Allgemein betrachtet ist das Seuchenrecht eines der ältesten Rechtsgebiete des Medizinrechts. Die Staaten sind im Rahmen der Corona-Pandemie vor einer noch nie da gewesenen Herausforderung gestellt worden. Die Gesundheitssysteme gerieten an die Grenzen der Versorgungsmöglichkeiten. Dies erforderte nationale wie internationale Lösungsstrategien.
Es zeigte sich während der Pandemie, dass auch Grundrechte in der Not einzuschränken sind: Anhand des Grundrechts auf Freizügigkeit kristallisierte sich beispielsweise heraus, dass es dringend erforderlich wurde, über beispielsweise die Wiedereinführung von Grenzkontrollen, eines der Kern-Knackpunkte des Europarechts, die internationale Gemeinschaft an ihre Grenzen kam. Eine konsequente Entwicklung erfolgte im EU-Vertrag, im Vertrag von Maastricht.
Inhalt
A. Hinführung
B. Wiedereinführung von Grenzkontrollen
I. Grenzregime anhand der FreizügigkeitsRL
II. Schutzbereich des Grundrechts auf Freizügigkeit
III. Einreisebeschränkungen
IV. Gesetzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Krise
1. Quarantänemaßnahmen
2. Maßnahmen anderer Staaten
3. Bewegungs- und Besuchsfreiheit
4. Besuchsregelungen
a.) Legitimer Zweck
b.) Geeignetheit
c.) Erforderlichkeit
d.) Verhältnismäßigkeit i.e.S./Angemessenheit
5. Art. 4 B-VG
a.) Einreisebeschränkungen
b.) Einreisebeschränkung und Grundfreiheiten
c.) Rechtfertigungsgrund öffentliche Gesundheit
C. Conclusio
D.Dokumentation der Arbeitsweise
I .Hinführung
II .Rechercheprozess
1.Internetrecherche
2.Covid-19-bedingte Umstände
III.Bearbeitung- Herangehensweise
1 .Lehrbücher
2 .Kommentare
3 .Aktuelle Rechtsprechung
a.) Schaffung eines einheitlichen Rahmens
b.) Entwurf einer Gliederung
4 .Kommentare
5 .Entwurf einer Gliederung
E. Quellenverzeichnis
I. Rechtsquellen
II. Rechtsprechung
III. Literatur
1. Monografien/Kommentare/Sammelwerke
2. Zeitschriften