Die historische Entwicklung der Sozialen Dienste
Im Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle
Zusammenfassung
Soziale Arbeit? Was ist das und was macht man da genau? Als sozial würden sich viele Menschen bezeichnen. Sie haben ein offenes Ohr für ihre Bekannten und Verwandten, sie kümmern sich liebevoll um ihre Kinder und halten auch mal einen gut gemeinten Ratschlag für ihre Nachbarn bereit. Dafür muss man doch nicht studieren. Viele Menschen sehen mich fragend an, was ich mit diesem Abschluss denn dann anfange. Um ihnen eine argumentative und nachvollziehbare Antwort geben zu können, ist es unumgänglich, mich mit der Historie der Entwicklung des immer komplexer und professioneller werdenden Berufsfeldes auseinanderzusetzen.
Soziale Arbeit hat sich also im Laufe der Zeit zu einer eigenen Berufsgruppe entwickelt, wobei der Staat sich in der Historie als Auftragsgeber herausbildete. Zunächst bestand die Hauptaufgabe in der Reduktion von Verwahrlosung und Gesetzlosigkeit. Damit die Gesellschaft funktionieren konnte, mussten ausgeschlossene Glieder der Gesellschaft wieder integriert werden. So ging es darum abweichendes Verhalten zu kontrollieren und berichtigen. Damit diese Kontrolle dauerhaft funktionieren konnte, musste zugleich Hilfe angeboten werden.
Leseprobe
Inhalt
1 Einleitung
1. 1 Einführende Worte
1. 2 Zielsetzung
1. 3 Kritische Überlegungen
2 Historische Entwicklung der Sozialen Dienste
2. 1 Hochmittelalter – 10. bis 13. Jahrhundert
2. 2 Spätmittelalter – 1250 bis 1500
2. 3 Frühe Neuzeit – 1500 bis 1789
2. 4 Die Moderne – 1789 bis heute
2. 4. 1 Industrialisierung
2. 4. 2 Weimarer Republik 1918 bis 1933
2. 4. 3 Nationalsozialismus
2. 4. 4 Nachkriegszeit und Postmoderne
3 Das Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle im Zeitverlauf
3. 1 Mittelalter 10. bis 15. Jahrhundert
3. 2 Frühe Neuzeit 1500 bis 1789
3. 3 Die Moderne 1789 bis heute
3. 4 Gegenwart
4 Fazit
5 Reflexion
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
1. 1 Einführende Worte
Soziale Arbeit? Was ist das und was macht man da genau? Als sozial würden sich viele Menschen bezeichnen. Sie haben ein offenes Ohr für ihre Bekannten und Verwandten, sie kümmern sich liebevoll um ihre Kinder und halten auch mal einen gut gemeinten Ratschlag für ihre Nachbarn bereit. Dafür muss man doch nicht studieren. Viele Menschen sehen mich fragend an, was ich mit diesem Abschluss denn dann anfange. Um ihnen eine argumentative und nachvollziehbare Antwort geben zu können, ist es unumgänglich, mich mit der Historie der Entwicklung des immer komplexer und professioneller werdenden Berufsfeldes auseinanderzusetzen.
Soziale Arbeit hat sich also im Laufe der Zeit zu einer eigenen Berufsgruppe entwickelt, wobei der Staat sich in der Historie als Auftragsgeber herausbildete. Zunächst bestand die Hauptaufgabe in der Reduktion von Verwahrlosung und Gesetzlosigkeit. Damit die Gesellschaft funktionieren konnte, mussten ausgeschlossene Glieder der Gesellschaft wieder integriert werden. So ging es darum abweichendes Verhalten zu kontrollieren und berichtigen. Damit diese Kontrolle dauerhaft funktionieren konnte, musste zugleich Hilfe angeboten werden.
Die Frage, die in dieser Hausarbeit bearbeitet wird, lautet: Inwieweit findet sich das Spannungsfeld von Hilfe und Kontrolle in der historischen Betrachtung/Entwicklung der Sozialen Dienste wieder?
1.2 Zielsetzung
Zunächst wird ein Abriss der Historie in der Entwicklung des Arbeitsfeldes gegeben. Beschränkt wird sich tatsächlich auf die Arbeit mit Erwachsenen, jedoch nicht speziell mit Behinderten, Alten oder Höchstaltrigen. Begonnen wird im Mittelalter, weiterführend über die Renaissance in die frühe Neuzeit bis hin zur Neuesten Zeit, welche sich über die Weimarer Republik, die NS-Zeit, die deutsche Doppelstaatlichkeit der DDR und BRD und die Gegenwart erstreckt. Eine präzise Gegenüberstellung der beiden deutschen Staaten findet nicht statt, da das den vorgegebenen Rahmen sprengen würde. In der geschichtlichen Darstellung wird sich dabei auf die Deutsche Geschichte beschränkt, jedoch an geeigneten Stellen mit einigen internationalen Einflüssen ergänzt. Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass es sich lediglich um einen Querschnitt der Historie handelt und nicht um eine vollständige Aufführung.
Besonders die wohlfahrtstaatliche Entwicklung ließ eine moderne Soziale Arbeit als Dienstleistung entstehen. In der zunehmenden Professionalisierung des Arbeitsfeldes zeichnet sich eine Diskrepanz ab, der die Sozialen Dienste in ihrer Evolution immer wieder, mehr oder weniger stark unterworfen sind. Das Spannungsfeld von individueller Hilfe der Armen und Bedürftigen und die gesellschaftliche Kontrolle seitens des Staates lässt Konflikte und Stolpersteine anmuten. Deshalb beschäftigt sich diese Hausarbeit weiterführend mit der Begrifflichkeit des Doppelten Mandates. Sie beinhaltet eine konstitutionelle Grundlage der Sozialen Arbeit, die sich aus unterschiedlichen und mitunter widersprüchlichen Interessenspositionen ergibt und unauflösbar bleibt. Es ist eine zentrale Angelegenheit von Sozialarbeitern1 zwischen diesen Polen zu vermitteln.
1.3 Kritische Überlegungen
Auch sich in seiner Arbeit seiner Grenzen bewusst zu werden ist ein unabdingbarer Aspekt. Die persönlichen Grenzen müssen gewahrt bleiben. De facto soll ein professionelles Nähe- und Distanzverhalten zum Klienten aufgebaut werden. Einerseits ist es der Anspruch des Sozialarbeiters zu helfen, zu unterstützen und zu begleiten, jedoch darf er sich dabei dem Klienten weder emotional noch körperlich zu sehr annähern und muss auch bei der Annäherung des Klienten professionelle Distanz wahren. Andererseits orientiert sich der Sozialarbeiter an den gesellschaftlichen Strukturen und vertritt auch die staatlichen Interessen, welche sich mit Sicherheit oft konträr zum Anliegen des Klienten darstellen. Ferner wird eine Grenze der Sozialen Arbeit in der Vertraulichkeitspflicht gesetzt. Ohne eine Schweigepflichtsentbindung darf niemals über die persönlichen Situationen der Klienten außerhalb eines professionellen Kontexts gesprochen werden. Oftmals ist es allerdings notwendig weitere Professionen hinzuziehen, wie z. B. Psychotherapeuten oder Ärzte. Trotz der mittlerweile weit gefächerten Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit, ihrer sehr guten Ausbildungs- sowie Studienwege und ihrer immensen Wichtigkeit für die Gesellschaft, fehlt ihr die Monopolstellung. Sie hat Zweifel, als praxisorientierte Profession, Disziplin oder Dienstleistung zu fungieren. Im Folgenden wird zunächst ihre Entstehung kurz und prägnant beschrieben.
2 Historische Entwicklung der Sozialen Dienste
2.1 Hochmittelalter – 10. bis 13. Jahrhundert
Im Hochmittelalter war es Franz von Assisi (1181/2 - 1226), der Begründer des Franziskanerordens, der auf die immer größer werdende Armut reagierte. (Lambers, 2018, S. 54) Er versuchte gemäß der Botschaft Jesus zu handeln: „Willst Du vollkommen sein, so geh hin, verkaufe, was du hast, und gib es Armen, und du wirst einen bleibenden Schatz im Himmel haben; dann komm und folge mir nach!“ Die gesellschaftliche Sichtweise spiegelt sich insbesondere in der von einem der theologischen Hauptvertreter des Mittelalters, Thomas von Aquin (1225 - 1274) entwickelten Almosenlehre wider. (ebd., S. 54) Almosen, z. B. Geld sowie Nächstenliebe stellten gängige Mittel der Hilfe dar. Almosen dienten der satisfactio im Sinne einer Genugtuung für begangene Sünden. Die Menschen handelten moralisch motiviert und glaubten an ihr eigenes Seelenheil.
2.2 Spätmittelalter – 1250 bis 1500
Weiterführende Gedanken einer systematischen Subventionspraxis entwickelte 1526 Juan Luis Vives (1492–1540). Er war spanischer Humanist, Philosoph und Lehrer und gilt als Avantgardist der modernen Psychologie und Pädagogik. (Lambers, 2018, S. 55) Die Subventionspraxis sah vor, dass Arme nicht Empfänger von Almosen bleiben, sondern zu Erziehung und zur Arbeit verpflichtet werden sollten. Vives versuchte humanistische Ideale und die Kirchenlehre seiner Zeit in Übereinstimmung zu bringen. Wesentliche Ideen waren: Arbeitswille und helfen wollen seien dem Menschen naturgemäß mitgegeben. Bedürftige haben die Pflicht zu arbeiten. Nicht was der Bedürftige fordert, sondern das, was ihn fördert, soll ihm gegeben werden. (Lambers, 2018, S. 54ff) Hier lassen sich bereits Parallelen zum heutigen Sozialstaat erkennen.
Die Gesellschaft im späten Mittelalter war nach Ständen geordnet. Den ersten Stand bildet der Klerus. Ihm gehörten alle Geistlichen an. Im zweiten Stand folgte der Adel. Das Bürgertum, Handwerker und die freien Bauern waren im zahlenmäßig größten, dem dritten Stand zusammengefasst. Bedürftige und Besitzlose sowie Rechtsbrecher waren sogenannte Unterständige und gehörten keinem Stand an. Die Zugehörigkeit zu den Ständen war ein Geburtsprivileg und an die jeweilige Abstammung gebunden. Diese Standeszugehörigkeit war durch ihre besonderen Rechte, Pflichten und Privilegien gekennzeichnet. Innerhalb der Ständehierarchie fand eine Abgrenzung durch die jeweilige soziale Position statt. In dieser Gesellschaftsform sollten alle Standesangehörigen die bestehende Ordnung als Gott gewollt akzeptieren und ihre jeweils zugeteilte gesellschaftliche Funktion erfüllen. (Lambers, 2018, S. 51f) Mitte des 14. Jahrhunderts (Jhd.) kam es zu einem ökonomischen Aufschwung und zu einer Auflockerung der Stände in Schichten, es bildeten sich parallel zur Ständehierachie eine kleine Schicht reicher Bevölkerungsteile, eine kleine Mittelschicht und eine breite Unterschicht. (ebd., S. 51f)
2.3 Frühe Neuzeit – 1500 bis 1789
In der Renaissance erfuhr der Gedanke einer systematischen und rationalen Armenfürsorge zunehmende Beachtung. Ein Wegbereiter der Reformen der städtischen Armenfürsorge war Johann Geiler (1445-1510). Als der bedeutendste deutsche Geistliche des Mittelalters, sah dieser in der Einführung einer Arbeitsverpflichtung für die Armen innerhalb der Bevölkerung eine Möglichkeit der Armutsbekämpfung. (Lambers, 2018, S. 54) Auf diesem Gedanken ansetzend entwickelten sich während dieser Zeit zunächst in England auch die ersten Armenhäuser. Zwar lenkten Armenhausstiftungen die karitativen Aktivitäten in die gewünschte Richtung, allerdings wurde aufgrund der großen Anzahl an arbeitslosen Armen nur ein relativ geringer Teil der Betroffenen Nutznießer dieser Maßnahmen. Das war mit einer zunehmenden strikteren Bewertung der individuellen Armutslage verbunden war - den "unverschuldeten" Armen standen die vermeintlichen Taugenichtse gegenüber. (Rexroth, 2005)
Im Kontext der sich entwickelnden systematischen Armutsbekämpfung in den Städten lassen sich vier charakteristische Prozesse identifizieren, die in der Literatur oftmals als ein wesentlicher Entwicklungsschritt der modernen Sozialen Arbeit beschrieben werden. Dies waren:
(1.) die Kommunalisierung, wobei sich die Städte um ihre Einwohner kümmerten und dafür feststehende Kriterien aufstellten. Nur Kranken und Schwachen sollte erlaubt sein zu betteln. Den Kommunen war es erlaubt, Bettler an andere Orte zu schicken und die Spitäler zu beaufsichtigen.
(2.) Im Rahmen einer Rationalisierung wurden Institutionen geschaffen, welche die Erfüllung der Kriterien überwachten.
(3.) Die Rationalisierung ging mit der Bürokratisierung einher. Es wurden erste Verwaltungsstrukturen aufgebaut und ein Übergang in staatliche Kompetenzen fand statt.
(4.) Beim vierten Prozess der Pädagogisierung, entwickelte sich eine Art Lernprozess für die Armen und Bettler. Nur wer sich arbeitsfähig und arbeitswillig zeigt, dem wird Unterstützung gewährt. Ab dem 16. Jh. entstanden in den Städten durch kommunale Initiativen Arbeitshäuser, welche die Vorläufer der Maßnahmen geschlossener Einrichtungen waren. Diese wurden unter anderem vorgesehen für Bettler, Dirnen, ehemalige Soldaten, Handwerker ohne Anstellung, Straffällige oder geistig Behinderte vorgesehen, da sie zu ökonomisch geeigneten Untertanen werden sollten. (Huster, E. U., 2018, S. 343f)
2.4 Die Moderne – 1789 bis heute
2.4.1 Industrialisierung
In den 1850er Jahren begann sich das Berufsfeld des Sozialarbeiters zu professionalisieren, indem sich zunächst auf kommunaler Ebene das Elberfelder System entwickelte. Die Armenpfleger arbeiteten ehrenamtlich und stimmten sich untereinander ab, ob sie Unterstützung gewährleisten oder ablehnen. Die Armen sollten lernen sich selbst zu helfen, was aber keine Hilfe zur Selbsthilfe im heutigen Verständnis darstellt. 1880 gründeten die Armenpfleger den „Deutschen Verein für Armenpflege und Wohltätigkeit“. Dieser hatte später eine große Bedeutung für freie und öffentliche Wohlfahrtspflege. (Wendt, 2020, S. 20) Zu Beginn des 20. Jhd. entstand das Straßburger System, in dem es klare Verwaltungsverfahren und Rechtsvorschriften für Entscheidungen gab. Das Ehrenamt fokussierte sich zum Hauptamt fokussierte und es kommt zum Ineinandergreifen von Bürokratie und Sozialer Arbeit kommt. Auf staatlicher Ebene baute sich ein Wohlfahrtstaat auf. Das steht im Zusammenhang mit der Sozialen Frage, welche beinhaltet wie die sozialen Missstände minimiert werden können. (Hammerschmidt & Tennstedt, 2012, S. 76f) Diese entstanden aus der Bevölkerungsexplosion, einhergehend mit der Industriellen Revolution und der Urbanisierung. Der Reichskanzler Otto von Bismarck (1815-1898) reagierte mit seiner Sozialgesetzgebung auf die Situation, sodass 1883 die Krankenversicherung, 1884 die Unfallversicherung, 1889 die Alters- und Invaliditätsversicherung und schließlich 1891 die gesetzliche Rentenversicherung eingeführt wurde. (Wendt, 2020, S.19)
Zunehmend rentierten sich die Arbeitshäuser nicht mehr und die Überprüfung der Arbeitswilligkeit der Armen wurde in die Wohnungen der Familien verlegt. Es etablierten sich die ersten Hausbesuche. Hier wurden die zuweilen Ehrenamtlichen in ihrer Tätigkeit geschult. Prägnant für diese Zeit war auch, dass für die Armenpflege lediglich Männer zugelassen waren. Jene verteidigten dieses Vorrecht bis schließlich die Kommunen einlenkten und 1902 erstmals Frauen zugelassen wurden. Daran beteiligt war unter anderem Alice Salomon (1872-1948), als Begründerin einer wissenschaftlich fundierten Sozialen Arbeit, die sich als liberale Sozialreformerin in deutschen Frauenbewegungen organisierte. (Galuske, M. & Müller, C. W., 2012, S. 595)
Fast zeitgleich wuchs die Settlement Bewegung, welche als historische Basis der Gemeinwesenarbeit gilt. Ein Ursprung lässt sich 1884 mit der Toynbee Hall, als erste Universitätsniederlassung in einem Elendsviertel im Osten Londons verorten. Die Settler erkannten die Notwendigkeit, den Menschen Zugang zu den sozialen und ökonomischen Errungenschaften ihrer Zeit zu ermöglichen. Die Hindernisse, die es zu überwinden galt, bestanden in mangelnden Kommunikationsmöglichkeiten, fehlenden Sprachkenntnissen und oder in ungenügender Bildung. Das Selbsthilfepotenzial der Betroffenen sollte gestärkt werden, als Gegenzug zur Almosengabe. (Götze, 2005b) Fünf Jahre später entstand in Chicago mit Hull House eine Einrichtung von der US-amerikanischen Feministin und Soziologin Jane Addams (1860-1935) und der amerikanischen Sozialreformerin Ellen Gates Starr (1859-1940), welche die Selbsthilfekräfte der Bevölkerung mit organisatorischen Impulsen bzw. dauerhafter logistischer Unterstützung wecken wollte. (Götze, 2005a) Das deutsche Pendant schuf der deutsche Theologe, Sozialpädagoge- sowie ethiker Friedrich Siegmund-Schultze (1885-1969) mit der Sozialen Arbeitsgemeinschaft Berlin-Ost. Sie stellte eine niedrigschwellige offene Einrichtung ohne spezielles Programm dar. Ihr Angebot richtete sich vor allem an die schlecht bezahlten Arbeiter, die sich keine Wohnung leisten konnten. Auch ist in diesem Zusammenhang das Hamburger Volksheim von Walter Classen nennenswert, woraufhin später ähnliche Einrichtungen in Karlsruhe, Leipzig, Worms und Stuttgart entstanden. (Scherer, 2015, S. 27f)
2.4.2 Weimarer Republik 1918 bis 1933
Dieser Abschnitt fällt knapp aus, dennoch bedarf er einer extra Nennung, da erstmals in Deutschland eine parlamentarische Demokratie bestand und es im Zuge dessen zu einigen Erneuerungen kam. Es gab zum ersten Mal soziale Grundrechte. Die Zeit der Weimarer Republik brachte unter anderem die Einführung der Familienfürsorge hervor, das Jugendamt wurde eine selbstständige Institution und eine fürsorgliche Methodenlehre entwickelte sich. In der Weimarer Verfassung wurden etliche vorwärtstreibende Grundsätze formuliert, wie z. B. gleiches, freies und geheimes Wahlrecht für Frauen und Männer. Soziale Arbeit erfuhr gleichermaßen an mehr Bedeutung, qualitativ sowie quantitativ – es wurde immer mehr Fachliteratur verfasst, die Ausbildungsgänge wurden differenzierter und 1920 wurde der erste Lehrstuhl für „Fürsorgewesen und Sozialpädagogik“ errichtet. (Hammerschmidt & Tennstedt, 2012, S. 82ff)
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