Soziale Arbeit in der Straffälligenhilfe. Arbeitsfelder und Theorien
Zusammenfassung
Das Strafrecht ist für unsere Gesellschaft die Basis des Zusammenlebens. Durch das Strafgesetzbuch werden Regeln für das soziale Verhalten und Konsequenzen der Überschreitung eben dieser bestimmt. Die Grundlagen der Strafbarkeit werden in den Paragraphen 13-15 des Strafgesetzbuches aufgeführt: das Begehen durch Unterlassen, das Handeln für einen anderen, sowie vorsätzliches und fahrlässiges Handeln werden strafrechtlich verfolgt. Ebenfalls der Versuch einer Straftat wird nach § 23 StGB geahndet. Diese strafbaren Handlungen haben bei Begehen Konsequenzen
zur Folge. Je nach schwere des Verbrechens oder Vergehens kann und soll der Täter in gewissem Maße bestraft werden. Dies wird durch Freiheitsentzug, Bewährung, Geldstrafen, Nebenstrafen oder Auflagen gewährleistet.
Nach § 1 Absatz 2 des Jugendgerichtsgesetzes gelten 14–18 Jährige als Jugendliche und 18– 21 Jährige als Heranwachsende. Die Jugendlichen und Heranwachsenden werden durch das Jugendgerichtsgesetz geschützt. Sollte zwischen 14 und 21 Jahren eine Straftat begangen werden, werden Erziehungsmaßregeln angeordnet. Sollten diese Maßnahmen nicht genügen kommt eine Jugendstrafe zum Einsatz. Diese Folgen sind nach § 5 des JGG geregelt. Grundsätzlich werden Menschen jeden Alters als straffällig bezeichnet, sollte eine Straftat begangen worden sein.
Neben den unterschiedlichen Rechtsorganen spielt ebenso die Soziale Arbeit eine große Rolle im Strafprozess. Im Vordergrund steht dabei die Begleitung, die Beratung und die Resozialisierung der Straffälligen. Im Jahr 2017 berichtet das Bundeskriminalamt von insgesamt 5.761.984 erfassten Straftaten in Deutschland. Davon wurden lediglich 57,1% aufgeklärt. Zu erwähnen ist hierbei auch der Aspekt, dass die Dunkelziffer, der nicht erfassten Straftaten deutlich höher sein mag. Die vorliegenden Zahlen zeigen die Aktualität sowie die Notwendigkeit der Straffälligenhilfe in unserer Gesellschaft.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Klassische Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit in der Straffälligenhilfe
2.1 Freie Straffälligenhilfe
2.2 Maßregelvollzug
2.3 Jugendgerichtshilfe
2.4 Weitere Arbeitsfelder
3 Kriminalitätstheorien für die Soziale Arbeit
4 Methodisches Vorgehen bei unfreiwilligen Klienten
5 Fazit
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
„§ 1 Keine Strafe ohne Gesetz. Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.“ (Strafgesetzbuch) Das Strafrecht ist für unsere Gesellschaft die Basis des Zusammenlebens. Durch das Strafgesetzbuch werden Regeln für das soziale Verhalten und Konsequenzen der Überschreitung eben dieser bestimmt. Die Grundlagen der Strafbarkeit werden in den Paragraphen 13-15 des Strafgesetzbuches aufgeführt: das Begehen durch Unterlassen, das Handeln für einen anderen, sowie vorsätzliches und fahrlässiges Handeln werden strafrechtlich verfolgt. Ebenfalls der Versuch einer Straftat wird nach § 23 StGB geahndet. Diese strafbaren Handlungen haben bei Begehen Konsequenzen zur Folge. Je nach schwere des Verbrechens oder Vergehens kann und soll der Täter in gewissem Maße bestraft werden. Dies wird durch Freiheitsentzug, Bewährung, Geldstrafen, Nebenstrafen oder Auflagen gewährleistet. Nach § 1 Absatz 2 des Jugendgerichtsgesetzes gelten 14-18 Jährige als Jugendliche und 18 21 Jährige als Heranwachsende. Die Jugendlichen und Heranwachsenden werden durch das Jugendgerichtsgesetz geschützt. Sollte zwischen 14 und 21 Jahren eine Straftat begangen werden, werden Erziehungsmaßregeln angeordnet. Sollten diese Maßnahmen nicht genügen kommt eine Jugendstrafe zum Einsatz. Diese Folgen sind nach § 5 des JGG geregelt. Grundsätzlich werden Menschen jeden Alters als straffällig bezeichnet, sollte eine Straftat begangen worden sein. Neben den unterschiedlichen Rechtsorganen spielt ebenso die Soziale Arbeit eine große Rolle im Strafprozess. Im Vordergrund steht dabei die Begleitung, die Beratung und die Resozialisierung der Straffälligen. Im Jahr 2017 berichtet das Bundeskriminalamt von insgesamt 5.761.984 erfassten Straftaten in Deutschland. Davon wurden lediglich 57,1% aufgeklärt.1 Zu erwähnen ist hierbei auch der Aspekt, dass die Dunkelziffer, der nicht erfassten Straftaten deutlich höher sein mag. Die vorliegenden Zahlen zeigen die Aktualität sowie die Notwendigkeit der Straffälligenhilfe in unserer Gesellschaft. Um der Fragestellung „Welchen Handlungsraum hat die Soziale Arbeit in der Straffälligenhilfe?“ gerecht zu werden wird die Autorin dieser Arbeit im Folgenden die verschiedenen Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit in der Straffälligenhilfe aufzeigen und den Bezug der Kriminalitätstheorien zur Praxis darlegen. Im Anschluss wird ein Praxisproblem und dessen Lösung erläutert. Zur Vereinfachung wird weiterhin allein die männliche Form verwendet.
2 Klassische Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit in der Straffälligenhilfe
Die Definitionen der Sozialen Arbeit sind verschieden. Bis heute kann Soziale Arbeit nicht einheitlich erklärt werden. Das Grundverständnis schwankt zwischen Hilfe, Sozialisation, Problembewältigung und Ressourcenarbeit. In Bezug auf die Straffälligenhilfe definiert sich Soziale Arbeit als Teilhabehilfe am sinnvollsten. Die Soziale Arbeit soll materielle, körperliche, psychische, soziale, kulturelle und ökologische Ressourcen eines Individuums fördern, um Inklusion zu gewährleisten.2 Das Tätigkeitsspektrum der Sozialen Arbeit in der Straffälligenhilfe hat sich bis heute vielfältig erweitert. Dementsprechend gibt es aktuell für jegliche individuelle Problemlagen spezifische Angebote in der Straffälligenhilfe. Aus der Unterschiedlichkeit der Hilfeleistungen ergeben sich bestimmte Zielgruppen. Somit wurde das bestehende Angebot für Straffällige um Weitere für Angehörige, sowie für Opfer ausgedehnt.3 Zielgruppen der Straffälligenhilfe sind grundsätzlich Menschen, die in aktiver oder passiver Weise mit Kriminalität in Kontakt kommen und Hilfebedarf haben.4
2.1 Freie Straffälligenhilfe
Der Bereich der Freien Straffälligenhilfe wird durch die Vielfältigkeit der Angebote charakterisiert. Ein großes Arbeitsgebiet hierbei ist die Prävention. Diese greift in schwierigen Lebenslagen ein, in denen ein erhöhtes Risiko der Straffälligkeit be- steht.5 Beispielsweise handelt es sich hierbei um Schuldnerberatungen oder AntiAggressivitäts-Trainings. Sollte bereits straffälliges Handeln stattgefunden haben bezieht sich die Freie Straffälligenhilfe auf Unterstützung der Straffälligen bei der Erfüllung der Auflagen zur Einstellung des Verfahrens. Falls eine Freiheitsstrafe verhängt wurde betreuen Sozialarbeiter die Täter während der Verbüßung.6 In diesem Rahmen findet auch Entlassungsvorbereitung und Hilfe bei Entlassung statt. Ebenso gibt es auch Beratungsstellen für Angehörige von Straffälligen.
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1 Vgl. Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik, 2018, o. S.
2 Vgl. Miller, T., Ressourcen, 2000, S. 29-30
3 Vgl. Bukowski, A., Nickolai, W., Straffälligenhilfe, 2018, S. 14
4 Ebd., S. 15
5 Vgl. Hetger, W., Strafen, 2014, S. 154
6 Ebd. S. 155