Ausprägung und Entwicklung der cluniazensischen Reform im zehnten Jahrhundert
Zusammenfassung
Die Entwickelung wird unter dem Aspekt der cluniazensischen Klosterreform verfolgt werden, und dazu sind in einem ersten einleitenden Schritt die Ausgangsbedingungen der Klostergründung zu untersuchen. Welche Faktoren bedingten, dass Cluny auf eben diese Weise gegründet wurde? Auf den reformerischen Charakter des Klosters und die Orientierung eines monastischen Ideals an der apostolischen Urkirche bezieht sich der zweite Teil der Untersuchung. Abschließend werden die Beziehungen des, qua seiner Gründungsurkunde freien Klosters, zu sowohl den weltlichen als auch den geistlichen Gewalten seiner Zeit herausgestellt. Der letzte Abschnitt gliedert sich jeweils in die Betrachtung des Verhältnisses zu lokalen Mächten und die überregionalen Gewalten auf. Für alle drei Teile der Arbeit war das umfangreiche Werk von Joachim Wollasch hilfreich. An erster Stelle für eine Untersuchung der Cluniacensis Ecclesia sei hier Dietrich W. Poeck genannt. Die Betrachtung des Verhältnisses von Cluny und dem Papsttum stützt sich vornehmlich auf den Aufsatz von Franz Neiske „Das Verhältnis Clunys zum Papsttum“. Dagegen bezieht sich die Darstellung der Beziehungen zum Episkopat vornehmlich auf die Thesen Ulrich Winzers. Johannes Fechters hat das Verhältnis Clunys zu den Ständen beschrieben, in Beziehung gesetzt habe ich seine Untersuchung mit denen von Joachim Wollasch, die auch ergiebig hinsichtlich der Beziehung von Episkopat und Cluny waren. Zur Analyse der Beziehungen Clunys zum französischen Königtum habe ich einen Aufsatz Gert Melvilles herangezogen.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
I. Ursprung der cluniazensischen Klosterreform
I. 1. Historische Einordnung der Gründung Clunys
I. 2. Besondere Vorzeichen bei der Gründung hinsichtlich der Entwicklung der Reformen
I. 3. Privilegiensicherung und Ausbau
II. Die cluniazensische Klosterreform
II. 1. Cluniazensische Reformansätze
II. 2. Cluniazensische Klosterreform unter spezieller Berücksichtigung des urkirchlichen Ideals
III. Die Beziehungen Clunys zu geistlichen und weltlichen Mächten
III. 1. Die Beziehung Clunys zur geistlichen Macht
III. 1.1. Cluny und der Heilige Stuhl
III. 1. 2. Cluny und das Episkopat
III. 2. Die Beziehungen Clunys zur weltlichen Macht
III. 2. 1. Cluny und der regionale Adel
III. 2. 2. Cluny und das französische Königtum
Schlussteil
IV. Literatur
Quellen:
Literatur
Einleitung
Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit den historischen Anfängen des Klosters Cluny im burgundischen Frankreich. Der Schwerpunkt der Betrachtung wurde auf die Entwicklung des Klosters im ersten Jahrhunderts seines Bestehens gelegt.
Die Entwicklung wird unter dem Aspekt der cluniazensischen Klosterreform verfolgt werden, und dazu sind in einem ersten einleitenden Schritt die Ausgangsbedingungen der Klostergründung zu untersuchen. Welche Faktoren bedingten, dass Cluny auf eben diese Weise gegründet wurde? Auf den reformerischen Charakter des Klosters und die Orientierung eines monastischen Ideals an der apostolischen Urkirche bezieht sich der zweite Teil der Untersuchung. Abschließend werden die Beziehungen des, qua seiner Gründungsurkunde freien Klosters, zu sowohl den weltlichen als auch den geistlichen Gewalten seiner Zeit herausgestellt. Der letzte Abschnitt gliedert sich jeweils in die Betrachtung des Verhältnisses zu lokalen Mächten und die überregionalen Gewalten auf.
Für alle drei Teile der Arbeit war das umfangreiche Werk von Joachim Wollasch hilfreich.[1] An erster Stelle für eine Untersuchung der Cluniacensis Ecclesia sei hier Dietrich W. Poeck genannt.[2] Die Betrachtung des Verhältnisses von Cluny und dem Papsttum stützt sich vornehmlich auf den Aufsatz von Franz Neiske „Das Verhältnis Clunys zum Papsttum“.[3] Dagegen bezieht sich die Darstellung der Beziehungen zum Episkopat vornehmlich auf die Thesen Ulrich Winzers.[4] Johannes Fechters hat das Verhältnis Clunys zu den Ständen beschrieben[5], in Beziehung gesetzt habe ich seine Untersuchung mit denen von Joachim Wollasch, die auch ergiebig hinsichtlich der Beziehung von Episkopat und Cluny waren.[6] Zur Analyse der Beziehungen Clunys zum französischen Königtum habe ich einen Aufsatz Gert Melvilles herangezogen.[7]
Ein Überblick über den Stand der Cluny-Forschung im allgemeinen bietet sowohl die Bibliographie von Joachim Wollaschs „Cluny – Licht der Welt“[8] als auch dessen Artikel „Zur Erforschung Clunys“ aus dem Jahre 1996.[9]
I. Ursprung der cluniazensischen Klosterreform
I. 1. Historische Einordnung der Gründung Clunys
Die Entwicklung des Mönchtums der karolingischen Zeit, welches „zweifellos zu einem politischen Faktor geworden“[10] war, und dabei Rechte im Kloster an die Träger politischer Macht abgegeben hatte, führte dazu, dass sowohl der Kaiser als auch der regionale Adel über einzelne Klöster verfügen konnten. Den an das Ende der Karolingerherrschaft gebundenen Niedergang des Mönchtums kann, nach Karl Suso Frank, die zweite Zerstörung des Klosters Monte Cassino durch die Sarazenen im Jahre 883/884 symbolisieren.[11]
Die durch das Fehlen einer königlichen Zentralmacht im Westfrankenreich beim Niedergang der Karolingerherrschaft und nach den Normanneneinfällen entstandenen instabilen politischen Verhältnisse hatten vielerorts die Verselbstständigung lokaler Gewalten, des regionalen Adels und der regionalen Kirchenfürsten, zur Folge. Diese Verlagerung von zentraler Königsgewalt zu örtlicher Gewalt ließ nicht selten die lokalen Mächtigen die Herrschaft über, teilweise befestigte, Klöster übernehmen. Darauf, dass die Normannengefahr auch zu Zeiten der Gründung Clunys noch nicht gebannt war, verweist Joachim Wollasch eindrücklich, wenn er daran erinnert, dass „Erzbischof Madelbert von Bourges, der die Gründungsurkunde für Cluny am 01. September unterzeichnete, noch vor Ende des Jahres 910 von den Normannen getötet wurde.“[12] Unter den gegebenen Umständen „musste [die] mönchische, an den Mönchsgelübden des Gehorsams, der Armut und der Keuschheit ausgerichtete Lebensart schwer leiden.“[13] Jener Niedergang führte auch zu einem sinkenden Ansehen des Klerus beim Volk, dessen Ursachen Abt Odo von Cluny beschreibt:
Quae omnia nuns implentur, cum imitationem carnalium ministri Ecclesiae devoluntur; cum similiter eos superbia erigit, avaritia tabefacit, voluptas dilatat, malitia angustat, ira inflammat, discordia separat, invida exulcerat, luxuria inquinans necat. Et item ipsi per quos seculares corrigi debuerant,
eos ad contemptum mandatorum Die per sua mala exempla instigant.[14]
In Reaktion auf diese Zustände erhebt sich am Ende des 9. Jahrhunderts eine Bewegung, die um eine Reform des christlichen Lebens und insbesondere des Klosterlebens bemüht ist. Ausdruck finden diese Bemühungen zum einen in der Synode von Trosly im Jahr 909 und zum anderen in den zahlreichen Klostergründungen um die Jahrhundertwende, die davon zeugen, dass – trotz des damaligen Zustandes des Mönchtums – der ursprüngliche Wert klösterlichen Lebens nicht in Vergessenheit geraten war. Auch Herzog Wilhelm der Fromme von Aquitanien versucht durch seine Gründung des Klosters Cluny im Jahre 909 bzw. 910[15] eine Erneuerung des Mönchtums, in Rückbesinnung auf die Regel des heiligen Benedikts, herzustellen.
I. 2. Besondere Vorzeichen bei der Gründung hinsichtlich der Entwicklung der Reformen
Ohne das Ausmaß an Bedeutung der von Cluny ausgehenden monastischen Reform schon in seine Anfänge hinein projizieren zu wollen, seien im Weiteren Aspekte der Gründungsurkunde erwähnt, auf deren Grundlage die spätere Entwicklung der Abtei Cluny basiert.
Herzog Wilhelm von Aquitanien begründet die Stiftung Clunys „primum pro amore Dei, inde pro anima senioris mei Odonis regis […];“[16] der Sicherung
seines persönlichen Seelenheils, und des Seelenheils einer herkömmlichen Reihe von Personen, ist die Betonung der Liebe Gottes vorangestellt und durch weitere Auslassungen kommt Wollasch zu der Ansicht, dass wir „eine derart umfassende, religiöse Begründung für eine Klosterstiftung […] aus keiner früheren Urkunde“[17] kennen. Unter anderem sei, Bezug nehmend auf C aput LIII „De hospitibus suscipendis“ der Benediktsregel[18], ein Schwerpunkt des klösterlichen Lebens die Armen- und Pilgerversorgung.
Dem Zustand entgegenwirkend, dass Klöster unter laikalen Einfluss geraten können, verzichtet der Stifter explizit auf jeden Nutzungsanspruch des Klosters für sich und seine Erben:
Igitur omnibus in unitate fidei viventibus Cristique misericordiam prestolantibus, qui sibi successuri sunt et usque ad seculi consummationem victuri, notum sit quod, ob amorem Dei et Salvatoris nostri Jhesu Christi, res juris mei sanctis apostolis Petro videlicet et Paulo de propria trado dominatione, Clugniacum scilicet villam, cum cortile et manso indominiato, et capella quae est in honore sancte Dei genetricis Mariae et sancti Petri, […] exitibus et regressibus, cultum et incultum, cum omni integritate. […] Placuit etiam huic testamento inseri ut ab hac die nec nostro, nec parentum nostrorum, nec fastibus regie magnitudinis, nec cujuslibet terrene potestatis jugo, subicantur idem monachi ibi
congregati.[19]
Der ungewöhnliche Verzicht auf alle Rechte als Stifter und als Graf der Grafschaft Maçon, in dessen Sprengel die Neugründung erfolgte, bedeuten nach der Übergabe des Klosters an Abt Berno und der Zusicherung der freien Abtswahl durch die Klostergemeinschaft, den formellen Freispruch Clunys von jeglicher weltlicher und geistlicher Beherrschung. Unterstrichen wird dies durch das Unterstellen der Neugründung unter das Doppelpatrozinium der Apostelfürsten Peter und Paul, die als „o sancti apostoli et gloriosi principes terre“[20] bezeichnet werden. Die Wahl dieses Patroziniums müsse, so Wollasch, „geradezu als Signal für eine dem Papst anhängende und auf Reform zielende Gemeinschaft“[21] interpretiert werden.
Et obsecro vos, o sancti apostoli et gloriosi principes terre, Petre et Paule, et te, pontifex pontificium apostolice sedis, ut per auctoritatem canonicam et apostolicam, quam a Deo accepistis, alientis a consortio sanctae Dei ecclesie et sempiterne vite predones et invasores atque distractores harum reum quas vobis hilari mente promtaque voluntate dono; sitisque tutores ac defensores jam dicti loci Clugniaci et servorum Dei ibi commanencium, harum quoqueomnium facultatum propter clementiam et misericordiam
piissimi redemtoris.[22]
Die Adressaten des beschwörenden Urkundentextes, die apostolischen Fürsten der Erde und der dem stadtrömischen Adel entstammende Papst Sergius sind gleichermaßen abstrakt zu begreifen; die durch die Summe von zehn solidi erworbene Protektion durch den Heiligen Stuhl kann die klösterliche Unantastbarkeit nicht garantieren und Wollasch siedelt „den Schutz der Freiheit Clunys, im Himmel und in der Erniedrigung des Papstes im Rom“[23] an und spricht deshalb davon, dass „Cluny seine Freiheit als ein tatsächlich ungeschütztes
Gut“[24] empfangen habe. Die urkundlich beglaubigte libertas von jeglicher, weltlicher und geistlicher, Abhängigkeit bedeutet demnach keinesfalls die praktische Gewährleistung dieser Freiheit, vielmehr muss fortan der Schutz der Freiheit immer wieder durch Protektion von allen Seiten bestätigt werden. Insbesondere Kassius Hallinger leitete schon deshalb, weil die Stiftung „in ein unwahrscheinliches Vakuum von Freiheit“[25], ohne jegliche Rechtsansprüche von außerhalb träte, aus der Gründungsurkunde von 910 einen „gegenweltlichen Protest“[26] mit antifeudaler Haltung ab, doch Wollasch betont demgegenüber die Wichtigkeit der Sicherung der Existenz durch Privilegien des Adels und spricht statt eines ´Vakuum von Freiheit´ von einem „Herrschaftsvakuum“[27], in welchem Cluny gegründet worden sei.
Obwohl die Gründungsurkunde lediglich retrospektiv als so bedeutend für die sich aus Cluny entwickelnde monastische Reform angesehen werden kann, und sich jene Durchschlagskraft der cluniazensischen Reform nicht per se aus dem Urkundentext erklärt, müssen sich, wie aus Anlehnungen anderer Urkunden im 10. Jahrhundert an eben diese hervorgeht[28], „die betroffenen Zeitgenossen […] der Besonderheit der Urkunde bewusst gewesen sein.“[29]
[...]
[1] Insbesondere ist hier zu nennen: Wollasch, Joachim: Cluny - Licht der Welt. Aufstieg und Niedergang der klösterlichen Gemeinschaft, Düsseldorf 3 2002. Im Folgenden zitiert als: Wollasch: Licht der Welt.
[2] Poeck, Dietrich W.: Cluniacensis Ecclesia. Der cluniacensische Klosterverband (10.-12. Jahrhundert), München 1998. Im Folgenden zitiert als: Poeck: Cluniacensis Ecclesia.
[3] Neiske, Franz: Das Verhältnis Clunys zum Papsttum, in: Constable, Giles und Melville, Gert und Oberste, Jörg (Hgg.): Die Cluniazenser in ihrem politisch-sozialen Umfeld, Münster 1998, S. 279-320. Im Folgenden zitiert als: Neiske: Das Verhältnis zum Papsttum.
[4] Winzer, Ulrich: Cluny und Mâcon im 10. Jahrhundert, in: Frühmittelalterliche Studien 23, 1989, S. 154-202. Im Folgenden zitiert als: Winzer: Cluny und Mâcon.
[5] Fechter, Johannes: Cluny, Adel und das Volk. Studien über das Verhältnis des Klosters zu den Ständen (910-1156), Stuttgart 1966. Im Folgenden zitiert als: Fechter: Cluny, Adel, Volk.
[6] Wollasch, Joachim: Königtum, Adel und Klöster im Berry während des 10. Jahrhunderts, in: Tellenbach, Gerd (Hg.): Neue Forschungen über Cluny und die Cluniacenser, Freiburg 1959, S. 17-163. Im Folgenden zitiert als: Wollasch: Königtum, Adel und Klöster.
[7] Melville, Gert: Cluny und das französische Königtum. Von „Freiheit ohne Schutz“ zu Schutz ohne Freiheit, in: Constable, Giles und Melville, Gert und Oberste, Jörg (Hgg.): Die Cluniazenser in ihrem politisch-sozialen Umfeld, Münster 1998, S. 405-468. Im Folgenden zitiert als: Melville: Cluny und das Königtum.
[8] Siehe Anm. 1.
[9] Wollasch, Joachim: Zur Erforschung Clunys, in: Frühmittelalterliche Studien 31, 1997, S. 32-45.
[10] Frank, Karl Suso: Grundzüge der Geschichte des christlichen Mönchtums, Darmstadt 1975, S. 60. Im Folgenden zitiert als: Frank: Geschichte des christlichen Mönchtums.
[11] Idem. S. 60.
[12] Wollasch: Licht der Welt, S. 20.
[13] Wollasch: Licht der Welt, S. 20f.
[14] Odonis abbatis Cluniacensis collationum libri III, in: Bibliotheca Cluniacenis, Sp. 159-262, Sp. 191.
[15] Datierung nicht mehrt richtig lesbar….
[16] Bernard, A. und Bruel, A. (Hgg.): Recueil des chartes de l´abbaye de Cluny (802-1310), 6 Bde, Paris 1876-1903, ND Frankfurt a. M. 1974, Bd. I, Nr. 112. Im Folgenden zitiert als: Bernard / Bruel, Nr. 112.
[17] Wollasch: Licht der Welt, S. 25.
[18] Vgl. Regula Benedicti, ed. Hanslik, Rudolf (Corpus Scriptorum Ecclesiasticorum Latinorum 75). Wien² 1977. Im Folgenden zitiert als: Hanslik: Regula Benedicti.
[19] Bernard / Bruel, Nr. 112.
[20] Bernard / Bruel, Nr. 112.
[21] Wollasch: Licht der Welt, S. 26.
[22] Bernard / Bruel, Nr. 112.
[23] Wollasch: Licht der Welt, S. 24.
[24] Wollasch: Licht der Welt, S. 24.
[25] Hallinger, Kassius: Zur geistigen Welt der Anfänge Klunys (1954), in: Richter, Helmut (Hg.): Cluny. Beiträge zu Gestalt und Wirkung der cluniazensischen Reform, Darmstadt 1975, S. 91-124, S. 114. Im Folgenden zitiert als: Hallinger: Zur geistigen Welt.
[26] Idem. S. 117.
[27] Wollasch: Licht der Welt, S. 24.
[28] Vgl. Brackmann, Albert : Die Anfänge von Hirsau, in: Ders.: Zur politischen Bedeutung der kluniazensischen Bewegung, Darmstadt 1955, S. 47-75. Brackmann konstatiert bei der Gründungsurkunde Hirsaus aus dem 11. Jahrhundert starke Anklänge, insbesondere auch die Benützung der Fluchformel, an die Urkunde Wilhelms von Aquitanien für Cluny. Außerdem weist er auf den Vorlagencharakter der Urkunde in Bezug auf die Urkunde der Gräfin Adelheid für Romainmôtier aus dem Jahr 929 hin. Vgl. auch: Wollasch: Königtum, Adel und Klöster, insb. S. 88ff. Wollasch vergleicht und untersucht differenziert die Gründungsurkunden von Bourg-Dieu und Cluny qua formalem Aufbau und Gründungsvorgang.
[29] Wollasch: Licht der Welt, S. 27.