In dieser Arbeit soll es speziell um die Verhängung der Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld gem. § 17 II 2. Alt. JGG und die Bedeutung des Erziehungsgedankens bei dieser Sanktion gehen. Zum Zwecke dieser Untersuchung werde ich Bezug auf die historische Entwicklung, die Ansichten der Rechtsprechung und Literatur sowie der erzieherischen Wirkung der Jugendstrafe nehmen. Zur Veranschaulichung der Problematik möchte ich eine Entscheidung des BGH heranziehen, die ich zum Schluss, in Anbetracht meiner herausgearbeiteten Ergebnisse, einer kritischen Prüfung unterziehe.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Vorgehensweise der Untersuchung meiner Leitfrage
III. Das Spannungsverhältnis des § 17 II JGG
1. Die Jugendstrafe als echte Kriminalstrafe
2. Das Erziehungsprinzip des Jugendstrafrechts
3. Veranschaulichung der Problematik am Beispiel der Rechtsprechung
IV. Spannungsverhältnis zwischen Erziehung und Strafe
1. Argumente für eine reine Schuldstrafe
a) Historischer Kontext
b) Gesetzesdogmatik
V. Zweckdivergenz zwischen Erziehung und Schuldausgleich
1. Der Strafzweckkonflikt des § 17 II JGG
a) eine Ansicht: Restriktive Auslegung
b) andere Ansicht: Harmonisierung der Alternativen
2. Stellungnahme
VI. Zwischenergebnis zum Strafzweckkonflikt des § 17 II JGG
VII. Neue Tendenz des BGH
VIII. Erziehungsbedürfnis bei Jugenddelinquenz
IX. Die Wirkung der Jugendstrafe
1. Labelling Approach und Stigmatisierung
2. Weitere mögliche Auswirkungen
3. Rückfälligkeit
a) Grafik: Art der Folgeentscheidung nach Sanktionsart
b) Interpretation der Grafik
4. Zwischenergebnis: Rückfälligkeit
X. Zwischenergebnis: Wirkung der Jugendstrafe
XI. Kritik am BGH Urteil
a) Zusammenfassung
b) Bewertung im Hinblick auf die Bedeutung des Erziehungsgedanken
c) Lösungsansätze
XII. Beantwortung der Leitfrage
XIII. Fazit