Die Voraussetzung zum verantwortungsvollen Handeln
Eine Gegenüberstellung von Harry Frankfurt und George Herbert Mead
Zusammenfassung
Im letzten Jahrhundert haben sich neben vielen anderen Gelehrten und Wissenschaftlern der Sozialphilosoph George Herbert Mead und der Philosoph Harry Frankfurt mit der Frage nach dem Wesen des Menschen beschäftigt, wenn auch mit unterschiedlichem Akzent. Mead geht von der Entwicklung einer individuellen Identität – ähnlich wie Taylor verwendet Mead im englischen Original den Begriff des „self“, aber mit differenter Implikation – in der Gesellschaft aus. Ohne den „verallgemeinerten Anderen“ , welcher den gesammelten moralischen Haltungen der anderen Gesellschaftsmitglieder entspricht, ist es dem Einzelnen nicht möglich, eine Identität, ein „self“ zu entwickeln. Essentiell für das „self“ ist das »ICH« – im englischen „Me“ –, welches durch die verinnerlichten Haltungen der anderen gebildet wird und mitbestimmend auf die individuellen Handlungen einwirkt. Diese drücken sich spontan im »Ich« – im englischsprachigen Original „I“ – als Reaktion des Individuums auf die Haltungen anderer aus; bis zum konkreten Eintreten ist die individuelle Handlung im möglichen Ablauf offen.
Im Unterschied zu Mead entstehen nach Harry Frankfurt Handlungsabsichten in Form von Wünschen in Abhängigkeit von individuellen Bedürfnissen. In so genannten Wünschen zweiter Stufe zeigt sich das reflektierende Individuum, wenn es wünscht, bestimmte Wünsche erster Stufe haben zu wollen. Das Moment der Verantwortung wird sichtbar, wenn die Volitionen zweiter Stufe – gemeint sind Wünsche zweiter Stufe, welche an sich den Wunsch beinhalten, bestimmte Wünsche zu haben, die handlungswirksam werden sollen – zur Umsetzung gelangen, die Handlungen des Individuums in Einklang mit seinen Volitionen zweiter Stufe erfolgen.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
2. FRANKFURT UND MEAD- EINE GEGENUBERSTELLUNG
2.1. Frankfurts Konzept von PersonalitAt
2.2. Meads Theorie der IdentitAt
2.2.1. Gesellschaft
2.2.2. Gesten
2.2.3. Identitat
2.2.4. »Ich« und »ICH«
2.2.5. Moralische Verantwortung bei Mead
2.2.6. Handlungs- und Willensfreiheit bei Mead
2.3. Moralische Verantwortung bei Frankfurt
3. VERGLEICH VON FRANKFURT UND MEAD
3.1. WUNSCHE UND VERNUNFT
3.2. Identitat und Personlichkeit
3.3. Prufung am Beispiel der Suchtigen
4. DER MENSCH ALS NOTWENDIG VERANTWORTLICHEM
GESELLSCHAFTSWESEN
LITERATURNACHWEIS
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. - Jean-Jacques Rousseau
1. EINLEITUNG
Die Frage nach dem Wesen des Menschen ist im Laufe der Menschheitsgeschichte viele Male gestellt und beantwortet worden. Doch ebenso wie jedes Individuum aus intrinsischer Motivation fur sich nach Antworten auf die Frage ,Wer bin ich? suchen wird, ist es die fundamentale Aufgabe der Philosophie, gewisse Grundannahmen immer wieder neu zu diskutieren und ein allen Kulturen gemeinsames Fundament bereit zu stellen.
Die Frage nach dem Wesen des Menschen scheint fast von selbst die Frage nach dem handelnden Menschen oder sogar nach dem frei und verantwortungsvoll oder aus Grunden handelnden Menschen einzuschließen.[1] Wer oder was der Mensch ist soll sich demnach erschließen, wenn die Frage nach der Entstehung der Handlung oder der Handlungsabsicht geklart ist, welche originares Merkmal des Menschen im Ge- gensatz zum Tier ist.
Im letzten Jahrhundert haben sich neben vielen anderen Gelehrten und Wissenschaft- lern der Sozialphilosoph George Herbert Mead und der Philosoph Harry Frankfurt mit der Frage nach dem Wesen des Menschen beschaftigt, wenn auch mit unter- schiedlichem Akzent. Mead geht von der Entwicklung einer individuellen Identitat - ahnlich wie Taylor verwendet Mead im englischen Original den Begriff des ,self‘, aber mit differenter Implikation- in der Gesellschaft aus. Ohne den „verallgemeinerten Ande- reri[2], welcher den gesammelten moralischen Haltungen der anderen Gesellschafts- mitglieder entspricht, ist es dem Einzelnen nicht moglich, eine Identitat, ein ,self[3] zu entwickeln. Essentiell fur das ,self‘ ist das »ICH« -im englischen „Me‘- welches durch die verinnerlichten Haltungen der anderen gebildet wird und mitbestimmend auf die individuellen Handlungen einwirkt. Diese drucken sich spontan im »Ich« - im eng- lischsprachigen Original ,"- als Reaktion des Individuums auf die Haltungen anderer aus; bis zum konkreten Eintreten ist die individuelle Handlung im moglichen Ablauf offen.
Im Unterschied zu Mead entstehen nach Harry Frankfurt Handlungsabsichten in Form von Wunschen in Abhangigkeit von individuellen Bedurfnissen. In so genann- ten Wunschen zweiter Stufe zeigt sich das reflektierende Individuum, wenn es wunscht, bestimmte Wunsche erster Stufe haben zu wollen. Das Moment der Ver- antwortung wird sichtbar, wenn die Volitionen zweiter Stufe - gemeint sind Wunsche zweiter Stufe, welche an sich den Wunsch beinhalten, bestimmte Wunsche zu haben, die handlungswirksam werden sollen - zur Umsetzung gelangen, die Handlungen des Individuums in Einklang mit seinen Volitionen zweiter Stufe erfolgen.
Absicht meiner Arbeit ist es nun, zunachst die beiden Konzepte von Mead und Frankfurt, die beide das Gebiet des Selbst zum Gegenstand ihrer Untersuchung ma- chen, genauer zu betrachten und die Voraussetzungen fur verantwortliches Handeln herauszuarbeiten. Basierend auf diesen Grunduberlegungen werde ich die Vereinbar- keit beider Konzepte untersuchen und abschließend eine integrierte Handlungstheo- rie vom notwendig verantwortlichen Menschen als Gesellschaftswesen zu entwickeln versuchen.
2. FRANKFURT UND MEAD - EINE GEGENUBERSTELLUNG
Beiden vorliegenden Ansatzen gemeinsam ist die generelle Reflektionsfahigkeit des Menschen, uber welche ein Konsens zu bestehen scheint. Unterschiede zeigen sich dagegen in der Entstehung und Bewertung von Handlungen.
Nach Frankfurt kommt es zur Handlung, indem sich das Individuum bewusst und willentlich dafur entscheidet, einen Wunsch umzusetzen. Indem eine Person uber seine Wunsche und Ziele reflektiert, bildet es Volitionen zweiter Stufe aus, welche handlungswirksam werden sollen und schließlich die individuelle Handlung darstel- len. Frankfurt geht nicht auf den Willensbildungsprozess an sich ein und lasst offen, unter welcher Voraussetzung und Einfluss sich Wunsche bilden[4]
Der Willensbildungsprozess bei Mead schließt die Gesellschaft notwendig mit ein. Das »ICH« fungiert als Regulativ fur das »Ich«, das im Augenblick der Handlungs- ausfuhrung zwar in Abhangigkeit vom verallgemeinerten Anderen, aber dennoch spontan agiert.
Die allgemeinen Voraussetzungen zum Handeln sind in der eigenen Erfahrung gege- ben. Aber wie man wirklich reagiert ist offen, bis die Reaktion ablauft. Im Geist ent- wickelt sich eine Idee; z.B. wird eine Reaktion vorab geistig durchdacht; dann wird auf die passende Situation gewartet, in der das Individuum reagieren kann. Ergibt sich die gewunschte Situation, wird die Reaktion ausgefuhrt, jedoch nicht exakt so wie zuvor geplant. Denn allein, dass die Reaktion vorbereitend gedacht wurde, ver- andert ihren Charakter in der Ausfuhrung, wenn auch nur graduell.[5]
2.1. Frankfurts Konzept von Personalitat
In seinem Essay uber „Willensfreiheit und der Begriff der Person , auf den ich mich hier berufe, verfolgt Harry Frankfurt die „Aufgabe, zu verstehen, was wir selbst unserem Wesen nach sind‘[6] Er fragt nach den Bedingungen fur Personalitat und differenziert zwischen den Begriffen der Person, soweit er sich auf Menschen bezieht, und des Menschen an sich, zwischen denen nicht immer eine konsistente Unterscheidung getroffen wurde. Fur ihn im Vordergrund steht die Klarung, was der Mensch ist, was das Wesen des Menschen ist.
Die Voraussetzungen zum bloßen Menschsein leiten sich aus artspezifischen biologi- schen Attributen ab, die den Menschen von anderen Tieren unterscheiden. Da er an- nimmt, dass ,Jk]ein Tier auGer dem Menschen (...) die Fahigkeit zur reflektierenden Selbst- bewertung zu haben[7] scheint, ist jede Person ein Mensch. Um dagegen eine Person zu sein bedarf es weiterer Attribute, die sich erst in der Ontogenese entwickeln mussen bzw. auch spater nicht in allen Erwachsenen zu finden sind.
Der Unterschied zwischen Personen und Tieren, die keine Personen sind, findet sich in der Struktur des Willens. Auf der Ebene von bloßen Wunschen, eine bestimmte Handlung zu begehen oder in wie auch immer gearteter Weise einfach zu sein, die Frankfurt als ,Wunsche erster Stufe’ bezeichnet, ist noch kein Unterschied auszuma- chen. Jedes Wesen hat Wunsche, die handlungswirksam werden sollen; manche wa- gen sogar zuvor rational zwischen mehreren Handlungsmoglichkeiten ab, welches ihre bevorzugten Wunsche in der jeweiligen Situation sind oder auf welche Weise ein Wunsch erfullt werden kann. Kreaturen, die auf dieser Ebene agieren, bezeichnet er als Triebhafte (,wantons)[8], da sie, statt willentlich ein Ziel verfolgend uber ihre Wunsche zu reflektieren, ihren bestehenden Wunschen nachgeben. Zu den Triebhaf- ten zahlt Frankfurt neben den nichtmenschlichen Tieren auch kleine Kinder, da sie noch nicht fahig sind, zu reflektieren.
Frankfurt nimmt daher eine Ebene der Selbstreflexion an. So verfuge der Mensch uber die ihm eigentumliche ,Fahigkeit zur reflektierenden Selbstbewertung‘[9], und die ha- be die Bildung von Wunschen zweiter Stufe- im englischsprachigen Original , second- order desires-zur Folge. Das bedeutet, Menschen konnen uber Wunsche erster Stufe- die noch nicht bestehen mussen - reflektieren und sich beispielsweise wunschen, be- stimmte Wunsche zu haben. Auch ihnen fehlt wie den Triebhaften der ersten Stufe das notwendige Merkmal zum Personsein; ein Wesen auf dieser Stufe -vorausgesetzt es existierte - ware ebenfalls noch keine Person, sondern ein „wanton‘. Erst wenn der Wunsch zweiter Stufe auch den Willen beinhaltet, diesen Wunsch tatsachlich umzu- setzen, also entsprechend des gewunschten Wunsches zu handeln, zeigt sich das sig- nifikante Merkmal der Person, von Frankfurt als ,Volitionen zweiter Stufe’bezeichnet. Das Individuum, das den Willen hat, einen Wunsch Wirklichkeit werden zu lassen, verfugt uber die Voraussetzung der Personalitat. Denn indem es sich bewusst ent- scheidet, einen Wunsch nicht nur zu haben, sondern auch umsetzen zu wollen unddies als seine eigene Entscheidung betrachtet, zeigt es sich als Person in seiner Um- welt, in der Gesellschaft.[10]
Frankfurts Absicht ist es nun aber nicht, die Menschen lediglich danach einzuteilen, ob sie Personen oder Triebhafte sind. Er will ,die Attribute erfassen, die (...) Quelle all dessen sind, was wir in unserem Leben fur das wichtigste wie auch fur das am schwersten zu Verstehende halted.[11] Dazu zahlt neben dem Willen zu handeln die Vernunft. Denn erst dank dieser konne sich die Person ihres eigenen Willens bewusst werden und Volitionen zweiter Stufe bilden.[12]
An dieser Stelle versucht Frankfurt beispielhaft den Unterschied zwischen einem Triebhaften und einer Person anhand zweier Drogensuchtiger zu verdeutlichen. Der Suchtige wider Willen, der seine Sucht zu bekampfen versucht, weist die Merkmale einer Person auf. Er hat zwei Wunsche erster Stufe, einerseits die Droge zu nehmen, andererseits sie nicht zu nehmen. Zugleich hat er die Volition zweiter Stufe, dass der Wunsch erster Stufe, die Droge nicht zu nehmen, handlungswirksam werde; durch eine rationale Betrachtung seiner Situation zieht er den Schluss, dass es ohne die Droge besser um ihn stunde. Doch seine Sucht ist starker als sein Wille, so dass er doch wieder -entgegen seinem Willen - zur Droge greifen muss. Ansatzweise mit Mead gesprochen bildet sich seine Identitat durch die Reflexion seiner Handlung und nicht durch seine Handlung selbst. Die Identitat des Triebhaften dagegen kann nicht von seiner Handlung getrennt werden; fur ihn ist es schlicht unerheblich, welcher Wunsch sich durchsetzt.[13]
Es scheint eher bei dem Versuch einer Illustration zu bleiben. Die Triebhaftigkeit des formal’ Suchtigen und seine mangelnde Willensbildung wird zwar durch Frankfurts Beispiel deutlich; sich dieses vorzustellen bedarf aber nur einer geringen Herausfor- derung. Anders sieht es mit dem Suchtigen wider Willen aus. Dass er trotzdem die Droge nimmt, zeigt nicht die Hilflosigkeit seines Willens gegenuber dem Zwang durch die Droge. Denn wenn sein Wille groB genug ist, kann er sich gegen die kor- perlichen Schmerzen, welche, unter rationalen Gesichtspunkten betrachtet, nach ei- niger Zeit des Entzugs wieder abnehmen, stemmen. Da er nicht erfolgreich ist zeigt das eher, dass sein Wille, die Droge zu nehmen statt sie nicht zu nehmen schließlich doch großer ist.
Frankfurt lost dieses scheinbare Dilemma seines Beispiels, indem er die Moglichkeit zur Freiheit des Willens als weitere fur Personen wesentliche Fahigkeit vorstellt. Analog zur Handlungsfreiheit, die es dem Individuum erlaubt, so zu handeln wie es handeln mochte, besteht Willensfreiheit darin zu wollen, was die Person wollen mochte. Sobald der Wille einhergeht mit der Volition zweiter Stufe - also dem Wunsch zweiter Stufe, dass ein bestimmter Wunsch erster Stufe handlungswirksam werde -, ist die Freiheit des Willens gegeben. Differieren Wille und Volition - das ist der Fall, wenn ein Wunsch erster Stufe zur Umsetzung gelangt, der nicht gewollt ist- verliert der Wille seine Freiheit.[14]
Wie nun am Bespiel des Suchtigen wider Willen deutlich wird, fehlt ihm die Wil- lensfreiheit, da nicht sein eigentlicher Wille handlungswirksam wird. Dagegen be- steht in gewissem Grade seine Handlungsfreiheit weiterhin fort, denn er kann so handeln wie er gerne handeln wollte, und das entspricht seinem anderen Wunsch erster Stufe, die Droge zu nehmen. Eine Situation, in der beide Freiheiten abwesend sind, besteht bei einer Einschrankung der Handlungsfreiheit, die dem Individuum bewusst ist. Ein Entfuhrungsopfer hat wenig bis keine Handlungsfreiheit und ist sich dieser Situation auch meistens bewusst. Aufgrund der Gegebenheiten bestehen fur das Opfer gewisse Grenzen, in denen ein vernunftiger Wille bestehen kann; dies hat notwendigerweise eine Einschrankung der Willensfreiheit zur Folge, denn aufgrund dieser stehen dem Individuum nicht alle Moglichkeiten zu wollen was es wollen mochte zur Verfugung. Eine andere Situation besteht, wenn das Individuum sich nicht uber die eingeschrankte Handlungsfahigkeit bewusst ist. In diesem Fall erfahrt es keine Einschrankung ihres Willens, denn zumindest gedanklich sind alle Moglich- keiten uneingeschrankt verfugbar.
Frankfurts Konzeption der Person impliziert die Frage nach der Verantwortlichkeit des Handelnden unter verschiedenen Umstanden. Es ist unklar, ob diese nur bei einer handlungsfahigen Ubereinstimmung mit sich selber, also von Willen und Volition, gegeben ist oder auch bei einer Einschrankung der Willensfreiheit weiter besteht. Darauf werde ich aber weiter unten eingehen.
2.2. Meads Theorie der Identitat
Die Trennung zwischen Triebhaften und Personen lasst sich bei Frankfurt durch das Vorhandensein eines vernunftigen Willens erklaren. Wahrend bei ihm der Ursprung der Personlichkeitsentwicklung im Individuum liegt, sieht Mead diesen notwendig in der Gesellschaft. Die Ausbildung einer Identitat oder Personlichkeit, dem ,self‘, muss im individuellen menschlichen Entwicklungsprozess vor sich gehen, aber erst durch das Aufwachsen in einer Gesellschaft erhalt das Individuum diese Moglichkeit. Daraus ergeben sich gewisse Implikationen bezuglich des Handelns und der individuellen Verantwortung.
2.2.1. Gesellschaft
Von grundlegender Bedeutung ist fur Mead der gesellschaftliche Prozess, der logisch der individuellen Organisation und damit der Entstehung einer Identitat vorausgeht. Erst in der Gesellschaft kann das Individuum zu einer Identitat oder Personlichkeit werden.
Eine Gesellschaft oder Gemeinschaft entsteht durch die Kommunikation ihrer Mit- glieder. Durch den gegenseitigen Austausch von Gesten, v.a. „vokalen Gester"[15], also Sprache, denn nur diese kann sowohl das sendende Individuum wie auch der emp- fangende Andere in gleicher Weise wahrnehmen, teilen sich Organismen gegenseitig mit. Der Sinn einer Geste liegt in der Reaktion des Anderen; sie wird durch die Re- aktion signifikant und somit zu einem Symbol. Im Denken lauft dabei ein andauern- des ,Spiel der Symboie[16] ab. „Unser Denken ist eine standige Veranderung einer Situation dank unserer Fahigkeit, sie in unsere eigenen Handlungen hereinzunehmeri[17], wo sie wiederum unsere Haltung verandert. Die Ubernahme der Haltungen anderer Orga- nismen gegenuber einer Situation ist die Voraussetzung fur die Entwicklung von Intelligenz oder Geist; vor dem Bestehen eines individuellen Geistes muss daher ein einfaches System von signifikanten vokalen Gesten entwickelt sein[18]. Kann der Sinn des Gesagten nicht vermittelt werden, bleibt die Reaktion aus, verliert die Sprache ihren signifikanten Symbolcharakter; eine gemeinsame Gesellschaft entsteht nicht.[19]
[...]
[1] Fur Charles Taylor ist der „Begriff ernes Selbst“ („notion of a self“) unwillkurlich an den verant- wortlich Handelnden (responsible human agent") gekoppelt. [Taylor, Was ist menschliches Han- deln?, in: ders., Negative Freiheit, Frankfurt am Main 1992, S. 9-51, S. 9] Rudiger Bittner fragt, „was fur ein Wesen (...) ein aus Grunden Handelnder ist“, und impliziert damit eine gewisse Nahe zwi- schen dem Wesen des Menschen und dem des Handelnden, wenn auch qualitativ unterschieden. [Bittner, Aus Grunden Handelnde, in: ders., Aus Grunden handeln, Berlin 2005, S. 195-209, S. 195]
[2] Mead, S. 196
[3] Die Ubersetzungen in der deutschen Ausgabe der von Mead verwendeten Termini „self“, „I“ und „me“ erfolgte aus technischen Grunden. Da es keinen Plural von „Selbst“ gibt, wurde „self“ mit Identitat ubersetzt; zudem besteht im Deutschen keine aquivalente Unterscheidung von „I“ und „me“, weshalb das erstere als »Ich«, das zweite als »ICH« dargeboten wird. [vgl. Nachbemerkung zur Uber- setzung, Mead, S. 441f.]
[4] Harry Frankfurt, Willensfreiheit und der Begriff der Person, in: Peter Bieri (Hg.), Analytische Philo- sophie des Geistes, Konigstein/Ts. 1981
[5] George Herbert Mead, Geist, Identitat und Gesellschaft aus der Sicht des Sozialbehaviorismus, Frankfurt am Main 1968
[6] Frankfurt, S. 287
[7] Frankfurt, S. 288
[8] Frankfurt, S. 292
[9] Frankfurt, S. 288
[10] Frankfurt, S. 287f.
[11] Frankfurt, S. 288
[12] Frankfurt, S. 293
[13] Frankfurt, S. 293f.
[14] Frankfurt, S. 295f.
[15] Mead, S. 203
[16] Mead, S. 224
[17] Mead, S. 225
[18] Mead, S. 235
[19] Mead, S. 187