Das Thema Waffen ist in Deutschland ein kontrovers Diskutiertes. Auf der einen Seite ist es sicherer, je weniger Waffen sich im Umlauf befinden. Auf der anderen Seite sind (Schuss-) Waffen ein notwendiges Übel, um der Jagd oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit nachzukommen. Dass Polizist/innen Waffen tragen, ist normal. Doch wie sieht es bei Sicherheitsmitarbeiter/innen, Jäger/innen oder Hobbyschütz/innen aus? Immer mehr Überwachungstätigkeiten werden von privaten Sicherheitsfirmen übernommen. Diese Tätigkeit berechtigt die Mitarbeiter/innen zum Teil dazu, Schusswaffen zu führen.
Am 20. Februar 2020 trat das Dritte Waffenänderungsgesetz in Kraft. In dieser Arbeit möchte die Autorin feststellen, was Sicherheitsunternehmen sind, warum diese dem Waffengesetz unterliegen und inwiefern private Sicherheitsunternehmen von den Änderungen betroffen sind. Außerdem wird beleuchtet, ob die Änderungen einen Beitrag zur Terrorbekämpfung und zur Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes leisten. Schließlich gibt es circa 5,5 Millionen legale Schusswaffen in Deutschland. Die Anzahl der illegalen Schusswaffen dagegen wird auf mindestens 8,25 Millionen geschätzt.
Grobe Gliederung: Einleitung, Das Waffengesetz (4 Unterpunkte), Private Sicherheitsunternehmen (3 Unterpunkte), Vergleich mit anderen Personengruppen (3 Unterpunkte), Fazit (zwei Unterpunkte), Perspektiven (3 Unterpunkte), Literaturverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Das Waffengesetz
2.1. Was ist eine Waffe?
2.2. Was ist das Waffengesetz und was soll dieses regeln?
2.3. Wie ist das Waffengesetz entstanden?
2.4. Was wurde im WaffG geändert und warum?
3. Private Sicherheitsunternehmen
3.1. Was sind private Sicherheitsunternehmen und was machen diese?
3.3. Inwiefern sind private Sicherheitsunternehmen von der 3. WaffRÄndG betroffen?
4. Vergleich zu anderen Personengruppen
4.1. Sportschütz/innen und Sammler/innen
4.2. Verwaltung
4.3. Jäger/innen
5. Fazit
5.1. Fazit aus dem Vergleich
5.2. Fazit zur Terror- und Kriminalitätsbekämpfung
6. Perspektiven
6.1. Übernahme von Überwachungstätigkeiten durch private Sicherheitsunternehmen
6.2. Statistiken erstellen und auswerten
6.3. Illegaler Waffenhandel
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Das Thema Waffen ist in Deutschland ein kontrovers diskutiertes. Auf der einen Seite ist es sicherer, je weniger Waffen sich im Umlauf befinden. Auf der anderen Seite sind (Schuss-) Waffen ein notwendiges Übel, um der Jagd oder der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit nachzukommen. Dass Polizist/innen Waffen tragen, ist normal. Doch wie sieht es bei Sicherheitsmitarbeiter/innen, Jäger/innen oder Hobbyschütz/innen aus? Immer mehr Überwachungstätigkeiten werden von privaten Sicherheitsfirmen übernommen. Diese Tätigkeit berechtigt die Mitarbeiter/innen zum Teil dazu, Schusswaffen zu führen.
Am 20. Februar 2020 trat das Dritte Waffenänderungsgesetz in Kraft. In dieser Arbeit möchte die Autorin feststellen, was Sicherheitsunternehmen sind, warum diese dem Waffengesetz unterliegen und inwiefern private Sicherheitsunternehmen von den Änderungen betroffen sind. Außerdem wird beleuchtet, ob die Änderungen einen Beitrag zur Terrorbekämpfung und zur Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes leisten. Schließlich gibt es circa 5,5 Millionen legale Schusswaffen in Deutschland. Die Anzahl der illegalen Schusswaffen dagegen wird auf mindestens 8,25 Millionen geschätzt (vgl. Scholzen 2017).
Es wird der Sachstand der Novelle dargelegt und es werden Perspektiven für die Zukunft aufgezeigt. Da die Gesetzesänderungen nicht nur Sicherheitsunternehmen betreffen, werden auch andere Personengruppen beleuchtet, um einen Vergleich der Einschränkungen ziehen zu können. Zum besseren Verständnis wird außerdem die Historie des Waffengesetzes dargestellt. Es werden der Begriff der Waffe definiert. Außerdem wird dargestellt, was das Waffengesetz regelt. Als Quellen wurden die Gesetzestexte des Waffengesetzes und des Waffenänderungsgesetzes zitiert. Des Weiteren wurden Stellungnahmen von der Gewerkschaft der Polizei und des Verbandes für Waffentechnik zu den Änderungen zu Rate gezogen, um ein abschließendes Fazit bzw. Zukunftsaussichten erstellen zu können.
Der Text wurde in geschlechtergerechter Sprache verfasst, indem beide Geschlechter angesprochen wurden. Sollte nur ein Geschlecht genannt sein, ist auch nur dieses gemeint.
2. Das Waffengesetz
Als erstes stellt die Autorin das Waffengesetz, dessen Historie und die Änderungen dar, die für diese Arbeit relevant sind.
2.1. Was ist eine Waffe?
Gemäß § 1 Absatz 2 Waffengesetz sind Waffen „Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen; die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind“ (Bundesamt für Justiz 2021).
Von großer Bedeutung sind im Waffengesetz Schusswaffen, Hieb- und Stoßwaffen sowie Messer.
Laut Anlage 1 des Waffengesetzes sind Schusswaffen „Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden“ (Bundesamt für Justiz 2020).
Hieb- und Stoßwaffen sind demnach „Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen.“ Messer fallen im WaffG unter „tragbare Gegenstände“ (Bundesamt für Justiz 2020). Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen Griff und eine einseitig geschliffene Klinge haben.
2.2. Was ist das Waffengesetz und was soll dieses regeln?
Gemäß § 1 Absatz 1 Waffengesetz (WaffG) regelt dieses Gesetz „den Umgang mit Waffen oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ (Bundesamt für Justiz 2020). Das Waffengesetz reguliert also hauptsächlich den privaten Waffenbesitz. Es regelt, was Waffen sind und wer diese besitzen, führen oder erwerben darf. „Es gilt der Grundsatz, möglichst wenig Waffen im privaten Besitz zu erlauben und nur dort, wo gewisse sachliche oder breite gesellschaftliche Notwendigkeiten bestehen, Ausnahmen zu gestatten. Zum Beispiel zur Jagd, zum sportlichen Schießen oder aus traditionellen Gründen. Darüber hinaus gibt es in manchen Fällen die Möglichkeit, mittels besonderer Erlaubnisse, Ausnahmen im Einzelfall zuzulassen.“ Gerade in Deutschland ist das Waffenrecht vor dem Hintergrund der deutschen Vergangenheit deutlich strenger geregelt im Vergleich zu den europäischen Nachbarn (vgl. Marker 2019: 1).
2.3. Wie ist das Waffengesetz entstanden?
Im Jahr 1400 wurde in Köln das Tragen von Schwertern und anderen Hieb- und Stoßwaffen verboten. Es sollte damit auf die zunehmende Gewalt und Kriminalität reagiert werden. Dies kann als erstes Waffenverbot in Deutschland angesehen werden. Auch wenn die Restriktion nicht zu mehr Sicherheit führte, dehnte Köln das Verbot Mitte des 15. Jahrhunderts auf weitere Werkzeuge aus. Wer einen solchen Gegenstand bei sich trug, musste diesen abgeben und eine Strafe zahlen. Die Städte und Territorialherren reagierten auf die prekäre Lage, indem sie den Kaufleuten gegen Geld bewaffnete Eskorten zur Verfügung stellten, die die Kaufleute mit ihrer Ware vor Banden schützten. Im Jahr 1495 versuchte König Maximilian mehr Sicherheit durch die Verkündigung eines ‚Ewigen Landfriedens‘ zu erreichen. Dies brachte auch nicht die erhofften Verbesserungen, weil das im gleichen Jahr geschaffene Reichskammergericht die Verordnung nicht durchsetzen konnte. Dennoch ist dies einer der wichtigsten Schritte auf dem Weg zum modernen Waffengesetz (vgl. Scholzen 2017).
Am 12. April 1928 erließen die Reichstagsabgeordneten der Weimarer Republik ein Waffengesetz, um die Machtkämpfe zwischen konkurrierenden extremistischen Gruppen einzudämmen. Es wurde unter anderem die Waffenerwerbsschein- und Waffenscheinpflicht eingeführt. Die erlassenen Verordnungen zeigten wenig Erfolg. Die Kämpfe mit Waffengebrauch konnten damit nicht verhindert werden (vgl. Scholzen 2017).
Im Jahr 1938 erließen die Nationalsozialisten das Reichswaffengesetz, mit dem sie die ‚Wehrhaftmachung des Deutschen Volkes‘ durch den Wegfall unter anderen des Waffenerwerbsscheinzwangs erleichterten. Außerdem wurde Regimegegnern und Kriminellen die Beschaffung von Waffen erschwert. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges beschränkten die Besatzungsmächte den legalen Waffenbesitz auch für Sportschützen und Jäger erneut (vgl. Scholzen 2017).
Im Jahr 1955 wendete man in der neuen Bundesrepublik Deutschland erneut die Kernbestimmungen des Reichswaffengesetzes von 1938 an. Der Föderalismus stellte allerdings ein Problem dar: Die Regelungen waren nicht bundeseinheitlich und wichen in den unterschiedlichen Bundesländern voneinander ab. 1972 wurde der Artikel 74 des Grundgesetzes geändert, sodass das Problem mit der konkurrierenden Gesetzgebung einiger Bundesländer behoben wurde. Auf Sportschützen hatte dieses Gesetz keine Auswirkung, da „von [legalen Waffenbesitzern und -sammlern], deren Zuverlässigkeit und Sachkunde behördlich festgestellt sei, […] keine nennenswerte Gefahr für die innere Sicherheit [und den Rechtstaat] aus[ging]“ (Scholzen 2017).
Ein Amoklauf am 13. März 1996 in Schottland, bei dem 17 Menschen ums Leben kamen, führte dazu, dass auch in Deutschland das Waffengesetz in Bezug auf frei verkäufliche Gas- und Alarmwaffen strenger wurde, da diese ‚echten‘ Schusswaffen sehr ähnlichsehen. Allerdings wurde auch festgestellt, dass die Gefahr, die von erlaubnispflichtigen legalen Waffen, gering war (vgl. Scholzen 2017).
Am 26. April 2002 wurden von einem 19-jährigen Sportschützen 17 Menschen getötet. Dadurch wurde das Waffengesetz im Bezug auf jüngere Sportschützen durch die Einführung eines positiven amts-, fachärztlichen oder fachpsychologischen Gutachten verschärft (vgl. Scholzen 2017).
Am 11. März 2009 tötete ein 17-jähriger 16 Menschen, nachdem er seinem Vater seine Pistole entwendet hatte. Seitdem kann jederzeit das waffenrechtliche Bedürfnis eines legalen Waffenbesitzers überprüft werden, und die jeweils zuständige Behörde darf jederzeit verdachtsunabhängig die sachgemäße Aufbewahrung der Waffen überprüfen (vgl. Scholzen 2017).
2020 wurde das Waffengesetz erneut durch das Dritte Waffenänderungsgesetz ergänzt. Auf diese Änderungen geht die Autorin im Folgenden ein.
2.4. Was wurde im WaffG geändert und warum?
Aufgrund der Änderung der EU-Richtlinie „des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen“ wurde das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) ins Leben gerufen (vgl. Bundesregierung 2019: 1).
Mit der Änderung werden hauptsächlich drei Ziele verfolgt:
„der illegale Zugang zu scharfen Schusswaffen“ soll erschwert werden, „sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile“ sollen „über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg, das heißt von ihrer Herstellung oder ihrem Verbringen nach Deutschland bis
zur Vernichtung oder ihrem Verbringen aus Deutschland, behördlich rückverfolgt werden“ und es „soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer
Anschläge“ erschweren. Dies soll „insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden“ (Bundesregierung 2019: 1).
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