Welche Herausforderungen verursachen eine erschwerte Zusammenarbeit zwischen Akteuren im Gesundheitswesen? Das Ziel der Arbeit ist es, die Gründe für herausfordernde Zusammenarbeit zwischen Personen, welche als Stakeholder im Gesundheitswesen angeführt werden, aufzuzeigen.
Der Begriff Stakeholder betrifft zahlreiche Unternehmen jeglicher Art und gewinnt immer mehr an Bedeutung. Dieser Begriff ist im Gesundheitswesen ebenfalls weit etabliert. Dabei wird zwischen internen und externen Stakeholdern unterschieden. Die Inhaber/Innen, auch Shareholder genannt, sollen hierbei die Interessen dieser Gruppen bestmöglich erfüllen. Hierbei sollen Führungspositionen bei Entscheidungen auf Anspruchsgruppen Rücksicht nehmen. Mögliche Anspruchsgruppen im Gesundheitssystem sind demnach Mitarbeiter/Innen, Patienten/Innen, Eigentümer/Innen, Lieferanten/Innen und der Staat, um einige zu nennen. All diese Gruppierungen verfolgen gemeinsame oder gegensätzliche Interessen. Daher sind in diesem Zusammenhang Herausforderungen in der Koordination der Gesundheitsversorgung zu nennen, welche die sogenannten Stakeholder automatisch auch betreffen. Da zahlreiche Aspekte von einer sorgfältigen Planung der Gesundheitsversorgung abhängig sind, werden Akteuren wie Bund und Krankenversicherungsträgern eine große Last zugetragen. Durch Entscheidungen dieser Hauptakteure können diverse Gruppen, beeinflusst werden. Umso wichtiger ist dabei, eine effiziente Zusammenarbeit und eine umfangreiche Absprache zwischen den Beteiligten, welche am Bestehen des Gesundheitswesens beteiligt sind, zu erlangen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1 Hauptteil / Ergebnisse
1.1 Vertretung verschiedener Ansichten
1.2 Die Digitalisierung als Herausforderung für Beteiligte
1.3 Forderung nach Effizienzsteigerung vs. Ressourcenknappheit
1.4 Fehlerhafte Kommunikation bei der Zusammenarbeit
1.5 Kostendruck vs. erstklassige Versorgung
1.6 Steigender Wettbewerbsdruck
2 Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit
3 Literaturverzeichnis
Einleitung
Der Begriff Stakeholder betrifft zahlreiche Unternehmen jeglicher Art und gewinnt immer mehr an Bedeutung. Darunter werden Personengruppen verstanden, die direkt oder indirekt von Tätigkeiten eines Unternehmens betroffen sind und daher daran interessiert sind, wie das Verhalten des Unternehmens in bestimmten Situationen widergespiegelt wird (Wasieleski & Weber, 2017, S. 3 - 4). Dieser Begriff ist im Gesundheitswesen ebenfalls weit etabliert (Wasieleski & Weber, 2017, S. 12). Dabei wird zwischen internen und externen Stakeholdern unterschieden. Die Inhaber/Innen, auch Shareholder genannt sollen hierbei die Interessen dieser Gruppen bestmöglich erfüllen. Diesbezüglich kann der Term Social Responsiveness ebenso erwähnt werden. Hierbei sollen Führungspositionen bei Entscheidungen auf Anspruchsgruppen Rücksicht nehmen. Mögliche Anspruchsgruppen im Gesundheitssystem sind demnach Mitarbeiter/Innen, Patienten/Innen, Eigentümer/Innen, Lieferanten/Innen und der Staat, um einige zu nennen. All diese Gruppierungen verfolgen gemeinsame oder gegensätzliche Interessen (Thommen, 2017). Daher sind in diesem Zusammenhang Herausforderungen in der Koordination der Gesundheitsversorgung zu nennen, welche die sogenannten Stakeholder automatisch auch betreffen (Bachner et al., 2019, S. 30). Da zahlreiche Aspekte von einer sorgfältigen Planung der Gesundheitsversorgung abhängig sind werden Akteuren wie Bund und Krankenversicherungsträgern eine große Last zugetragen (Bachner et al., 2019, S. 20). Durch Entscheidungen dieser Hauptakteure können diverse, bereits oben genannte Gruppen, beeinflusst werden (Bachner et al., 2019, S. 27 – 28).
Umso wichtiger ist dabei eine effiziente Zusammenarbeit und eine umfangreiche Absprache zwischen den Beteiligten, welche am Bestehen des Gesundheitswesens beteiligt sind, zu erlangen (Bachner et al., 2019, S. 27 – 28). Dies sollte trotz einer großen Bandbreite an Personen- beziehungsweise Berufsgruppen ermöglicht werden können (Bachner et al., 2019, S. 163). Doch das Handeln der Hauptakteure kann hierbei nicht als einziger Grund für das Bestehen von möglichen Uneinigkeiten angegeben werden. Verschiedene Gründe, welche in der Hausarbeit näher ausgeführt werden, können zu Interessenskonflikten unter den Stakeholdern führen (Fitte, 2021, S. 13). Daraus resultierend lässt sich folgende Frage stellen: Welche, in der Literatur beschriebenen Herausforderungen, verursachen eine erschwerte Zusammenarbeit zwischen Akteuren im Gesundheitswesen? Das Ziel der Hausarbeit ist es, die Gründe für herausfordernde Zusammenarbeit zwischen Personen, welche als Stakeholder im Gesundheitswesen angeführt werden, anhand wissenschaftlich fundierter Literatur, aufzuzeigen.
1 Hauptteil / Ergebnisse
Im Hauptteil werden die Ergebnisse dargestellt, die auch zugleich die Forschungsfrage beantworten sollen.
1.1 Vertretung verschiedener Ansichten
Oftmals verfügen verschiedene Interessensgruppen im Gesundheitswesen, welche miteinander kooperieren, auch über unterschiedliche Ansichten. Gruppen, für welche eher das Zeitmanagement im Vordergrund steht können in einen Konflikt mit anderen Akteuren, welche wiederum finanzielle Ziele verfolgen und der Zeitfaktor für diese eher zweitrangig ist, geraten. Dies stellt eine Herausforderung für die Versorgung im Gesundheitswesen dar (Riester, 2020, S. 4). Versicherte Personen erwarten beispielsweise für nicht zu hoch angesetzte Beiträge eine angemessene Betreuung durch Gesundheitsanbieter. Die ärztliche Leistung soll hierbei für jeden gleichermaßen zugänglich sein. Durch den Vergleich der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung entstehen jedoch immer häufiger Debatten darüber, dass privat Versicherte bevorzugt oder gleiche Gesundheitsleistungen von privaten Krankenversicherungen höher vergütet werden als dies bei gesetzlichen Versicherungen der Fall ist. Demnach entstehen auch verschiedene Meinungen hinsichtlich der Versorgung generell, weshalb in diesem Fall eine Uneinigkeit zwischen verschiedenen Parteien ersichtlich wird (Fößleitner, 2020, S. 489ff). Daraus entstehen unterschiedliche Ansichtsperspektiven, welche eine verzerrte Wahrnehmung und unangenehme Folgen auslösen können (Fößleitner, 2020, S. 481f).
Darunter leidet vor allem die Ärzte-Patienten-Beziehung. Die Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern/Innen und den Leistungsempfängern/Innen wird hierbei durch die verschiedenen Versicherungsformen, deren Anbieter/Innen ebenso als Akteure genannt werden dürfen, negativ beeinflusst (Fößleitner, 2020, S. 491). Nichtsdestotrotz wird angenommen, dass Ärzte/Innen bei der Versorgung derer Patienten/Innen gesundheitliche Aspekte vor individuellen Bedürfnissen, wie beispielsweise monetären Interessen, stellen (Fößleitner, 2020, S. 491). „Dieser Grundsatz gilt schon seit dem antiken hippokratischen Eid, der ‚Goldenen Regel der Medizin‘, der als Kern des ärztlichen Selbstverständnisses, den Patienten*innen nicht zu schaden und sich vorrangig an den Bedürfnissen der Patienten*innen zu orientieren, sieht“ (Fößleitner, 2020, S. 491). Auch wenn kontroverse Ansichten kaum vermeidbar sind, können diese für die Gesellschaft schädlich sein und sollten daher Beiseite geschafft werden (Fößleitner, 2020, S. 481). Im Bereich des Gesundheitswesens können selbstverständlich noch von zahlreichen verschiedenen Ansichtspunkten und deren Problematiken berichtet werden. Dies würde jedoch den Rahmen dieser Hausarbeit sprengen.
1.2 Die Digitalisierung als Herausforderung für Beteiligte
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet von Tag zu Tag voran und betrifft zahlreiche Gruppierungen der Gesellschaft. Die Gesundheitsversorgung an sich ist dadurch einem Wandel ausgesetzt, da beispielsweise neue Möglichkeiten der Diagnostik geschaffen werden. Doch die Digitalisierung birgt auch oftmals Gefahren in sich, welche verschiedene Personengruppen und die Kooperation dieser betreffen kann, in sich (Lux, 2018, S. 1). An dieser Stelle ist ein Grundpfeiler der Digitalisierung, kurz E-Health genannt, zu nennen. Der Begriff E-Health wird unterschiedlich definiert, eine einheitliche Begriffsbestimmung kann laut Lux (2018, S. 3) nicht gefunden werden. Unter E-Health wird unter anderem die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen verstanden. Beispiele dafür sind die Behandlung von Patienten/Innen, die Durchführung von Forschungsarbeiten, die Ausbildung von Arbeitskräften im Gesundheitswesen, das Verfolgen von Krankheitsverläufen und die Überwachung der öffentlichen Gesundheit (Lux, 2018, S. 3). Eine erwähnenswerte Eigenschaft von E-Heath ist „die Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen durch Bereitstellung geeigneter fachlicher und technischer Konzepte, Methoden und Werkzeuge“ (Lux, 2018, S. 3). Hierbei sollte die Form der Digitalisierung an die Bedürfnisse bestimmter Gruppen im Gesundheitswesen, wie die der Ärzte/Innen, Pfleger/Innen, Patienten/Innen und Versicherungen angepasst werden, da diese besonders miteinander interagieren. Im Idealfall werden diese Stakeholder in den Innovationsprozess involviert, da diese von E-Health direkt betroffen sind (Lux, 2018, S. 4 – 5).
Im Zuge der Digitalisierung wird geraten die Person in den Fokus zu stellen. In diesem Fall sind dies beispielsweise Leistungserbringer/Innen (Ärzte/Innen und Pflegepersonen), Leistungsempfänger/Innen (Patienten/Innen), Angehörige und noch einige mehr zu nennen. Da eine enge Zusammenarbeit dieser Gruppen für eine funktionierende Versorgung erforderlich ist, soll E-Health für diese Stakeholder eine unterstützende Rolle einnehmen. Eine Kooperation kann jedoch deutlich erschwert werden, falls diese Digitalisierungsform mehr Schwierigkeiten als Erleichterungen herbeiführt. Als Beispiel kann hier die Versorgung von Patienten/Innen in der Notaufnahme angegeben werden. Wenn diese mit diversen Beschwerden in eine Klinik gebracht werden und das digitale System, welches als optimale Stütze für Leistungserbringer/Innen dienen soll, nicht einwandfrei funktioniert oder zu komplex aufgebaut ist, kann dies Ärzte/Innen in der Diagnostikfindung erheblich beeinträchtigen. Somit wird die Kollaboration zwischen dem ärztlichen Personal und dem Pflegepersonal negativ beeinflusst, da Letztere beispielsweise verpflichtet sind in deren Pflegeberichten Angaben genauestens zu dokumentieren, darunter auch die Diagnose. Hinzu kommt, dass die Patienten/Innen die Leidtragende davon werden können (Lux, 2018, S. 5ff).
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