Eugenik in Skandinavien – ab 1930 bis in die 70er Jahre
Zusammenfassung
Die Motivation dahinter bestand in der zunehmenden Sorge vor Degeneration, Sittenverfall, Sexualverbrechen und einem Anstieg der Sozialausgaben – diese sollten schon im Vorfeld verhindert werden. Dahinter stand eine breite Allianz unterschiedlichster, gesellschaftlicher Gruppen bestehende aus Sozialdemokraten, Frauenorganisationen, konservativen wie progressiven Politikern und Ärzten. „The welfare states established in 1930s served the interests of the middle classes as well as the proletariat in creating a new cooperative consens resulting in social stability and economic growth. […] Reform eugenics was a philosophy of social efficiency that fitted easily into a welfare ideology.”
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Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Reform - Eugenik, Entwicklungen ab 1930
1.1 Reform – Eugenik in Skandinavien
1.2 Zielgruppe
1.3 Gesetzgebung
1.4 Widerstand gegen die Eugenik-Gesetze:
1.5 Geschlechterverteilung:
2 Eugenik während der Besatzungszeit, 1940 – 1945
3 Eugenik nach dem Ende des 2. Weltkriegs
3.1 Sinkende Befürwortung
3.2 Heutige Situation
4 Vergleichs - Statistik
5 Praktisches Fallbeispiel aus den 50ern
6 Schlussfolgerung
1 Reform - Eugenik, Entwicklungen ab 1930
1.1 Reform – Eugenik in Skandinavien
Während der erste Höhepunkt der Eugenik-Bewegung ab der Jahrhundertwende bis zum 1. Weltkrieg von der „Mainline – Eugenik“ geprägt wurde, kristallisierte sich ab 1930 eine „Reform-Eugenik“ Bewegung heraus. Diese zweite Phase begnügte sich nicht mehr mit den relativ simplen sozialen Zusammenhängen als Erklärungstheorie, sondern beschäftigte sich mit anspruchsvolleren genetischen Theorien und war antirassistisch geprägt. Die Idee für die Zurückweisung des Rassismus kam von der linksliberalen, egalitären Ideologie jener Zeit und von dem wachsenden, wissenschaftlichen Wissen über biologische Vererbungsvorgänge. „Similarly, the idea that the upper social classes were genetically superior to the lower classes had been subjected to sever criticism. […] The reform eugenics that emerges in the 1930s was wary of discrimination against race, class and sex.”[1]
Die Motivation dahinter bestand in der zunehmenden Sorge vor Degeneration, Sittenverfall, Sexualverbrechen und einem Anstieg der Sozialausgaben – diese sollten schon im Vorfeld verhindert werden. Dahinter stand eine breite Allianz unterschiedlichster, gesellschaftlicher Gruppen bestehende aus Sozialdemokraten, Frauenorganisationen, konservativen wie progressiven Politikern und Ärzten. „The welfare states established in 1930s served the interests of the middle classes as well as the proletariat in creating a new cooperative consens resulting in social stability and economic growth. […] Reform eugenics was a philosophy of social efficiency that fitted easily into a welfare ideology.”[2]
1.2 Zielgruppe
Neben der klassischen eugenischen Sterilisation wegen vererbbarer Geisterkrankheiten, trat nunmehr eine soziale Indikation - die den Lebenswandel und die amtlich festgestellte Unfähigkeit zur Kindererziehung beurteilte – als Sterilisierungsgrund auf den Plan. Mit dieser Indikation, die von „Alkoholismus“ bis „ Mischling“ und von „religiös verwirrt“ bis „asozial“ reichte, wollte man sozial unangepasste Menschen erfassen, denn das Herrschaftsverständnis der regierenden Sozialdemokraten verlangte das Individuum der Gemeinschaft unterzuordnen. Die Zugehörigkeit zur Volksgemeinschaft verlangte soziale Konformität und die Sterilisierung war ein brauchbares Mittel um die Reproduktionstätigkeit in den unteren Schichten zu lenken. Eine weitere Zielgruppe – auf welche man sich in der öffentlichen Debatte am öftesten berief, und bei denen später nachweislich die wenigstens Eingriffe vorgenommen wurden – war die Gruppe der Sexualverbrecher. „Women’s organizations were particularly active in sending petitions to support the sterilization laws, often referring to the need for preventing sexual crime.”[3]
Erklärtes Ziel war die Gruppe der „Asozialen“ aufzuspüren, und diese streng wissenschaftlich und effektiv auf humane Weise zu kontrollieren, um zunächst soziale Schäden zu reduzieren um dann langfristig eine Gesellschaft ohne asoziale Elemente zu schaffen.
1.3 Gesetzgebung
Die Einführung der Sterilisationsgesetze in den nordischen Ländern der 30er Jahre war getragen von dieser Reform-Eugenik, zumindest von Seite der Experten. In öffentlichen Debatten war noch immer von der alten Eugenik und partiell rassistischen Sichtweisen geprägt. Die Idee einer überlegenen nordischen Rasse hatte Gefallen in der breiten Öffentlichkeit gefunden – insbesondere in Schweden und Norwegen. „In 1929 sterilization was presented as cost saving to long-term institutionalizations […] introduced for a variety of reasons, including eugenics, social reasons and for sheer punishment. “[4]
In den Gesetzen von 1934 in Schweden wurde die Sterilisierung dauerhaft rechtsunfähiger Personen geregelt, wobei Ärzte sowohl über deren Rechtsunfähigkeit als auch über deren Sterilisierung entschieden. Doch schon bald kam es aufgrund einer Initiative zur Ausweitung der Zwangssterilisierungen, indem man neue Zielgruppen mit einbezog – etwa körperlich Behinderte.
Erneut ging es um die Bevölkerungsquantität, d.h. um die Verminderung der als gesellschaftsbedrohender wahrgenommenen Sozialgruppen, nicht um die rassische Verbesserung der Bevölkerungsqualität. Deshalb meint das schwedische Wort „rashygien“ etwas anderes als die nationalsozialistische „Rassenhygiene“. Die involvierte Ärzteschaft legte stets eine gewisse Zurückhaltung gegenüber der Erblichkeitstheorie an den Tag, und meinte dass soziale Gründe gesicherter zu diagnostizieren seien.
Das in Dänemark bereits 1929 verabschiedete Gesetz galt zunächst für fünf Jahre auf Probe, da man sich über die Schwächen der erbbiologischen Forschung bewusst war. Die Furcht vor Degeneration war zwar Motor des Gesetzes gewesen, wurde aber mit ökonomischen Belastungen und moralischen Gefährdungen begründet. Zunächst sollten die Sterilisierungen noch auf freiwilliger Basis stattfinden. Anstalten bzw. Vormünder schlugen Patienten vor, diese mussten aber wenigstens formal dem Eingriff zustimmen. Dies änderte sich nach einer Periode von fünf Jahren, nachdem die Befürworter der Gesetze Erfolgsberichte über die eugenische Praxis geliefert hatten. Dadurch wurden Zwangssterilisierungen ab 1935 rechtlich möglich.
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[1] Roll-Hansen, Nils: Eugenics in Scandinavia After 1945: Change of Values and Growth in Knowledge. Scandinavian Journal of History, 24 (1999) 2, S. 202.
[2] Porter, Dorothy: Eugenics and the Sterilization Debate in Sweden and Britain Before World War II. Scandinavian Journal of History, 24 (1999) 2, S. 143-162. S. 151.
[3] Broberg, Gunnar / Roll-Hansen, Nils (Hg.): Eugenics and the Welfare State. Sterilization Policy in Denmark, Sweden, Norway, and Finland. East Lansing 1996. S. 263.
[4] Weindling, Paul: International Eugenics: Swedish Sterilization in Context. Scandinavian Journal of History, 24 (1999) 2, S. 186.