Berichterstattungen in den Medien sind fast ausnahmslos mit passenden Bildern und Fotografien verknüpft, insbesondere im digitalen Zeitalter, wo es noch nie so einfach war, binnen kürzester Zeit Aufnahmen mit einer unbestimmten Menge an Menschen zu teilen. Nicht selten nutzt die Presse im prominenten Umfeld daher die Gelegenheit, ihre Artikel samt Schlagzeilen mit aussagekräftigen und teils kompromittierenden Bildnissen zu schmücken, um die gewünschte Aufmerksamkeit zu erlangen. Während einige Berühmtheiten diese Art der Veröffentlichung als Bestätigung ihrer eigenen Wichtigkeit empfinden, fühlen sich andere wiederum in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt. Das Recht am eigenen Bild verliert in diesem Kontext gekoppelt mit dem technischen Fortschritt, welcher kontinuierlich voranschreitet und eine immer schnellere Verbreitung von Fotos im Netz möglich macht, somit nicht an Aktualität. Es ist zu prüfen, inwieweit sich Prominente allein aufgrund ihres öffentlichen Auftretens jegliche Bildnis-Veröffentlichung gefallen lassen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Symbolverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Vorgehensweise
2 Personen des öffentlichen Lebens
2.1 Öffentliches Informationsinteresse
2.2 Zugehörigkeitsgruppen
3 Recht am eigenen Bild
3.1 Grundsatz
3.2 Ausnahmen zum Einwilligungserfordernis
3.3 Grenzen sowie Rechtsfolgen im Verstoßfall
4 Persönlichkeitsrechte von Prominenten vs. Öffentliches Informationsinteresse
5 Fazit
Literaturverzeichnis
Rechtsprechungsverzeichnis