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Lebenslang? - Die Ehe im Wandel der Wirtschaft

Untersuchung der Institution „Ehe“ ab den Zeiten der industriellen Revolution bis zu den Anfängen des 21. Jahrhunderts

©2010 Hausarbeit 33 Seiten

Zusammenfassung

Die „Ehe“ ist ein für jeden bekannter Begriff, der vermeintlich dasselbe meint. Bei näherer Betrachtung jedoch ist unter diesem Begriff über die verschiedenen Epochen und über die verschiedenen Staaten unserer Welt inhaltlich anderes in Zusammenhang zu sehen. Meine Untersuchungen sollen die deutsche Geschichte von „Ehe“ und damit zusammenhängend „Familie“ beschreiben, um nachfolgend Ansätze für den immensen Wert- und Bedeutungswandel der Institution Ehe zu finden.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Die Ehe – Eine Begriffsbestimmung

2. Veränderungen/ Sinneswandel ab den Zeiten der industriellen Revolution
2.1. Institutionalisierung
2.2. Wandel der sozialen Lebensformen
2.3 Entdeckung der Kindheit

3. Das Wirtschaftswunder bis zu der Zeit der dritten Industrialisierungsphase
3.1. Wachsender Wohlstand und wirtschaftliche Sicherheit
3.2. Wandel und Vielfalt ab dem Ende des Wirtschaftswunders

4. Ursachenforschung zu den sinkenden Ehezahlen
4.1. Die Gleichstellung der Frau
4.2. Sozialpsychologische Betrachtungen
4.3. Entwicklungspsychologische Betrachtungen
4.4. Systemtheoretische Betrachtung

5. Auswertung, Beurteilung und inspirierte Vorausschau

6. Literaturverzeichnis

7. Abbildungsverzeichnis

1. Die Ehe – Eine Begriffsbestimmung

Die „Ehe“ ist ein für jeden bekannter Begriff, der vermeintlich dasselbe meint. Bei näherer Betrachtung jedoch ist unter diesem Begriff über die verschiedenen Epochen und über die verschiedenen Staaten unserer Welt inhaltlich anderes in Zusammenhang zu sehen. Meine Untersuchungen sollen die deutsche Geschichte von „Ehe“ und damit zusammenhängend „Familie“ beschreiben, um nachfolgend Ansätze für den immensen Wert- und Bedeutungswandel der Institution Ehe zu finden.

Allgemein eindeutig scheint der Grundzusammenhang zu sein: Die Ehe beschreibt eine offizielle, dyadische Lebensform zweier Menschen.

Die Eheschließung wurde von je her rituell und öffentlich vollzogen. In unserem Kulturkreis variieren die Formen der Eheschließung und der Ritualisierungsgrad je nach epochalem Zusammenhang und Legitimierungsebene. Die Legitimierung zur Durchführung des Eheschließungsaktes lag geschichtlich in verschiedenen Autoritätsbereichen, und es ergab sich durchweg ein Spannungsfeld zwischen den legitimierten Institutionen und den jeweiligen Gegnern (Nave- Herz 2004: 24,25).

Über Jahrhunderte war die Ehe ein rein privatwirtschaftlicher Vorgang. Es kam zu einem Vertrag von zwei Familien, die Verheiratung hatte einen sachlichen Zusammenhang mit dem Ziel der Wirtschaftlichkeit und Fortpflanzung. Mit der Einmischung der Kirche kam im 16. Jahrhundert noch ein weitere Aspekt mit dazu: Der „gottgewollte, höhere Sinn“ und die damit im Zusammenhang stehende gottgefällige Lebensweise und Moral. Durch die Industrialisierung verursacht, begann ab dem 18. Jahrhundert die Auflehnung des Bürgertums gegen die kirchlichen Dogmen und der Sinneswandel bei der Eheschließung hin zu eher romantischen Gesichtspunkten. Erst seit knapp 140 Jahren ist die Ehe eine staatliche Angelegenheit, die Bedeutung der Kirche bei der Eheschließung wurde hinten angestellt. Nach der Zeit des Wirtschaftswunders zeigt sich jedoch wieder ein Bedeutungswandel in der „gutbürgerlichen Ehe“: Es gibt ständig steigende Scheidungsraten, Bedarf an gleichgeschlechtliche Ehen sowie insgesamt eine neu auftretende Vielfalt der sozialen Lebensformen (Nave- Herz 2004: 24 ff., Müller 2002: 51 ff., Remmel 2008: 1 ff.).

Wie es dazu gekommen ist, soll Inhalt meiner Untersuchung sein.

Die Soziologie entwickelte sich erst zur Mitte des 19. Jahrhunderts zur Einzeldisziplin heraus. Ausgehend von der soziologischen Untersuchung der Familien in der Gesellschaft, differenzierte sich das Teilgebiet der Familiensoziologie erst zu einem späteren Zeitpunkt im 19.Jahrhundert. Ebenso sind empirische Daten erst in den 30er Jahren des 19.Jahrhunderts erhoben worden, die Demographie als wichtigstes Instrument der Soziologie bildete sich also ebenfalls erst in dieser Zeit heraus.

Da unter dem Hintergrund der Epoche die Familie das allgemein anerkannte und verbreitete Lebensmodell war, differenzierte sich erst ab Mitte des 20.Jahrhunderts die Ehesoziologie aus der Familiensoziologie (Nave- Herz 2004: 9 ff.). In meinen Untersuchungen habe ich für den Zeitraum vor 1900 kaum Beschreibungen über Alleinstehende, Paare mit gewollter Kinderlosigkeit und Ehescheidungen gefunden, die Untersuchungen sind also erst ab Mitte des 20.Jahrhunderts konkret auf die Institution der Ehe bezogen, für die Zeit davor wurden Berichte und Daten über Familien genutzt.

Ebenso nutze ich teilweise Beschreibungen und Abbildungen zu den Entwicklungen deutscher Nachbarstaaten, die den Entwicklungen in Deutschland parallel liefen und/ oder im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zu sehen sind.

2. Veränderungen/ Sinneswandel ab den Zeiten der industriellen Revolution

2.1. Institutionalisierung

Bis zum Beginn der Neuzeit ab Mitte 15. Jahrhundert war die Ehe ein rein zivilrechtliches Geschäft zwischen zwei Familien, ein privater, weltlicher Akt. Erst mit der Christianisierung in Europa gewann die kirchliche Bedeutung von Hochzeit und Ehe an Gewicht, die „Ehe“ wird institutionalisiert:

Vorerst schloss sich die kirchliche Benediktion als zusätzliche Zeremonie an die weltliche, private Eheschließung an. Ab Mitte des 16.Jahrhunderts wurde der Trauritus wurde sowohl in der katholischen und in der evangelischen Kirchenordnung festgeschrieben, die Ehe als Sakrament in der katholischen Kirche betont. Das Trauritual wurde seitdem völlig in die Kirche verlegt. Das preußische allgemeine Landrecht von 1794 bestimmte schließlich: „Eine vollgültige Ehe wird durch die priesterliche Trauung vollzogen.“(Müller 2002: 51,52, Nave-Herz 2004: 25,26). Inhaltlich propagierte die Kirche die Ehe als eine liebende Lebensgemeinschaft mit dem Ziel der Zeugung von Nachkommenschaft. Dabei wurde die Sexualität verdammt und dem Teufel zugeschrieben, während die eheliche Liebe eher mit der Nächstenliebe (Agape) und der Einstehensgemeinschaft gleichgesetzt wurde (Höffner 1959, 30 ff).

Gegen diesen enormen Einfluss der Kirche wandte sich die Kritik des aufstrebenden Bürgertums. Während in Frankreich und in den zeitweise zu Frankreich gehörenden Territorien ab 1793 die obligatorische Zivilehe eingeführt wurde, genehmigte Preußen lediglich eine Notzivilehe. Erst die Zivilstandsgesetzgebung des Deutschen Reiches von 1875 führte nach den heftigen Auseinandersetzungen des Kulturkampfes die pflichtgemäße Zivilehe an 1876 im ganzen Reichsgebiet ein. Seitdem nimmt der Staat in ihm unterstellten Räumlichkeiten den Konsens der Eheleute entgegen und spricht die Kopulation aus. Dies nötigte die Kirche, die Notwendigkeit einer kirchlichen Trauung nach der standesamtlichen Eheschließung neu zu begründen und auch ihre Trauagenden entsprechend neu zu formulieren. Der Terminus „Trauung“ wird seitdem nun sowohl für das staatliche als auch für das kirchliche Zeremoniell verwandt. (Müller 2002: 52).

Der Institutionalisierungsprozess erstreckte sich also erst über die kirchliche Macht, später über die staatliche, die „Ehe“ war jetzt keine reine Privatsache zwischen Familien mehr, sondern eine öffentlich- rechtliche Formalität (Nave- Herz 2004: 25, Schröter 1985).

2.2. Wandel der sozialen Lebensformen

In der Ständegesellschaft bis zum Anfang der Neuzeit gehörte die Mehrheit der europäischen Gesellschaft dem dritten Stand an, das heißt dem Stand der Bauern, Bürger und Handwerker (vgl. Abb. 1). Diese Gesellschaftsstruktur sowie die Standeszugehörigkeit galt durch die Kirche von Gott gegeben. Die klare Ordnung und Abgrenzung zu den anderen Ständen, machte eine soziale Mobilität kaum möglich. Innerhalb der Schichten gab es eine Unterklassifizierung durch Berufstand, Ehestand und besondere, rechtliche Befugnisse.

Die in der Ständegesellschaft weitest verbreitete soziale Lebensform des „ganzen Hauses“ war typisch für die handwerkliche und bäuerliche Lebensweise. Zentrales Merkmal war die Einheit von Produktion und Familienleben. Die Partnerwahl und Ehe zu dieser Zeit war ein rein ökonomisches Arrangement, um eine Wirtschaftsfähigkeit des „ganzen Hauses“ herzustellen und zu erhalten. Der Ehemann war zugleich Führer dieser Produktionsstätte und Familienoberhaupt, die Aufgabenteilung der Eheleute war geschlechterspezifisch eng strukturiert. Zum ganzen Haus gehörten die Kinder der Eheleute als Erbfolger, Produktionshelfer und Garanten für die Altersversorgung. Aufgrund der hohen Kindersterblichkeit erreichten nicht mal die Hälfte aller geborenen Kinder das Erwachsenenalter, die emotionale Bindung der Eltern zu den Kindern war eher als affektiv- neutral zu beschreiben, die Kinder wuchsen gesindegleich mit den anderen Mitgliedern der Haushaltsfamilie auf. (Remmel 2008: 2,3, Nave- Herz 2004: 40,41)

Mit der Industrialisierung begann ein allmählicher, tiefgreifender Umwälzungsprozess für die Gesellschaftsstruktur jener Zeit hin zu dem Bürgertum der modernen Gesellschaft.

Durch die industriebedingte räumliche Trennung von Arbeitsplatz und Familie ergaben sich eine neue sozialen Lebensform und eine Differenzierung zu der ursprünglichen Produktionsfamilie: Der Mann als Arbeiter in der Fabrik wurde zum Haupternährer der Familie, die Frau von der Produktion aufgrund der Fürsorge um die Kinder zu Hause weitgehend ausgeschlossen. Das Gesinde verlor als Produktionshelfer der „Familie als Produktionsstätte“ seine Bedeutung und wurde ausgegliedert. Zunehmend zogen die Kernfamilien aus den ländlichen Regionen in die städtischen Gebiete mit Fabrikansiedlung (Urbanisierung). Der Hausstand umfasste meist nur noch die Kernfamilie, wenn sich nicht aus ökonomischen Gründen Wohngemein-schaften der proletarischen Familien gegründet haben. Es fand somit eine Privatisierung der Familie statt, die eine stärkere Emotionalisierung und Intimisierung möglich machte.

Vorerst bildeten sich im 19. Jahrhundert zwei neue Familientypen heraus, die bürgerliche und die proletarische Familie. Die proletarische Familie war das am meisten verbreitete Familienmodell, kennzeichnend waren die wirtschaftlich knappen Verhältnisse, die jedes Familienmitglied zum Einkommenserwerb und damit zum Erhalt der Lebensgrundlage zwangen. Das quantitativ unbedeutendere, bürgerliche Modell der Familie galt im Proletariat als das Ideal der familiären Binnenstruktur:

Vorerst nur den vermögenderen Beamten- und Bürgerfamilien vorbehalten, ermöglichte die bürgerliche Familienstruktur eine „geschlossene Gemeinschaft mit Exklusivcharakter“, in der der Mann zum Lebensunterhalt aus dem Haus ging, die Frau jedoch zu Hause blieb, um ausschließlich die Kinder und den Haushalt zu versorgen. Durch diese Abgrenzung zur Umwelt schuf die bürgerliche Ehe einen wirtschaftlich und sozial differenzierten Binnenraum, der auch eine emotional-intime Funktion erfüllen konnte. Ehen der bürgerlichen Familien wollten aus romantischen Gesichtspunkten geschlossen werden und nicht mehr aus wirtschaftlich- ökonomischen.

Die Liebe wurde das kulturelle Leitbild des Bürgertums und wurde damit auch zum kulturellen Leitbild des Proletariats, wirtschaftlicher Wohlstand und soziale Differenzierung waren das weltliche Ideal der bürgerlichen Familie (Mitterauer 1989: 188, Nave- Herz 2004: 48-50, Remmel 2008: 3-4).

„..der Verlust traditioneller Bindungen wie beispielsweise Familienwirtschaft, Dorfgemein-schaft, Heimat und Religion, führte zu einer Konzentration der Gefühle auf den Binnenraum der Familie. Sie wurde zur Heimat, um die „innere Heimatlosigkeit“ erträglich zu machen, zu einem „Hafen“ in einer fremd gewordenen Welt (…) Je mehr andere Bezüge der Stabilität entfallen, desto mehr richten wir unser Bedürfnis, unserem Leben Sinn und Verankerung zu geben, auf die Zweierbeziehung.“(Beck- Gernsheim 1990: 70,71).

Innerfamiliär blieb jedoch der Mann weiterhin der „Herr im Haus“, die Struktur blieb weiter patriarchalisch, wurde durch Gelderwerb und geltendes Recht untermauert. Dadurch, dass die Frau zu einer unreflektierten Akzeptanz der Wünsche des Mannes angehalten war, wurde eine gewisse Form der Stabilität erreicht. Kinder und damit die Erweiterung der Ehe zur Familie war eine selbstverständliche Folge der Eheschließung (Durkheim 1921, Wagner 2001: 21 ff., Nave- Herz 2004: 51, Remmel 2008: 4).

2.3 Entdeckung der Kindheit

Eine weitere wesentliche Veränderung trat durch die „Entdeckung der Kindheit“ ein:

Kinder wurden nun nicht mehr dem arbeitenden Gesinde gleichgestellt, sondern als personale Individuen angesehen, Kindheit und Jugend als wichtige Entwicklungsphasen in den Vordergrund gehoben. Daraus resultierend ergab sich eine zunehmend emotionale Fürsorge in der Kernfamilie, vor allem durch die Mutter. Dem Erziehungsstil und der Bildung wurden verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet. „Familie“ umfasst in diesem Sinne nicht mehr nur die Versorgung und wirtschaftliche (Aus-) Nutzung von Kindern, sondern stellt als Aufgabe deren emotionale und soziale Entwicklung, sowie die Bildung und Ausbildung in den Vordergrund (Nave- Herz: 2004: 50, Remmel 2008: 4,5).

Es muss betont werden, dass sich diese hier beschriebenen Ideale der bürgerlichen Ehe und Familie erst in einem langen, nicht linear verlaufenden Prozess über fast 150 Jahre langsam durchsetzten. Zum Beispiel war eine Eheschließung nur aufgrund einer romantischen Zuneigung vielfach nur Fiktion, vor allem, wenn das eingebrachte Vermögen der Familien stark variierte (Nave- Herz: 2004: 51).

3. Das Wirtschaftswunder bis zu der Zeit der dritten Industrialisierungsphase

3.1. Wachsender Wohlstand und wirtschaftliche Sicherheit

Mit dem deutschen Wirtschaftswunder und Anwachsen des Wohlstandes ab dem Ende des zweiten Weltkrieges 1945 erreichte die Verbreitung des bürgerlichen Ehe- und Familien-modells bis Mitte der 70er Jahre ihren Höhepunkt.

Gestützt durch neue Verfassung, die Kirche und dem Ausbau des sozialen Sicherungssystems galt die lebenslange, monogame eheliche Beziehung als normatives Leitbild: Die Ehefrau konnte auf die Erwerbstätigkeit verzichten und sich der Kernfamilie in allen Bereichen widmen, die Familie war als Lebensbereich gegenüber dem Arbeitsbereich deutlich abgegrenzt (Hartmann 2005).

1950 waren 76% aller Mütter mit minderjährigen Kindern Vollzeithausfrauen (Nave- Herz: 2004: 56, Sommerkorn 1988: 299), bis 1960 stiegen die Eheschließungszahlen (vgl. Abb. 2, 3) und der Babyboom folgte (vgl. Abb. 4, 5). Die Scheidungsrate war zu jener Zeit gering (vgl. Abb. 2, 3, 6). Die Verfassung schrieb die Rechte von Eheleuten, Familien und Kindern fest, regelte die Rechtsprechung für die Belange der bürgerlichen Ehe, Familie und Verwandtschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch. Auch für die Scheidung wurden Gesetze verabschiedet: zu Beginn nach dem Prinzip der nachehelichen Solidarität, das der schuldlos geschiedenen Frau einen lebenslangen Unterhalt sicherte, später nach dem Prinzip der „nachehelichen Eigenverantwortung“. Das Sorgerecht und der Unterhalt für gemeinsame Kinder wurde gewährleistet.

3.2. Wandel und Vielfalt ab dem Ende des Wirtschaftswunders

Mit dem Beginn der ersten Ölkrise (1973) wird dem deutschen Wirtschaftswunder ein Ende gesetzt. Weitere Staats- und Wirtschaftkrisen folgten sowie Irritationen durch Wieder-vereinigung und Währungsunion und münden in der bis heute andauernden Finanz- und Weltwirtschaftskrise seit 2007.

Neue soziale Probleme wie zum Beispiel Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzmangel, steigende Sozialausgaben, hohe Immigrationszahlen beschäftigen die deutsche Gesellschaft.

Der trotz der Krisen vorherrschende, seit dem zweiten Weltkrieg gestiegene Wohlstand wirkt sich auf das Leben der Menschen in der Gesellschaft aus: Durch mehr Privatheit und Autonomie wird die soziale Gemeinleben verändert, vormals private Angelegenheiten wie Geburt, Kinderbetreuung, Krankenpflege, Tod u.a. werden zunehmend in institutionelle Bereiche verlegt. Arbeitsfreie Zeiten und Urlaub führen zu Wachstum einer ganzen Freizeitindustrie. Die Lebens- und Freizeitplanung des Einzelnen, von Eheleuten und von Familien gestaltet sich zunehmend individuell. (Nave- Herz 2004).

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Details

Seiten
Jahr
2010
ISBN (eBook)
9783640716005
ISBN (Paperback)
9783640716272
DOI
10.3239/9783640716005
Dateigröße
812 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel – Sozialwesen
Erscheinungsdatum
2010 (Oktober)
Note
1,0
Schlagworte
Lebenslang Wandel Wirtschaft Untersuchung Institution Zeiten Revolution Anfängen Jahrhunderts
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Titel: Lebenslang? - Die Ehe im Wandel der Wirtschaft