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Die semantische Schwierigkeit des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr

Eine Friedensmission, die keine war?

©2022 Hausarbeit (Hauptseminar) 36 Seiten

Zusammenfassung

Die Hausarbeit untersucht, inwiefern schon 2001 in der politischen Debatte eine gewisse Unschärfe und Uneinigkeit über den Einsatz der Bundeswehr vorherrschend war. Die zugrunde liegende These dieser Arbeit ist, dass die semantischen Darstellungen im Vorfeld der Bundeswehr-Intervention das Bild vom Sinn und Ziel des Einsatzes undeutlich machten. Die Erkenntnis ist, dass missverständliches politisches Vokabular verschiedene Wirklichkeiten schafft und dadurch politische Debatten maßgeblich beeinflussen kann.

Am 29. Juni 2021 endete einer der wohl umstrittensten Einsätze der Bundeswehr. Die Bilanz des fast 20 Jahre andauernden Afghanistan-Einsatzes fällt ernüchternd aus. Schon kurz nach dem Abzug der deutschen und amerikanischen Truppen aus dem Land haben die Taliban die Macht in Afghanistan wieder an sich gerissen und das Land zurückerobert. Afghanistan droht nun eine schwere humanitäre Krise und viele Einheimische sind deshalb auf der Flucht. Die dramatischen Bilder vom Flughafen in Kabul waren Sinnbilder von der Angst der Menschen vor Ort.

Über die zwei Dekaden hinweg war die Bundeswehr Bestandteil der Einsätze Operation Enduring Freedom (OEF), International Security Assistance Force (ISAF) und Resolut Support Mission. Hierbei bildete sie örtliche Truppen aus und unterstütze bei Infrastrukturprojekten. In Zahlen waren insgesamt 160.000 deutsche Bundeswehrsoldaten in Afghanistan im Einsatz, von denen 59 ihr Leben ließen.

Die Kosten der Missionen belaufen sich auf 17,3 Milliarden Euro, von denen 12,3 Milliarden Euro für das Militär ausgegeben wurden. Die restliche Summe floss in die Entwicklungshilfe. Doch wie der ehemalige Bundesaußenminister Maas in einem Interview mit dem Spiegel offenbart, fehlte eine klare Definition des Einsatzziels am Hindukusch, nachdem die ursprüngliche Anti-Terrorismus-Kampagne abgeschlossen worden war.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Definitionsversuche und gesellschaftspolitische Ausgangslage
1.1 Begriffliche Annäherungen
1.2 Der Brutkasten Afghanistan und der NATO-Bündnisfall

2 Die politische Rhetorik
2.1 „War is a loaded word in German“
2.2 Friedensmission oder Kriegseinsatz?

3 Die Wahrnehmung des Afghanistan-Einsatzes in der Öffentlichkeit

Schlussbetrachtung

Quellenverzeichnis

Literaturverzeichnis

Einleitung

Am 29. Juni 2021 endete einer der wohl umstrittensten Einsätze der Bundeswehr. Die Bilanz des fast 20 Jahre andauernden Afghanistan-Einsatzes fällt ernüchternd aus. Schon kurz nach dem Abzug der deutschen und amerikanischen Truppen aus dem Land haben die Taliban die Macht in Afghanistan wieder an sich gerissen und das Land zurückerobert. Afghanistan droht nun eine schwere humanitäre Krise und viele Einheimische sind deshalb auf der Flucht. Die dramatischen Bilder vom Flughafen in Kabul waren Sinnbilder von der Angst der Menschen vor Ort.1

Über die zwei Dekaden hinweg war die Bundeswehr Bestandteil der Einsätze Operation Enduring Freedom (OEF), International Security Assistance Force (ISAF) und Resolut Support Mission. Hierbei bildete sie örtliche Truppen aus und unterstütze bei Infrastrukturprojekten. In Zahlen waren insgesamt 160.000 deutsche Bundeswehrsoldaten2 in Afghanistan im Einsatz, von denen 59 ihr Leben ließen. Die Kosten der Missionen belaufen sich auf 17,3 Milliarden Euro, von denen 12,3 Milliarden Euro für das Militär ausgegeben wurden. Die restliche Summe floss in die Entwicklungshilfe.3

Der Grund für den Afghanistan-Einsatz waren die Anschläge vom 11. September 2001. Die NATO-Mission sollte sicherstellen, dass vom afghanischen Boden aus keine terroristischen Anschläge mehr verübt werden. Als dies erreicht war, ging der Einsatz aber trotzdem weiter. Plötzlich ging es um die Zukunft von Afghanistan: Ist es unsere Aufgabe, für Frieden zu sorgen? Für die Einhaltung der Menschenrechte? Gehört es auch dazu, unsere Staatsform zu exportieren? Das ist in Afghanistan auf jeden Fall gescheitert.4

Heiko Maas, Ex-Bundesaußenminister (SPD), 20.08.2021

Wie der ehemalige Bundesaußenminister Maas in dem zitierten Interview mit dem Spiegel offenbart, fehlte eine klare Definition des Einsatzziels am Hindukusch, nachdem die ursprüngliche Anti-Terrorismus-Kampagne abgeschlossen worden war. An dieser Stelle soll der vorliegende Beitrag ansetzen und der Frage nachgehen, inwiefern schon 2001 in der politischen Debatte eine gewisse Unschärfe und Uneinigkeit über den Einsatz der Bundeswehr vorherrschend war. Die zugrunde liegende These dieser Arbeit ist, dass die semantischen Darstellungen im Vorfeld der Bundeswehr-Intervention das Bild vom Sinn und Ziel des Einsatzes undeutlich machten. Die Erkenntnis ist, dass missverständliches politisches Vokabular verschiedene Wirklichkeiten schafft und dadurch politische Debatten maßgeblich beeinflussen kann.

Für die Schaffung eines einheitlichen Verständnisses werden zunächst begriffliche Annäherungen vorgenommen. Die Begriffe Krieg und Frieden haben im Fall von Afghanistan einen besonderen Fokus. Deshalb wird hierzu zum einen auf den Friedensbegriff auf Basis der Friedens- und Konfliktforschung eingegangen und dieser verschiedenen Definitionsversuche unterzogen. Zum anderen erfolgt eine Betrachtung des Kriegsbegriffs. Die Definitionsversuche dienen als Anknüpfungspunkte zu den Debatten rund um Afghanistan. Anschließend soll es um die Ausgangslage für den Afghanistan-Einsatz gehen. Hierfür werden in einem kurzen Abriss die kulturellen Besonderheiten und Entwicklungen in Afghanistan bis zum Jahresende 2001 skizziert. Ferner wird in diesem Teil kurz auf den NATO-Bündnisfall und die UN-Friedensmissionen eingegangen. Das zweite Kapitel befasst sich mit der politischen Rhetorik in der Afghanistan-Debatte. Hierzu wird zu Beginn auf die Reaktionen der USA nach den Terroranschlägen eingegangen und die Besonderheit des Kriegsbegriffes für die deutsche Geschichte beleuchtet. Im zweiten Abschnitt folgt dann auf Basis der Plenarprotokolle aus dem Bundestag eine Untersuchung der politischen Debatte zum Afghanistan-Einsatz. Zur besseren Übersicht wird hierbei zwischen den Anträgen für die zwei Missionen OEF und ISAF unterschieden. Durch eine Beleuchtung der verwendeten Rhetorik soll hier auf die semantische Schwierigkeit der Einsätze hingewiesen werden. Im darauffolgenden Kapitel wird mit einer Auswahl an Beispielen die Wahrnehmung des Afghanistan-Einsatzes in der Öffentlichkeit skizziert. Es wird zudem deutlich gemacht, inwiefern bestimmte Ereignisse das Meinungsbild der Bevölkerung über den Einsatz veränderten. Den Abschluss dieser Arbeit bildet eine Zusammenfassung der aufgezeigten Erkenntnisse und Zusammenhänge.

Die Forschungslage und verfügbaren Quellen im Kontext zum Afghanistan-Einsatz sind recht umfangreich. Die Terroranschläge vom 11. September 2001 wurden als Ausgangspunkt für die darauffolgenden Maßnahmen gegen den Terror in der Wissenschaft umfassend untersucht.5 Wright und Said befassen sich in ihren Werken mit der Entstehung von al-Qaida und untersuchen auch die Umstände in Afghanistan. Das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr gibt Einblicke in die gesellschaftlichen Strukturen Afghanistans. Aus der Friedens- und Konfliktforschung konnten vor allem Beiträge von Galtung und Czempiel als Definitionsgrundlagen des Friedens- und Kriegsbegriffs herangezogen werden. Ines-Jacqueline Werkner bietet in ihrem Buch eine umfangreiche Übersicht über die Friedens- und Konfliktforschung. Daneben liefern auch die öffentlichen Stellen der Vereinen Nationen oder des Auswärtigen Amts Informationsmaterial. Als Quellen für diese Arbeit dienen die Plenarprotokolle zu den Bundestagssitzungen über die Entscheidung des Bundeswehreinsatzes. Hierbei sind besonders die Plenarprotokolle vom 12. September, 16. November und 22. Dezember 2001 relevant. Als wichtige Hintergrundinformationen wurden die Resolutionen der Vereinen Nationen in ihrer Funktion als Beschlussgrundlage der Interventionen herangezogen. Resolution 1368 war hierbei die direkte Antwort der Vereinen Nationen auf die Terroranschläge in den USA. Redaktionelle Beiträge wie von Eckart Aretz oder Hauke Friedrichs schildern, wie abseits der politischen Blase mit der Thematik umgegangen wird. Neben der Medienlandschaft wurde der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan auch in vielen Beiträgen in einschlägigen Fachzeitschriften kommentiert. Hierbei sind Felix Berenskötters Artikel im Sonderheft der Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik oder der ebenfalls dort erschienene Beitrag von Jacobi, Hellmann und Nieke zu nennen.

1 Definitionsversuche und gesellschaftspolitische Ausgangslage

1.1 Begriffliche Annäherungen

Der Begriff des Friedens ist in unserer Gesellschaft, in Politik, Medien oder in öffentlichen Debatten allgegenwärtig. Frieden ist als ein hohes, wenn nicht sogar als das höchste Gut einer Gesellschaft zu deuten.6 Der Friedensbegriff ist jedoch sehr subjektiv einzuordnen und kann nicht allgemeingültig definiert werden.

Ernst-Otto Czempiel konstatiert, dass es in der Friedensforschung keinen geklärten Friedensbegriff gäbe.7 Er beruft sich hierbei auf den norwegischen Friedens- und Konfliktforscher Johan Galtung, der die These vertritt, „dass Friede ebenso wenig beschrieben werden könne wie Gesundheit. Benannt werden könnten jeweils nur die Negationen, [wie] die Krankheit beziehungsweise der Krieg.“8 Frieden als Zustand ist also subjektiv zu betrachten und abhängig von individuellen Gegebenheiten. Galtung prägt hierbei die Unterscheidung zwischen dem negativen und dem positiven Frieden. Demnach versteht man unter dem negativen Frieden das Fehlen von kriegerischen Auseinandersetzungen und direkter persönlicher Gewalt, wohingegen der positive Frieden die Abwesenheit struktureller und indirekter Gewalt und die Verwirklichung umfassender sozialer Gerechtigkeit bedeutet.9 Der negative Friedensbegriff setzt also an der persönlichen Ebene an. Die Aufgabe des Friedens ist die Verminderung von Gewalt. Der positive Frieden hingegen setzt die Abwesenheit von struktureller Gewalt voraus und sieht seine Verwirklichung in der Verfolgung der Entwicklung der Gesellschaft und der Sicherstellung von sozialer Gerechtigkeit.

Für Ernst-Otto Czempiel bedeutet Frieden, wenn kein Krieg herrsche. Er führt jedoch aus, dass der negative Friedensbegriff etwas unpräzise sei. In seiner Bedeutung gehe der Frieden darüber hinaus und sei als ein Zustand in einem internationalen System zu beschreiben, indem ablaufende Konflikte „kontinuierlich und auf Dauer ohne die Anwendung organisierter und militärischer Gewalt bearbeitet werden.“10 Czempiel argumentiert bezogen auf den positiven Friedensbegriff, dass verschiedene Vorstellungen von Gerechtigkeit auch den Friedensbegriff „partikular und fraktioniert“ machen. Somit könne man sich nicht auf den Zustand der Gerechtigkeit fokussieren, sondern nur auf den Gewaltverzicht.11 Dies schließt an der konzeptionellen Sichtweise von Dülffer und Niedhart an, die unter Frieden „das Bemühen um die institutionelle Einhegung und Minderung von kollektiver Gewaltanwendung gegen Menschen“ verstehen.12 Bei beiden Definitionen werden die Verbindung von Frieden und staatlicher Verantwortlichkeit deutlich. Die staatliche Verantwortlichkeit und Frieden stehen auch im direkten Zusammenhang mit dem Völkerrecht.13

Die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit ist Inhalt des Art. 1 der Charta der Vereinten Nationen.14 Das ABC der Vereinten Nationen schildert, dass in der Charta der Vereinten Nationen der Friedensbegriff in vielfältiger Weise verwendet wird, jedoch ohne an einer bestimmten Stelle klar definiert zu sein.15 Im Sinne des klassischen Völkerrechts wird der Friedensbegriff als „bloße Abwesenheit von Krieg“ verstanden. Im Verständnis der Vereinten Nationen spricht man jedoch von einer weitaus umfassenderen Bedeutung, bei der Friede einen „globalen, dynamischen Prozess [darstellt], an dessen Ende soziale Gerechtigkeit, die Respektierung und Durchsetzung der Menschenrechte und gutnachbarliche Beziehungen zwischen allen Ländern gewährleistet sind.“16

Frieden gestaltet sich als ein komplexer Prozess. Trotz der verschiedenen Annäherungsversuche wirkt der Friedensbegriff wie ein Narrativ17, dass nicht substanziell gefasst werden kann. Die Anschläge am 11. September 2001 wurden aus Afghanistan heraus koordiniert und in den USA verübt. Nicht nur aus diesem Grund, sondern auch aufgrund zunehmender Globalisierung und die immer engen miteinander verknüpfenden äußeren Beziehungen von Staaten erhält der Friedensbegriff auch eine räumliche Dimension.18 Hieraus stellt sich die Frage, ob ein regionaler Friede überhaupt möglich ist oder erst ein Weltfriede ein „stabiler Friede“ sein kann.19 Auch im Falle von Afghanistan zeigt sich, dass das Sicherheitsverständnis von Staaten sowie deren Friedensvorstellung sich nicht an territoriale Grenzen ausrichten.20

Die oben genannten Beispiele bestätigen, dass der Friedensbegriff eng mit den Begriffen von Gewalt, Konflikt und Krieg verknüpft zu sein scheint.21 Durch 9/11 wurde der „Krieg“ in die westliche Wertegemeinschaft gebracht.22 Für die Situation in Afghanistan kann der Kriegsbegriff mit der völkerrechtlichen Definition beschrieben werden.

Generell werden in einem Krieg Konflikte ausgetragen. Nach dem preußischen Militärtheoretiker Carl von Clausewitz lässt sich Krieg als einen „Akt der Gewalt, um den Gegner zur Erfüllung unseres Willens zu zwingen“ bezeichnen.23 Dem Duden nach versteht man unter Krieg einen „mit Waffengewalt ausgetragenen Konflikt zwischen Staaten“ oder Völkern beziehungsweise eine „größere militärische Auseinandersetzung, die sich über einen längeren Zeitraum erstreckt.“24 Der Duden bleibt hier in seiner Definition etwas vage. Die völkerrechtliche Definition von Krieg meint „eine mit Waffengewalt geführte Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen.“ Hierbei muss mindestens eine der beiden Gruppen als eine reguläre Armee oder bewaffnete Streitkraft auftreten. Auch die Organisation der Tätigkeiten der Gruppen, deren zentrale Koordinierung und die Dauer über einen längeren Zeitraum, werden unter die Definition gefasst.25 Die genannte völkerrechtliche Definition des Kriegsbegriffs kommt jedoch laut Ines-Jacqueline Werkner immer seltener vor, da mittlerweile eher von (nicht-) internationalen bewaffneten Konflikten gesprochen werde.26 Sie schildert zudem, dass eines der Merkmale des Krieges sei, dass dieser mit der Verteidigung beginne.27

Wie ist der Einsatz in Afghanistan hier einzuordnen? Mit den Terroranschlägen wurden die USA und mit ihnen die internationale Gemeinschaft angegriffen und sogleich in einen Verteidigungsmodus versetzt. Die NATO-Truppen, welche in Afghanistan intervenierten, trafen vor Ort auf die Taliban sowie die Terrormiliz al-Qaida. Der Bestandteil der Definition, dass bei einem Krieg mindestens eine Partei eine reguläre Armee sein muss, ist hierbei gegeben. In der etwas neueren Formulierung von Werkner findet auch die Bezeichnung als „nicht-internationaler bewaffneter Konflikt“ Anwendung, da sich das Geschehen territorial auf Afghanistan beschränkt und nicht international ausgetragen wird. Schlussfolgernd lässt sich der Afghanistan-Einsatz also als Kriegseinsatz bezeichnen.

1.2 Der Brutkasten Afghanistan und der NATO-Bündnisfall

Die Kultur und Gesellschaft Afghanistans unterscheidet sich zutiefst von denen der westlichen Hemisphäre. Die Gesellschaft des Landes besteht aus mehreren ethnischen Gruppierungen, welche untereinander unterschiedliche Lebenswelten prägen. Hinzu kommt eine ausgeprägte sprachliche Vielfalt. Jedoch ist nicht etwa die ethnische Zugehörigkeit ein Hauptidentifikationsmerkmal der Menschen, sondern ihre Zugehörigkeit zu einer Stammesgruppe. Dabei wird das Zusammenleben von „Ehren- und Rechtskodizes“ geregelt.28

Afghanistan zählt zu den ärmsten Ländern der Welt. Das Land ist stark auf die Landwirtschaft ausgerichtet und es werden knapp 40 Prozent des Bruttoinlandsproduktes mit der Landwirtschaft erwirtschaftet.29 Hierbei ist der Drogenanbau jedoch nicht mit einberechnet. Das Land gehört zwar zu den ärmsten der Welt, allerdings herrscht eine große Ökonomie im Drogenbau und -handel – insbesondere der Opiumanbau ist weit verbreitet. Daneben ist der Staat reich an Rohstoffen und liegt strategisch günstig an der Seidenstraße, wodurch ein großes wirtschaftliches Potenzial herrscht.30 Der Director for Research am Internationalen Konversionszentrum Bonn, Conrad Schetter, schildert im Interview mit der Tagesschau, dass die Voraussetzungen für mehr Wohlstand eigentlich gut wären, jedoch der Bevölkerung das soziale Kapital in Form von Bildungsstandards fehlen würde.31

Die Geschichte Afghanistans ist seit jeher geprägt von Unruhen, Aufständen und Bürgerkriegen. Ulf von Krause beschreibt, dass das Land am Hindukusch schon seit Jahrhunderten ein militärisches und wirtschaftliches „Durchgangsland“ gewesen sei.32 Die geografische Position sei immer wieder Grund für politische und strategische Interventionen seiner Nachbarn gewesen. Durch diesen Umstand der Lage Afghanistans argumentiert er, dass das Land als „Prototyp eines Pufferstaates schlechthin“ gelten könne.33 Einer dieser Puffer war insbesondere das Austragen des Stellvertreterkonflikts auf afghanischem Boden zwischen der von der Sowjetunion unterstützten Regierung Afghanistans und den islamistischen Widerstandskämpfern Mujaheddin, welchen die USA, Pakistan und Saudi-Arabien beistanden, waren eine der Ursachen für die weiteren Entwicklungen ab 2001.34 1989 zogen die sowjetischen Truppen ab. Trotz UN-geleiteter Friedensverhandlungen zwischen den Kriegsgegnern konnte jedoch kein dauerhafter Frieden geschaffen werden. Vielmehr entwickelte sich durch die schon zuvor herrschenden innerstaatlichen regionalen Konflikte ein Bürgerkrieg. Dieser Krieg war erneut von der Einmischung vieler Staaten zur Unterstützung lokaler Verbündeter geprägt. In Pakistan wurden sodann durch afghanische Geflüchtete die Taliban-Bewegung gegründet. Die Taliban drängten ab 1993 wieder in das Land und im Jahr 1996 riefen sie das Islamische Emirat Afghanistan aus.35 Ziel der Taliban sei es bis heute, Afghanistan in einen „Gottesstaat“ nach dem Vorbild der islamischen Frühzeit zu verwandeln.36 Das damalige Regime wurde von den Staaten Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Pakistan anerkannt.37 Insbesondere Pakistan gilt als einer der stärksten Unterstützer der Taliban.38 Unter der Obhut der Taliban konnten sich in den folgenden Jahren eine Reihe terroristischer Organisationen ansiedeln, welche teilweise sogar durch „die [erlaubte] Errichtung von Haupt­quartieren und Trainings­lagern auf afghanischem Territorium“ begünstigt wurden.39 Das Land entwickelte sich dadurch zu einer „Drehscheibe eines globalisierten Netzwerkes militanter Islamisten“.40 In diesem Brutkasten entstand 1987/88 die Terrormiliz al-Qaida mit ihrem Anführer Osama bin Laden.41

Die Terroranschläge vom 11. September 2001 waren der Grund für die Intervention der Bundeswehr in Afghanistan. Mitglieder der Terrorgruppe al-Qaida entführten vier Passagierflugzeuge und steuerten diese auf Ziele in den USA.42 Fast 3000 Menschen kamen bei den Attentaten in New York, Washington und Pennsylvania ums Leben.43 Die Bundesregierung reagierte unmittelbar am 12. September 2001 auf die Geschehnisse. Im Bundestag sprach Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) von einem „schwarzen Tag“ und prangerte die Attentate als eine „Kriegserklärung an die zivilisierte Völkergemeinschaft“ an.44 Er betonte zudem, dass er dem US-Präsidenten „die uneingeschränkte – ich betone: die uneingeschränkte – Solidarität Deutschlands zugesichert“ habe.45 Er fügt hinzu, dass „diese Terrorakte eine Kriegserklärung an die freie Welt bedeuten“ würden.46 Diese Reaktion der Bundesregierung wird im späteren Verlauf der Afghanistanmission von Wichtigkeit werden.

Die Anschläge lösten mit Begründung auf die notwendige Solidarität mit den USA zum ersten Mal in der Geschichte den Bündnisfall nach Artikel 5 des NATO-Vertrages aus. Dies wurde einstimmig von den 19 Mitgliedsstaaten der NATO am 4. Oktober 2001 beschlossen.47 Der Artikel 5 besagt, dass

im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten.48

Hierbei verlangt der Vertrag zudem, dass der UN-Sicherheitsrat über die Angriffe informiert werden muss. Mit der Resolution 1368 des UN-Sicherheitsrates erklärte die Vereinten Nationen daraufhin die terroristischen Anschläge zu einer Gefahr für den Weltfrieden.49 Der Sicherheitsrat bekräftigt dabei das Recht zur kollektiven Selbstverteidigung.50 Dies geschieht durch eine mandatierte Friedensmission der UN.

Laut dem Duden wird unter dem Begriff Friedensmission im deutschen Sprachgebrauch eine „Mission, deren Gegenstand die Vorbereitung eines Friedensschlusses ist“51, verstanden. Hieraus könnte man schließen, dass eine erfolgreiche Friedensmission demnach eine erfolgreiche Vorbereitung beinhaltet, aber der erfolgreiche Friedensschluss scheinbar nicht in den Definitionsrahmen fällt. Auf Wikipedia wird die Friedensmission oder auch friedenserhaltende Mission als eine „Form des Militäreinsatzes“52 definiert. Wie bei allen bewaffneten Einsätzen der Vereinten Nationen ist hierfür eine Resolution des UN-Sicherheitsrates53 Voraussetzung. Zu den drei Grundprinzipien der UN-Friedensmissionen zählen Unparteilichkeit, ein limitierter Einsatz von Gewalt sowie eine Zustimmung des Gastlandes für den Einsatz.54 Eine weitere Definition ist im ABC der Vereinten Nationen zu finden. In dem vom Auswärtigen Amt bereitgestellten Dokument werden die friedenserhaltenden Operationen als das Markenzeichen der Vereinten Nationen beschrieben. Das sogenannte Peacekeeping basiert auf dem grundlegenden Gedanken,

dass eine überparteiliche, von den Vereinten Nationen legitimierte Präsenz in einem Konflikt unter anderem zum Abbau von Spannungen, zum Schutz von Zivilisten, zur Einhaltung von Menschenrechten und zum Erhalt von Frieden beitragen kann.55

[...]


1 Vgl. Der Tagesspiegel, Sieben Tote bei Gedränge vor Flughafen in Kabul (22.08.2021). URL: www.tagesspiegel.de (14. Januar 2022); ZDF, Erste Bundeswehrmaschine von Kabul gestartet (16.08.2021). URL: www.zdf.de (14. Januar 2022); MDR Aktuell, Raketenangriff auf Flughafen Kabul (30.08.2021). URL: www.mdr.de (14. Januar 2021). Hinweis: Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der Gesamtästhetik der Arbeit werden im Folgenden in den Fußnoten anstelle der vollständigen URL lediglich die Kurztitel der Website, beispielsweise www.tagesspiegel.de, aufgeführt. Die vollständig zitierte URL ist dem Quellen- und Literaturverzeichnis zu entnehmen.

2 In dieser Arbeit wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche sowie geschlechtsneutrale Personen sind hierbei ausdrücklich mit inbegriffen, sofern dies für die betreffende Aussage erforderlich ist.

3 Sibylle Licht, Vor 20 Jahren begann der Afghanistankrieg – eine Bilanz, in: MDR (07.10.2021). URL: www.mdr.de (05. Dezember 2021).

4 Melanie Amann/Christoph Schult, „Ich weiß nicht, ob man das überhaupt heilen kann“, in: Der Spiegel 34 (20.08.2021). URL: www.spiegel.de (30. November 2021).

5 Behnam T. Said, Geschichte al-Qaidas. Bin Laden, der 11. September und die tausend Fronten des Terrors heute, München 2018; Bernd Greiner, 9/11. Der Tag, die Angst, die Folgen, München 2011; Lawrence Wright, Der Tod wird euch finden. Al-Qaida und der Weg zum 11. September, München 2007; Bob Woodward, Plan of Attack, New York 2004.

6 Ines-Jacqueline Werkner, Friedens- und Konfliktforschung. Eine Einführung, München 2020, S. 17.; Der moderne Friedensbegriff und die Grundlage der demokratischen Friedenstheorie gehen in ihren Ursprüngen auf den Philosophen Immanuel Kant zurück, der in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ seine Moralphilosophie auf die Politik anwendet (vgl. Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden, Königsberg 1795.).

7 Ernst-Otto Czempiel, Der Friedensbegriff der Friedensforschung, in: Astrid Sahm u.a. (Hrsg.), Die Zukunft des Friedens 1: Eine Bilanz der Friedens- und Konfliktforschung (22006), S. 83-93, S. 83.

8 Czempiel, Der Friedensbegriff, S. 83; vgl. auch Johan Galtung, Strukturelle Gewalt. Beiträge zur Friedens- und Konfliktforschung, Reinbek bei Hamburg 1975.

9 Thorsten Bonacker/Peter Imbusch, Zentrale Begriffe der Friedens- und Konfliktforschung: Konflikt, Gewalt, Krieg, Frieden, in: Peter Imbusch/Ralf Zoll (Hrsg.), Friedens- und Konfliktforschung. Eine Einführung (2010), S. 67-142, S. 130.; vgl. auch Czempiel, Der Friedensbegriff, S. 83.

10 Czempiel, Der Friedensbegriff, S. 85.

11 Ernst-Otto Czempiel, Der Friede – sein Begriff, seine Strategien, in: Dieter Senghaas (Hrsg.), Den Frieden denken (1995), S. 165-176, S. 167.

12 Jost Dülffer/Gottfried Niedhart (Hrsg.), Frieden durch Demokratie? Genese, Wirkung und Kritik eines Deutungsmusters, Essen 2011, S. 7.

13 „Völkerrecht definiert die rechtliche Verantwortung von Staaten im Umgang miteinander, sowie im Umgang mit Menschen innerhalb ihrer Staatsgrenzen.“ (vgl. Vereinten Nationen, Völkerrecht aufrechterhalten, in: UNRIC – Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen. URL: www.unric.org (06. Februar 2022)).

14 Vereinte Nationen, Charta der Vereinten Nationen und Statut des Internationalen Gerichtshofs (26.06.1945). URL: www.unric.org (05. Dezember 2021), S. 3; Die Charta der Vereinten Nationen stellt den Gründungsvertrag der Vereinten Nationen dar. Die darin beinhalteten Ziele und Grundsätze konstituieren die Verfassung der Staatengemeinschaft. (siehe: Vereinte Nationen, Charta der Vereinten Nationen, S. 1.).

15 Auswärtiges Amt (Hrsg.), ABC der Vereinten Nationen (2020). URL: www.auswaertiges-amt.de (25. Januar 2022), S. 93.

16 Auswärtiges Amt, ABC, S. 93.

17 „Unter dem Begriff Narrativ verstehen wir auf sprachlichen Interpretationen aufbauende Deutungen der Wirklichkeit. Die Grundbausteine von Narrativen sind also Worte, Begriffe und Kollokationen, die in ihren gängigen oder auch ungewöhnlichen Verknüpfungen erst jene Sinnstrukturen generieren, die Verständigung ermöglichen.“ (Daniel Jacobi/Gunther Hellmann/Sebastian Nieke, Deutschlands Verteidigung am Hindukusch. Ein Fall misslingender Sicherheitskommunikation, in: Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik 4 (2011), S. 171-196, S. 180).

18 Werkner, Friedens- und Konfliktforschung, S. 30; Die Bedeutung der Räumlichkeit in der Geschichtswissenschaft wurde unter dem Begriff des „Spatial Turns“ vor allem von Ed Soja geprägt (Vgl. Ed Soja, Thirdspace – Die Erweiterung des Geographischen Blicks, in: Hans Gebhardt/Paul Reuber/Günter Wolkersdorfer (Hrsg.), Kulturgeographie. Aktuelle Ansätze und Entwicklungen, Heidelberg/Berlin 2003, S. 269-288).

19 Werkner, Friedens- und Konfliktforschung, S. 31.

20 Vgl. Thorsten Bonacker, Frieden in der globalisierten Moderne. Neue und alte Antinomien, in: Mittelweg 36 (2006), S. 49-60, S. 57.

21 Galtung führt seine Definition eines Friedensbegriffs in einer semantischen Ausdifferenzierung des Gewaltbegriffes weiter aus (Vgl. hierzu Johann Galtung, Violence, Peace, and Peace Research, in: Journal of Peace Research 6 (1969), S. 167-191.) Seine Ausführungen sind jedoch hoch umstritten, wie beispielweise bei Koppe zu lesen ist (Vgl. Karlheinz Koppe, Zur Geschichte der Friedens- und Konfliktforschung im 20. Jahrhundert, in: Peter Imbusch/Frank Zoll (Hrsg.), Friedens- und Konfliktforschung. Eine Einführung, Wiesbaden 52010, S. 17-66.).

22 Vgl. Philipp Gassert, 11. September 2001. 100 Seiten, Ditzingen 2021, S. 6-8; Über die Deutung der Terroranschläge als Krieg schreibt auch Christoph Weller (Vgl. Christoph Weller, Der 11. September im Fernsehen: Die Deutung der Terroranschläge als Krieg, in: Bruno Schoch u.a. (Hrsg.), Friedensgutachten 2002, Berlin 2002, S. 43-51).

23 Carl von Clausewitz, Vom Kriege, München 2000, S. 27.

24 Der Duden, Art. „Krieg“, in: Duden online (o. J.). URL: www.duden.de (08. Februar 2022).

25 Bonacker, Zentrale Begriffe, S. 109; vgl. auch Werkner, Friedens- und Konfliktforschung, S. 83.

26 Werkner, Friedens- und Konfliktforschung, S. 83.

27 Ebd., S. 86.

28 Ulf von Krause, Die Afghanistaneinsätze der Bundeswehr. Politischer Entscheidungsprozess mit Eskalationsdynamik, in: Thomas Jäger (Hrsg.), Globale Gesellschaft und internationale Beziehungen, Wiesbaden 2011, S. 94f.

29 Krause, Die Afghanistaneinsätze der Bundeswehr, S. 100.

30 Eckart Aretz, „Es ging nie um Afghanistan“, in: tagesschau.de (31.08.2021). URL: www.tagesschau.de (07. Februar 2022).

31 Aretz, Afghanistan.

32 Krause, Die Afghanistaneinsätze der Bundeswehr, S. 93.

33 Ebd.

34 Steve Biedermann, Der Konflikt in Afghanistan und die UN, in: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e.V. (o. J.). URL: www.frieden-sichern.dgvn.de (04. Dezember 2021).

35 Biedermann, Konflikt.

36 Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr, Wegweiser zur Geschichte. Afghanistan, Meppen 2020, S. 78.

37 Licht, Vor 20 Jahren.

38 Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr, Afghanistan, S. 77.

39 Biedermann, Konflikt.

40 Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr, Afghanistan, S. 80.

41 Für detaillierte Einblicke zur Geschichte von al-Qaida vgl. auch Wright, Der Tod wird euch finden; Said, Geschichte al-Qaidas.

42 Said, Geschichte al-Qaidas, S. 66; Gassert, 11. September 2001, S. 1-2; Carola Dietze, 9/11 Revisited, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 71 (2021), S. 4-13. In den übrigen Kapiteln der Ausgabe 9/11 der APuZ finden sich weitere interessanten Einschätzungen zu der Bedeutung und den Entwicklungen nach den Terroranschlägen am 11. September 2001.

43 Gassert, 11. September 2001, S. 3; Klaus Brummer/Stefan Fröhlich, Einleitung: Zehn Jahre Deutschland in Afghanistan, in: Sonderheft der Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik 3 (2011), S. 3-30, S. 5.

44 Gerhard Schröder in: Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll vom 12. September 2001. 14 Wahlperiode – 186. Sitzung, Berlin 2001, S. 18293-18300, S. 18293.

45 Schröder, ebd., S. 18293.

46 Ebd., S. 18294.

47 Bundeszentrale für politische Bildung, NATO-Bündnisfall.

48 North Atlantic Treaty Organization, Der Nordatlantikvertrag (25.03.2019). URL: www.nato.int (06. Dezember 2021).

49 Brummer, Zehn Jahre Afghanistan, S. 3.

50 Bundeszentrale für politische Bildung, NATO-Bündnisfall.

51 Der Duden, Art. „Friedensmission“, in: Duden online (o. J.). URL: www.duden.de (05. Dezember 2021).

52 Wikipedia, „Friedensmission“ (16.12.2021). URL: de.wikipedia.org (24. Januar 2022).

53 Auf der deutschen Homepage der Vereinen Nationen heißt es über den Sicherheitsrat: „Der Sicherheitsrat ist federführend bei der Feststellung einer Bedrohung des Friedens oder einer Angriffshandlung. Er appelliert an die Konfliktparteien, ihre Auseinandersetzung mit friedlichen Mitteln beizulegen und empfiehlt Anpassungsmaßnahmen oder Bedingungen für die Streitbeilegung. Laut Kapitel VII der UN-Charta kann der Sicherheitsrat Maßnahmen ergreifen, um internationalen Frieden und Sicherheit zu erhalten oder wiederaufzubauen. Diese Maßnahmen reichen von wirtschaftlichen Sanktionen bis hin zu militärischen Operationen. Darüber hinaus beruft der Sicherheitsrat Friedenseinsätze und besondere politische Missionen.“ (siehe: Vereinte Nationen, Internationalen Frieden und Sicherheit erhalten, in: UNRIC – Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen. URL: www.unric.org (05. Dezember 2021)).

54 Wikipedia, „Friedensmission“.

55 Auswärtiges Amt, ABC, S. 90.

Details

Seiten
36
Jahr
2022
ISBN (PDF)
9783346718792
ISBN (Paperback)
9783346718808
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Universität Mannheim – Historisches Institut
Erscheinungsdatum
2022 (September)
Note
1,7
Schlagworte
Friedensmission Afghanistan Kriegseinsatz Bundeswehr
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Titel: Die semantische Schwierigkeit des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr