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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

©2010 Hausarbeit 25 Seiten

Zusammenfassung

Die jüngste gesetzliche Definition der sexuellen Belästigung findet sich in § 3 Abs.4 AGG und lautet:
„Eine sexuelle Belästigung ist (…) ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, (wenn diese) bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“

Die sexuelle Belästigung stellt in den meisten Fällen ihres Erscheinens eine deutliche Degradierung des Persönlichkeitsrechts dar. In den häufigsten, bekannten Fällen sind Frauen von sexueller Belästigung betroffen, die sich in ihrem Beruf noch nicht etabliert haben und sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden, wie zum Beispiel in der Probezeit, in der Ausbildung oder in einer hierarchisch niedrigeren Position. Kontroverse Diskussionen gibt es bezüglich der Definition und der Grenzfälle der „sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz“.

Die sexuelle Belästigung wird des Öfteren als Mittel zum Zweck überempfindlicher Frauen deklariert, die sich an Vorgesetzen, Kollegen, Kunden und Männern allgemein rächen wollen. Ansichten und Empfindungen der Frauen werden in diesem Fall als prüde, überbewertet und humorlos abgetan. In der Realität wird jedoch deutlich, dass die Belästigung alles andere als eine verzerrte Wahrnehmung der Frauen ist. Besonders dort, wo das Berufsleben von Frauen und Männern zusammentrifft, ist die sexuelle Belästigung allgegenwärtig.
Eine 1990 erstmals durchgeführte Meinungsstudie des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit erschreckt mit dem Resultat, dass ca. 72% aller berufstätigen Frauen mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz konfrontiert sind oder wurden. In diesem Zusammenhang wird ein höchst sensibler Bereich thematisiert, der von Verlegenheit, Unterlegenheit, Angst, Bedrängnis und Scham begleitet wird. Folglich begeben sich die betroffenen Frauen in einen Zustand der Verdrängung und meinen, sich dem Problem entweder selbst oder gar nicht stellen zu müssen oder zu können.

Leseprobe

Inhalt

Vorwort

Einleitung

1. Begriffserklärung / Allgemeiner Überblick über das Themengebiet
1.1. Belästigung allgemein
1.2. Sexuelle Belästigung/ Phänomenologie
1.3. Personenkonstellation (Täter/Opfer)

2. Prävalenz
2.1. Ursachen für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
2.2. Folgen sexueller Belästigung
2.3. Präventive Maßnahmen – Möglichkeiten, Grenzen
2.3.1. Möglichkeiten und Grenzen des Fallmanagements

3. Rechtslage zum Thema „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ – Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

4. Fallbeispiel

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

Vorwort

Die jüngste gesetzliche Definition der sexuellen Belästigung findet sich in § 3 Abs.4 AGG und lautet:

„Eine sexuelle Belästigung ist (…) ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, (wenn diese) bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“

(http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__3.html, vom 15. Juli 2010)

Die sexuelle Belästigung stellt in den meisten Fällen ihres Erscheinens eine deutliche Degradierung des Persönlichkeitsrechts dar. In den häufigsten, bekannten Fällen sind Frauen von sexueller Belästigung betroffen, die sich in ihrem Beruf noch nicht etabliert haben und sich in einem Abhängigkeitsverhältnis befinden, wie zum Beispiel in der Probezeit, in der Ausbildung oder in einer hierarchisch niedrigeren Position. Kontroverse Diskussionen gibt es bezüglich der Definition und der Grenzfälle der „sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz“.

(vgl. Prinkte, 2004, S.21)

Die sexuelle Belästigung wird des Öfteren als Mittel zum Zweck überempfindlicher Frauen deklariert, die sich an Vorgesetzen, Kollegen, Kunden und Männern allgemein rächen wollen. Ansichten und Empfindungen der Frauen werden in diesem Fall als prüde, überbewertet und humorlos abgetan. In der Realität wird jedoch deutlich, dass die Belästigung alles andere als eine verzerrte Wahrnehmung der Frauen ist. Besonders dort, wo das Berufsleben von Frauen und Männern zusammentrifft, ist die sexuelle Belästigung allgegenwärtig.

Eine 1990 erstmals durchgeführte Meinungsstudie des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit erschreckt mit dem Resultat, dass ca. 72% aller berufstätigen Frauen mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz konfrontiert sind oder wurden. In diesem Zusammenhang wird ein höchst sensibler Bereich thematisiert, der von Verlegenheit, Unterlegenheit, Angst, Bedrängnis und Scham begleitet wird. Folglich begeben sich die betroffenen Frauen in einen Zustand der Verdrängung und meinen, sich dem Problem entweder selbst oder gar nicht stellen zu müssen oder zu können.

(vgl. Arbeitsgemeinschaft der Frauenbeauftragten im Landkreis Hannover, 2002, S.4)

(vgl. Landeshauptstadt Hannover, der Oberbürgermeister, Gesamtpersonalrat, 1999, S.1)

(vgl.Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2007)

Einleitung

Die nachfolgende Hausarbeit zum Thema „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ erstreckt sich auf die allgemeine Definition, die Begehungsweise, die Phänomenologie sowie auf die Ursachen, Folgen und Präventionsmaßnahmen dieses Vergehens. Außerdem werden der rechtlich relevante Aspekt und die Möglichkeiten der Gegenwehr im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beleuchtet und ausgewertet.

Zu Beginn der Ausarbeitung werden einige Begriffsdefinitionen sowie Grundlagen angeführt, um das Verständnis für die problematische Materie zu steigern. Weiterhin werde ich auf die die Erscheinungsformen dieses Phänomens eingehen. Zu vorangegangenen Anführungen werde ich mögliche Ursachen und Folgen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz darlegen sowie auch einige präventive Maßnahmen benennen. Zusätzlich werde ich die Rechtslage mit den dazugehörigen Gesetzestexten beleuchten und auf mögliche rechtliche Schritte gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz eingehen. Ein anschließendes Fallbeispiel soll dem Leser einen Eindruck von derartigen Vergehen verschaffen und ihm die Möglichkeit geben, sich eine eigene Meinung zu bilden und anhand der dargelegten Analysen und Ausarbeitungen den Fall nachvollziehen zu können. Den Abschluss der Arbeit bilden eine objektive Schlussbetrachtung der Thematik sowie ein zusammenfassendes Fazit.

Aufgabe hierbei wird es sein festzustellen, was sexuelle Belästigung eigentlich ist und wie sie im Einzelnen von Frauen und Männern definiert wird und ob das Phänomen lediglich Frauen oder auch Männer betrifft. Weiterhin werde ich mich mit dem rechtlichen Aspekt kritisch auseinandersetzen und die Rechte Betroffener in Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz beleuchten.

1. Begriffserklärung / Allgemeiner Überblick über das Themengebiet

1.1. Belästigung allgemein

Unter Belästigung ist im Allgemeinen die Einschüchterung, Anfeindung oder Beleidigung beispielsweise aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Ausrichtung oder einer Behinderung zu verstehen. Entscheidend hierbei ist, dass das Opfer sich von den „unerwünschten“ Verhaltensweisen des Täters in seinem Wesen und seinen Handlungen beengt und/oder einschränkt fühlt und aufgrund dessen geschädigt wird. Belästigung kann unter anderem durch Anrempeln, Beleidigungen, Entwürdigungen, Erniedrigung oder aufdringliches Näherkommen des Täters gegenüber dem Opfer begangen bzw. ausgeübt werden.

(vgl. Duden 1985,S.185) (http://www.wien.gv.at/verwaltung/antidiskriminierung/formen.html#def,vom 15. Juli 2010)

1.2. Sexuelle Belästigung/ Phänomenologie

Zum Vergehen „sexuelle Belästigung“ existiert in der Literatur keine einheitliche Begriffsbestimmung. Jedoch gibt es zahlreiche, unterschiedliche Definitionen bezüglich dieser komplexen Thematik.

Unter sexueller Belästigung werden hauptsächlich verbale und körperliche Übergriffe bezeichnet, die sowohl offen als auch versteckt verübt werden können. Aufgrund dieser Maßlosigkeiten fühlen sich die betroffenen Personen der Gewalt ausgeliefert oder zumindest von der ausführenden Person unter Druck gesetzt. Attacken wie diese beschränken die Opfer in ihrem, ihnen zustehenden Selbstbestimmungsrecht.

(vgl. Pirntke, 2004, S. 7)

In den meisten Fällen bezieht sich die sexuelle Belästigung weitestgehend auf das Geschlecht. Ferner sind die Hälfte aller Mädchen und Frauen bereits mit sexueller Gewalt in Kontakt gekommen. Die Betroffenen empfinden „leichtere“ Fälle sexueller Belästigung als unangenehm beziehungsweise lästig. Dazu zählen Handlungen wie das „Angrabschen“, „Befummeln“, „Abtasten“, aber auch verbale Bemerkungen, die sexuellen Charakter beinhalten und damit deutlich die Grenzen der Intimsphäre einer Person überschreiten und in den jeweiligen Situationen nicht angemessen erscheinen. Auch anzügliche Bemerkungen, Äußerungen und Kommentare über das Aussehen und/oder die Figur der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter werden als leichtere Form der sexuellen Belästigung eingestuft, sind aber nicht mehr oder minder belästigend als mittelschwere und schwere Fälle dieser Tathandlung.

(vgl. Landeshauptstadt Hannover, Der Oberbürgermeister, Gesamtpersonalrat, Dienstvereinbarung gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, 1999)

Mittelschwere Fälle von sexueller Belästigung sind beispielsweise obszöne Bemerkungen oder Anrufe, unerwünschte „Einladungen“ mit eindeutiger sexueller Absicht oder wiederholte, gezielte Fragen über das Intimleben sowie Vermutungen und Kommentare darüber. Hierzu zählen auch körperliche Übergriffe wie das Betatschen und Küssen gegen den Willen der Betroffenen und das Bedrängen der Opfer in engen Räumen.

(Landeshauptstadt Hannover, Der Oberbürgermeister, Gesamtpersonalrat, Dienstvereinbarung gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, 1998, S. 5)

Schwerere Vorfälle sexueller Gewalt beinhalten hingegen den Versuch, das Opfer zum Geschlechtsverkehr zu zwingen oder sie unter Einsatz von Gewalt zum Petting und/oder Oralverkehr zu nötigen bis hin zur Vergewaltigung. Die Opfer werden durch in Aussichtstellen beruflicher Vorteile beziehungsweise mittels des Androhens beruflicher Nachteile zu sexuellen Handlungen erpresst. Dies ist unter Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen am Ausbildungs- und Arbeitsplatz besonders schwerwiegend.

(Landeshauptstadt Hannover, Der Oberbürgermeister, Gesamtpersonalrat, Dienstvereinbarung gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, 1998, S. 5)

(Pirntke, 2004, S.26)

Grundsätzlich steht fest, dass man von sexueller Belästigung sprechen kann, sobald die Würde eines Menschen verletzt wird und es zu vorsätzlichen Anfeindungen, Einschüchterungen, Herabsetzungen, Demütigungen und/oder Beleidigungen kommt.

( http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexplus!prod!DocNumber&lg=de&type_doc=Directive&an_doc=2006&nu_doc=54 , vom 15. Juli 2010)

Die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz tritt in jeglicher Verbindung mit dem Arbeitsverhältnis auf. Das heißt im Einzelnen, dass nicht nur die Bedrängnis in der regulären Arbeitszeit als sexueller Übergriff am Arbeitsplatz angesehen wird, sondern auch beispielsweise unerwünschte Handlungen während der Pausenzeiten, auf Dienstreisen sowie Betriebsfeiern, in Fluren und öffentlichen Arbeitsräumen oder/und Treppenhäusern. Des Weiteren zählen Bedrängungen in Form von Belästigung auf dem Weg von und zur Arbeit und/oder unerwünschte Anrufe sowie Schriftverkehr mit sexuellem Inhalt von Kollegen auf privater Ebene dazu. In der nachfolgenden Tabelle wird aufgezeigt, was Frauen und Männer als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz empfinden.

(Landeshauptstadt Hannover der Oberbürgermeister Gesmtpersonalrat,1999, S.4)

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Details

Seiten
Jahr
2010
ISBN (eBook)
9783640779833
ISBN (Paperback)
9783640779741
DOI
10.3239/9783640779833
Dateigröße
513 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen
Erscheinungsdatum
2010 (Dezember)
Note
11
Schlagworte
Sexuelle Belästigung Arbeitsplatz
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Titel: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz