Arbeitsschutz in der Europäischen Union am Beispiel der "guten praktischen Lösungen"
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Arbeitsschutz in der Europäischen Union
2. Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA)
3. Gute praktische Lösungen
a) Kriterien für gute praktische Lösungen
b) Quellen über gute praktische Lösungen
Fazit
Literaturverzeichnis
Einleitung
In der vorliegenden Ausarbeitung geht es um den Arbeitsschutz in der Europäischen Union am Beispiel der „guten praktischen Lösungen“. Eingangs soll die Arbeitsweise der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) kurz dargestellt werden, da sie für das Sammeln und Bereitstellen der „guten praktischen Lösungen“ verantwortlich ist. Anschließend soll geklärt werden, was sich hinter dem Begriff versteckt und welches Ziel die Europäische Union damit verfolgt.
1. Arbeitsschutz in der Europäischen Union
Die Wurzeln des Arbeitsschutzes in Europa findet man im Zeitalter der Industriellen Revolution, wo Arbeitsunfälle an der Tagesordnung waren. Jedoch galt zum Leid vieler Menschen der Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“. Da es in diesem Zeitalter noch keinen Kündigungsschutz gab, konnten sich die Arbeitnehmer gegen diese soziale Ungerechtigkeit nicht wehren. Erst unter Reichskanzler Bismark wurden die ersten Regeln und Gesetze zum Arbeitsschutz erlassen, die seit dem kontinuierlich weiterentwickelt wurden.[1] Der Arbeitsschutz in Deutschland basierte bis 1996 auf der 150 Jahre alten Gewerbeordnung und wurde durch eine moderne europäische Sozialpolitik abgelöst, dessen derzeitige Grundlage der Vertrag von Lissabon ist. Das Ziel ist, die Arbeitsbedingungen überall in Europa zu verbessern. Dabei geben die EU-Arbeitsschutzrichtlinien die Richtung für die nationale Umsetzung vor. Die ersten Arbeitsschutz-Richtlinien wurden Ende der 70-er Jahre des letzten Jahrhunderts zusammengestellt, um der sozialen Verpflichtung des EWG Vertrages nachzukommen. Nach mehreren wichtigen Etappen, hat 1997 die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ihre Arbeit aufgenommen und soll im weiteren Verlauf der Arbeit genauer reflektiert werden.
2. Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA)
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) wurde 1997 eingerichtet, um den Menschen gerecht zu werden, die sich für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz interessieren. Man kann sagen, dass die Agentur als Katalysator bei der Zusammenstellung, Analyse und Verbreitung von Informationen rund um den Arbeitsschutz wirkt. Die Agentur wird durch insgesamt vier Merkmale gekennzeichnet. Die Agentur ist (1) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und (2) von den Organen der Gemeinschaft (Rat, Parlament, Kommission) unabhängig. Darüber hinaus hat sie (3) eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist (4) durch einen Akt des abgeleiteten Rechts zur Ausübung bestimmter Aufgaben errichtet.[2] Der Aufbau der Organisation ist der folgenden Abbildung zu entnehmen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
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[1] Sozialgeschichte, Ein Arbeitsheft für die Schule, Universum Verlag GmbH, Wiesbaden 2009, S. 8f.
[2]Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA), Zugriff am: 15 Juli 2010 unter: http://osha.europa.eu/en/about/organisation/index_html