gemeinwohl
(2) Therapeutisches Klonen
(i) Menschenwürde in Japan
(ii) Abwägung Forschungsfreiheit und Menschenwürde
(iii) Recht auf Leben in Japan
V. Fazit