Das Ziel dieser Hausarbeit ist es, aktuelle Entwicklungen und Initiativen zur Förderung nachhaltigen unternehmerischen Handelns vorzustellen und abschließend zu bewerten. Dies geschieht unter der Fragestellung, ob Sustainable Finance die Lösung für das Problem des Klimawandels sein kann. In einer abschließenden Bewertung werden ökonomische, ökologische sowie soziale Aspekte berücksichtigt.
Seit Jahren ist die Rede von Fridays for Future Demonstrationen, Dieselfahrverboten, dem Verbot von Einwegplastik und immer weiter steigenden Steuern zum Schutze der Umwelt. Die Begriffe Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind aus den Medien kaum wegzudenken. Jedoch bleibt oft unklar, was tatsächlich als nachhaltiges und umweltbewusstes Handeln bezeichnet werden kann.
Der Begriff „Nachhaltigkeit“ stammt ursprünglich aus der Forstwirtschaft, wo er im 18. Jahrhundert erstmalig von seinem Begründer Hans Carl von Carlowitz verwendet wurde. Damals ging es vorrangig um die nachhaltige Nutzung der Forstgebiete, die landwirtschaftlich zur Holzproduktion bearbeitet wurden. Es sollte weniger Holz geschlagen werden, als nachgewachsen ist, um weiteren Generationen genügend Ressourcen zu überlassen.
Eine allgemeingültige Definition des Begriffes Nachhaltigkeit liegt bis heute nicht vor. Grundsätzlich steht Nachhaltigkeit für eine ökologische, ökonomische und soziale Nutzung der Ressourcen, die das natürliche Gleichgewicht bewahrt und dafür sorgt, dass sie auch noch weiteren Generationen in gleicher Art und Weise zur Verfügung stehen und sie nicht dadurch eingeschränkt werden.
Der Begriff „Umweltschutz“ bezeichnet hingegen Maßnahmen, die für den Schutz der Umwelt beitragen. Diese Maßnahmen dienen zur Reparation und auch zur Prävention von Schäden an der Umwelt, die auf den Klimawandel und damit auf die Menschheit zurückzuführen sind.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Was ist Sustainable Finance?
2.1 Definition, Drei-Säulen-Modell, ESG-Kriterien
2.2 Spezielle Rolle der Finanzwirtschaft
3 Entwicklungen und Ziele
3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
3.2 UNCED
3.3 KYOTO
3.4 Pariser Klimaabkommen
3.5 Agenda 2030
3.6 EU-Aktionsplan „Sustainable Finance“
3.7 Green Deal
4 Schluss - Ist Sustainable Finance die Lösung für den Klimawandel?
5 Quellenverzeichnis
1 Einleitung
Seit Jahren ist die Rede von Fridays for Future Demonstrationen, Dieselfahrverboten, dem Verbot von Einwegplastik und immer weiter steigenden Steuern zum Schutze der Umwelt. Die Begriffe Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind aus den Medien kaum wegzudenken. Jedoch bleibt oft unklar, was tatsächlich als nachhaltiges und umweltbewusstes Handeln bezeichnet werden kann.
Der Begriff „Nachhaltigkeit“ stammt ursprünglich aus der Forstwirtschaft, wo er im 18. Jahrhundert erstmalig von seinem Begründer Hans Carl von Carlowitz verwendet wurde. Damals ging es vorrangig um die nachhaltige Nutzung der Forstgebiete, die landwirtschaftlich zur Holzproduktion bearbeitet wurden. Es sollte weniger Holz geschlagen werden, als nachgewachsen ist, um weiteren Generationen genügend Ressourcen zu überlassen.1 Eine allgemeingültige Definition des Begriffes Nachhaltigkeit liegt bis heute nicht vor. Grundsätzlich steht Nachhaltigkeit für eine ökologische, ökonomische und soziale Nutzung der Ressourcen, die das natürliche Gleichgewicht bewahrt und dafür sorgt, dass sie auch noch weiteren Generationen in gleicher Art und Weise zur Verfügung stehen und sie nicht dadurch eingeschränkt werden.2
Der Begriff „Umweltschutz“ bezeichnet hingegen Maßnahmen, die für den Schutz der Umwelt beitragen. Diese Maßnahmen dienen zur Reparation und auch zur Prävention von Schäden an der Umwelt, die auf den Klimawandel und damit auf die Menschheit zurückzuführen sind.
Das Ziel dieser Hausarbeit ist es, aktuelle Entwicklungen und Initiativen zur Förderung nachhaltigen unternehmerischen Handelns vorzustellen und abschließend zu bewerten. Dies geschieht unter der Fragestellung, ob Sustainable Finance die Lösung für das Problem des Klimawandels sein kann.
In meiner abschließenden Bewertung berücksichtige ich ökonomische, ökologische sowie soziale Aspekte.
2 Was ist Sustainable Finance?
2.1 Definition, Drei-Säulen-Modell, ESG-Kriterien
Der englische Begriff „Sustainable Finance“ bezeichnet sämtliche Handlungen von Unternehmen, insbesondere in der Finanzbranche, die die ESG-Kriterien in ihre Entscheidungen miteinbeziehen und dadurch vermehrt zu nachhaltigen Investitionen führen.3
Die ESG-Kriterien tragen zur Verringerung von Umwelt- und Klimaschäden, Verbesserungen sozialer Aspekte und einer nachhaltigen Unternehmensführung bei. Der Bereich Environmental (E) beschreibt alle Aktivitäten, die den Umwelt- und Klimaschutz fördern und sich für ein nachhaltiges Ressourcenmanagement einsetzen. Dabei hat gerade die Nutzung erneuerbarer Energien und eine verbesserte Abfallentsorgung in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.4
Die Dimension Social (S) beschäftigt sich in erster Linie mit der Einhaltung und Ausweitung gerechter Arbeitsbedingungen unter Beachtung der Menschenrechte. Zusätzlich soll bei sämtlichen Investitionen und Entscheidungen der Fokus auf der Erhaltung der Arbeitsplätze liegen. Neben Weiterbildungsangeboten spiegelt sich auch der Schutz der Gesundheit für alle Mitarbeiter (inklusive angestellter SUBUnternehmer und Leiharbeiter) in der sozialen Dimension wider.5
Auf der Governance Ebene (G) steht die ethische Unternehmensführung, die sich durch eine umfangreiche Corporate Governance auszeichnet, im Vordergrund.6
Als Verbildlichung der ESG-Kriterien hat sich die Unterscheidung der Nachhaltigkeit mithilfe des „Drei-Säulen-Modells“ durchgesetzt. Die Nachhaltigkeit, die in diesem Modell als das Dach dargestellt wird, stützt sich auf die drei Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales, wobei jede der drei Säulen als gleichwertig betrachtet und bewertet werden muss. Da jede Säule den gleichen Wert darstellt, stellt Umweltschutz die Integration von ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten dar. Daher funktioniert Umweltschutz laut des Modells nur, wenn alle drei Dimensionen beachtet werden.7
Nachdem in der Vergangenheit die Nachhaltigkeit kaum einen Einfluss auf Unternehmensentscheidungen hatte, führen gesetzliche Rahmenbedingungen, stetig steigender Wettbewerbsdruck und der Einfluss von Share- und Stakeholdern zu einer immer stärker werdenden Integration der Nachhaltigkeitsdimensionen und somit zur Einbeziehung des Drei-Säulen-Modells in Entscheidungen innerhalb der Unternehmen.8
Eine gleichwertige Berücksichtigung der drei Säulen ist in der Realität allerdings nur selten zu beobachten, da zumeist unterschiedliche Ziele innerhalb der Dimensionen verfolgt werden. Besonders die ökonomische Dimension, die sich zumeist durch eine Maximierung des Gewinnes auszeichnet, lässt sich des Öfteren nicht mit der sozialen und der ökologischen Dimension vereinbaren. Gründe dafür sind zum Beispiel die Ausbeutung von Leiharbeitern oder die Verwendung von Rohstoffen aus nichtnachhaltiger Forstwirtschaft.9
2.2 Spezielle Rolle der Finanzwirtschaft
In diesem Kapitel geht es speziell um die Rolle der Finanzwirtschaft in der nachhaltigen Entwicklung. Regulatorische Rahmenbedingungen und weltweite Initiativen geben eine eindeutige Richtung vor, die nun von der Finanzwirtschaft übernommen werden muss. Die Hauptaufgabe der Finanzwirtschaft ist die effiziente Nutzung finanzieller Ressourcen, um den Nutzen für die gesamte Gesellschaft zu maximieren.10
Die Finanzindustrie hat aufgrund ihrer Möglichkeiten, wie Finanzierung von nachhaltigen Investitionen oder der Analyse von Informationen einen entscheidenden Einfluss auf die Integration der Nachhaltigkeit im Finanzmarkt. Dadurch haben alle Finanzakteure die Möglichkeit, umwelt- und klimafreundlich am Finanzbetrieb teilzunehmen und damit Teil der Entwicklung zu einer nachhaltigen Wirtschaft zu sein.11
3 Entwicklungen und Ziele
3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
Für eine gemeinsame und zielgerichtete Entwicklung zu einer nachhaltigen Gesellschaft braucht es klare Regeln und Strukturen. Um einen möglichst großen Erfolg zu erzielen, werden Rahmenbedingungen und Projekte von Zusammenschlüssen vieler Länder, wie den Vereinten Nationen oder der Europäischen Union, ausgearbeitet. Dabei geht es neben Rahmenbedingungen für die Wirtschaft um hohe finanzielle Investitionen und Subventionen. Dass dies nötig ist, zeigt eine Studie des Weltklimarats (IPCC). Laut der Studie sind weltweite j ährliche Zusatzinvestitionen, die über die heutige Klimapolitik hinausgehen, in der Höhe von 830 Mrd. US-Dollar erforderlich, um die stattfindende Erwärmung der Erde bis zum Jahr 2050 auf 1,5 Grad zu begrenzen.12
3.2 UNCED
Die Weltkonferenz der Vereinten Nationen zu Umwelt und Entwicklung (UNCED) im Jahr 1992, auch bekannt als Rio-Konferenz, legte den Grundstein für die Vereinbarung zur globalen nachhaltigen Entwicklung in wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereichen.13 Manifestiert wurden die Ergebnisse der Konferenz in dem Aktionsprogramm Agenda 21 und der Rio-Deklaration.
Die Agenda 21 umfasst weitreichende Maßnahmen in sozialen, ökologischen und ökonomischen Bereichen. Darunter fallen unter anderem Ansätze zur Bekämpfung von Armut, allgemeiner Bevölkerungspolitik, zu Handel und Umwelt, zur Abfall-, Chemikalien-, Klima- und Energiepolitik, zur Landwirtschaftspolitik und zur technologischen und finanziellen Kooperation von Industrie- und Entwicklungsländern.14
Die Handlungsaufträge wurden an alle Nationen ausgegeben und sollen in Kombination für eine langfristige nachhaltige Ressourcennutzung und einer damit einhergehenden Verbesserung der globalen Umstände sorgen.15
Neben der Rio-Deklaration und der Agenda 21 wurden zusätzlich die Klimarahmenkonvention, die Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt, die Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung und die Waldgrundsatzerklärung zum Schutz der Umwelt beschlossen.
Die Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate Change, UNFCCC) ist das globale Klimaschutzabkommen der Vereinten Nationen, mit dem Ziel den vom Menschen verursachten Klimawandel zu mindern und die Treibhausgaskonzentration zu stabilisieren. Der Rahmen trat zwei Jahre nach der Konferenz in Rio, also 1994, in Kraft. Aktuell haben 195 Staaten die Klimarahmenkonvention unterzeichnet. Ein weiterer Bestandteil der Klimarahmenkonvention ist die regelmäßige Berichterstattung über die Treibhausgasemissionen der einzelnen Staaten. Die Konvention basiert auf dem Grundsatz der "gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und ihren jeweiligen Fähigkeiten"16 , wonach jede Nation in Abhängigkeit seiner jeweiligen Verursachungsbeiträge und den in seiner Macht stehenden Fähigkeiten an dem gemeinsamen Ziel arbeitet. Unterschieden wird dabei ausschließlich zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Zu den Industrieländern gehören alle OECD- Staaten, die sich damit zu weitreichenden Verpflichtungen in der Berichterstattung, der Umsetzung vereinbarter Klimaschutzmaßnahmen und finanzieller sowie sonstiger Unterstützung von Entwicklungsländern für Entwicklungen zum Schutz der Umwelt verpflichtet haben. Als Entwicklungsländer wurden auch einige Schwellenländer, wie China und Indien aufgeführt, die aufgrund ihrer Einordnung von der Reduktion der Emissionen ausgenommen werden. Durch diese Unterscheidung nehmen die Industriestaaten eine führende Position bei der Reduktion von Treibhausgasen ein.17
Die Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) gehört neben dem UNFCCC und der UNCCD zu den drei völkerrechtlichen Verträgen, die bei der UNCED in Rio von mehr als 190 Nationen ratifiziert wurden. Die Ziele des Abkommens sind die Erhaltung und Nutzung biologischer Vielfalt (genetische Vielfalt, Artenvielfalt, Vielfalt der Lebensräume) sowie die faire Aufteilung der Vorteile aus der Nutzung genetischer Ressourcen.18 Um die Ziele der Konvention zu erreichen, wurden zur Unterstützung zwei völkerrechtlich verbindliche Verträge im Rahmen der Konvention zur biologischen Vielfalt erarbeitet.
Das im Jahr 2000 beschlossene und 2003 in Kraft getretene Cartagena-Protokoll regelt den grenzüberschreitenden Verkehr von genetisch veränderten Organismen.19 Das Nagoya-Protokoll wurde im Jahr 2010 in Japan verabschiedet und trat schlussendlich 2014 in Kraft. Es bildet einen globalen rechtlichen Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen, die gerechte Verteilung der daraus gewonnenen Vorteile und für die Kontrolle der Einhaltung der Regelungen.20
Die dritte völkerrechtliche Konvention der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (United Nations Convention to Combat Desertification, UNCCD) trat 1996 in Kraft und wurde auch von mehr als 190 Staaten ratifiziert. Von den drei vereinbarten völkerrechtlichen Abkommen ist die UNCCD die am meisten entwicklungspolitisch ausgerichtete Konvention und zielt auf den Schutz der Böden in Trockengebieten und die Bekämpfung der Armut ab. Damit wird das Ziel verfolgt, in den ärmsten Ländern der Welt den Kreislauf aus Hungersnöten, Migration, Mangel an Landfläche und Ressourcenkonflikten zu überwinden. Dies soll mithilfe einer nachhaltigen Nutzung der Ressourcen in von Desertifikation bedrohten Gebieten geschehen. Industrieländer unterstützen die Entwicklungsländer bei diesem Prozess sowohl finanziell als auch technologisch.21
Neben den völkerrechtlichen Konventionen wurde bei der Weltkonferenz in Rio auch noch die unverbindliche Walddeklaration (Waldgrundsatzerklärung) aufgestellt. Sie enthält Regularien für die Bewirtschaftung, die Erhaltung und die nachhaltige Entwicklung der globalen Wälder.22
3.3 KYOTO
Das Kyoto Protokoll wurde 1997 während der dritten Konferenz des UNFCCC in Kyoto verabschiedet und beinhaltet Vertiefungen zu den Inhalten der Klimarahmenkonvention. Dabei werden verbindliche Richt- und Grenzwerte für die Emission von Treibhausgasen der Industriestaaten festgelegt. Bis zum Jahr 2012 sollte der Ausstoß im Vergleich zum Basisjahr 1990 um wenigstens fünf Prozent sinken. Ratifiziert wurde das Protokoll von 191 Industrie- und Schwellenländern. Die Voraussetzung für das Wirksamwerden des Protokolls war die Ratifizierung von mindestens 55 Ländern der Klimarahmenkonvention, die gemeinsam mindestens 55 Prozent der im Jahr 1990 ausgestoßenen CO2 -Menge von Industrieländern verursacht haben. Durch das Eintreten von Russland konnte das Kyoto Protokoll im Jahr 2005 in Kraft treten. Neben den USA lehnt auch Kanada (Ausstieg 2013) die Ratifizierung ab. Das Kyoto-Protokoll verpflichtet die Staaten anhand individueller Richtlinien die Emissionen diverser Treibhausgase, wie Kohlendioxid und Methan innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu bremsen. Dieser festgelegte Zeitraum teilt sich in die Verpflichtungsperiode eins (2008-2012) und die Verpflichtungsperiode zwei (20132020) auf.23
Für die erste Periode verpflichteten sich die Nationen ihre Emissionen um mindestens fünf Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die europäische Union verschärfte ihr Ziel um drei weitere Prozentpunkte auf acht Prozent, wobei Deutschland das eigene Ziel auf 21 Prozent setzt. Trotz der vereinbarten Minderungsziele ist der globale Ausstoß an Treibhausgasen von 1990 bis 2010 stark gestiegen. Der Grund sind wachsende Schwellen- und Entwicklungsländer, wie China und Indien.24
In der zweiten Verpflichtungsperiode verständigten sich die ratifizierten Staaten, mit Ausnahme der ausgetretenen Staaten Neuseeland, Japan und Russland, während einer Klimakonferenz in Doha, Katar, auf eine Fortsetzung des Kyoto-Protokolls bis 2020. Durch den Ausstieg einiger Länder machen die teilnehmenden Nationen nur noch knapp 15 Prozent der weltweiten Emissionen in der zweiten Periode aus. In diesem Zeitraum wollen die EU-Staaten ihren Ausstoß um 20 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 senken, wobei Deutschland das eigene Ziel unabhängig von der Europäischen Union auf eine Minderung von 40 Prozent setzt.25
Neben der Reduzierung des eigenen Treibhausgasausstoßes stehen den Nationen drei weitere Maßnahmen zur Verfügung, um ihre individuellen Ziele zu erreichen. Es besteht die Möglichkeit des internationalen Emissionshandels, bei dem Nationen, die ihre individuellen Ziele des Kyoto-Protokolls übertroffen haben, ihre zugeteilten Lizenzen an Länder verkaufen können, die ihre Ziele unterschritten haben und so das verursachte Defizit ausgleichen können. Eine weitere Möglichkeit ist die Joint Implementation (JI). Dabei können ratifizierte Staaten innerhalb anderer teilnehmenden Staaten Projekte zum Klimaschutz finanzieren oder sogar durchführen und für die Senkung der Emissionen Zertifikate erhalten, die sich für das Erreichen des eigenen Emissionsziels anrechnen lassen. Das Land, in dem das Projekt stattfindet, hat in diesem Fall keine Anrechnungsmöglichkeit. Der Anreiz dieser Maßnahme liegt in der Möglichkeit günstiger Zertifikate zu erhalten, als es im eigenen Land möglich wäre. Die dritte Möglichkeit ist der Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, CDM), bei dem Projekte in Entwicklungsländern, ohne verpflichtende Emissionsminderungen, durchgeführt werden. Aus der Minderung resultierende Zertifikate können von den Industrienationen, wie bei der Joint Implementation, auf die eigenen Emissionsziele angerechnet werden. Möglich ist dies durch die Beteiligung an CDM Projekten oder den Ankauf von Zertifikaten. Dadurch wird eine kostengünstige Möglichkeit zur Reduzierung der Emissionen geschaffen, die gleichzeitig die Entwicklung zur Nachhaltigkeit in Entwicklungsländern unterstützt.26
[...]
1 Vgl. Hamberger, J.: Sylvicultura 2013, S.28f.
2 Vgl. Hauff, V.: Brundtland-Bericht 1987, S. 46.
3 Vgl. Europäische Kommission: Finanzierung 2018, S.2.
4 Vgl. Mayer, K.: Nachhaltigkeit 2017, S. 28.
5 Vgl. Mayer, K.: Nachhaltigkeit 2017, S. 28.
6 Vgl. Mayer, K.: Nachhaltigkeit 2017, S. 28.
7 Vgl. Osranek, R.: Nachhaltigkeit 2017, S. 43f.
8 Vgl. Glanze, E., Nüttgens, M., Ritzrau, W.: Unternehmenserfolg 2021, S. 155.
9 Vgl. Frey, D.: Psychologie 2016, S. 105.
10 Vgl. Granzow, M.: Finanzwirtschaft 2020, S.4 f.
11 Vgl. Holle, D.: Perspektiven 2019, S. 12.
12 Vgl. Masson-Delmotte, V., Zhai, P., Pörtner, H. O., et al.: IPCC 2018, S. 20 (C.2.6).
13 Vgl. Martens, J., Obenland, W.: Agenda 2017, S. 8.
14 Vgl. Prof. Dr. Töpfer, K.: Agenda 21 1992, Vorwort.
15 Vgl. Haas, B., Oetinger, R., Ritter, A. et al.: Unternehmensführung 2007, S. 12.
16 Vereinte Nationen: Klimarahmenkonvention 1992, Artikel 3 Grundsatz 1.
17 Vgl. Kürschner-Pelkmann, F.: Klimaschutz 2013, S. 2.
18 Vgl. Dr. Bauer, S.: Umwelt 2017, S. 2 & S. 6.
19 Vgl. Secretariat of the Convention on Biological Diversity: Cartagena 2000, S. 3 Artikel 1.
20 Vgl. Secretariat of the Convention on Biological Diversity: Nagoya 2011, S. 4 Artikel 1.
21 Vgl. Kürschner-Pelkmann, F.: Klimaschutz 2013, S. 15.
22 Vgl. United Nations: Report 1993, S. 480.
23 Vgl. Kürschner-Pelkmann, F.: Klimaschutz 2013, S. 3; vgl. Deutscher Bundestag: Kyoto-Protokoll 2005, S. 3f.
24 Vgl. Bardt, H., Schaefer, T.: Wege 2015, S. 4f.; vgl. Deutscher Bundestag: Kyoto-Protokoll 2005, S. 3f.
25 Vgl. Deutscher Bundestag: Antwort 2014, S. 1ff.
26 Vgl. Kürscher-Pelkmann, F.: Klimaschutz 2013, S. 3.