Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Gestaltungsmöglichkeiten und Anwendungsbeispielen der Lohnoptimierung in der steuerberatenden Praxis.
Der Fachkräftemangel bestimmt das Geschehen der deutschen Wirtschaft. Viele Unternehmen haben große Schwierigkeiten, ihre offenen Stellen zu besetzen und sind im intensiven Wettbewerb um wenige Fachkräfte. Letztendlich ist das Gehalt ein wichtiger Faktor. Das Gehalt zeigt die Wertschätzung gegenüber der Arbeitsleistung des Mitarbeiters und ermöglicht dem Mitarbeiter die Bestreitung seines Lebensunterhalts.
Jedoch werden vom Gehalt im Regelfall umfassende Abzüge vorgenommen. Zum einen sind die Steuern und zum anderen Sozialabgaben auf das Arbeitsentgelt abzuführen. Der Abzug ist abhängig von der Höhe des Einkommens und macht in vielen Fällen einen beträchtlichen Teil aus. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen zu leisten. So liegen die Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber, je nach Berufsgenossenschaft und Krankenkasse des Mitarbeiters, bei ungefähr 20%. Die Abzüge für den Arbeitnehmer betragen im Bereich der Sozialversicherung ebenfalls circa 20%. Hier kommen allerdings noch Steuerabzüge hinzu. Diese Abzüge steigen im Rahmen des progressiven Steuersatzes und gehen bis zu über 40% bei Spitzenverdienern.
Daher entstehen für den Arbeitgeber bei einer Lohnerhöhung erhebliche Lohnnebenkosten und der Arbeitnehmer muss ebenfalls nicht unerhebliche Abzüge leisten, sodass von dem Aufwand des Arbeitgebers meist weniger als die Hälfte dem Arbeitnehmer ausgezahlt wird. Um dem Mitarbeiter „etwas Gutes zu tun“ und die eigenen Kosten zu reduzieren, bedienen sich viele Unternehmer der Möglichkeit der Nettolohnoptimierung. Dies können zum Beispiel ein Tankgutschein, ein Kindergartenzuschuss oder verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge sein.
Nachfolgend werden die Möglichkeiten zur Nettolohnoptimierung angeführt und die steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen erörtert. Ein wichtiges Augenmerk liegt auf den Auswirkungen der Nettolohnoptimierung bei Ansprüchen auf spätere Entgeltersatzleistungen und Rentenansprüchen. Abschließend werden aktuelle Tendenzen und gesetzliche Neuerungen sowie Gesetzesinitiativen der neuen Bundesregierung erörtert.
Inhalt
1. Problemstellung, Zielsetzung, Gang der Untersuchung
2.Instrumente zur Forderung des Betriebsklimas
2.1.Sachbezuge
2.2. Aufmerksamkeiten
2.3 Corona-Bonus 3
3 Instrumente zur Forderung von Familie, Gesundheit und Altersvorsorge
3.1 Moglichkeiten der Gesundheitsforderung
3.2 Betriebliche Altersvorsorge
3.3 Kindergartenzuschuss
3.4 Erholungsbeihilfen
4 Instrumente zur Forderung der Mobilitat
4.1 Fahrtkostenzuschusse
4.2 Firmenbike
4.3 Firmenwagen
4.4 Jobticket
5.Steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten
5.1 Steuerfreiheit
5.2 Pauschale Versteuerung
5.3 Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten
6.Auswirkung von MaBnahmen der Lohnoptimierung auf spatere Entgeltersatzleistungen
6.1 Auswirkungen auf spatere Rentenanspruche
6.2 Auswirkungen auf mogliche Entgeltersatzleistungen
7 Praxisbeispiele
7.1 Praxisbeispiel 1
7.2 Praxisbeispiel 2
7.3 Praxisbeispiel 3
7.4 Praxisbeispiel 4
8. Zusammenfassung und Entwicklungstendenzen
Literaturverzeichnis
Abkurzungsverzeichnis:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Problemstellung, Zielsetzung, Gang der Untersuchung
Der Fachkraftemangel bestimmt das Geschehen der deutschen Wirtschaft. Viele Unternehmen haben groBe Schwierigkeiten ihre offenen Stellen zu besetzen und sind im intensiven Wettbewerb um wenige Fachkrafte. Letztendlich ist das Gehalt ein wichtiger Faktor. Das Gehalt zeigt die Wertschatzung gegenuber der Arbeitsleistung des Mitarbeiters und ermoglicht dem Mitarbeiter die Bestreitung seines Lebensunterhalts.1
Jedoch werden vom Gehalt im Regelfall umfassende Abzuge vorgenommen. Zum einen sind die Steuern und zum anderen Sozialabgaben auf das Arbeitsentgelt abzufuhren.2Der Abzug ist abhangig von der Hohe des Einkommens und macht in vielen Fallen einen betrachtlichen Teil aus. Daruber hinaus hat der Arbeitgeber seinen Anteil an den Sozialversicherungsbeitragen zu leisten. So liegen die Lohnnebenkosten fur den Arbeitgeber, je nach Berufsgenossenschaft und Krankenkasse des Mitarbeiters, bei ungefahr 20%. Die Abzuge fur den Arbeitnehmer betragen im Bereich der Sozialversicherung ebenfalls ca. 20%. Hier kommen allerdings noch Steuerabzuge hinzu. Diese Abzuge steigen im Rahmen des progressiven Steuersatzes und gehen bis zu uber 40% bei Spitzenverdienern.3
Daher entstehen fur den Arbeitgeber bei einer Lohnerhohung erhebliche Lohnnebenkosten und der Arbeitnehmer muss ebenfalls nicht unerhebliche Abzuge leisten, sodass von dem Aufwand des Arbeitgebers meist weniger als die Halfte dem Arbeitnehmer ausgezahlt wird.4 Um dem Mitarbeiter „etwas Guteszu tun“und die eigenen Kosten zu reduzieren, bedienen sich viele Unternehmer derMoglichkeit der Nettolohnoptimierung. Dies konnen zum Beispiel ein Tankgutschein, ein Kindergartenzuschuss oder verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge sein. Nachfolgend werden die Moglichkeiten zur Nettolohnoptimierung angefuhrt und die steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen erortert. Ein wichtiges Augenmerk liegt auf den Auswirkungen der Nettolohnoptimierung bei Anspruchen auf spatere Endgeltersatzleistungen und Rentenanspruchen. AbschlieBend werden aktuelle Tendenzen und gesetzliche Neuerungen sowie Gesetzesinitiativen der neuen Bundesregierung erortert.
2.Instrumente zur Forderung des Betriebsklimas
2.1.Sachbezuge
Die bekannteste Moglichkeit der Nettolohnoptimierung ist der Sachbezug, vielen auch bekannt als ,,44-Euro Gutschein“. Seit dem 01.01.2022 wurde diese Grenze auf 50 Euro monatlich erhoht.5Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer hier einen Gutschein oder einen sonstigen Sachbezug zur Verfugung. In der Regel werden Tankgutscheine oder entsprechende all Zweck Gutscheine ausgestellt.6
Ein bekannter Anbieter ist die Edenred - Deutschland. Der Arbeitnehmer erhalt eine Scheckkarte, die monatlich vom Arbeitgeber aufgeladen wird. Der Mitarbeiter kann damit einen beliebigen Einkauf tatigen. Der Betrag kann nicht in Bargeld ausgezahlt werden.7
Ab dem Jahr 2022 gibt es jedoch differenzierte Voraussetzungen. GemaB §2 Abs. 1 Nr. 10a EStG kann diese Karte nur im begrenzten Netzwerk eingelost werden. Ein Beispiel hierfur waren Einzelhandel oder Regionale-Citygutscheine. Eine zusatzliche Moglichkeit offeriert der §2 Abs 1 Nr. 10b. Hier kann nur eine begrenzte Produktpalette erworben werden wie zum Beispiel Kleidung.8
Sogenannte Umtauschgutscheine, wo der Mitarbeiter sich einen Gutschein einer bestimmten Firma oder eines bestimmten Anbieters aussuchen darf, entfallen seit dem 01.01.2022.9
Der Sachbezug kann auch in sonstigen materiellen Dingen bestehen. So konnen auch Waren oder Dienstleistungen in dem entsprechenden Wert erworben werden. Der Sachbezug kann monatlich gewahrt werden. Er ist steuer- und sozialversicherungsfrei und im Lohnkonto des Arbeitnehmers aufzuzeichnen.10
2.2. Aufmerksamkeiten
Zusatzlich kann bei bestimmten personlichen Ereignissen des Mitarbeiters eine sogenannte Aufmerksamkeit in Hohe von maximal 60 Euro pro Anlass gewahrt werden.11Diese kann ebenfalls in Form eines Gutscheins sowie in Form von Waren und Dienstleistungen erfolgen. Als besondere Anlasse gelten zum Beispiel der Geburtstag, die Hochzeit, ein Firmenjubilaum, eine bestandene Fortbildung und die Geburt eines Kindes.12
Diese 60 Euro sind ebenfalls steuer- und sozialversicherungs-frei und konnen zusatzlich zum monatlichen Sachbezug gewahrt werden.13Viele Anbieter von Gutscheinkarten sehen diese Sonderaufladungsmoglichkeiten vor.14
2.3 Corona-Bonus
Um den besonderen Belastungen durch die Corona-Pandemie Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber den steuerfreien Corona Bonus eingefuhrt, welcher noch bis zum 31.03.2022 (Stand 17.03.2022) ausgezahlt werden kann. Er betragt maximal 1.500 Euro.15
Der Bonus kann in mehreren Ratenzahlungen ausgezahlt werden. Hierbei werden alle Zahlungen aus den Jahren 2020 bis 2022 berucksichtigt. Es handelt sich um einen Hochstbetrag. Der Corona Bonus kann sowohl in Geldleistungen als auch in Sachleistungen ausgezahlt werden. Er muss zusatzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Eine besondere Tatigkeit mit Bezug zur Corona-Pandemie oder der Nachweis von erhohter Arbeitsbelastung durch Corona ist nicht erforderlich. Der Bonus kann an jede erwerbstatige Person ausgezahlt werden. Hierzu zahlen auch ausdrucklich Minijobber und Teilzeitbeschaftigte.16
Derzeit ist eine mogliche Erhohung dieses Bonus fur Pflegekrafte im Gesprach. Das Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.17
3 Instrumente zur Forderung von Familie, Gesundheit und Altersvorsorge
3.1 Moglichkeiten der Gesundheitsforderung
Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei Kurse fur die betriebliche Gesundheitsforderung erstatten. Die Kurse mussen durch die Krankenkassen oder deren zentrale Prufstelle zugelassen und zur Gesundheitsforderung zertifiziert sein. Auch muss der Arbeitnehmer eine Bescheinigung und einen Nachweis uber eine bestimmte Anzahl an Teilnahmen nachweisen. Neben der Moglichkeit der Kostenerstattung, hat der Arbeitgeber auch selbst die Moglichkeit die Kurse im Betrieb durchzufuhren und die Kosten als Betriebsausgabe geltend zu machen. Bei offentlichen betrieblichen Veranstaltungen ist sogar keine Zertifizierung solcher Kurse notwendig. Die Hochstgrenze fur diese Forderung liegt bei 600 Euro pro Kalenderjahr und Mitarbeiter. Daruber hinaus gehende Leistungen sind steuer- und sozialversicherungspflichtig.18,19
3.2 Betriebliche Altersvorsorge
Die haufigste Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die sogenannte Direktversicherung. Hierbei schlieBt der Arbeitgeber fur seinen Arbeitnehmer bei einer Versicherungsgesellschaft eine Lebensversicherung ab. Er ist also der Versicherungsnehmer. Bezugsberechtigt und versicherte Person ist der Arbeitnehmer. Gerade in den letzten Jahren wurden viele Vertrage hierzu abgeschlossen. Diese Versicherung kann sowohl auf Basis eines Gehaltsverzichts des Arbeitnehmers als auch auf Basis einer Mischfinanzierung mit anteiliger Beitragstragung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder als eine reine Arbeitgeberleistung abgeschlossen werden.
Weitere Durchfuhrungsformen der betrieblichen Altersvorsorge sind unter anderem eine Direktzusage. Hierbei zahlt der Arbeitgeber die entsprechenden Altersbezuge selbst und tragt das volle Risiko. Daneben kann sich der Arbeitgeber auch einer Unterstutzungskasse bedienen. Diese erhalt Beitrage des Arbeitgebers und erbringt spatere Versorgungsleistungen. Es besteht jedoch kein Leistungsanspruch des Arbeitnehmers gegenuber der Unterstutzungskasse. Daneben gibt es auch die Moglichkeit Pensionskassen zur betrieblichen Altersvorsorge auszuwahlen, dies sind spezialisierte Lebensversicherer, die oftmals ausschlieBlich darauf ausgelegt sind, die betriebliche Altersvorsorge einer bestimmten Gruppe zu organisieren. Hier steht oft eine moglichst hohe Altersversorgung im Vordergrund. Ahnlich ist es bei den Pensionsfonds, diese legen auch die eingezahlten Beitragsmittel zur Altersvorsorge an und haben das Ziel, eine moglichst hohe betriebliche Altersvorsorge zu sichern.20
Die Einzahlung ist in der Ansparphase steuerlich und sozialversicherungsrechtlich begunstigt. Im Kapitaldeckungsverfahren konnen nach § 3 Nr.63 Satz 1 EStG bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West steuerfrei eingezahlt werden. Dies waren nach aktuellem Stand 6.768 Euro jahrlich. Die Sozialversicherungsfreiheit wird nach § 1 Abs.1 Satz 1 Nr.9 SvEV hingegen lediglich fur 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West gewahrt. Dies waren 3.384 Euro pro Jahr.
Bei Geringverdienern wird die arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge sogar zusatzlich nach § 100 EStG mit 30 % gefordert. Das Kapitaldeckungsverfahren wird bei Pensionsfonds, Pensionskassen und der Dierktversicherung angewendet.21
Ein Nachteil der betrieblichen Altersvorsorge ist, dass die entsprechenden Rentenzahlungen im Alter versteuert werden mussen.22Diese nachgelagerte Besteuerung, ist allerdings oft gunstiger, da im Alter insgesamt niedrigere Einkunfte vorliegen und so auch ein geringer Steuersatz anzuwenden ist. Dies ist aber im Einzelfall zu prufen und von der Gesamtkonstellation der Einkunfte abhangig.23Bei bestimmten Altfallen gibt es eine steuerfreie Auszahlung.
Auch mussen die spateren Rentenzahlungen vom Versorgungsempfanger verbeitragt werden, wenn er gesetzlich krankenversichert ist.24Hier ist der Nachteil, dass neben einem geringen Freibetrag von monatlich 164,50 Euro die Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrage komplett (Arbeitgeber - und Arbeitnehmeranteil) zu zahlen sind.25
[...]
1 Vgl. Norddeutscher Rundfunk, 2022
2 Vgl. IVB Neue Medien GmbH, 2022
3 Vgl. Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., 2022
4 Vgl. Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., 2022
5 Vgl. § 8 Abs.2 Satz 11 EStG
6 Vgl. Verlagsanstalt Handwerk GmbH, 2022
7 Vgl. Edenred Deutschland GmbH, 2022
8 Vgl. Edenred Deutschland GmbH, 2022
9 Vgl. Schonfeld, Plenker & Schaffhausen,2022, S.820.
10 Vgl. Schonfeld, Plenker & Schaffhausen,2022, S.820.
11 Vgl. R 19.6 Abs.1 Satz 2 LStR
12 Vgl. Schonfeld, Plenker & Schaffhausen,2022, S.132.
13 Vgl. Schonfeld, Plenker & Schaffhausen,2022, S.131.
14 Vgl. Edenred Deutschland GmbH, 2022
15 Vgl. § 3 Nr.11a EStG
16 Vgl. Schonfeld, Plenker & Schaffhausen,2022, S.246.
17 Vgl. NTV Nachrichten GmbH,2022
18 Vgl. Schonfeld, Plenker & Schaffhausen,2022, S.519-520.
19 Vgl.§ 3 Nr.34 EStG
20 Vgl. Schonfeld, Plenker & Schaffhausen,2022, S.1040.
21 Vgl. Schonfeld, Plenker & Schaffhausen,2022, S.1037.
22 Vgl. § 19 Abs.2 EStG
23 Vgl. wdv Gesellschaft fur Medien & Kommunikation mbH & Co. OHG, 2022
24 Vgl. § 226 Absatz 1 Satz 1 Nr.3 SGB V
25 Vgl. wdv Gesellschaft fur Medien & Kommunikation mbH & Co. OHG, 2022