Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die optimale Ausrichtung einer Gründungsberatung auf die speziellen Bedingungen der Planung, Kontrolle, Steuerung und wichtigen Informationen eines Gründungsunternehmens. Zentral für die Arbeit ist dabei die Gründungsberatung, wie sie gerade an Hochschulen angeboten wird.
In der Gesamtwirtschaft hat die Gründung neuer Unternehmen eine große Bedeutung, da neu gegründete Unternehmen wesentlich sind für das Wachstum und die Erneuerung einer Volkswirtschaft. Erfolgreiche Unternehmensgründungen erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit und unterstützen ein entsprechendes Wirtschaftswachstum. Die weiterhin
steigende Anzahl der Insolvenzen besonders bei kleineren Unternehmen zeigt dabei, dass die Unternehmensgründung vor allem für diese Existenzgründer mit einem hohen Risiko verbunden ist. Die Unternehmensgründung ist dabei vielfach von so vielen Unwägbarkeiten, Problemen und Schwierigkeiten begleitet, dass es für Gründer gerade in den ersten Jahren außerordentlich problematisch erscheint, das Unternehmen auf eine erfolgreiche Grundlage zu stellen und damit ein weiteres Wachstum der Unternehmenstätigkeit voranzutreiben.
1 Einleitung
2 Grundlagen einer Unternehmensgründung
2.1 Die Unternehmensgründung
2.2 Die Gründungsperson
2.3 Wahl der Rechtsform und steuerliche Gesichtspunkte
2.3.1 Wahl der Rechtsform
2.3.2 Steuerliche Aspekte
2.4 Unternehmensfinanzierung
2.4.1 Allgemeine Aspekte der Finanzierung
2.4.2 Öffentliche Finanzierungshilfen
2.4.2.1 Grundlagen öffentlicher Finanzierungshilfen
2.4.2.2 Zuschüsse und Zuwendungen
2.4.2.3 Spezielle Förderprogramme
3 Die Planung der unternehmerischen Existenz
3.1 Einordnung der Gründungsplanung
3.2 Aufgaben der Gründungsplanung
3.3 Komponenten und Instrumente der Gründungsplanung
4 Inhalte einer Existenzgründungsberatung
4.1 Gründungsberatung
4.1.1 Definition der Gründungsberatung
4.1.2 Notwendigkeit der Gründungsberatung
4.2 Erstellung eines Geschäftsplans
4.2.1 Definition eines Geschäftsplans
4.2.2 Die Systematik der Erstellung
4.2.3 Inhaltliche und formale Aspekte
4.3 Gestaltung der Inhalte der Planung der unternehmerischen Existenz
4.3.1 Strategische Planung
4.3.1.1 Definition und Bedeutung von Strategien
4.3.1.2 Analyseinstrumente der strategischen Planung
4.4.1.2.1 Situations- und Umfeldanalyse
4.4.1.2.2 Standortanalyse
4.4.1.2.3 Die Marktanalyse
4.4.1.2.4 Wettbewerbs- und Konkurrenzanalyse
4.4.1.2.5 Branchenanalyse
4.3.2 Operative Planung
4.3.2.1 Personalplanung
4.3.2.2 Investitionsplanung
4.3.3 Taktische Planung
5 Existenzberatung im Vergleich
5.1 Allgemeine Einführung – Ziel und Gegenstand der komparativen Analyse
5.2 Die unterschiedlichen Beratungsangebote
5.2.1 Universität München
5.2.2 Universität Freiburg
5.2.3 Universität Karlruhe
5.2.4 Universität Heidelberg
5.2.5 Universität Würzburg
5.2.6 Universität Frankfurt am Main
5.2.7 Universität Mainz
5.2.8 Universität Bonn
5.2.9 Universität Köln
5.2.10 Universität Münster
5.2.11 Universität Göttingen
5.2.12 Universität Hamburg
5.2.13 Freie Universität Berlin
5.2.14 Universität Jena
5.2.15 Universität Halle
5.2.16 Universität Leipzig
5.2.17 Universität Frankfurt/Oder
5.3 Evaluation und komparative Analyse
6 Schlussbemerkungen
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
In der Gesamtwirtschaft hat die Gründung neuer Unternehmen eine große Bedeutung, da neu gegründete Unternehmen wesentlich sind für das Wachstum und die Erneuerung einer Volkswirtschaft. Erfolgreiche Unternehmensgründungen erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit und unterstützen ein entsprechendes Wirtschaftswachstum. Die weiterhin steigende Anzahl der Insolvenzen besonders bei kleineren Unternehmen zeigt dabei, dass die Unternehmensgründung vor allem für diese Existenzgründer mit einem hohen Risiko verbunden ist. Die Unternehmensgründung ist dabei vielfach von so vielen Unwägbarkeiten, Problemen und Schwierigkeiten begleitet, dass es für Gründer gerade in den ersten Jahren außerordentlich problematisch erscheint, das Unternehmen auf eine erfolgreiche Grundlage zu stellen und damit ein weiteres Wachstum der Unternehmenstätigkeit voranzutreiben. Eine originelle und neuartige Geschäftsidee sind dabei längst nicht der Garant dafür, dass ein Unternehmen erfolgreich ist. Vor allem in den ersten Wochen und Monaten sind wichtige finanzielle, strategische und operative Entscheidungen zu treffen, mit denen der Existenzgründer den weiteren Weg vor allem im Hinblick auf die Sicherstellung der Liquidität des Unternehmens positiv oder negativ beeinflusst. Fehler, die in dieser Zeit gemacht werden und Risiken und Gefahren, denen in dieser Zeit nicht entgegengewirkt wird, können sich schnell existenzbedrohend für das neu gegründete Unternehmen auswirken, was dann dazu führt, dass es nur noch sehr schwer möglich ist, die Geschäftstätigkeit weiterzuführen. In den ersten Wochen und Monaten entscheidet sich deshalb, wie das Unternehmen mit seinen Produkten oder dem Angebot seiner Dienstleistung auf dem Markt platziert ist und ob es dem Unternehmen gelingt, eine sichere Marktposition zu besetzen.
Aus diesem Grund sind wesentliche Überlegungen gerade während der ersten Wochen und Monate nach Gründung des Unternehmens, ja sogar schon bei und vor der Gründung, für eine erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit entscheidend.
In diesem Zusammenhang gab es in der Vergangenheit zahlreiche Überlegungen, welche Möglichkeiten ein Gründungsunternehmen hat, eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit bereits vor der eigentlichen Gründung positiv zu beeinflussen. Neben der Möglichkeit, einen externen Berater zu engagieren, der das Potenzial des Unternehmens im Hinblick auf einen bestimmten Markt überprüft hat das Unternehmen auch die Möglichkeit, selbst Analysen in Auftrag zu geben oder zu erstellen, z.B. eine Marktanalyse oder eine Analyse der Wettbewerber, des Marktes, an dem man aktiv werden will.
Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Gründungsberatung zu, bei der der Unternehmensgründer die Möglichkeit hat, externes Wissen für eine erfolgreiche Unternehmensgründung und einen fundierten Fortbestand des Unternehmens zu nutzen. Im Mittelpunkt dieser Arbeit steht die optimale Ausrichtung eines Gründungsberatung auf die speziellen Bedingungen der Planung, Kontrolle, Steuerung und wichtigen Informationen eines Gründungsunternehmens. Zentral für die Arbeit ist dabei die Gründungsberatung, wie sie gerade an Hochschulen angeboten wird.
2 Grundlagen einer Unternehmensgründung
2.1 Die Unternehmensgründung
Begrifflich lässt sich eine Unternehmensgründung von einer Existenzgründung abgrenzen. Während es bei einer Unternehmensgründung um die Schaffung neuer Unternehmensstrukturen geht, betrifft eine Existenzgründung in der Regel den Wechsel eines Individuums in die Selbstständigkeit (Klandt 2006, S. 3). Sowohl bei einer Unternehmensgründung als auch bei einer Existenzgründung erfolgt die Schaffung eines neuen Wirtschaftssubjekts, das sich anschließend im marktmäßig organisierten Wettbewerb behaupten muss. Grundlegend für eine Unternehmensgründung ist die Erlangung des Eigentums an einem Unternehmen als System von Produktionsfaktoren, das sich durch die Prinzipien der Wirtschaftlichkeit, Autonomie, Alleinbestimmung, Erwerbswirtschaft und des finanziellen Gleichgewichts auszeichnet, und der damit verbundenen Leitungsmacht durch ein Wirtschaftssubjekt (Szyperski/Nathusius 1999, S. 25).
Voraussetzung für eine erfolgsversprechende Unternehmensgründung ist stets die Geschäftsidee. Diese Idee kann darin bestehen, mit einem neuen Produkt oder einer Dienstleistung (einer Innovation) Gewinn zu erzielen oder aber Verbesserungsmöglichkeiten im Handels- oder Produktionsprozess zu schaffen. Aus diesem ersten vagen Gedanken erwächst die „Vision“ des Gründers: Das Bild, wie das Produkt oder die Dienstleistung im Markt eingeführt und umgesetzt wird (Hinterhuber 1992, S. 41). Die Geschäftsidee bezieht sich auf eine Marktchance und das Marktpotenzial, die Vision und bringt das Leistungsmodell des Unternehmens zum Ausdruck. Grundlegend für die Gestaltung der Geschäftsidee ist, ob die neue Geschäftsidee dem Kunden einen Nutzen bringt. Nur wenn dies erreicht ist, sollte das Unternehmen einen für den Kunden tragbaren strategischen Preis und auch die eigenen Zielkosten festlegen. Abschließend sind Überlegungen über mögliche Hindernisse bei der Annahme der Geschäftsidee im Markt zu betrachten (Jacobsen 2006, S. 183).
Diese Geschäftsidee muss in der Folge in ein belastbares Geschäftsmodell überführt werden, welches dann die Grundlage für die Realisierung der Geschäftsidee abgibt. Diese Ausgestaltung der Geschäftsidee und eine daraus entwickelte Marktschance, verbunden mit einem überzeugenden Geschäftsmodell, stellt dabei die wichtigste Grundlage für den Erfolg der unternehmerischen Existenz dar (Jacobsen 2006, S. 183).
Wesentlich für die Unternehmensgründung sind außerdem eine Reihe von Faktoren und Elementen, die sowohl die Strukturen der Geschäftstätigkeit als auch die aus der Person des Gründers erwachsenen Fähigkeiten und Kenntnisse erwachsen.
2.2 Die Gründungsperson
Der Gründer ist die zentrale Person im Gründungsprozess. Wesentlich für eine erfolgreiche Gründung ist dabei zunächst die Einstellung eines Gründers zum Unternehmertum. Je nachdem, ob sich die Gründerpersönlichkeit eher durch Eigenschaften wie Mut und die Bereitschaft zum Eingehen eines Risikos auszeichnet oder, ob bei ihr eher Sicherheitsdenken und Risikovermeidung im Vordergrund stehen, beeinflussen von vornherein die Perspektiven des schöpferischen Unterfangens ein neues Unternehmen zu gründen (Klandt 2006, S. 10 f.).
Darüber hinaus sind persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten grundlegend. Zu diesen in der Literatur aufgeführten Faktoren der Gründerperson zählen:
Leistungsqualifikation/-bereitschaft
Selbstbewusstsein
geistige Flexibilität
körperliche Leistungsfähigkeit
Gründungsmotiv/-motivation
Handlungsfreiräume
Risikobereitschaft
Entschlossenheit/Durchsetzungsfähigkeit
Kontaktvermögen (Hebig 2004, S.40).
2.3 Wahl der Rechtsform und steuerliche Gesichtspunkte
2.3.1 Wahl der Rechtsform
Wesentlich für jede Unternehmensgründung ist die zu wählende Rechtsform. Es ist keineswegs gleichgültig, welche Unternehmensrechtsform von einem Existenzgründer gewählt wird. Vielmehr muss gerade auch bei der Frage nach der Rechtsform des zu gründenden Unternehmens im Rahmen der Erarbeitung des Unternehmenskonzeptes sehr sorgfältig, unter Abwägung aller Einflussfaktoren, vorgegangen werden. Vielmehr stellt die Wahl der Rechtsform eine für das Unternehmen grundlegende und damit langfristige Entscheidung dar, die die Unternehmung prägt und vor diesem Hintergrund auch getroffen werden sollte (Pommer 1964, S. 683).
Möglich ist die Gründung von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Bei einer Personengesellschaft erfolgt ein Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer Gesellschaft, bei der die Mitgliedschaft auf die Person und die einzelnen Gesellschafter zugeschnitten ist. Ihre wesentlichen Merkmale sind: persönliche Haftung der Gesellschafter für die Schulden, persönliche Mitarbeit und Selbstorganschaft. Übertragbarkeit und Vererblichkeit der Mitgliedschaft ist grundsätzlich nur mit Zustimmung der anderen Gesellschafter möglich; die Rechtsfähigkeit ist unterschiedlich ausgestaltet. Personengesellschaften sind steuerlich Mitunternehmerschaften.
Eine Besonderheit stellt dabei die klassische eigentümergeleitete Einzelunternehmung dar. Das Einzelunternehmen ist die Rechtsform einer Unternehmung des privaten Rechts, die von einer Einzelperson rechtlich repräsentiert wird (Klunzinger 1999, S. 24). Eine weitere Personengesellschaft ist die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), bei der sich mindestens zwei Gesellschafter durch einen Gesellschaftsvertrag zusammenschließen, ohne dabei eine neue juristische Person zu gründen. In diesem Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter, die Einrichtung eines bestimmten Zwecks der im Vertrag bestehenden Weise zu fördern. Bei einer GbR steht das Gesellschaftsvermögen allen gemeinschaftlich zu. Solange die GbR existiert, können die Eigentümer keinen Anteil an der GbR verlangen. Jeder Eigentümer erhält die Anteile, die er ins Unternehmen eingebracht hat. Ihre Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft (Klunzinger 1999, S. 27). Andere Personengesellschaften sind die Offene Handelsgesellschaft (OHG) (Klunzinger 1999, S. 88) sowie die Kommanditgesellschaft (KG) und stille Gesellschaften (Klunzinger 1999, S. 126).
Bei einer Kapitalgesellschaft handelt es sich – im Gegensatz zur Personengesellschaft – eine Gesellschaft, bei der die Mitgliedschaft auf die reine Kapitalbeteiligung und nicht auf persönliche Mitarbeit der Gesellschafter zugeschnitten ist. Die Merkmale einer Kapitalgesellschaft sind insbesondere, dass die Anteile grundsätzlich frei veräußert und vererbt werden können, die Gesellschafter nicht persönlich haften und ihre persönliche Mitarbeit bei der Geschäftsführung nicht notwendig ist (Drittorganschaft). Kapitalgesellschaften besitzen als juristische Personen die Rechtsfähigkeit. Zu den Kapitalgesellschaften gehören die Aktiengesellschaft, die Kommanditgesellschaft auf Aktien und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Neus 2003, S. 163). Die bekannteste Kapitalgesellschaft ist die Aktiengesellschaft (AG), die eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit darstellt, die ein in Aktien zerlegtes Grundkapital besitzt. Die Gesellschafter (=Aktionäre) sind mit Einlagen am Grundkapital beteiligt, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten (Kapitalgesellschaft) der Gesellschaft zu haften. Sie haben weder Geschäftsführungs- noch Vertretungsbefugnis. Zur Gründung notwendig sind u.a. 5 Gründer und ein Grundkapital von mindestens 50.000 Euro. Darüber hinaus ist die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (Klunziger 1999, S. 248), einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) (Klunziger 1999, S. 202) und einer eingetragenen Genossenschaft (eG) möglich.
Die Wahl der Rechtsform ist mit einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen verbunden, die einen großen Einfluss haben auf unternehmensrelevante Entscheidungen. Es können dabei folgende Kriterien als grundlegend für die Wahl der Rechtsform festgehalten werden:
Steuerliche Gesichtspunkte
Haftungsrechtliche Fragen
Leitungsbefugnisse (Geschäftsführung/Vertretung)
Gewinn- und Verlustverteilung
Finanzierungsmöglichkeitem
Rechtsformaufwendungen (z.B. Gründungskosten)
Informations- und Publizitätspflichten
Prüfungspflichten
Möglichkeiten der Firmierung
Formalitäten für Existenzgründer.
Von besonderer Relevanz sind dabei die durch die Rechtsform determinierten Finanzierungsmöglichkeiten, die unternehmerische Haftung sowie die Bewegungsmöglichkeit im marktorientierten Handeln.
Entscheidend sind insbesondere steuerliche Gesichtspunkte des Unternehmens und eventueller Gesellschafter.
2.3.2 Steuerliche Aspekte
Die steuerliche Belastung der Unternehmung ist abhängig von der vom Unternehmen gewählten Rechtsform. Der Unternehmensgründer ist bei jeder Rechtsform daher mit unterschiedlichen Anforderungen des Steuerrechts konfrontiert. Es ist daher für den Unternehmensgründer entscheidend, welche Rechtsform er wählt, da sich daraus unterschiedliche Belastungen ergeben. Die steuerlichen Belastungen werden dabei von Gründern als wesentlich für die zu wählende Rechtsform empfunden und stehen oft im Mittelpunkt der Gründungsüberlegungen (Szyperski/Nathusius 1977, S. 307).
Problematisch kann sich dabei erweisen, dass die Vielfalt der steuerlichen Regelungen und das Ausmaß der Belastungen oft wenig überblickt werden kann. Deshalb empfiehlt es sich abhängig vom Vorhaben einen Vergleich für die steuerlichen Belastungen zu erstellen. Sofern dann eine externe Beratung in Anspruch genommen wird, können sich unterschiedliche Einschätzungen ergeben, die aber je nach Sichtweise auch widersprüchlich ausfallen können (Hebig 2004, S. 144).
Welche Rechtsform für den Gründer geeignet ist, lässt sich dabei nur im Einzelfall beantworten und ist vor dem Hintergrund der Erfordernisse und individuellen Überlegungen des Gründers zu konkretisieren. Eine Übersicht über die mit den verschiedenen Rechtsformen verbundenen steuerlichen Aspekte kann dabei eine erste Orientierung ermöglichen. Danach folgt dann die Analyse der steuerlich zu relevanten Aspekte im Rahmen des auf die Erfordernisse und Überlegungen des Gründers bezogenen Entscheidungsproblems.
Steuerliche Aspekte sind aber auch unter betriebswirtschaftlichen Standpunkten relevant. Dabei sollten aus betriebswirtschaftlicher Sicht die steuerlichen Gesichtspunkte nicht so entscheidend sein, dass aufgrund bestimmter reduzierter Belastungen oder steuerlicher Vorteile eine Rechtsform gewählt wird, die aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht vorteilhaft ist. Dies würde dann bedeuten, dass weitere wichtige wirtschaftliche Überlegungen (z.B. Finanzierungsfragen, Kreditwürdigkeit usw.) außer Acht gelassen und zugunsten durch die Rechtsform entstehender Steuervorteile vernachlässigt werden.
Drei wesentliche Problemkreise sind wesentlich für die steuerlichen Konsequenzen, die sich aus der Wahl der Rechtsform ergeben:
1. Besonders entscheidend ist die mit der gewählten Rechtsform erzielte Gewinnermittlung und des Gewerbeertrages. Dabei kann sich die Anwendung unterschiedlicher Steuerarten ergeben, je nachdem ob eine Kapitalgesellschaft gewählt wurde oder eine Personengesellschaft. Außerdem kann die Bemessungsgrundlage variieren. Dieser Unterschied ergibt sich durch die Anwendung des jeweils relevanten Steuergesetzes, z.B. des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes. Darüber hinaus entstehen unterschiedliche steuerliche Belastungen bei den Rechtsformen durch unterschiedliche Tarife, die auch bei Zugrundelegung derselben Steuerarten relevant sein können. Auch hier gibt es wieder wesentliche Unterschiede zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Als weitere Problematik ist zudem zu nennen, dass es bei Gesellschaften aufgrund der Rechtsform eine bestimmte Besteuerung gibt. Hier werden die Einkünfte der Gesellschafter besonders berechnet (Hebig 2004, S. 152-153). So erzielen diese Gesellschafter dann z.B. „Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unter Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, aus Kapitalvermögen unter Abzug des Sparerfreibetrags und des Werbungskosten-Pauschbetrags oder aus Vermietung und Verpachtung“ (Hebig 2004, S. 153).
Als weiterer Problemkreis für die steuerliche Belastung vor dem Hintergrund der gewählten Rechtsform kann die durch die Umwandlung entstehenden steuerlichen Gesichtspunkte aufgeführt werden. Bei einer späteren Änderung der Rechtsform kann sich die damit verbundene steuerliche Belastung für Gründungsunternehmen als relevant erweisen, z.B. wenn das Unternehmen wächst und beispielsweise zu einer GmbH oder einer AG werden soll. Daraus kann sich ergeben, dass sich ein Unternehmen eine entsprechende Änderung der Rechtsform aufgrund der steuerlichen Belange wirtschaftlich nicht leisten kann (Hebig 2004, S. 153-154).
2.4 Unternehmensfinanzierung
2.4.1 Allgemeine Aspekte der Finanzierung
Die Finanzierung des neu gegründeten Unternehmens stellt nicht den einzigen, wohl aber zentralen Problembereich der Gründungsunternehmung dar (Hebig 2004, S. 42). Diese finanzielle Dimensionierung ist bei neugegründeten Unternehmen deshalb so entscheidend, weil fehlende finanzielle Mittel schnell den Weiterbestand des Unternehmens gefährden und zu Illiquidität führen können. Bei entsprechend fundierter Finanzierung und einem sich daraus ergebenden finanziellen Luxus hingegen geraten Schwachstellen des Unternehmens schnell aus dem Blick (Hebig 2004, S. 43).
Bei der Unternehmensfinanzierung können Eigen- oder Fremdfinanzierung unterschieden werden. Wird einer Unternehmung durch den Eigentümer, Miteigentümer oder durch die Anteilseigner Eigenkapital von außen zugeführt, so handelt es sich um eine Eigenfinanzierung in Form der Einlagen- oder Beteiligungsfinanzierung. Der idealtypische Eigenkapitalgeber ist ein Eigentümer der Unternehmung, hat Herrschaftsrechte, erhält erfolgsabhängige Auszahlungen, muss haften und geht daher große Risiken ein, weil er das Geld der Unternehmung langfristig überlässt, ohne dass es einen festen Rückzahlungstermin gibt (Göbel 2002, S. 280). Bei Personengesellschaften wie der OHG oder der KG erfolgt die Kapitalbeschaffung durch Einlagen der Gesellschafter, wobei die Kommanditisten nur als Kapitalgeber fungieren und nicht an der Geschäftsführung beteiligt sind (Wöhe/Bilstein 2002, S. 35-41). Bei der Aktiengesellschaft haben die Aktionäre nur sehr mittelbare Mitwirkungsrechte in der Unternehmung. Der Vorstand führt die Geschäfte eigenverantwortlich (Göbel 2002, S. 281). Bei der Beteiligungsfinanzierung erwerben Investoren (z.B. Beteiligungskapitalgesellschaften), aber auch private Investoren (business angels), Beteiligungen an jungen Firmen zur Finanzierung der Gründungs- oder Frühentwicklungsphase (Ripsas 1997, S. 142). Diese Beteiligungsfinanzierung ist eine für zukünftige Erfolge einer Unternehmung in Form von Eigenkapital bereitgestellte Unterstützung. Eine Fremdfinanzierung stellt eine Außenfinanzierung dar, d.h. einem Unternehmen wird Kapital durch Gläubiger zugeführt, die durch diese Transaktion kein Eigentum an der Unternehmung erwerben, sondern mit ihm auf Zeit schuldrechtlich verbunden sind (Wöhe/Bilstein 2002, S. 178). Im Rahmen dieser Fremdfinanzierung kann der Unternehmensgründer verschiedene Finanzierungshilfen des Staates in Anspruch nehmen
2.4.2 Öffentliche Finanzierungshilfen
2.4.2.1 Grundlagen öffentlicher Finanzierungshilfen
Da Existenzgründungen eine große volkswirtschaftliche Bedeutung haben, unterstützt der Staat durch verschiedene Finanzierungshilfen die Unternehmensgründung. Dabei wurden speziell auf Existenzgründungsprobleme zugeschnittene Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen, die dem Gründer eine solide finanzielle Grundlage ermöglichen und dazu beitragen, finanzielle Risiken überschaubar zu halten und zu reduzieren. Die Inanspruchnahme der verschiedensten Fördermittel ist aber an unterschiedliche Richtlinien gebunden, da die Mittel von den verschiedensten Stellen vergeben werden. Darüber hinaus ist eine Information z.T. schwierig, da es eine große Vielfalt von Förderprogrammen gibt, wobei z.T. nicht unbedingt deutlich wird, wer die Förderung in Anspruch nehmen kann. Außerdem müssen bestimmte Fristen eingehalten werden. Informationen über Fördermöglichkeiten erhält der Gründer in der Regel über die Hausbank, über die die Fördermöglichkeiten auch beantragt werden können (Hebig 2004, S. 185).
Grundlegend für die Inanspruchnahme von Fördermittel ist neben der fachlichen und kaufmännischen Qualifikation und der Tatsache, dass der Gründer durch die Unternehmensexistenz eine Haupterwerbsgrundlage anstrebt, vor allem der ausgearbeitete Geschäftsplan, der im Hinblick auf die strategische Zielsetzung verständlich und präzise formuliert werden sollte. Grundlagen dieses Geschäftsplans, z.B. im Hinblick auf Marketing und Finanzierung sollten dabei klar im Hinblick auf die Existenzgründung ausgerichtet sein und für Außenstehende verständlich sein. Dies erleichtert es, das Risiko einer Finanzierung einzuschätzen und darauf aufbauend Geldmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gewährung von Fördermitteln richtet sich danach, dass die Hausbank des Gründers vom Gründungsvorhaben und vom Konzept überzeugt ist. Beantragt werden muss eine Gründungsförderung auf jeden Fall vor dem eigentlichen Beginn der Existenzgründung. Entsprechende Investitionen dürfen also noch nicht getätigt sein. Entsprechende Möglichkeiten der Gründungsförderung sollten deshalb in die Vorbereitungsphase eingeplant werden, wobei auch ein Zeitrahmen für die Bewilligung der Förderung eingeplant werden sollte, denn oft dauert es Monate, bis die Gründungsförderung bewilligt wurde (Hebig 2004, S. 186ff.).
Die Unterstützung basiert dabei darauf, dass die Finanzierung der Unternehmensgründung anteilig erfolgt. Dabei wird erwartet, dass der Gründer auch noch über eigene Mittel und Kredite verfügt. Besonderer Wert wird dabei auf das Vorhandensein von Eigenmitteln gelegt. Diese Eigenmittel zeigen, dass der Gründer auch mit eigenen Geldmitteln bereit ist, das Risiko einer Unternehmensgründung einzugehen (Hebig 2004, S. 186).
Eine vollständige Beschreibung über Förderprogramme und Unterstützungen würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen. Im Folgenden sollen deshalb einige Unterstützungsmöglichkeiten kurz vorgestellt werden.
2.4.2.2 Zuschüsse und Zuwendungen
Wesentliche Fördermöglichkeiten des Staates für Gründungsunternehmen stellen Zuschüsse und Zuwendungen dar. Zulagen betreffen z.B. vom Gründer bereits gekaufte Anlagen. Zuwendungen beziehen sich auf bestimmte Produkte oder Leistungen, die damit gefördert werden, aber nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn diese Produkte oder Leistungen nicht erfolgreich vermarktet wurden. Darüber hinaus kann der Gründer entsprechende Fördermittel des Staates in Anspruch nehmen, die der Staat in Form von Beteiligungen gewährt. Außerdem gibt es staatliche Darlehen, die von den Gründern am häufigsten in Anspruch genommen werden. Bei diesen Darlehen handelt es sich um speziell auf die Förderung von Gründungsunternehmen ausgerichtete Darlehen mit besonders günstigen Zinskonditionen und Rückzahlungsmodalitäten (Winckler 2000, S. 386 f.). Auch ist es möglich, Bürgschaften in Anspruch zu nehmen, wobei es sich um Garantien handelt, die nicht ausreichende Sicherheiten für eine Kreditaufnahme bei der Hausbank des Gründers abdecken und für diesen Zweck zur Verfügung gestellt werden (Kirst 2000, S. 149).
Weitere Fördermöglichkeiten des Staates umfassen den kostengünstigeren Erwerb von Grundstücken oder die Inanspruchnahme verbilligt offerierter Geschäftsräume. Diese Fördermöglichkeit über Sachleistungen ist allerdings vielfach mit weiteren Bedingungen verbunden, die für den Gründer auch zu z.T. erheblichen Folgekosten führen kann (Winckler 2000, S. 388).
Der Staat gewährt auch Zuschussgelder für Beratung des Gründungsunternehmens sowie entsprechende Informations- und Schulungsveranstaltungen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Beratungen zur Existenzgründung, zum Umweltschutz oder Schulungen zum Personaleinsatz (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit 2004, S. 45 f.).
2.4.2.3 Spezielle Förderprogramme
Spezielle Förderprogramme werden von der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) angeboten. Hierbei handelt es sich um:
ERP-Kapital für die Existenzgründung (0-2 Jahre)
ERP-Kapital für unternehmerisches Wachstum (2-4 Jahre)
Startgeld
Mikro-Darlehen
Im Rahmen des ERP-Kapitals für die Gründung können Existenzgründer für einen Zeitraum bis zu zwei Jahren nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit Mittel in Anspruch nehmen, die als langfristige Darlehen gewährt werden. Diese Darlehen sind bezogen auf spezielle Förderinhalte, und zwar auf für das Unternehmen notwendige Investitionen (mit denen z.B. Anlagen angeschafft werden). Der Gründer erhält dabei maximal 500.000 Euro.
Ähnliche Finanzierungsoptionen haben Gründer über die KfW-Bank für das Wachstum ihres Unternehmens. Dabei muss die Geschäftstätigkeit mindestens zwei und höchstens fünf Jahre zurückliegen, um gefördert zu werden. Voraussetzungen für die Förderung sind außerdem, dass sich die Unternehmen bereits am Markt etabliert haben, über positive Zukunftsaussichten verfügen sowie eine entsprechende Bonität aufweisen kann. Die Finanzierung wird gewährt für unternehmensnotwendige größere Investitionen, z.B. für Grundstücke oder Warenlager. Auch hier erhält der Gründer maximal 500.000 Euro (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, 2004, S. 45 f.).
Bei dem Startgeld hingegen handelt es sich um eine Förderung, die auf einen Bedarf von 50.000 Euro beschränkt ist. Diese geringe Summe ergibt sich daraus, dass nicht nur Unternehmen gefördert werden, sondern auch natürliche Personen der freien Berufe. Die Finanzierung wird deshalb auch für geringere Aufwendungen gewährt, z.B. Betriebsmittel.
Mikro-Darlehen erhält der Gründer, wenn es sich bei dem gegründeten Unternehmen um ein kleineres Unternehmen, das maximal 10 Beschäftigte hat oder einen Freiberufler handelt. Besonders berücksichtigt werden Arbeitslose. Der Gründer erhält maximal 25.000 Euro Fördermittel (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Wirtschaftliche Förderung, 2004, S. 5 f.).
3 Die Planung der unternehmerischen Existenz
3.1 Einordnung der Gründungsplanung
Eine Unternehmensgründung ist mit vielen Risiken und Unsicherheiten verbunden. Dabei ist die Gefahr des Scheiterns in den ersten Jahren nach Unternehmensgründung sehr hoch. Nach einer Studie der Deutschen Ausgleichsbank scheitern viele Existenzgründer bereits in den ersten fünf Jahren. Der Großteil der Existenzgründungen (68,6%) scheitert dabei aufgrund von Finanzierungsproblemen. Weiterhin scheitern 61 % der Unternehmen aufgrund mangelnder Informationen (Opoczynski/Fausten 2002, S. 52).
Die Aufgabe der Unternehmensführung ist sehr komplex und erfordert die Gestaltung entscheidender Inhalte der Gründungsplanung, wobei fachliches Wissen bezüglich der Branche, in das Unternehmen agiert, notwendig ist. Abbildung 1 soll das Tätigkeitsfeld der Unternehmensleitung skizzenhaft darstellen (Hebig 2004, S. 47).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abb. 1: Tätigkeitsfeld der Unternehmensleitung
Quelle: eigene Darstellung
Der Gründungsplanung kommt dabei eine große Bedeutung zu. Bei einer nur ungenügend durchgeführten Planung besteht die Gefahr, dass wichtige Faktoren nicht berücksichtigt und ist das Geschäftskonzept nicht genügend ausgearbeitet werden. Dies kann schnell zu negativen Auswirkungen führen. Die Planungsintensität im Vorfeld ist somit entscheidend für einen erfolgsversprechenden Beginn der unternehmerischen Tätigkeiten des Gründers. Daher empfiehlt es sich, diese Geschäftstätigkeit detailliert zu planen und auch entsprechende Planungsschritte für eine Unternehmensentwicklung zu gestalten. Dies kann in Form eines Business Plans geschehen Baron/Shane 2005, S. 11).
Der Business Plan enthält die Geschäftsidee, den vom Gründer festgelegten Nutzen für den Kunden, eine Strategie, mit der der Markt vom neuen Unternehmen bearbeitet werden soll, Informationen zur Finanzierung, Hinweise auf Umsatz und den möglichen Erfolg, die Qualifikation des Gründers und die Darstellung des eigentlichen Konzepts für das Produkt oder die Dienstleistung, die das das Unternehmen anbietet (Ripsas 1998, S. 141f.).
[...]