In dieser Hausarbeit wurde die Berufseignung als Führungskraft von Frau M. unter Berücksichtigung ihrer Persönlichkeitseigenschaften sowie ihrer beruflichen Interessen untersucht. Dafür wurden der Persönlichkeitstest NEO-Fünf-Faktoren-Inventar (NEO-FFI) sowie der allgemeinen Interessen-Struktur-Tests (AIST-3) herangezogen. Die ausgewerteten Ergebnisse wurden mit dem Anforderungsprofil einer Führungsperson in Zusammenhang gesetzt und abgeglichen.
Inhaltsverzeichnis
1. Zusammenfassung
2. Theoretischer Hintergrund
2.1 Bisheriger Sachverhalt
2.2 Anforderungsprofil
3. Psychologisch-diagnostische Untersuchung
3.1 NEO-FFI
3.1.1 Beschreibung
3.1.2 Auswahlbegründung
3.1.3 Darstellung der Ergebnisse
3.2 AIST-3
3.2.1 Beschreibung
3.2.2 Auswahlbegründung
3.2.3 Darstellung der Ergebnisse
4. Interpretation der Ergebnisse
5. Empfehlung
6. Quellenverzeichnis
V1: Literatur
V2: Internetquellen
Anhang
A1: Reflektion
1. Zusammenfassung
Im Rahmen des Studiengangs Angewandte Psychologie an der IB Hochschule Stuttgart wurde im Modul „Psychologische Diagnostik und Testverfahren“ die Berufseignung als Führungskraft von Frau M., unter Berücksichtigung ihrer Persönlichkeitseigenschaften sowie ihrer beruflichen Interessen untersucht. Dafür wurden der Persönlichkeitstest NEO-Fünf-Faktoren-Inventar (NEO-FFI) sowie die dritte Version des allgemeinen Interessen-Struktur-Tests (AIST-3) herangezogen. Die ausgewerteten Ergebnisse wurden mit dem Anforderungsprofil einer Führungsperson in Zusammenhang gesetzt und abgeglichen. Daraus ergab sich der Befund, dass Frau M. für die Tätigkeit in einer Führungsposition ungeeignet ist.
2. Theoretischer Hintergrund
Das folgende Kapitel befasst sich mit dem theoretischen Hintergrund der vorliegenden psychologisch-diagnostischen Untersuchung. Dies erfolgt anhand der Beschreibung des bisherigen Sachverhalts und des Anforderungsprofils einer Führungsperson.
2.1 Bisheriger Sachverhalt
Frau M. sei im Jahr 2000 eingeschult worden und habe über den regulären Zeitraum von vier Jahren die Grundschule Ingersheim und anschließend das Gymnasium Bietigheim- Bissingen besucht. Nach der elften Jahrgangsstufe habe sie auf ein Berufskolleg gewechselt, wo sie im Jahr 2012 die Fachhochschulreife erlangt habe. Danach habe sie eine Ausbildung zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel bei einem Aluminiumhersteller absolviert, wo sie nach erfolgreichem Abschluss 2015 übernommen worden sei. Im Jahr 2017 habe sie ihren Fachwirt erworben. Aufgrund von unterfordernden Aufgaben sowie verwehrten Aufstiegschancen habe Frau M. 2019 einen Richtungswechsel in die Arbeit als Sachbearbeiterin im Einkauf einer großen Einzelhandelskette vorgenommen. Sie sei sehr zufrieden im Unternehmen, strebe jedoch den Aufstieg zur führenden Einkaufsleiterin an. Durch die Testung erhoffe sie sich eine valide Einschätzung ihrer Eignung als Führungskraft, um ihr weiteres Vorgehen planen zu können.
2.2 Anforderungsprofil
Führungskräfte sind leitende Angestellte eines Unternehmens, deren Anforderungen vielseitig sind und je nach Betrieb variieren (Haric, 2020). Neben der Führung, Organisation und Auswahl der Mitarbeiter unter Berücksichtigung der gegeben Zielvorgaben, zählen betriebliche Entscheidungen sowie die strategische und finanzielle Planung des Unternehmens zu den Aufgabenfeldern einer Führungsperson.
Daraus ergeben sich folgende Schlüsselqualifikationen:
- Verantwortungsbewusstsein
- Kommunikationsfähigkeit
- Einflussvermögen
- Durchsetzungsvermögen
- Disziplin
- Zielstrebigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Expertise: sehr gute betriebswirtschaftliche und branchenbezogene Kenntnisse
- Commitment für das Unternehmen (Personal-Wissen.de, 2019).
Aufgrund der hohen beruflichen Qualifikationen von Frau M. sind die vorausgesetzten intellektuellen Fähigkeiten hinreichend gegeben und müssen nicht weiter untersucht werden. Da Frau M. seit knapp acht Jahren im betriebswirtschaftlichen Bereich arbeitet und sich nach eigenen Angaben sowohl im arbeitsbezogenen Kontext als auch in ihren Aus- und Weiterbildungen erforderliche Fachkenntnisse aneignen konnte, ist von einer entsprechenden Expertise auszugehen.
3. Psychologisch-diagnostische Untersuchung
Am Samstagvormittag, den 29.02.2020 unterzog sich Frau M. freiwillig einer psychologischen Untersuchung zur Berufseignung, welche die Bearbeitung der Testverfahren NEO-FFI und AIST-3 beinhaltet. Dabei werden Persönlichkeits- und Interessenmerkmale gemessen, welche entscheidend für die Berufswahl sind.
Am Tag der Testung erscheint Frau M. pünktlich zur vereinbarten Zeit um 10:00 Uhr. Auf Nachfrage gibt sie an, ausgeschlafen und in allgemeiner guter Verfassung zu sein. Vor Testbeginn werden ihr der Aufbau und Ablauf beider zu bearbeitender Testverfahren erklärt und diesbezüglich Fragen beantwortet. Als erstes bearbeitet sie das NEO-FFI, was etwa zehn Minuten in Anspruch nimmt. Nach einer fünfminütigen Pause unterzieht sie sich dem AIST-3, wofür sie etwa 13 Minuten benötigt. Auf Nachfrage gibt sie an, die Aufgaben wahrheitsgemäß und gewissenhaft bearbeitet zu haben und weiterhin in allgemeiner guter Verfassung zu sein.
Im Folgenden werden die herangezogenen Testverfahren genauer beschrieben und deren Auswahl für die vorliegende psychologisch-diagnostische Untersuchung begründet. Des Weiteren erfolgt eine Darstellung der ausgewerteten Testergebnisse.
3.1 NEO-FFI
Die zweite Auflage des NEO-FFI nach Costa und McCrae wurde im Jahr 2008 von Peter Borkenau und Fritz Ostendorf durch den Hogrefe Verlag veröffentlicht und erfasst die fünf Persönlichkeitsdimensionen (1) Neurozitismus, (2) Extraversion, (3) Offenheit, (4) Verträglichkeit und (5) Gewissenhaftigkeit.
3.1.1 Beschreibung
Das NEO-FFI ist ein Fragebogen, welcher die Ausprägung jeder der fünf genannten Persönlichkeitsdimension mittels zwölf Items misst. Anhand von insgesamt 60 Items können die individuellen Unterschiede ermittelt werden, woraus sich die Berufseignung unter Einbezug des entsprechenden Anforderungsprofils ableiten lässt. Die Testergebnisse werden mittels einer bevölkerungsrepräsentativen Stichprobe in der betreffenden Geschlechts- und Altersgruppe normiert (N = 1.189). Im Fall von Frau M. entspricht diese der Tabelle für weibliche Personen im Alter von 25 bis 29 Jahren (Borkenau & Ostendorf, 2008).
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