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Das Leben als Geschenk. Die Organspende als Zeichen der Nächstenliebe?

Ethische und theologische Aspekte der Organtransplantation

©2007 Hausarbeit (Hauptseminar) 27 Seiten

Zusammenfassung

Die Fragestellung, unter der diese Arbeit zunächst stehen sollte, betraf die moralisch-ethische Legitimation der Organtransplantation, vor allem deren Beurteilung durch die christliche Ethik. Bei der Literaturrecherche und –aufbereitung zeigte sich jedoch recht schnell, dass sich weitaus mehr Problemfelder und ethische Fragen ergeben, als im Rahmen einer Seminararbeit behandelt werden können – eine Reduktion und Fokussierung auf einige zentrale Aspekte wird daher unumgänglich sein. So wird der Problemkreis der Lebendorganspende nur gestreift, ebenso die Frage nach Zustimmungslösungen, die in den vergangenen Monaten für neuen Zündstoff in der Debatte über mangelnde Spendebereitschaft und fehlende Spenderorgane gesorgt hat. Einen größeren Stellenwert wird hingegen die postmortale Organtransplantation einnehmen, wobei es sich durch die verschiedenen beteiligten Personen- und Interessengruppen ebenfalls um ein komplexes und vielschichtiges Thema handelt.

Um die Thematik angemessen darzustellen, sollen zumindest grundlegende Fakten und aktuelle Daten zum Stand der modernen Transplantationsmedizin erwähnt werden, um einen Eindruck über Chancen und Möglichkeiten operativer Verfahren in diesem Bereich zu schaffen. Da die vorliegende Arbeit das Thema Organtransplantation vor allem aus ethischer bzw. christlich-religiöser Perspektive betrachtet, wird der medizinische sowie der rechtliche Hintergrund einbezogen, sofern er wesentliche Aspekte betrifft, die bei der Behandlung der Organspende-Problematik unbedingt berücksichtigt werden müssen. Vor allem das so genannte „Hirntod-Kriterium“ hat nicht nur medizinisch-rechtliche Konsequenzen, sondern berührt das Verständnis von Menschsein, von Leben und Tod und damit von ganz existenziellen Grundkonstanten im menschlichen Bewusstsein, die mit den Entwicklungen der modernen Medizin ins Wanken geraten sind.

Im abschließenden Ausblick sollen neben einem Resümee aktuelle Entwicklungen in der Transplantationsmedizin erwähnt werden, die in der Zukunft – die bei der Geschwindigkeit der heutigen Wissenschaft immer schon in der Gegenwart beginnt – für weitere ethische Diskussionen sorgen werden und auch von den christlichen Kirchen eine Positionierung verlangen.

Leseprobe

Inhalt

1 Einleitung

2 Begriffsdefinitionen
2.1 Schichtarbeit
2.1.1 Allgemeine Definition zu Schichtarbeit
2.1.2 Gesetzliche und tarifliche Definitionen zu Schichtarbeit
2.2 Definition Gesundheit
2.2.1 Definition von Ghandi
2.2.2 Definition der WHO
2.3 Gesundheitsförderung
2.4 Pflegepersonal

3 Schichtarbeit im Krankenhaus
3.1 Historischer Rückblick
3.2 Politischer Auftrag
3.3 Schichtsysteme im Krankenhaus
3.3.1 Schichtsysteme ohne Nachtarbeit
3.3.2 Schichtsysteme mit Nachtarbeit
3.3.3 Kernarbeitszeit
3.4 Finanzieller Anreiz und Freizeit

4 Gesundheitliche und soziale Beeinträchtigung durch Schichtarbeit
4.1 Wirkung der Schichtarbeit auf den Menschen
4.2 Gesundheitliche Beeinträchtigung durch Schichtarbeit
4.2.1 Schlafstörungen
4.2.2 Magen-Darm-Beschwerden
4.2.3 Stress
4.2.4 Kardiovaskuläre Probleme
4.2.5 Spezifische Gesundheitsprobleme bei Frauen
4.2.6 Psychische Störungen
4.2.7 Erhöhtes Unfallrisiko
4.2.8 Langfristige Auswirkungen der Schichtarbeit auf die Gesundheit
4.3 Soziale Beeinträchtigung durch Nacht- und Schichtarbeit
4.3.1 Außerfamiliäre Kontakte
4.3.2 Familiäre Auswirkungen durch Nacht- und Schichtarbeit
4.3.3 Auswirkungen auf die Partnerschaft
4.3.4 Auswirkungen auf die berufliche Entwicklung

5 Ansätze zur Gesundheitsförderung im Krankenhaus bei Pflegekräften in Schichtarbeit
5.1 Gesetzliche Bestimmungen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes bei Pflegekräften in Schichtarbeit
5.2 Möglichkeiten der Gesundheitsförderung durch die Institution Krankenhaus
5.3 Individuelle Möglichkeiten von gesundheitsförderndem Verhalten bei Pflegekräften in Schichtarbeit
6 Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis und Quellenverzeichnis

1 Einleitung

Das Thema „Gesundheitliche und soziale Auswirkungen von Schichtarbeit auf das Pflegepersonal im Krankenhaus“ habe ich gewählt, da ich persönlich mit Schichtarbeit, im Besonderen mit Wechselschichtarbeit auf Intensivstation schlecht zu recht kam. Hieraus ergaben sich für mich gesundheitliche Probleme wie häufigere Erkältungen, Magen- Darm-Beschwerden und Schlafstörungen, die vornehmlich in Nachtschichtphasen auftraten. Aber auch in meiner Funktion als Klassenlehrer, in der ich für die Einsatzplanung der Schülerinnen und Schüler verantwortlich bin, erhalte ich in Reflexionsstunden immer wieder die Rückmeldung von den Auszubildenden über persönliche Probleme mit Schichtarbeit, vornehmlich Nachtarbeit. Ein weiterer Faktor, der mich dazu bewogen hat, ist sicherlich die mehrjährige Mitarbeit in der Arbeitnehmervertretung. Hier ging es häufig um Arbeitszeitthemen, die im Zusammenhang mit dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) von 1994 standen.

Folgenden Fragen möchte ich in meiner Hausarbeit nachgehen und beantworten:

Bewirkt Schichtarbeit gesundheitliche soziale Beeinträchtigungen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Pflegedienstes im Krankenhaus?

Wenn ja, welche gesundheitlichen und sozialen Beeinträchtigungen treten bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Pflegedienstes auf?

Gibt es individuelle Unterschiede bei den gesundheitlichen und sozialen Beeinträchtigungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegedienstes durch Schichtarbeit?

Welche Möglichkeiten hat die Institution Krankenhaus, um die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Schichtarbeit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Pflegedienstes zu vermindern?

Welche Möglichkeiten hat die einzelne Mitarbeiterin des Pflegedienstes, der einzelne Mitarbeiter des Pflegedienstes, die gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Schichtarbeit zu vermindern?

2 Begriffsdefinitionen

2.1 Schichtarbeit

2.1.1 Allgemeine Definition zu Schichtarbeit

„Schichtarbeit ist eine Form der Tätigkeit mit Arbeit zu wechselnden Zeiten (Wechselschicht) oder konstant ungewöhnlicher Zeit (z.B. Dauernachtschicht).“ (Knauth et al. 2005, S. 2)

2.1.2 Gesetzliche und tarifliche Definitionen zu Schichtarbeit

Schichtarbeit

Laut Tarifvertrag TVöD ist Schichtarbeit „die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit um mindestens zwei Stunden in Zeitabschnitten von längstens einem Monat vorsieht, und die innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird.“ (ver.di 2005, § 7 Abs. 2 TVöD, S. 13) Wechselschichtarbeit

„Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.“ (ver.di 2005, § 7 Abs. 1, S. 13)

Nachtarbeit

Das Arbeitszeitgesetz von 1994 definiert in § 2 Abs. 3 + 4 Nachtarbeit als die Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr, wobei Nachtarbeit erst dann als Nachtarbeit gilt, wenn der Arbeitnehmer mehr als zwei Stunden in dem vorgegebenen Rahmen von 23 Uhr bis 6 Uhr arbeitet (vgl. Klie, Stascheit 2003, S. 17).

Weiterhin sagt das Arbeitszeitgesetz in § 2 Abs. 5, dass Nachtarbeitnehmer Arbeitnehmer sind, die auf Grund ihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leisten haben oder Nachtarbeit an mindestens 48 Tagen im Kalenderjahr leisten (vgl. Klie, Stascheit 2003, S. 17).

Der Tarifvertrag TVöD aus dem Jahr 2005 stellt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinsichtlich Nachtarbeit besser. Laut diesem Tarifvertrag ist „Nachtarbeit die Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr.“ (ver.di 2005, § 7 Abs. 5, S. 14)

2.2 Definition Gesundheit

„Eine allgemein gültige, anerkannte wissenschaftliche Definition von Gesundheit gibt es nicht.“ (Waller 2002, S. 11) Anhand dieser Feststellung von Waller möchte ich mich auf zwei Definitionen von Gesundheit beschränken, die sich meiner Meinung nach nicht nur objektiv an der Funktionsaussage von Gesundheit orientieren, sondern den Menschen auch als Individuum sehen.

2.2.1 Definition von Ghandi

„Gesundheit heißt, man muß [sic] sich wohlfühlen, sich frei bewegen können, guten Appetit haben, normal in seinen Funktionen sein und daher keinen Arzt aufsuchen müssen (Ghandi).“ (Waller 2002, S. 11)

2.2.2 Definition der WHO

„Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit und Gebrechen (WHO).“ (Waller 2002, S. 11)

2.3 Gesundheitsförderung

„Gesundheitsförderung zielt darauf ab, allen Menschen ein höheres Maß an Selbstbestimmung über ihre Gesundheit zu ermöglichen und sie damit zur Stärkung ihrer Gesundheit zu befähigen (Ottawa Charta 1988).“ (Waller 2002, S. 150)

2.4 Pflegepersonal

In der Hausarbeit möchte ich mich, wie auch schon aus dem Thema hervorgeht, auf das Pflegepersonal in Krankenhäusern der BRD beziehen. Unter Pflegepersonal im Besonderen fasse ich dreijährig und einjährig ausgebildetes Pflegepersonal. Hierzu gehört das Personal der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und Pflegehelferinnen und Pflegehelfer.

3 Schichtarbeit im Krankenhaus

3.1 Historischer Rückblick

Schon im Jahr 1900 waren die schweren Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege ein Thema für den Reichstag in Berlin, eingebracht durch den Abgeordneten Wilhelm Antrick, Sozialdemokrat und Fürsprecher des Pflegepersonals. Dreizehn Jahre später kam es erneut im Reichstag zu einer Debatte über die Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege, bei der die katastrophalen Arbeitszeiten des Pflegepersonals angeprangert wurden. Schon damals bedeutete es, dass das Pflegepersonal rund um die Uhr zur Verfügung stand, wobei es einen Schichtdienst nach heutiger Sicht noch nicht gab, sondern die Pflegekräfte hielten sich bereit, um bei Erfordernis die Arbeit aufzunehmen. Die schweren Arbeitszeiten verursachten damals eine hohe Fluktuation beim Pflegepersonal (vgl. Kelm 2003, S. 23-25).

Auch heute noch sind die unregelmäßigen und schlecht planbaren Arbeitszeiten der Pflegekräfte in Krankenhäusern ein Grund für die hohe Fluktuation von Pflegekräften aus dem Beruf (vgl. Sczesny, Hellert 2000, S. 32).

3.2 Politischer Auftrag

In Krankenhäusern ist es heutzutage immer noch üblich, dass Patienten täglich 24 Stunden und sieben Tage in der Woche betreut werden. Dies wir]d dadurch begründet und gerechtfertigt, dass es einen politischen Auftrag durch § 1 Abs. 1 Krankenhausfinanzierungsgesetz (vgl. AOK Baden Württemberg 2000, S. 9) gibt, der Krankenhäuser verpflichtet, die medizinische und pflegerische Versorgung sicherzustellen. „Schichtdienst im Krankenhaus ist somit aus sozialen Gründen unvermeidlich.“ (Saathoff 1992, S. 490) Diese Aussage wird durch eine bundesweit durchgeführte schriftliche Befragung von Pflegekräften im Jahr 2004 erhärtet. Die Befragung ergab, dass 23% Wechselschicht ohne Nachtdienst, 57% Wechselschicht mit Nachtdienst und 8,6 % Dauernachtdienst leisten. Die restlichen 11,4 % arbeiten im Tagdienst (vgl. DAK-BGW 2005, S. 28). Die statistischen Zahlen der DAK-BGW zeigen auf, dass über die Hälfte der befragten Pflegekräfte im Drei-Schichtsystem arbeiten.

3.3 Schichtsysteme im Krankenhaus

Hier möchte ich nun einige Schichtmodelle vorstellen, die für den Pflegedienst in deutschen Krankenhäusern maßgeblich sind.

3.3.1 Schichtsysteme ohne Nachtarbeit

Es gibt Schichtsysteme ohne Nachtarbeit, in dem der Pflegedienst im Wechsel von Früh- und Spätdienst schichtet. Dies kann im täglichen Wechsel, so genannte Schaukelschicht erfolgen oder im wöchentlichen Wechsel von Früh- und Spätdiensten. Besonders bei jungen Pflegekräften, wie auch Auszubildenden unserer Kliniken erfreut sich die Schaukelschicht großer Beliebtheit. Trotzdem ist dieses Schichtsystem rechtlich nicht unproblematisch, da aufgrund des Arbeitszeitgesetzes im § 5 Abs. 1 auch in Krankenhäusern die Ruhezeiten von zehn Stunden nicht unterschritten werden dürfen (vgl. Böhme 1998, S. 223).

Die Form des wöchentlichen Wechsels von Früh- und Spätschichten ist häufig in der Industrie anzutreffen, hält aber aufgrund der Ruhezeitenproblematik bei der Schaukelschicht vermehrt Einzug im Pflegedienst der Krankenhäuser.

Ein weiteres Schichtmodell ist der geteilte Dienst. Unter dieser Schichtform versteht man die zweimalige Aufnahme der Arbeit am gleichen Arbeitstag zu unterschiedlichen Zeiten. Meist bedeutet das für die Pflegekräfte eine Arbeitsphase am frühen Morgen bis zum Mittag und eine weitere Arbeitsphase mit Beginn am Nachmittag bis in den Abend. Diese Form des Schichtens ist in Krankenhäusern sehr selten anzutreffen, wobei in jüngster Zeit infolge von Personaleinsparungen wieder vermehrt an Wochenenden auf dieses Modell zurückgegriffen wird. Der geteilte Dienst ist meiner Meinung nach aufgrund der zweimaligen Arbeitsaufnahme an einem Tag wie auch die doppelten Wegezeiten und der daraus resultierenden Mehrkosten bei Pflegekräften nicht sehr beliebt.

3.3.2 Schichtsysteme mit Nachtarbeit

Im Wechselschichtsystem oder auch Dreischichtsystem arbeiten Pflegekräfte in einem Wechsel von Früh-, Spät- und Nachtdienst. Es wird hierbei zwischen einer vorwärts- und rückwärtsrotierenden Schichtfolge unterschieden, wobei aufgrund arbeitswissenschaftlicher Studien die vorwärtsrotierende Schichtfolge empfohlen wird (vgl. Busch, Reuter, Bauer 2006, S. 101). Das Wechselschichtsystem ist häufig auf den Intensivstationen anzutreffen.

Dauernachtdienst ist immer noch eine gängige Schichtform, in der Pflegekräfte kontinuierlich und ausschließlich Nachtarbeit leisten. Diese Form der Schichtarbeit ist aufgrund der Vereinbarkeit von Beruf und Familie immer noch sehr beliebt bei Pflegekräften im Krankenhaus (vgl. Sczesny, Hellert 2000, S. 34).

3.3.3 Kernarbeitszeit

Durch die Einführung des Arbeitszeitgesetzes von 1994, das die menschengerechte Gestaltung der Arbeit nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen in § 6 Abs. 1 festschreibt, fing man auch in Krankenhäusern an, über flexible Arbeitszeiten nachzudenken. Dies führte dazu, dass man neue Arbeitszeitmodelle wie die Kernarbeitszeit entwickelte, um den Pflegekräften zu ermöglichen, auch in der typischen täglichen Arbeitszeit zwischen 7 Uhr und 17 Uhr zu arbeiten. Die Kernarbeitszeit sollte zu einer größeren Flexibilität bei den Arbeitszeiten führen und einen Beitrag zur Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes leisten (vgl. Brehmer 2003, S. 99).

3.4 Finanzieller Anreiz und Freizeit

Schichtarbeit, besonders Nachtarbeit und Wechselschichtarbeit beinhaltet auch einen finanziellen Anreiz, da aufgrund von tariflichen Vereinbarungen (vgl. ver.di 2005, § 8 Abs. 1 TVöD, S. 14) für die Arbeitszeiten außerhalb der Normalarbeitszeit entsprechende Zulagen bezahlt werden, die die Pflegkräfte ungern aufgeben (vgl. Sczesny, Hellert 2000, S. 34). Weiterhin wird durch tarifliche Bestimmungen Zusatzurlaub bei Schicht- und Wechselschichtarbeit gewährt (vgl. ver.di 2005, § 27 TVöD, S. 31).

Für die Pflegenden ist es von immenser Bedeutung, bei der Gestaltung des Dienstplanes mitentscheiden zu können und dadurch einen größeren Einfluss auf die private Lebensplanung zu erhalten (vgl. Brehmer 2003, S. 76). Es kommt meiner Meinung nach hierbei durchaus vor, dass Pflegekräfte bewusst lange Schichtphasen in Kauf nehmen, um dadurch eine größere Freizeitphase zu erlangen. Ob dies unter gesundheitlichen Aspekten zu befürworten ist, muss hinterfragt werden.

Einen weiteren positiven Effekt der Schichtarbeit sehen die Pflegekräfte m. E. darin, dass Behördengänge, Einkäufe und sonstige Verpflichtungen stressfreier zu erledigen sind.

4 Gesundheitliche und soziale Beeinträchtigung durch Schichtarbeit

4.1 Wirkung der Schichtarbeit auf den Menschen

Um zu verstehen, wie sich Schichtarbeit auf den Menschen auswirkt, ist es hilfreich, sich den zirkadianen Rhythmus, dem der Mensch unterworfen ist, zu vergegenwärtigen.

Hierbei handelt es sich um einen natürlichen Rhythmus, an den die Körperfunktionen wie Körpertemperatur, Atem- und Herzfrequenz, Hormonproduktion usw. in einer 24 Stunden dauernden Periode angepasst sind. Es wird zwischen einer ergotropen Leistungsbereitschaft am Tag und einer trophotropen Leistungsbereitschaft in der Nacht unterschieden. Der entscheidende externe Impuls geht vom natürlichen Wechsel zwischen Tag und Nacht (Hell-Dunkelwechsel) aus. Man vermutet, dass Melatonin einen wichtigen Einfluss auf den Tag-Nacht-Rhythmus hat, da Licht die Melatoninsynthese hemmt, während sie bei Dunkelheit einsetzt. Weitere äußere Zeitgeber sind die Uhrzeit und der zeitliche Ablauf des gesellschaftlichen Lebens (vgl. Knauth et al. 2005, S. 2-3).

Besonders interessant ist die Frage, ob sich bei Schichtdienst insbesondere Nachtdienst der zirkadiane Rhythmus an die äußeren Umstände anpasst oder nicht. Hierzu sind sich die Arbeitswissenschaftler nicht einig, wobei die Mehrzahl der Ansicht ist, dass es nicht zu einer vollständigen Angleichung des zirkadianen Rhythmus an die veränderten Schichtarbeitszeiten kommt, auch bei Dauernachtwachen mit längeren Nachtwachenphasen (vgl. Sczesny 2003, S. 60-63). Da in deutschen Krankenhäusern häufiger Dauernachtwachen im Pflegedienst anzutreffen sind, die Nachtdienstphasen von sieben und mehr Nächten ableisten (vgl. Sczesny, Hellert 2000, S. 33), muss diese Erkenntnis meiner Meinung nach von den Verantwortlichen des Arbeitsschutzes im Krankenhaus mehr Beachtung finden.

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Details

Seiten
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783640808496
ISBN (Paperback)
9783640809073
DOI
10.3239/9783640808496
Dateigröße
569 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Philipps-Universität Marburg – Katholisches Seminar
Erscheinungsdatum
2011 (Januar)
Note
1,0
Schlagworte
leben geschenk organspende zeichen nächstenliebe ethische aspekte organtransplantation
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