Die Corona-Warn-App in der Covid-19-Pandemie. Bewertung im Sinne des Grundrechtsschutzes
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hauptteil
2.1 Maßnahmen der Bundesregierung
2.1.1 allgemeine Maßnahmen
2.1.2 Corona und das Grundgesetz
2.1.3 Corona-Warn-App
2.2 Kritik an der Corona-Warn-App
3. Fazit
4. Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Das neue Coronavirus SARS-CoV-2 breitet sich derzeit in der ganzen Welt aus. Ursprung des Ausbruchs ist die Millionenmetropole Wuhan in China. Die Erkrankung mit dem Virus wird auch Coronavirus
Disease 2019 - oder kurz gesagt COVID-19 - genannt und verbreitet sich durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch.1 Die Gefahr des Virus wird einem erst bewusst, wenn man die Zahlen der Infektionen begutachtet. Weltweit haben sich nach Angaben der Johns-Hopkins-Universität 18.079.163 Menschen in 188 Ländern infiziert. Genesen sind hiervon 10.690.359 Menschen und gestorben sind 689.347 Menschen (Stand: 03. August, 07:30 Uhr). In Deutschland sind Stand 03.08.2020 insgesamt 210.402 Erkrankte zu verzeichnen. Hiervon sind 193.500 Menschen genesen (geschätzt), 9.148 verstorben und 7.754 aktuell Erkrankte. Das sind 509 mehr als am Vortag.2 Auch wenn man durchaus denken könnte, dass eine Eingrenzung der Pandemie mehr oder weniger ohne weiteres durchzuführen ist, ist man mit der These auf dem sogenannten „Holzweg“. Das liegt unter anderem daran, dass die Symptome nicht immer eindeutig sind. Die Symptome sind vielseitig, kommen aber einer normalen Grippe sehr nah. Die häufigsten Symptome sind Husten und Fieber, gefolgt von Schnupfen und einer Störung des Geruchs- und/oder Geschmackssinns. Die weiteren Symptome sind beispielsweise Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Bauchschmerzen und noch vieles mehr. Es lässt sich jedoch kein typischer Krankheitsverlauf feststellen. Die Infektionen können symptomlos verlaufen, jedoch auch - wie aus den vorgenannten Zahlen zu entnehmen - zum Tod führen. Aktuell steht noch kein Schutz in Form eines Impfstoffes zur Verfügung, es wird jedoch daran gearbeitet.3
2. Hauptteil
2.1 Maßnahmen der Bundesregierung
2.1.1 allgemeine Maßnahmen
Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen getroffen, um die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu unterstützen. Hier wurde versucht auf jeden Rücksicht zu nehmen und allen gleicher Maßen zu helfen. Allein der Umfang der haushaltswirksamen Maßnahmen beträgt 353,3 Milliarden Euro. Der Umfang der Garantien beträgt zudem insgesamt 819,7 Milliarden Euro. Es handelt sich hierbei um das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesregierung fördert mit diesen Maßnahmen nicht nur das Gesundheitswesen, um bestmöglich auf die scheinbar vorerst nicht endende Pandemie reagieren zu können, sondern es werden auch Familien unterstützt, um Verdienstausfälle abzusichern. Des Weiteren werden kleine Unternehmen, Selbständige und Freiberufler umfangreich und zeitnah unterstützt. Das Ganze soll weitestgehend unbürokratisch ablaufen, insbesondere die zugesicherten Einmalzahlungen im Rahmen der sog. Soforthilfe.4 Steuerliche Hilfsmaßnahmen treffen sowohl Unternehmen und Beschäftigte. Hier ist vor allem die vorübergehende Umsatzsteuersenkung zu beachten. Des Weiteren sollen u.a. Steuerzahlungen ohne besondere Gründe gestundet werden können.5 Jedoch sind nicht nur Förderungen durch den Staat die Folge der Corona- Pandemie. Auch Einschränkungen im privaten Bereich sind unlängst Realität geworden. Die eingeführten Kontaktbeschränkungen verändern bei vielen Menschen das Leben derart, dass diese oft keines ihrer Hobbies nachgehen können. Viele Hochzeiten, Geburtstagsfeiern, Taufen u.v.m. mussten abgesagt werden, da die Bundesregierung diese Kontaktbeschränkungen festgelegt hat. Hier sind jedoch auch Veranstaltungen in Universitäten und anderen Lehrorten abgesagt worden oder insoweit eingeschränkt worden, dass man immer einen Mund-Nasen-Schutz tragen muss.
2.1.2 Corona und das Grundgesetz
Die Einschränkungen, die die Bundesregierung der Bevölkerung auferlegt haben, schränken die Grundrechte unmittelbar ein. Das Grundgesetz stammt aus dem Jahr 1949, ist jedoch heute noch von großer Bedeutung, da das Grundgesetz die wichtigste Bestimmung für den Staat darstellt - es beschreibt die Regeln für unser aller Zusammenleben. Drei der wichtigsten Aufgaben sind des Grundgesetzes sind:
- Es grenzt die staatliche Macht ein,
- Es formuliert unsere Bürger- und Freiheitsrechte
- Und es regelt die Aufgaben der Regierung, dem Parlament und von den Gerichten.
Auch in Krisensituationen, wie z.B. der aktuellen Corona-Pandemie, muss sich die Bundesregierung daran halten. Durch die Einschränkungen der Bundesregierung sind jedoch gleich mehrere Grundrechte eingeschränkt worden. Hierzu zählen z.B.:
- Das Recht der Berufsfreiheit gem. Art. 12 GG, da z.B. viele Gaststätten und Restaurants schließen mussten und die Betreiber ihren Beruf nicht mehr ausüben konnten;
- Das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit gem. Art. 2 GG, da viele Einrichtungen wie Theater, Museen u.v.m. durch Einschränkungen oder durch Schließungen auf Anordnung der Bundesregierung nötig waren.
[...]
1 https://www.dguv.de/de/praevention/corona/allgemeine-infos/index.jsp
2 https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/fallzahlen-coronavirus-1738210
3 https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/ Steckbrief.html#Start
4 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/ Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-03-13-Milliarden-Schutzschild-fuer- Deutschland.html
5 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/2020-03-27- corona-hilfsmassnahmen-uebersicht.pdf?__blob=publicationFile&v=20