Die Hausarbeit vergleicht die Organisationen des Katastrophenschutzes der Länder Deutschland und Niederlande. In Deutschland gibt es einige private und öffentliche Organisationen, die bei der Aufgabenerfüllung bezüglich der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften, im Katastrophenschutz mitwirken.
Unter anderem gehören zu diesen Organisationen der Arbeiter- Samariter-Bund (ASB), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), der Malteser-Hilfsdienst (MHD) sowie die Feuerwehr, die Bundespolizei oder das Technische Hilfswerk (THW) und entsprechend einer neuen Strategie aus dem Jahr 2004 zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn.
Prinzipiell verfolgen die Organisationen im Katastrophenschutz in Deutschland und dem Königreich der Niederlande dasselbe Ziel, nämlich den Schutz der Bevölkerung, der Tiere sowie der Umwelt und Sachwerte. Welche Organisationen in Deutschland und explizit im Königreich der Niederlande tätig sind, werden in dieser Ausarbeitung gegenübergestellt und verglichen.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung
2. Daten und Fakten der Länder
2.1 Geografische Daten von Deutschland
2.2 Geografische Daten der Niederlande
3. Tätige Organisationen in der Gefahrenabwehr / Katastrophenschutz
3.1 Tätige Organisationen in der Gefahrenabwehr in Deutschland
3.2 Tätige Organisationen in der Gefahrenabwehr in den Niederlanden
4. Vergleich der Führungsstufen der Länder
4.1 Die Führungsstufen in Deutschland
4.2 Die Führungsstufen in den Niederlanden
5. Diskussion
6. Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Darstellung der Provinzen im Königreich Niederlande (DieNiederlande.de, 2021)
Abbildung 2: Integriertes Hilfeleistungssystem im föderalen Bundesstaat und ihre Verantwortlichkeiten (BBK, 2019)
Abbildung 3: Die 25 Sicherheitsregionen in den Niederlanden (De Rijksoverheid, 2021)
Abbildung 4: Die GRIP-Stufen, GRIP 0 entspricht einem einzelnen Einsatzleiter, wie innerhalb von GRIP 1 dargestellt (IdF NRW, 2018)
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung
Das Kernthema, welches in dieser Hausarbeit konsultiert wird, ist der: „Vergleich der Organisationen des Katastrophenschutzes der Länder Deutschland und Niederlande“.
In Deutschland gibt es einige private und öffentliche Organisationen, die bei der Aufgabenerfüllung bezüglich der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften, im Katastrophenschutz mitwirken. Unteranderem gehören zu diesen Organisationen der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), der Malteser-Hilfsdienst (MHD) sowie die Feuerwehr, die Bundespolizei oder das Technische Hilfswerk (THW) und entsprechend einer neuen Strategie aus dem Jahr 2004 zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Bonn (BBK, 2021; BMI, 2020a). „Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat den gesetzlichen Auftrag, die Bevölkerung im Verteidigungsfall zu schützen. Darüber hinaus kümmern wir uns um alle denkbaren nationalen Großschadensereignisse, von Naturkatastrophen über den Ausfall Kritischer Infrastrukturen bis hin zu technischen Havarien oder Terroranschlägen“ (BBK, 2021).
Prinzipiell verfolgen die Organisationen im Katastrophenschutz in Deutschland und dem Königreich der Niederlande dasselbe Ziel, nämlich den Schutz der Bevölkerung, der Tiere sowie der Umwelt und Sachwerte. Welche Organisationen in Deutschland und explizit im Königreich der Niederlande tätig sind, werden in dieser Ausarbeitung gegenübergestellt und verglichen (Jennißen, 2014).
Für die Ausarbeitung des Vergleichs der Organisationen in Deutschland und der Niederlande wurde methodisch mittels einer systematischen Literaturanalyse vorgegangen. Durch Recherche in den verschiedenen Literaturen sowie den Kontakt zur Feuerwehr- und Rettungsdienstakademie in Bocholt, konnte ein Vergleich zu diesem Thema aufgestellt werden.
Ein theoretischer Hintergrund zu den geografischen Daten und Fakten in Deutschland und der Niederlande wird unter Punkt Zwei erörtert sowie mögliche Informationen zum Staatsaufbau und Regierungssystem der Länder gegeben. Weitergehend werden mögliche rechtliche Hintergründe sowie die Organisationen im Katastrophenschutz und der Gefahrenabwehr der beiden Länder in Punkt Drei beschrieben.
Anschließend werden in Punkt Vier die Führungsstufen innerhalb der zu vergleichenden Länder genauer definiert und beschrieben.
In Punkt Fünf werden die verschiedenen Organisationen im Katastrophenschutz und die Vorgehensweisen der Länder genauer gegenübergestellt und eine Diskussion diesbezüglich durchgeführt. Ein Fazit zum Ergebnis wird in Punkt Sechs realisiert.
Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Text dieser Hausarbeit die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben ebenfalls auf die weibliche oder diverse Form.
2. Daten und Fakten der Länder
An Deutschland grenzen insgesamt 9 Nachbarländer, wie beispielsweise Polen, Dänemark, Österreich oder die Schweiz. Besonders betrachtet werden soll das im Nordwesten von Deutschland befindliche Nachbarland Niederlande, welches an die Bundesländer Niedersachen und Nordrhein-Westfalen angrenzt und somit eine gemeinsame Grenzlänge von ca. 576 km aufweist (deutschland.de, 2021; Statistisches Bundesamt, 2007). Auf Grund dessen werden nachfolgend diverse geografische Daten von Deutschland und der Niederlande dargestellt. Hierbei wird ein besonderer Bezug auf die Flächen und Bevölkerung, die Staatsform sowie das Regierungssystem der jeweiligen Länder gegeben.
2.1 Geografische Daten von Deutschland
Die Bundesrepublik Deutschland erstreckt sich über eine Fläche von ca. 357.500 km² und ist somit flächenmäßig das viertgrößte Land der Europäischen Union. Laut dem aktuellen Stand aus 2020 leben in der Bundesrepublik Deutschland etwa 83,16 Mio. Menschen, wodurch die Bevölkerungsdichte bei 233 Personen pro km² liegt. Seit der Wiedervereinigung 1990 ist Deutschland ein sogenannter Bundesstaat und wurde in 16 Bundesländer untergliedert. Das flächenmäßig größte Bundesland Bayern, befindet sich im Süden von Deutschland und weist eine Gesamtfläche von etwa 70.500 km² auf. Auch wenn Bayern das flächenmäßig größte Bundesland ist, ist dies nicht gleich das Bevölkerungsstärkste. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass Nordrhein-Westfalen mit etwa 18 Mio. Einwohnern, dass bevölkerungsstärkste Bundesland ist (Statistisches Bundesamt, 2021a).
In der Bundesrepublik Deutschland herrscht die Staatsform der föderalen parlamentarischen Republik vor. Dies bedeutet, dass auf Grund des Bundesstaatenprinzips sowohl die einzelnen Länder als auch der Bund über eigene Kompetenzen verfügen. Darüber hinaus ist durch das Grundgesetz geregelt, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht und diese für die Dauer einer Wahlperiode den Parlamenten überträgt (Tatsachen über Deutschland, 2021). „Die Staatsgewalt ist auf die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die ausführende (Exekutive) und die Rechtsprechende zuständige Gewalt (Judikative) verteilt“ (ebd., 2021).
2.2 Geografische Daten der Niederlande
Im Vergleich zu Deutschland erstreckt sich das Königreich Niederlande lediglich über eine Fläche von ca. 41.500 km² und entspricht somit in etwa der Größe des Bundeslandes Niedersachsen. Im Jahr 2020 betrug die Bevölkerung in den Niederlanden circa 17,41 Mio. Menschen, wodurch die Bevölkerungsdichte bei gut 501 Einwohnern pro km² lag. Somit ist das Königreich Niederlande nach Malta das zweitdichtest besiedelte Land in der Europäischen Union. Bei der Betrachtung der Bevölkerungsdichte in den Niederlanden fällt auf, dass diese in etwa der Bevölkerungsdichte von Nordrhein-Westfalen mit 526 Einwohner pro km² entspricht (Statistisches Bundesamt, 2021b).
Die vorherrschende Staats- und Regierungsform im Königreich Niederlande ist eine konstitutionelle Monarchie mit parlamentarischem Regierungssystem und wird durch das Staatsoberhaupt den König und seine Minister, dessen Regierungssitz in Den Haag ist, geführt. Darüber hinaus ist die Niederlande ein dezentraler Einheitsstaat, was bedeutet, dass die Regionen selbstverwaltend sind, jedoch der Zentralregierung unterstellt sind. Allgemein setzt sich das Königreich aus 12 Provinzen mit insgesamt 408 Gemeinden zusammen (Abb.1) (Auswärtiges Amt, 2021; Government of the Netherlands, 2021).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Darstellung der Provinzen im Königreich Niederlande (DieNiederlande.de, 2021)
Besonders zu erwähnen ist im Vergleich dieser zwei Länder, dass die Aufteilung in Landkreise, wie sie in Deutschland erfolgt, so in den Niederlanden nicht vorhanden ist. (Auswärtiges Amt, 2021; Government of the Netherlands, 2021). „Die Provinzen und Gemeinden können, bei eigener Zuständigkeit, im vom Reich durch Gesetze oder von den Provinzen durch Verordnungen vorgegeben Rahmen frei entscheiden. Sie haben allerdings im Sinne der Auftragsverwaltung vorgegebene Pflichten zu erfüllen“ (Jennißen, 2014, S. 2).
3. Tätige Organisationen in der Gefahrenabwehr / Katastrophenschutz
Zum Schutz der Bevölkerung bei großen Unglücksfällen und bei Katastrophen ist es existenziell wichtig, geeignete und ausreichend tätig werdende Organisationen in der Gefahrenabwehr vorzuhalten. So greift beispielsweise bei solchen Situationen, in denen sich die Bevölkerung nicht mehr angemessen selbständig helfen kann, das staatliche System des Zivil- und Bevölkerungsschutzes, mit ihren verschiedenen Zuständigkeiten, in Deutschland ein. Nachfolgend wird der Aufbau sowie die Organisationen der Gefahrenabwehr für solche Szenarien in Deutschland und den Niederlanden schematisch dargestellt.
3.1 Tätige Organisationen in der Gefahrenabwehr in Deutschland
„Bei allen denkbaren Gefahren können sich die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auf den Zivil- und Katastrophenschutz und die Gefahrenabwehr verlassen“ (BMI, 2020b). In Deutschland sind die Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz sowie in der Gefahrenabwehr genau definiert. Somit werden auf gesetzlicher Grundlage des Zivil- und Katastrophenschutzgesetz (ZSKG) und den jeweiligen länderspezifischen Brand- und Hilfeleistungsgesetzen die entsprechenden Organisationen tätig. Allgemein lässt sich jedoch sagen, dass für die Sicherheit und den Bevölkerungsschutz der Bürger in Deutschland der Bund, die Länder sowie die Kommunen zuständig sind. „Der Begriff Bevölkerungsschutz beschreibt als zusammenfassende Bezeichnung alle Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen und der Länder im Katastrophenschutz sowie des Bundes im Zivilschutz“ (BBK, 2019). Auf Grund dieser unterschiedlichsten Teilaufgaben und Zuständigkeiten auf den verschiedensten Verwaltungsebenen, wird in Deutschland von einem integrierten Hilfeleistungssystem gesprochen (Abb. 2) (ebd., 2019).
Die oberste Ebene des integrierten Hilfeleistungssystems in Deutschland stellt der Bund dar und übernimmt die sehr umfangsreichen Aufgaben im Zivilschutz und der Katastrophenhilfe. Beispielsweise muss durch den Bund im Zivilschutz sichergestellt werden, dass die Zivilbevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren geschützt wird. Darüber hinaus gehören zu den Aufgaben im Zivilschutz unteranderem der Selbstschutz, die Warnung der Bevölkerung, diverse Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und viele weitere Aufgaben. Zur Erfüllung dieser Aufgaben stehen dem Bund verschiedene Organisationen, wie die Bundespolizei, die Bundeswehr, das Technische Hilfswerk, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz sowie die Geschäftsbereichsbehörde des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat zur Verfügung. Darüber hinaus kann das sich der Bund an den Einheiten und Fahrzeugen des Katastrophenschutzes der Länder bedienen, die explizit für solche Szenarien zusätzlich ausgestattet wurden. Somit dienen diese Ressourcen neben der täglichen Gefahrenabwehr, auch dem Zivil- und Katastrophenschutz und weisen ein Doppelnutzen auf. Darüber hinaus kann somit sichergestellt werden, dass schnellmöglichste Hilfe vor Ort geleistet werden kann (ebd., 2019; BMI, 2020c).
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Integriertes Hilfeleistungssystem im föderalen Bundesstaat und ihre Verantwortlichkeiten (BBK, 2019)
Die mittlere Ebene im integrierten Hilfeleistungssystem in Deutschland stellen die Länder dar und nehmen den Schutz der Bevölkerung vor großen Unglücksfällen und Katastrophen in Friedenszeiten wahr. Die Verantwortlichkeiten im Katastrophenschutz liegen bei den jeweiligen Ländern und werden wie bereits erwähnt, durch die geltenden Landesgesetzes geregelt. In den verschiedenen Bundesländern stellen das Innenministerium die oberste Katastrophenschutzbehörde sowie die Landkreise und kreisfreien Städte die untere Katastrophenschutzbehörde dar.
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