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Das Dritte Reich und die Sowjetunion 1933-1941

©2006 Hausarbeit (Hauptseminar) 26 Seiten

Zusammenfassung

Als am 30. Januar 1933 Adolf Hitler die Macht an sich gerissen hatte, glaubten viele Kritiker seinerzeit, es würde sich erneut um eine kurzweilige Regierungsperiode handeln, so wie bei seinen Vorgängern. Solche Stimmen ertönten nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch aus dem Ausland. Dabei hatte Hitler im Vorfeld häufig erklärt, dass die seine Macht, wenn er sie erlangt hatte, nicht freiwillig wieder aus der Hand geben werde. Mit dem sich konsolidierenden nationalsozialistischen Deutschland einerseits und der kommunistischen Sowjetunion andererseits, standen sich auf dem europäischen Kontinent fortan zwei Mächte gegenüber, die unterschiedlicher nicht sein konnten. Die Ideologie des Nationalsozialismus war u.a. durch einen fanatischen Antimarxismus, Antibolschewismus und Antisemitismus geprägt. Bereits in den 20er Jahren des 20. Jh. erklärte Hitler seine außenpolitischen Absichten bezüglich Russlands in seiner Programmschrift „Mein Kampf“. Der Osten sollte durch einen Krieg erobert und anschließend rücksichtslos germanisiert werden, um Lebensraum für deutsche Siedler zu schaffen. Diese Pläne waren der sowjetischen Führung im Januar 1933 wohl bekannt, schließlich hatte Stalin Hitlers „Werk“ ausführlich gelesen. Um so erstaunlicher scheint die Reaktion jener Jahre zu sein. Anstatt einer eindeutigen Distanzierung beider Regierungen, kam es zu einer Annäherung der eigentlichen Todfeinde. Ende August 1939 beherrschte nur eine Schlagzeile die Weltpresse: der Abschluss des Hitler-Stalin-Paktes.

Im Mittelpunkt dieser Seminararbeit stehen die Beziehungen zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion im Zeitraum der Machtergreifung 1933 bis zum Unternehmen „Barbarossa“ am 22. Juni 1941. Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Hitler-Stalin-Pakt von 1939. Wie kam es trotz der erheblichen ideologischen Gegensätze zu einer Zusammenarbeit und sogar zum Abschluss des Nichtangriffspaktes kurz vor Kriegsbeginn? Wer ergriff die Initiative? Wie verliefen die Verhandlungen, und vor allem, welche Folgen hatte der Pakt bzw. wie wurde er in den Folgemonaten umgesetzt?

Leseprobe

Inhalt

1. Einleitung

2. Die deutsch-sowjetischen Beziehungen in den Zwischen-kriegsjahren
2.1. Anfängliche deutsch-russische Beziehungen
2.2. Vertrag von Rapallo (16. April 1922)
2.3. Berliner Vertrag (24. April 1926)

3. Das Dritte Reich und die Sowjetunion 1933-1939
3.1. Die Rolle Russlands in Hitlers Ideologie
3.2. Die Situation nach der Machtergreifung
3.3. Deutsch-polnisches Abkommen (26. Januar 1934)
3.4. Zuspitzung der Krise

4. Hitler-Stalin-Pakt
4.1. Die Verhandlungen
4.2. Inhalt des Abkommens
4.3. Folgen des Paktes

5. Schlussbetrachtung

6. Bibliographie
6.1. Monographien
6.2. Aufsätze
6.3. Internetquellen

1. Einleitung

Als am 30. Januar 1933 Adolf Hitler die Macht an sich gerissen hatte, glaubten viele Kritiker seinerzeit, es würde sich erneut um eine kurzweilige Regierungsperiode handeln, so wie bei seinen Vorgängern. Solche Stimmen ertönten nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch aus dem Ausland. Dabei hatte Hitler im Vorfeld häufig erklärt, dass die seine Macht, wenn er sie erlangt hatte, nicht freiwillig wieder aus der Hand geben werde. Mit dem sich konsolidierenden nationalsozialistischen Deutschland einerseits und der kommunistischen Sowjetunion andererseits, standen sich auf dem europäischen Kontinent fortan zwei Mächte gegenüber, die unterschiedlicher nicht sein konnten. Die Ideologie des Nationalsozialismus war u.a. durch einen fanatischen Antimarxismus, Antibolschewismus und Antisemitismus geprägt. Bereits in den 20er Jahren des 20. Jh. erklärte Hitler seine außenpolitischen Absichten bezüglich Russlands in seiner Programmschrift „Mein Kampf“. Der Osten sollte durch einen Krieg erobert und anschließend rücksichtslos germanisiert werden, um Lebensraum für deutsche Siedler zu schaffen. Diese Pläne waren der sowjetischen Führung im Januar 1933 wohl bekannt, schließlich hatte Stalin Hitlers „Werk“ ausführlich gelesen. Um so erstaunlicher scheint die Reaktion jener Jahre zu sein. Anstatt einer eindeutigen Distanzierung beider Regierungen, kam es zu einer Annäherung der eigentlichen Todfeinde. Ende August 1939 beherrschte nur eine Schlagzeile die Weltpresse: der Abschluss des Hitler-Stalin-Paktes.

Im Mittelpunkt dieser Seminararbeit stehen die Beziehungen zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion im Zeitraum der Machtergreifung 1933 bis zum Unternehmen „Barbarossa“ am 22. Juni 1941. Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Hitler-Stalin-Pakt von 1939. Wie kam es trotz der erheblichen ideologischen Gegensätze zu einer Zusammenarbeit und sogar zum Abschluss des Nichtangriffspaktes kurz vor Kriegsbeginn? Wer ergriff die Initiative? Wie verliefen die Verhandlungen, und vor allem, welche Folgen hatte der Pakt bzw. wie wurde er in den Folgemonaten umgesetzt?

Die zwölf Jahre des Nationalsozialismus sind bis in die Gegenwart ein aktueller Forschungsschwerpunkt, woran sich in den nächsten Jahren auch nichts ändern wird. Vielleicht auch gerade aufgrund des verstärkten Auflebens von rechtsextremen Gedankengut und Parteien gewinnt das Thema an Brisanz. Die Fülle an Literatur zu Hitler-Deutschland ist innerhalb der Jahre unüberschaubar geworden. Trotz der scheinbar detaillierten Erforschung jener Jahre existieren große Lücken in den Archiven und Quellenlagen. Dies liegt in erster Linie an der Vernichtung von Dokumenten in den letzten Kriegswochen durch die Nationalsozialisten und an der Unzugänglichkeit von Archiven.[1] Dennoch gibt es zahlreiche Werke zu einzelnen Themen, vor allem zur nationalsozialistischen Außenpolitik. Hilfreich sind dabei auch die Reden Hitlers sowie die als Tischgespräche herausgegebenen Monologe Hitlers in der Führerhauptquartier „Wolfsschanze“.

Die Arbeit ist inhaltlich in drei Schwerpunkte unterteilt. Zu Beginn werden kurz die deutsch-sowjetischen Beziehungen zwischen 1918 und 1933 untersucht. Jene Zeit bezieht sich nicht direkt auf das Thema der Seminararbeit, jedoch ist ein knapper Abriss erforderlich, um zu verdeutlichen, in welchem Verhältnis sich beide Staaten zum Zeitpunkt von Hitlers Machtergreifung befanden. Dieser Analyseteil wird sich deshalb zum Großteil auf zwei Punkte beschränken, die für die Beziehungen während der Weimarer Republik von Bedeutung waren. Zum einen wird der Vertrag von Rapallo vom 16. April 1922 und zum anderen der Berliner Vertrag vom 24. April 1926 untersucht. Im zweiten Kapitel steht der Zeitraum von der Übernahme der Regierungsgewalt durch die Nationalsozialisten am 30. Januar 1933 bis zum Jahr 1939 im Mittelpunkt. Anfänglich wird hierbei zunächst auf die außenpolitische Konzeption bezüglich der Sowjetunion in Hitlers Ideologie hingewiesen. Wie sah sein Russlandbild aus und welche Rolle spielte es in der künftigen deutschen Außenpolitik? Anschließend wird auf die ersten außenpolitischen Schritte gegenüber der Sowjetunion unter Hitler eingegangen. Verfolgte er den Kurs von Weimar zunächst weiter, oder setzte eine Wende ein? Ein eindeutiger Kurswechsel in der deutschen Außenpolitik erfolgte mit dem deutsch-polnischen Abkommen vom 26. Januar 1934. Dieser Vertrag sorgte nicht nur für Aufsehen bei den Westmächten, sondern war auch der Grund für eine neue und belastende Sowjetpolitik. Diese Krise spitzte sich in den Folgejahren zu und sollte erst 1939 eine Wende erfahren. Im dritten Kapitel wird der Hitler-Stalin-Pakt den Untersuchungsschwerpunkt bilden. Es wird aufgezeigt, wie es zu diesem Vertrag kommen konnte und was die zwei Diktatoren inhaltlich vereinbarten. Anschließend werden die Folgen sowie die Umsetzung des Nichtangriffspaktes in den ersten Kriegsmonaten bis zum Überfall deutscher Truppen auf die Sowjetunion analysiert. Den Abschluss der Arbeit bildet eine Zusammenfassung mit einem Fazit.

2. Die deutsch-sowjetischen Beziehungen in den Zwischenkriegs-jahren

2.1. Anfängliche deutsch-russische Beziehungen

Sowohl Deutschland als auch Russland gingen aus dem Ersten Weltkrieg als Verlierer hervor. Als Deutschland im Frühjahr 1918 in Brest-Litowsk der jungen Sowjetrepublik den Friedenvertrag diktierte, ahnte die deutsche Führung wahrscheinlich noch nicht, dass dem Deutschen Reich ein Jahr später in Form des Versailler Vertrages ein ähnliches Schicksal ereilen sollte. Beide Staaten hatten neben enormen Menschenverlusten auch zahlreiche Gebiete abgeben müssen. Weiterhin entledigten sich beide ihrer monarchischen Staatsformen und begannen gewissermaßen bei Null.

Trotz ideologischer Differenzen war allmählich eine Annäherung zwischen der jungen deutschen Demokratie und der kommunistischen Sowjetregierung zu verzeichnen, die am 6. Mai 1921 in einem vorläufigen Handelsabkommen zum Ausdruck kam. Darin einigten sich beide Staaten die bestehenden Fürsorgestellen für Kriegsgefangene in Berlin sowie Moskau mit konsularischen Privilegien auszustatten.[2] Deutschland verpflichtete sich zudem die Sowjetregierung als einzige russische Regierung anzuerkennen.[3] Obwohl Kurt Wiedenfeld, der erste deutsche Vertreter in Moskau, davor warnte, Deutschland solle sich nur soweit an Russland annähern wie an England, kam es Ende September 1921 trotzdem zu Verhandlungen zwischen deutschen und russischen Militärs. Dieses erste Handelsabkommen konnte von beiden Staaten als Erfolg verbucht werden, denn das Zustandekommen war aufgrund der jeweiligen innenpolitischen Lage nicht selbstverständlich. Während sich die Sowjetunion nach dem Bürgerkrieg in einer allmählichen Stabilisierungsphase befand, sah sich Deutschland immer mehr antidemokratischen Kräften von Rechts und Links ausgesetzt.

2.2. Vertrag von Rapallo (16. April 1922)

Am 10. April 1922 trafen in Genua Delegationen aus zahlreichen Ländern[4] ein, um auf einer Weltwirtschaftskonferenz über die Reparationsfrage zu diskutieren. Deutsche sowie Russen sahen sich bei den Gesprächen schnell isoliert. Für diesen Fall hatten beide Staaten im Vorfeld am 1. April 1922 in Berlin einen Vertragsentwurf ausgehandelt, der jedoch nicht unterzeichnet wurde. Außenminister Walther Rathenau wollte einen Konflikt mit den Westmächten vermeiden. Dieser Entwurf bildete schließlich die Grundlage für „jenes sensationelles und umstrittenes[5] Abkommen, das als Vertrag von Rapallo in die Geschichte einging.

Außenminister Walther Rathenau ließ eine Verbindung zur russischen Delegation herstellen, die im Vorort Rapallo residierte. Die Verhandlungen aus Berlin wurden fortgeführt, intensiviert und schließlich am 16. April 1922 mit der Unterzeichnung durch den deutschen Außenminister sowie den russischen Außenkommissar Tschitscherin als Vertrag von Rapallo rechtsgültig. Das Abkommen beinhaltete sechs Artikel. Durch den Vertrag bekundete Sowjetrussland den Verzicht auf „Ersatz ihrer Kriegskosten sowie auf den Ersatz der Kriegsschäden[6] Damit wurde Artikel 116 des Versailler Vertrages bedeutungslos, wonach sich die „alliierten und assoziierten Mächte [...] ausdrücklich die Rechte Russlands“ vorbehalten, „von Deutschland jede Wiederherstellung und Wiedergutmachung zu erhalten, die den Grundsätzen des gegenwärtigen Vertrags entspricht.[7] Darüber hinaus wurden sofortige volle diplomatische und konsularische Beziehungen aufgenommen (Artikel 3) sowie der Grundsatz der Meistbegünstigung bei Handels- und Wirtschaftsbeziehungen als geltend festgeschrieben (Artikel 4).[8]

Für Deutschland und Russland bedeutete der Vertragsabschluss einen erster Schritt aus der außenpolitischen Isolation. Mit dem Wegfall von Artikel 116 konnte Deutschland sogar eine kleine Revision des Versailler Vertrages erzielen. Die Westmächte waren nach dem Abschluss des Vertrages sichtlich geschockt. Es wurde buchstäblich ein „Rapallo-Mythos“[9] mit einem traumatischen Effekt heraufbeschworen. Neben der Erschütterung der Versailler Nachkriegsordnung befürchteten die westlichen Regierungen ein Erstarken sowie eine Kooperation der einstigen Weltmächte, wobei das Abkommen keinerlei aggressive Pläne gegenüber anderen Staaten beinhaltete.

Mit dem Vertrag von Rapallo schafften Berlin und Moskau ein solides Fundament für künftige Verhandlungen. Neben dem Handel und der Industrie meldeten vor allem deutsche Militärs ein reges Interesse an einer Zusammenarbeit an. Die deutsche Reichswehr wurde nach dem Versailler Friedensvertrag durch alliierte Auflagen auf 100.000 Soldaten begrenzt und Panzerwagen sowie Flugzeuge wurden verboten. Da solche Beschränkungen jedoch nicht für Sowjetrussland galten, lernten deutsche Offiziere in Kooperation mit der Roten Armee auf russischen Übungsplätzen fliegen und das Führen von Panzertruppen. Die Reichswehr erhielt sogar eigene Übungsplätze in Russland zugewiesen.[10]

2.3. Berliner Vertrag (24. April 1926)

Deutschland geriet in den Folgejahren in Moskau allmählich in Missgunst. Die Orientierung an den Westen, vor allem durch den Abschluss des Locarno Vertrages am 16. Oktober 1925[11], sowie die Verhandlungen zum Eintritt Deutschlands in den Völkerbund während der „Ära Stresemann“ zog eine große Empörung Russlands mit sich. Die sowjetische Regierung befürchtete eine Eingliederung Deutschlands in den antibolschewistischen Westen und damit eine zunehmende Rückentwicklung der deutsch-russischen Verhältnisse. Stresemann betonte allerdings immer wieder, dass er gute Beziehungen in den Westen sowie in den Osten pflegen wollte.

Bereits vier Tage vor Abschluss des Locarno Vertrages wurde in Moskau am 12. Oktober 1925 ein auf der Basis von Rapallo deutsch-sowjetischer Rechts- und Wirtschaftsvertrag unterzeichnet. Der Vertrag beinhaltete u.a. eine Förderung der wechselseitigen Handelsbeziehungen, einen Konsularvertrag sowie ein Abkommen über Rechtshilfe in bürgerlichen Angelegenheiten.[12]

[...]


[1] Vgl. Recker, Marie-Luise: Die Aussenpolitik des Dritten Reiches (Enzyklopädie Deutscher Geschichte Band 8), München 1990, S. 71.

[2] Vgl. Dollinger, Hans: Von Lenin bis Gorbatschow. Die deutsch-sowjetischen Beziehungen, Recklinghausen 1991, S. 53.

[3] Vgl. Ebd., S. 61.

[4] Innerhalb der Forschung sind bezüglich der genauen Teilnehmerzahl geringe Abweichungen zu verzeichnen. Während Hans Dollinger 28 Delegationen angibt, schreibt Gottfried Niedhart von 29.

[5] Studiengesellschaft für Zeitprobleme: Die sowjetische Deutschlandpolitik 1917-1941, Duisdorf bei Bonn 1962, S. 70.

[6] Deutsch-russischer Vertrag von Rapallo (16.04.1922), in: http://www.documentArchiv.de/wr/1922/rapallo-

vertrag.html (09.01.2006).

[7] Friedensvertrag von Versailles. Artikel 31 bis 117. Politische Bestimmungen über Europa (28. Juni 1919), in:

http://www.documentArchiv.de/wr/vv03.html (14.02.2006).

[8] Deutsch-russischer Vertrag von Rapallo (16.04.1922), in: http://www.documentArchiv.de/wr/1922/rapallo-

vertrag.html (09.01.2006).

[9] Niedhart, Gottfried: Die Aussenpolitik der Weimarer Republik (Enzyklopädie Deutscher Geschichte Band 53), München 1999, S. 15.

[10] Vgl. Dollinger, Hans: Von Lenin bis Gorbatschow. Die deutsch-sowjetischen Beziehungen, S. 65f.

[11] Detaillierte Ausführungen zum Locarno Vertrag u.a. in: Krüger, Peter: Die Aussenpolitik der Republik von Weimar, Darmstadt 1985, S. 269-301.

[12] Vgl. Anderle, Alfred: Die deutsche Rapallo-Politik. Deutsch-sowjetische Beziehungen 1922-1929, Berlin (Ost) 1962, S. 161.

Details

Seiten
Jahr
2006
ISBN (eBook)
9783640794607
ISBN (Paperback)
9783640794874
DOI
10.3239/9783640794607
Dateigröße
520 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Technische Universität Chemnitz
Erscheinungsdatum
2011 (Januar)
Note
1,3
Schlagworte
Nationalsozialismus Sowjetunion Hitler Stalin Hitler-Stalin-Pakt Außenpolitik
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Titel: Das Dritte Reich und die Sowjetunion 1933-1941