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Gesellschaft bei Jean-Jacques Rousseau und Karl Marx. Inwiefern unterscheiden sich die Gesellschaftstheorien voneinander?

©2022 Hausarbeit 14 Seiten

Zusammenfassung

Ziel der Hausarbeit ist es, den Terminus "Gesellschaft" aus Sicht von Karl Marx und Jean-Jacques Rousseau zu beleuchten und herauszuarbeiten, inwiefern sich beide Gesellschaftstheorien unterscheiden. Grundlage für diese Betrachtung sind die Werke "Vom Gesellschaftsvertrag" von Jean-Jacques Rousseau und "Manifest der Kommunistischen Partei" von Karl Marx und Friedrich Engels. Zuvor werden beide Überlegungen hinsichtlich ihrer Bedeutung innerhalb und für die Philosophie der Moderne und Neuzeit eingeordnet.

In den Theorien Rousseaus skizziert er das Bild einer klassenlosen Gesellschaft ohne intermediäre Gruppen. Schließlich soll eine bürgerliche Gesellschaft mit Mitbestimmungsrechten und Volkssouveränität hervorgehen. Marx war der Vordenker der kommunistischen Gesellschaft. In seiner Theorie ist die kapitalistische Gesellschaft in zwei Klassen geteilt. Diese Klassengesellschaft bekämpft sich, laut Marx, solange, bis eine kommunistische und klassenlose Gesellschaft entsteht. In dieser Arbeit wird genauer auf beide Gesellschaftstheorien eingegangen.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Jean-Jacques Rousseau
2.1 Zeitgeschichtlicher Hintergrund von „Gesellschaftsvertrag“
2.2 Gesellschaft bei Rousseau

3 Karl Marx
2.1 Zeitgeschichtlicher Hintergrund von „Manifest der Kommunistischen Partei“
2.2 Gesellschaft bei Marx

4 Zusammenführung

5 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Seit Beginn der Zivilisation wird sich mit der Gestaltung einer Gesellschaft zwischen Menschen auseinandergesetzt. Ausschlaggebend dafür waren die erst durch die Gesellschaft ermöglichten sozialen und materiellen Lebensbedingungen. Seitjeher der gab es Überlegung bezüglich der Vorstellung einer Regierung, sozialer Klassen, Arbeitsteilung, aber auch Kommunikation innerhalb der Gesellschaft und das Verlangen nach Fortschritt. Ebenso besteht seither der Glaube, dass bestimmte soziale Gruppen anderen überlegen sind. So weit wie diese Überzeugungen zurückgehen, geht auch die Beschäftigung mit dem Begriff „Gesellschaft“ in der Philosophie zurück. Schon Platon, einer der bekanntesten und einflussreichsten Persönlichkeiten in der Philosophie, philosophierte in seiner „Politeia“ über die ideale Gesellschaft.1 Heutzutage wird in der Soziologie unter „Gesellschaft“ eine im weitesten Sinne „durch gemeinsame Zwecke oder Interessen zur Einheit verbundene, zusammengehörende Individuengruppe, eine (der Dauer, Ausdehnung, Innigkeit nach verschiedene) Lebensgemeinschaft“2 verstanden. Eine Gesellschaft lebt meistens miteinander und agiert mehr oder weniger direkt untereinander. Dabei kann Gesellschaft sowohl auf die gesamte Menschheit, aber auch zum Beispiel nur auf ein Volk oder eine Nation, begrenzt werden. Heutzutage beschäftigt sich die Sozialphilosophie mit Fragen hinsichtlich Sinns und Wesen einer Gesellschaft. Dabei werden Themen geklärt in puncto der Funktionen von Gesellschaft oder ob und inwiefern für eine Gesellschaft ein Gesellschaftsvertrag, wie bei beispielweise Rousseau, notwendig ist. Weitere Fragen sind wozu Menschen überhaupt eine Gesellschaft brauchen oder wie das Zusammenleben geregelt werden kann.

Ziel der vorliegenden Hausarbeit ist es den Terminus „Gesellschaft“ aus Sicht Karl Marx und Jean-Jacques Rousseau zu beleuchten und herauszuarbeiten inwiefern sich beide Gesellschaftstheorien unterschieden. Grundlage für diese Betrachtung sind die Werke „Vom Gesellschaftsvertrag“ von Jean-Jacques Rousseau und „Manifest der Kommunistischen Partei“ von Karl Marx und Friedrich Engels. Zuvor sollen beide Überlegungen hinsichtlich ihrer Bedeutung innerhalb und für die Philosophie der Moderne und Neuzeit eingeordnet werden.

In den Theorien Rousseaus skizziert er das Bild einer klassenlosen Gesellschaft ohne intermediäre Gruppen. Schließlich soll eine bürgerliche Gesellschaft mit Mitbestimmungsrechten und Volkssouveränität hervorgehen. Marx war der Vordenker der kommunistischen Gesellschaft. In seiner Theorie ist die kapitalistische Gesellschaft in zwei Klassen geteilt. Diese Klassengesellschaft bekämpft sich, laut Marx, solange bis eine kommunistische und klassenlose Gesellschaft entsteht. Im Folgendem wird genauer auf beide Gesellschafstheorien eingegangen.

2 Jean-Jacques Rousseau

Im Folgenden soll geklärt werden, welcher zeitgeschichtliche Hintergrund Jean-Jacques Rousseau dazu bewegte sein Werk „Gesellschaftsvertrag“ zu verfassen und seine Theorien aufzustellen. Dazu wird zunächst kurz auf Rousseaus Leben und die Bedeutung seiner Schriften eingegangen. Zuletzt befasst sich die Hausarbeit intensiver mit dem Werk „Gesellschaftsvertrag“ und seinen Vorstellungen einer Gesellschaft.

2.1 Zeitgeschichtlicher Hintergrund von „Gesellschaftsvertrag“

Neben Hobbes und Lockes gehört Rousseau zu einen der bedeutendsten Philosophen der Neuzeit. Er knüpft an die Werke und Theorien der Philosophen vor seiner Zeit an und gilt als moderner Vertragstheoretiker. Ebenso war er einer der wichtigsten Vordenker der französischen Aufklärung. „Gesellschaftsvertrag“ zählt dabei zu seiner klassischen und wichtigsten Quellschrift zur Staatsphilosophie. Das Werk beschäftigt sich mit Recht, Staat und Gesellschaft. Genauso wichtig wie sein Werk ist auch der zeitgeschichtliche Hintergrund Rousseaus zum Verständnis seiner Lehre.3

Der am 28. Juni 1712 in Genf geborene Rousseau interessierte sich schon früh für liberale Institutionen und Literatur. Zu seiner Zeit herrschte der Absolutismus in Frankreich. Der König hatte die alleinige Macht und konnte frei von allen Gesetzen handeln. Europa war gekennzeichnet durch soziale und wirtschaftliche Ungerechtigkeit. Der Absolutismus schuf eine nach Luxus strebende Gesellschaft. Besonders durch Rousseaus Aufenthalt in Paris kritisierte er diese Lebenseinstellung und sah in ihr den Untergang der Sitten.4 Er hegte eine starke Ablehnung gegenüber der etablierten Kultur und Gesellschaft seiner Zeit. Laut Rousseau, wird durch Absolutismus den Menschen ihr natürliches Recht auf Freiheit entzogen. Diese Ablehnung äußerte er in seinen Schriften und gilt demzufolge als einer der ersten wahren Systemkritiker gegen das absolutistische Herrschaftsprinzip. Die bedeutendsten Forderungen Rousseaus sind Freiheit und Gleichheit als natürliches Recht aller Bürger.5 Heutzutage gelten seine Werke als eine der Mitauslöser der Französischen Revolution. Seine Eindrücke vom Absolutismus und Rousseaus eigenes Leben spiegeln sich in seiner Theorie vom Gesellschaftsvertrag wider.

Sein Werk „Contrat Social“ erschien 1762 in Amsterdam und behandelt wie eine ideale Gesellschaftsform und gleichwertiges Gemeinwesen geschaffen werden kann.6 Das Werkt entpuppte sich als einer der wichtigsten Wegbereiter der modernen Demokratien.

2.2 Gesellschaft bei Rousseau

Grundlegend für die Theorie des Gesellschaftsvertrags ist Rousseaus Interpretation des Naturzustands. Im Naturzustand gibt es für Rousseau keine soziale Ungleichheit und keinen materiellen Überschuss. Nach Rousseau sind die Menschen von Natur aus frei, wild, friedlich und einträchtig. Seiner Auffassung nach lebte der Mensch einst in der Natur wie im Paradies. Jede Person sei in der Lage gewesen seine ursprünglichen Bedürfnisse zu befriedigen. Die Menschen hatten kein Verständnis für Eigentum und es herrschte kein Austausch untereinander, sodass keine Sprache oder Sesshaftigkeit entstehen hätte können. Dementsprechend auch keine Feind- oder Freundschaft oder Vorstellung von Gerechtigkeit. Es herrschte ebenso keine höhere Instanz, die Recht sprach.7 Diese Vorstellung wird besonders deutlich durch seine Beschreibung der Menschen in der Zivilisationslosigkeit:

„Da sie untereinander keinerlei Verkehr hatten, kannten sie infolgedessen weder Eitelkeit, noch Rücksicht, noch Ansehen, noch Verachtung. Sie hatten nicht den geringsten Begriff von dein und mein, noch irgendeine wirkliche Idee von Gerechtigkeit. (...) Ohne Fertigkeit, ohne Sprache, ohne Wohnstätte, ohne Feindschaft und ohne Freundschaft, ohne jedes Verlangen nach seinesgleichen wie ohne jeden Trieb, ihm zu schaden, ohne vielleicht jemals jemand darunter als Individuum wieder zu erkennen, irrt der Wilde in den Wäldern herum.“8

Folglich ist der Naturzustand positiv. Die Naturmenschen sind gleich an Kräften und Begabungen. Im Einklang mit der Natur priorisieren sie nur ihre Selbsterhaltung. Sobald aber äußere Umstände das Leben der Menschen erschweren, sind die Kräfte des einzelnen Menschen überfordert, sodass sich mehrere vereinen müssen, um zu überleben. Sie entäußern ihre Rechte und tragen sie an die sittliche und kollektive Gemeinschaft. Es entsteht eine „bürgerliche Gesellschaft“.9 Darauf folgt Arbeitsteilung und Privateigentum wird angeschafft. Die bürgerliche Gesellschaft wird egoistisch und anstelle von „amour de soi“ entwickelt sich „amour prope“.10 11 Die Menschen in der bürgerlichen Gesellschaft verwandeln sich zu Nutzenmaximierer. Alle sind auf ihren eigenen Vorteil bedacht und Besitzende stehen den Nicht-Besitzenden gegenüber. Diejenigen, die kaum bis kein Privateigentum erwerben können, werden abhängig von den Wohlhabenden. Laut Rousseau, ist soziale Ungleichheit sowohl Ursache als auch Folge des durch die Produktivkraftentfaltung entstanden materiellen Reichtums. Politische Institutionen sichern den Reichen ihre Vorteile, anstatt für soziale Gerechtigkeit und Gleichheit in der Gesellschaft zu sorgen. Eine Rückkehr zum Naturzustand ist ausgeschlossen, da die Menschheit zur Zivilisation verdammt ist. Doch Rousseau war kein erbitterter Feind der Überflussgesellschaft, der die Rückkehr zum Naturzustand propagierte. Er war sich bewusst, dass das Triebwerk der Geschichte das Zusammenspiel von Privateigentum, Arbeitsteilung, Überschuss, Bedürfnissen und sozialer Ungleichheit ist. Seiner Meinung nach muss der Überfluss gleich verteilt sein, um die Gesellschaft zu versöhnen.

Ausgehend von den Missständen seiner Zeit, entwickelt Rousseau seine Staatstheorie. Er möchte die Unterschiede zwischen dem Naturzustand und der kapitalistischen Gesellschaft schließen. Luxus und Reichtum soll auf ein Minimum begrenzt werden, da es sowohl die reichen als auch die armen Gesellschaftsmitglieder verderbe und staatsmännische Tugenden begrabe. Es soll eine gesellschaftliche Ordnung entstehen, indem der Mensch, obgleich er frei ist, sich an Verträge willentlich bindet. Laut Rousseau, ist diese gesellschaftliche Ordnung keine Selbstverständlichkeit, sondern ein Recht, das benötigt wird, um eine Grundlage für friedliches und geregeltes Zusammenleben zu generieren. Dieses Recht wird jedoch erst geschaffen durch Verträge.11Die Lösung für die Sicherung der sittlichen und rechtlichen Freiheit und Gleichheit des Volks beschreibt Rousseau als einen demokratischen Staat mit einem Vertrag: „(...) daß der Grundvertrag, anstatt die natürliche Gleichheit zu zerstören, im Gegenteil eine sittliche und rechtliche Gleichheit an die Stelle dessen setzt was die Natur an physischer Ungleichheit unter den Menschen hervorbringen kann, und daß die Menschen., die möglichweiser nach Stärke und Begabung ungleich sind, durch Vertrag und Recht alle gleich werden.“12

Der Gesellschaftsvertrag dient der gegenseitigen Verpflichtung zwischen dem Staat beziehungsweise Gemeinwesen und dem einzelnen Individuum. Demnach wird der Staat durch den Gesellschaftsvertrag legitimiert und durch Zusammenschluss der Menschen konstituiert. Mittels des Vertrags genießen alle Bürger Gleichbehandlung und gleiche Rechte. Es werden keine sozialen oder wirtschaftlichen Unterschiede gemacht.13 Gemeinsam einigt sich das Volk auf einen einzigen Willen, der aus den vielen einzelnen Meinungen und Wünschen der Bürger gebildet wird. Es entsteht ein gemeinsames Übereinkommen zu einem Gemeinwillen, der den Staat leiten soll und, laut Rousseau, immer richtig ist und sich niemals irren kann, da er immer den Willen der Einzelnen berücksichtigt und einbezieht.14 Die Staatshoheit dient damit einzig und allein der Ausübung des Allgemeinwillens.15 „Ich behaupte deshalb, daß die Souveränität, da sie nichts anderes ist als die Ausübung des Gemeinwillens (...) die Macht kann übertragen werden, aber nicht der Wille.“16 unterstreicht noch einmal den Schluss zu dem Rousseau kommt. Ebendaher soll ein Rechtssystem entstehen, das alle Bürger gleichbehandelt und jeden zu den gleichen Bedingungen verpflichtet. Wenn der Staat nun handelt, muss die Handlung immer im Sinne des Volkes sein. Des Weiteren können die Bürger sich immer frei an ihren Rechten, Freiheiten und Eigentümern, die ihnen in der Gesellschaft noch bleiben, bedienen.

[...]


1 Vgl. Trampedach, die Akademie und die zeitgenössische Politik, S. 153-154

2 Meyers Großes Konversations-Lexikon, S. 717-720

3 Vgl. Brockard, Nachwort Gesellschaftsvertrag, S. 177

4 Vgl. Brockard, Nachwort Gesellschaftsvertrag, S. 187

5 Vgl. Brockard, Nachwort Gesellschaftsvertrag, S. 220f.

6 Vgl. Brockard, Nachwort Gesellschaftsvertrag, S. 194-196

7 Vgl. Rousseau, Gesellschaftsvertrag, S. 17ff.

8 Rousseau, Über den Ursprung der Ungleichheit unter den Menschen (Übersetzung: Hoerster, S. 190-193)

9 Vgl. Rousseau, Gesellschaftsvertrag, S. 16f.

10 Vgl. Dent, Rousseau on Amour-Prope, S. 57

11 Vgl. Rousseau, Gesellschaftsvertrag (Übersetzung: Brockard, S. 17)

12 Rousseau, Gesellschaftsvertrag (Übersetzung: Brockard, S. 26)

13 Vgl. Rousseau, Gesellschaftsvertrag (Übersetzung: Brockard, S. 35)

14 Vgl. Rousseau, Gesellschaftsvertrag (Übersetzung: Brockard, S. 31)

15 Vgl. Rousseau, Gesellschaftsvertrag (Übersetzung: Brockard, S. 31)

16 Rousseau, Gesellschaftsvertrag (Übersetzung: Brockard, S. 27)

Details

Seiten
14
Jahr
2022
ISBN (PDF)
9783346765635
ISBN (Buch)
9783346765642
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule Fresenius; Köln
Erscheinungsdatum
2022 (November)
Note
1,3
Schlagworte
gesellschaft jean-jacques rousseau karl marx inwiefern gesellschaftstheorien
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Titel: Gesellschaft bei Jean-Jacques Rousseau und Karl Marx. Inwiefern unterscheiden sich die Gesellschaftstheorien voneinander?