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Das politische System des klassischen Athen

Der Einfluss des politischen Systems auf Gesetzgebung und Rechtssprechung

©2008 Hausarbeit 21 Seiten

Zusammenfassung

Die patrios demokratia („Demokratie der Väter“) – so bezeichneten die Athener ihre Verfassung im 4. Jahrhundert v. Chr. Auch heute noch wird die attische Demokratie, unter anderem zum Vergleich mit den politischen Systemen der Gegenwart, zu Untersuchungen
heran gezogen. In den Schulen wird mit Recht bei der Analyse von demokratischen Systemen das klassische Athen als Vorläufer moderner Demokratien angesprochen. Aus diesem Grund ist es eine interessante Frage zu untersuchen, inwieweit die Demokratie in Form des
politischen Systems des klassischen Athen Einfluss auf die Gesetzgebung und Rechtssprechung nehmen konnte. Es ist die Frage, ob man solche „Gewaltenteilungen“ überhaupt in der Verfassung des klassischen Athen finden wird.

Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem politischen System der attischen Demokratie zu Zeiten der Klassik (um 500-336 v. Chr.) und versucht zu klären, auf welche Art und Weise dieses politische System auf Gesetzgebung und Rechtssprechung Einfluss nehmen konnte.
Zunächst wird die Arbeit versuchen, die Phase der attischen Demokratie während der Klassik an sich zu charakterisieren. Im Anschluss sollen die Institutionen vorgestellt und in ihren
Arbeitsweisen und Funktionen kurz analysiert werden. Der Gesetzgebungsprozess, sowie der Ablauf von Gerichtsverhandlungen soll im dritten Punkt untersucht werden. In der Systematisierung soll dann versucht werden an Beispielen darzustellen, wie das politische System nun genau Einfluss auf die Rechtssprechung und Gesetzgebung Einfluss nehmen konnte.
Diese Darstellung erhebt selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll lediglich an einigen prägnanten Beispielen diesen Einfluss verdeutlichen.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Vorwort
1.2 Quellen und Quellenkritik

2 Die Charakteristik der attischen Demokratie

3 Die Institutionen der attischen Demokratie
3.1 Die Volksversammlung
3.2 Der Rat
3.3 Das Gerichtswesen
3.4 Die Magistrate

4 Der Prozess der Gesetzgebung und der Rechtssprechung
4.1 Der Prozess der Gesetzgebung im vierten Jahrhundert v. Chr
4.2 Der Prozess der Rechtssprechung

5 Beispiele für den Einfluss des politischen Systems
5.1 Der Ostrakismos
5.2 Die Hybris-Klage
5.3 Apagoge
5.4 Phasis
5.5 Eisangelia eis ten bulein
5.6 Eisangelia eis ton demon

6 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

1.1 Vorwort

Die patrios demokratia („Demokratie der Väter“) - so bezeichneten die Athener ihre Verfassung im 4. Jahrhundert v. Chr.1 Auch heute noch wird die attische Demokratie, unter anderem zum Vergleich mit den politischen Systemen der Gegenwart, zu Untersuchungen heran gezogen. In den Schulen wird mit Recht bei der Analyse von demokratischen Systemen das klassische Athen als Vorläufer moderner Demokratien angesprochen. Aus diesem Grund ist es eine interessante Frage zu untersuchen, inwieweit die Demokratie in Form des politischen Systems des klassischen Athen Einfluss auf die Gesetzgebung und Rechtssprechung Einfluss nehmen konnte. Es ist die Frage, ob man solche „Gewaltenteilungen“ überhaupt in der Verfassung des klassischen Athen finden wird.2

Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem politischen System der attischen Demokratie zu Zeiten der Klassik (um 500-336 v. Chr.) und versucht zu klären, auf welche Art und Weise dieses politische System auf Gesetzgebung und Rechtssprechung Einfluss nehmen konnte.

Zunächst wird die Arbeit versuchen, die Phase der attischen Demokratie während der Klassik an sich zu charakterisieren. Im Anschluss sollen die Institutionen vorgestellt und in ihren Arbeitsweisen und Funktionen kurz analysiert werden. Der Gesetzgebungsprozess, sowie der Ablauf von Gerichtsverhandlungen soll im dritten Punkt untersucht werden. In der Systematisierung soll dann versucht werden an Beispielen darzustellen, wie das politische System nun genau Einfluss auf die Rechtssprechung und Gesetzgebung Einfluss nehmen konnte. Diese Darstellung erhebt selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll lediglich an einigen prägnanten Beispielen diesen Einfluss verdeutlichen.

1.2 Quellen und Quellenkritik

Auch bei den Quellen der Alten Geschichte unterscheidet man zwischen Primär- und Sekundärquellen. Es war möglich, dass antike Berichte über Ereignisse erst mehrere Jahrhunderte später verfasst wurden. Unbedingt nötig ist es aus diesem Grund, diese Sekundärquellen auf ihre Grundlagen zu prüfen, also zu untersuchen, auf welche Informationen sich die jeweiligen Autoren stützten. Neben historiographischen Berichten sind Zeugnisse von Bedeutung, die als Dokumente zu werten sind. So zum Beispiel Gesetzes- und Vertragstexte, sowie Volksbeschlüsse. Besagte Dokumente sind entweder als Inschriften oder als in Geschichtswerken, sowie in Reden verwendete Zitate zu finden. Nur wenige Geschichtswerke sind erhalten geblieben, wichtige Texte sind teilweise nur fragmentarisch überliefert. Neben der Geschichtsschreibung lassen sich noch Tatenberichte oder Biographien, Reden3, Münzen, sowie die Dichtung in Form von Tragödien und Komödien als wichtige Quellen zu Untersuchungen verwenden. Die Athener zeichneten Gesetze, Volksbeschlüsse oder Vertragsabschlüsse oft auf Steinen auf und stellten diese dann im öffentlichen Raum aus. Diese Inschriften sind zum Teil auch noch erhalten.4

Aufgrund der Entstehung der Historiographie im 5. Jahrhundert v. Chr. kann man davon ausgehen, dass die Quellenlage zur Zeit der Klassik besser ist als zur Archaik. Aristoteles (384-322 v. Chr.) liefert mit seiner Schrift - obwohl diese kein Geschichtswerk im eigentlichen Sinne ist5 - „Athenaion politeia“ (Der Staat der Athener) beispielsweise Informationen über die Zeit in Athen von Solon bis zu seinen (Aristoteles') eigenen Lebzeiten (Ende des 7. Jahrhunderts bis Mitte des 4. Jahrhunderts). Die „Väter“ der Historiographie waren aber Herodot (ca. 485-424 v. Chr.) und Thukydides (ca. 460-400 v. Chr.). In ihren Historiographien wird allerdings die so genannte „Blütezeit“ der Klassik (die 50'er und 40'er Jahre des 5. Jahrhunderts) nur oberflächlich behandelt oder fehlen ganz. Um für diese Zeit Informationen zu sammeln, müsste man sich fast gänzlich den schwer interpretierbaren Inschriften widmen. Für die Zeit des 4. Jahrhunderts v. Chr. ist die Historiographie von Xenophon (ca. 430-355 v. Chr.) aus Athen erwähnenswert. Für die Zeit nach 360 v. Chr. kann man auch auf die Berichte späterer Autoren zurückgreifen (z. B. die Universalgeschichte Diodors). Die auch zu dieser Zeit reichlich entstandenen Komödien und Tragödien, die eventuell als Quellenmaterial hätten dienen können, sind leider auch kaum erhalten geblieben.6

Aus oben benannten Gründen habe ich durchgehend mit der Forschungsliteratur unserer Zeit gearbeitet. Mit dem Verfassen von Forschungsliteratur sind häufig bestimmte Intentionen der Autoren verbunden, die sich erst durch den Vergleich mit anderen Autoren und deren dazu verfassten Untersuchungen realisieren lassen. Bevor ich also die von mir in der Literaturliste angegebenen Werke zu meiner Untersuchung heran gezogen habe, prüfte ich zunächst deren Entstehungsgeschichte und die Umstände, in denen sie entstanden sind, um die Einbeziehung ideologisch geprägter - und damit für eine objektive und sachlich kontroverse Untersuchung nicht brauchbare - Werke zu verhindern.

Selbstverständlich achtete ich darauf, Literatur einzubeziehen, die dem aktuellen Forschungsstand entspricht. Wenn ich also beispielsweise Tuttu Tarkiainen aus dem Jahre 1972 zitiere, dann nur nach vorheriger Untersuchung und Abgleichung mit anderen Werken aus der Gegenwart, um die Wiedergabe veralteter Forschungsergebnisse zu unterbinden. Spezifische Informationen und Hinweise zu den einzelnen Autoren und Werken werden gegebenenfalls gesondert in meine Betrachtungen integriert.

Die Charakteristik der attischen Demokratie Thukydides bezeichnete Athen als7 „Schule Griechenlands“.8 Durch die Reformen des Kleisthenes (von Aristoteles in „Athenaion politeia“ auf 508/07 v. Chr. datiert) wurden die Grundlagen für die attische Demokratie geschaffen, die sich 461 v. Chr. mit der Entmachtung des Aeropags endgültig herausbildete.9 Bis auf 411/410 v. Chr. und 404/403 v. Chr. hatte sie fast 150 Jahre Bestand.10

Auch wenn der Demos (das Volk) nach dem Sturz des Tyrannen Hippias, 510 v. Chr., gestärkt wurde, die hohen Ämter in der Polis blieben weiterhin nur der obersten Besitzklasse vorbehalten. Das neue Selbstbewusstsein hatte sich erstmals Geltung verschaffen können, benötigte aber noch Unterstützung zur Neuordnung der politischen Verhältnisse. Kleisthenes (ca. 570-ca. 507. v. Chr.) Reform-Konzept schuf den Rat der Fünfhundert. Die Grundlage dazu bildete die neue Einteilung Attikas in zehn Phylen, dreißig Trittyen (ein Stadt-, Binnenland- und Küstengebiet bildete jeweils eine Trittye, drei Trittyen zusammengefasst, eine Phyle) und 139 Demen (Gemeinden). Der Adel musste seine alten Privilegien zwar nicht aufgeben, der Demos verfügte aber fortan durch die Reformen über eine stärkere Einflussnahme: Künftig sollten Konflikte in Rat und Volksversammlung ausgetragen werden, das Volk als Ganzes galt es zu überzeugen. 487/86 v. Chr. wurde nachträglich entschieden, dass die neun Archonten (zuständig für den Gerichtsvorsitz, sowie die Repräsentation der Polis) durch Los bestimmt werden sollten. Auch der Ostrakismos wurde von Kleisthenes eingeführt: Sollte sich die Volksversammlung auf eine Person, die auf eine Tonschreibe geschrieben wurde, per Mehrheit einigen, so musste der Ostrakisierte innerhalb von zehn Tagen die Stadt für zehn Jahre verlassen, danach aber wieder mit all seinen Rechten am politischen Leben teilnehmen.11

Während der Perserkriege standen nahezu alle Athener unter Waffen. Deswegen könnte man sich vorstellen, dass ein Gleichheitsgefühl entstanden sein könnte, welches das Selbstbewusstsein des Volkes begünstigte und Forderungen nach politischer Mitsprache entstanden sind.12 Die Reformen des Ephialtes (461 v. Chr. ermordet) und Perikles (ca. 490-429 v. Chr.) ab 462 v. Chr. sorgten dafür, dass der Areopag Kompetenzen an den Rat und das Volksgericht abtrat. Die entscheidende Maßnahme bestand in der Übertragung der Beamtenkontrolle an den Rat. Der Areopag war fortan nur noch für die Blutgerichtsbarkeit zuständig. Somit wurden die Vorrechte des Adels endgültig beseitigt. Die Verfügungsgewalt der Volksversammlung war ausschlaggebend. Die Reformen des Perikles setzten die Vorstellung von der Herrschaft der Menge durch: Perikles führte Tagegelder ein, um der Bürgerschaft die Teilnahme am Rat, den Gerichten oder die Ausübung öffentlicher Ämter zu ermöglichen. Ab Beginn des 4. Jahrhunderts v. Chr. wurden auch Tagesgelder für die Teilnahme an der Volksversammlung gezahlt. Ebenfalls verschaffte er der den Theten Zugang zum Archonat. Das Bürgerrechtsgesetz regelte alles Fragen zum Thema Vollbürger. Es galt das Gleichheitsprinzip für alle männlichen Vollbürger, Frauen, Metöken und Sklaven hatten weiterhin keine politischen Rechte. Unter dem Einfluss des Perikles wurde der Ausbau der Demokratie vollendet, obwohl aufgrund des Ausschlusses bestimmter Gruppen weiterhin eine Minderheit über eine Mehrheit herrschte.

Hansen liefert einige Schlagwörter, um die attische Demokratie zu charakterisieren: Sie war eine Versammlungsdemokratie. Alle politischen Entscheidungen wurden in der Volksversammlung nach einer Debatte, die nicht mehr als einige Stunden andauerte, durch die einfache Mehrheit der Stimmen getroffen. Alle Vollbürger hatten hierbei Stimm- und Rederecht. In Athen spielte die Kunst der „Überredung“ eine große Rolle. Die Rhetorik - die „Kunst der Überzeugung“ - musste aus diesem Grund bei den Rednern sehr ausgeprägt sein, um eine Mehrheit für ihre Sache zu gewinnen. Demagogie wurde unter Strafe gestellt.13 Sollte also von einem Redner ein an das Volk gegebenes Versprechen gebrochen werden, so wurde er beispielsweise mit der eisangelia eis ton demon angeklagt. Das Prinzip der Nebenamtlichkeit und Freiwilligkeit sollte ebenfalls erwähnt werden. Alle Vollbürger sollten an der Regierung teilnehmen können, sollten aber dabei Privatleute bleiben. Gleichzeitig folgte das System dem Prinzip der Verantwortlichkeit und der Öffentlichkeit. Die Amtsträger wurden kontrolliert und mussten sich bei Fehlverhalten verantworten. Die Volksversammlung war nicht nur ein Entscheidungsorgan, sondern auch ein Forum, dass Zuhörer zuließ und dessen Entscheidungsprozesse demnach - wie es bei dem Bundestag heute der Fall ist - verfolgt werden konnten. Hinzu kommt, „Rotationsgremien“ waren.14

[...]


1 Vgl. Hansen, Mogens H.: Die athenische Demokratie im Zeitalter des Demosthenes. Struktur, Prinzipien und Selbstverständnis, Berlin 1995, S. 308.

2 Anm.: Ein Beispiel wäre die Universalgeschichte des Diodor, der im 1. Jahrhundert v. Chr. lebte und die Geschehnisse im klassischen Griechenland nach 360 v. Chr. zusammenfasste.

3 Anm.: Die politischen Reden von Lysias (ca. 440-nach 380 v. Chr.) oder die Flugschriften des Isokrates (436­338 v. Chr.) enthalten beispielsweise Informationen zur politischen Geschichte Athens im 4. Jh. v. Chr.

4 Vgl. Gehrke, Hans-Joachim & Schneider, Helmuth: Einleitung, in: Gehrke, Hans-Joachim & Schneider, Helmuth (Hg.): Geschichte der Antike: Ein Studienbuch, 2., erw. Aufl., Stuttgart (u.a.) 2006, S. 1-33, hier: S. 12f.

5 Anm.: Die Passagen seiner Schrift lassen einen systematischen Aufbau vermissen.

6 Vgl. Funke, Peter: Die griechische Staatenwelt in klassischer Zeit (500-336 v. Chr.), in: Gehrke, Hans-Joachim & Schneider, Helmuth (Hg.): Geschichte der Antike: Ein Studienbuch, 2., erw. Aufl., Stuttgart (u.a.) 2006, S. 129-194, hier: S. 131f.

7 Vgl. ebd., S. 129ff.

8 Vgl. Kelne, Peter: Die Rezeption der Antike, in: Wirbelbauer, Eckhard (Hg.): Antike, München 2004, S. 391­436, hier: S. 392.

9 Anm.: In diesen Zeiträumen wurde die Demokratie durch oligarchische Umsturzversuche gefährdet.

10 Vgl. Mosse, Claude: Der Zerfall der athenischen Demokratie, Zürich (u.a.) 1979, S. 11ff.

11 Vgl. Margedant, Udo: Die attische Demokratie, Frankfurt 1981, S. 30.

12 Vgl. Beck, Hans: Die antiken Menschen in ihren Gemeinschaften, in: Wirbelbauer, Eckhard (Hg.): Antike, München 2004, S. 181-193, hier: S. 186.

13 Anm.: Anzeige in der Volksversammlung gegen Personen, denen der Versuch vorgeworfen wurde, die Demokratie abschaffen zu wollen.

14 Vgl. Hansen, Mogens H.: Die athenische Demokratie im Zeitalter des Demosthenes. Struktur, Prinzipien und Selbstverständnis, Berlin 1995, S. 315-326.

Details

Seiten
Jahr
2008
ISBN (eBook)
9783640699025
ISBN (Paperback)
9783640699247
DOI
10.3239/9783640699025
Dateigröße
458 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg – Institut für Altertumswissenschaften
Erscheinungsdatum
2010 (September)
Note
2,0
Schlagworte
System Athen Einfluss Systems Gesetzgebung Rechtssprechung
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Titel: Das politische System des klassischen Athen