Die Arbeit beleuchtet Compliance-Pflichten und welche Folgen daraus konkret zu ziehen sind in der Aktiengesellschaft. Der erste Teil beschäftigt sich mit der dogmatischen Herleitung der Compliance-Pflicht, ein Begriff, der dem deutschen Recht als solcher grundsätzlich fremd ist. Im zweiten Teil werden konkrete praktische Konsequenzen aus den dogmatischen Grundlagen des ersten Teils gezogen.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Begriff, Herleitung und Umfang von Compliance-Pflichten
I. Begriff der Compliance
II. Verpflichtung zur Compliance und deren Rechtsgrundlage
1. § 91 II
2. §§ 76 I, 93 I
a) Schadensabwendungspflicht
b) Legalitätskontrollpflicht
aa) Herleitung der Legalitätspflicht
(1) § 93 IV 1
(2) § 396 I
(3) Allgemeines Interesse an staatlicher Regelbefolgung
bb) Tauglichkeit des Delegationsgedankens
cc) Zusammenspiel von Schadensabwendung und Legalitätskontrolle
3. § 130 OWiG
4. Zwischenergebnis
III. Adressaten von Compliance-Pflichten
1. Vorstand
a) Horizontale Delegation
b) Vertikale Delegation
2. Aufsichtsrat
IV. Einzelne Compliance-Pflichten
V. Rechtsfolgen einer Verletzung der Compliance-Pflicht
1. Innenhaftung nach § 93 II 1
a) Unterscheidung von „Ob“ und „Wie“ der Compliance
b) Anwendbarkeit von § 93 I 2 auf das „Wie“
2. Folgen im Außenverhältnis
C. Umgang mit Verdachtsmomenten
I. Begriff des Verdachtsmoments
II. Reaktionen auf das Verdachtsmoment
1. Grenzen der Reaktionspflicht
a) Unternehmensinteresse
b) Vorbehalt der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit
2. Pflichtentrias: Aufklären, Abstellen, Sanktionieren
a) Reihenfolge
b) Aufklären
aa) Pflicht zur Aufklärung
bb) Grenzen der Aufklärungspflicht
cc) Aufklärungsmodalitäten
(1) Pflicht zur Durchführung von internal investigations
(2) Informationspflichten
(a) Pflichten innerhalb der Gesellschaft
(b) Pflichten gegenüber dem Staat
(3) Staatliche Ermittlungen und unternehmensinterne Aufklärung
c) Abstellen
aa) Ergreifen von Maßnahmen, um Missstände zu beenden
bb) Revision des bisherigen Compliance-Systems
d) Sanktionieren
aa) Pflicht zur Sanktionierung
bb) Errichtung von Amnestieprogrammen
cc) Ermessen bezüglich der Auswahl der konkreten Sanktion
e) Zwischenergebnis
III. Abgrenzung der Pflichten von Vorstand und Aufsichtsrat
1. Vorstand als primärer Pflichtenadressat
2. Pflicht des Aufsichtsrats zur Überwachung
3. Parallelermittlungen von Vorstand und Aufsichtsrat
a) Übernahme der Aufklärung durch den Aufsichtsrat
b) Steuerung der Aufklärung durch den Aufsichtsrat
D. Fazit