Die Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachangestellten (2019) veröffentlichten in diesem Jahr die aktuelle "VersorgungsLeitinie" für chronische koronare Herzkrankheiten (kurz: KHK). Die Behandlungsmaßnahmen umfassen sowohl konservative, nicht-medikamentöse Behandlungen im Sinne einer Sekundärprävention beziehungsweise eines Risikofaktorenmanagement als auch eine medikamentöse Therapie sowie einer Revaskularisationstherapie. Des Weiteren ist eine Leitlinie in Bezug auf rehabilitative Maßnahmen beinhaltet. Doch um eine geeignete Therapie auswählen zu können, ist eine gemeinsame Entscheidungsfindung sowie Therapieplanung von großer Bedeutung. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn mehrere Therapiemöglichkeiten zur Verfügung stehen oder eine ungünstige Entscheidung schwerwiegende gesundheitliche Folgen für den Patienten haben könnte.
In der folgenden Arbeit werden abgesehen von dem Risikofaktorenmanagement (= konservative, nicht-medikamentöse Therapien) die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten nach der Nationalen "VersorgungsLeitlinie" (2019) für chronische KHK kurz erläutert.
Inhaltsverzeichnis
I. Individual- und bevölkerungsmedizinische Perspektive
1. Aufgabe 1: Behandlungsmaßnahmen nach der aktuellen Versorgungsleitlinie zur Therapie einer KHK
2. Aufgabe 2: Bezug zum Fallbeispiel: Welches Wissen ist für eine informierte Entscheidung bezüglich einer Therapiemaßnahme nötig?
3. Aufgabe 3: Bezug zum Fallbeispiel: Unterstützungsmöglichkeiten des Betriebes
4. Literaturverzeichnis
II. Perspektive der Bewegung
1. Aufgabel: Tabellarische Darstellung der Vor- und Nachteile verschiedenerBewegungsformen bzw. Sportarten
2. Aufgabe 2: Evidenzbasierte Sportart- und Trainingsempfehlung bezogen auf das Fallbeispiel
3. Literaturverzeichnis
I. Individual- und bevölkerungsmedizinische Perspektive
1. Aufgabe 1: Behandlungsmaßnahmen nach der aktuellen Versorgungsleitlinie zur Therapie einer KHK
Die Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachangestellten (2019) veröffentlichten in diesem Jahr die aktuelle „VersorgungsLeitinie“ für chronische koronare Herzkrankheiten (kurz: KHK). Die Behandlungsmaßnahmen umfassen sowohl konservative, nicht-medikamentöse Behandlungen im Sinne einer Sekundärprävention beziehungsweise eines Risikofaktorenmanagement als auch eine medikamentöse Therapie sowie einer Revaskularisationstherapie. Des Weiteren ist eine Leitlinie in Bezug auf rehabilitative Maßnahmen beinhaltet. Doch um eine geeignete Therapie auswählen zu können, ist eine gemeinsame Entscheidungsfindung sowie Therapieplanung von großer Bedeutung. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn mehrere Therapiemöglichkeiten zur Verfügung stehen oder eine ungünstige Entscheidung schwerwiegende gesundheitliche Folgen für den Patienten haben könnte. Zudem soll durch eine gemeinsame Entscheidungsfindung die Compliance (Adhärenz) der Patienten in Bezug auf die gewählte Therapie gestärkt werden. In Punkt 2. Wird auf dieses Themajedoch noch im genaueren eingegangen. Im Folgenden werden abgesehen von dem Risikofaktorenmanagement (= konservative, nicht-medikamentöse Therapien) die verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten nach der Nationalen „VersorgungsLeitlinie“ (2019) für chronische KHK kurz erläutert. Im Allgemeinen sollte eine Behandlung durch eine Reduktion der psychischen/somatischen Beschwerden und der Sicherung der Belastbarkeit grundsätzlich eine Verbesserung der Lebensqualität nach sich ziehen. Außerdem sollten kardiovaskuläre Folgekrankheiten vermieden sowie die Mortalität gesenkt werden. Die medikamentöse Therapie umfasst die Gabe von beispielsweise Thrombozytenaggregationshemmer, welche ein Verklumpen der Thrombozyten (Blutplättchen) vermeiden. Das kardiale Risiko steigt mit einer erhöhten Thrombozytenaggregation, was mithilfe von Medikamenten wie beispielweise ASS (Acetylsalicylsäure) gehemmt wird (Fischbach et al., 2008). Der Leitfaden unterscheidet bei diesen Empfehlungen jedoch nach klinischer Indikation (stabil vs. akut) und der vorausgehenden Therapie/Operation wie beispielsweise einer Stentimplantation. Dabei wird eine inneren „Stütze“ für Blutgefäße angebracht (Metzler et al., 2007). Des Weiteren werden auch Betarezeptorenblocker empfohlen, welche die schädigenden Einflüsse der Stresshormone blockieren sollen. Auch die Prognose nach operativen Eingriffen verbessert sich durch die Gabe von Betarezeptorenblocker (Böttiger und Martin, 2001). Es werden im Leitfaden noch weitere medikamentöse Therapien beschrieben, auf die jedoch im Folgenden nicht weiter eingegangen wird da sie auch teilweise zur Risikofaktorenbehandlung gehören, auf die jedoch in dieser Fallstudie nicht eingegangen wird. Der nächste Therapieansatz bezieht sich auf die Revaskularisationstherapie, welche ebenfalls im Leitfaden aufgeführt ist. Hierzu gehören die Stent-Implantation sowie eine Bypass-Operation. Voraussetzungen für eine Revaskularisation sind zunächst eine stenosierende (Verengung auslösende) koronare Herzkrankheit. Eine Begleitbehandlung durch eine medikamentöse Therapie sowie eine Lebensstiländerung ist laut dem Leitfaden besonders angebracht. Bei der Frage der Auswahl der geeigneten Revaskularisationstherapie sollten sich die Ärzte in besonderen Fällen zusätzlich in einem Herzteam beraten. Zuletzt wird eine kardiologische Rehabilitation als wichtiger Baustein in einer erfolgreichen Patientenversorgung angesehen. Die kardiologische Rehabilitation wird in drei Phasen eingeteilt. Die erste Phase beschreibt eine bereits im Krankenhaus stattfindende Frühmobilisation. In der zweiten Phase folgt die Anschlussbehandlung (AHB) beziehungsweise Anschlussrehabilitation (AR) direkt beziehungsweise zeitnah nach dem Verlassen des Krankenhauses. Diese kann sowohl ambulant als auch stationär stattfinden. Zur dritten Phase gehört die anschließende Betreuung/Nachsorge des Hausarztes beziehungsweise eines Herzteams zu Hause. Dazu gehört beispielweise das Risikofaktorenmanagement beispielsweise im Sinne einer Medikamentenanpassung oder ähnlichem. Die Patienten sollten dementsprechend regelmäßig kontrolliert werden.
2. Aufgabe 2: Bezug zum Fallbeispiel: Welches Wissen ist für eine informierte Entscheidung bezüglich einer Therapiemaßnahme nötig?
Im Fallbeispiel geht es um Herrn Ströbel, ein 57-jähriger Schichtleiter in einem mittelständischen Unternehmen der Feinmesstechnik bei dem vor kurzem eine chronische koronare Herzkrankheit diagnostiziert wurde. Wie bereits in Punkt 1 erwähnt, ist eine gemeinsame Entscheidungsfindung sowie Therapieplanung von großer Bedeutung um eine geeignete Therapie für Herrn Ströbel auswählen zu können. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn mehrere Therapiemöglichkeiten zur Verfügung stehen oder eine ungünstige Entscheidung schwerwiegende gesundheitliche Folgen für den Patienten haben könnte. Die Bundes Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachangestellten (2019) geben in ihrer „ Nationalen VersorgungsLeitlinie“ für chronische koronare Herzkrankheiten Empfehlungen für die gemeinsame Entscheidungsfindung und Therapieplanung zwischen dem Arzt und dem Patienten, worauf nun im Folgenden eingegangen wird. Die erste Voraussetzung für eine gemeinsame Entscheidungsfindung ist zunächst die Aufklärung von Herrn Ströbel über die anstehende Behandlungsentscheidung. Dazu gehört es ihm die gemeinsame Entscheidungsfindung zunächst anzubieten. Im Anschluss werden dem Patienten die verschiedenen Therapiemöglichkeiten mit ihren Vor- und Nachteilen ausführlich erläutert. Hierbei ist es besonders wichtig, dass das Aufklärungsgespräch auf aktuellen, evidenzbasierten (wissenschaftlich belegten) Patienteninformationen sowie Entscheidungshilfen beruht. Das Gespräch beziehungsweise die Informationen müssen für Herrn Ströbel verständlich formuliert sein und Fachbegriffe sollten unbedingt erläutert werden. Zusätzlich sollte noch darauf geachtet werden, dem Patienten nur relevante Informationen zu liefern. Das Verständnis des Patienten bezüglich der gegebenen Informationen sollte durch Nachfragen stets überprüft werden. Es muss außerdem unbedingt darauf geachtet werden, auf die Wünsche, Präferenzen und Ziele des Patienten einzugehen und diese zu berücksichtigen. So sollte Herr Ströbel motiviert werden seine individuellen Ziele in Bezug auf die Therapie zu äußern. Je nachdem in welcher Verfassung sich Herr Ströbel befindet, könnten die verschiedenen Therapiemöglichkeiten und ihre Nebenwirkungen unterschiedliche Auswirkungen auf ihn haben. Die Ziele könnten demnach ständig an den Behandlungsfortschritt beziehungsweise Zustand des Patienten angepasst werden. Der behandelnde Arzt sollte mit dem Patienten einen detaillierten Therapieplan ausarbeiten und schlussendlich für jeden Schritt nochmals die Zustimmung des Patienten einholen. Durch eine gemeinsame Entscheidungsfindung soll außerdem die Compliance (Adhärenz) der Patienten in Bezug auf die gewählte Therapie gestärkt werden. Um die Chance auf einen Therapieerfolg zu erhöhen, sollten die Selbstmanagement-Fähigkeiten in Bezug auf die chronische koronare Herzkrankheit von Herrn Ströbel gestärkt werden. Ihm sollte vom Arzt ein Aufklärungsgesprach bezuglich des Risikofaktorenmanagement wie beispielweise die Rauchentwohnung gegeben werden.
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