Anders als es die offizielle Propaganda verlautbaren ließ, genossen die Grenztruppen der DDR und deren Angehörige nicht das vollste Vertrauen der Regierenden des sogenannten Arbeiter- und Bauernstaates. Die massive geheimdienstliche Aufklärung, die hohe IM-Dichte, Die im Vorfeld des Dienstes bei den Grenztruppen stattfindende Durchleuchtung der Rekruten sowie die Organisation des Grenzdienstes selbst sind hierfür ein Hinweis.
Die Fahnenflucht in den Grenztruppen der DDR war ein von Anfang an existierendes, gravierendes Problem, welches nur durch eine massive Verschärfung des Grenzregimes bekämpft werden konnte.
Einleitung
Der offiziellen Propaganda der DDR zufolge war der Dienst an der Westgrenze, wozu auch die Grenze zu den Berliner Westsektoren zählt, ein Ehrendienst, der von den besten und vertrauenswürdigsten Angehörigen der bewaffneten Organe des Arbeiter- und Bauernstaates geleistet wurde. Aber war dies tatsächlich so? Wie vertrauenswürdig waren die Grenzsoldaten in den Augen der Herrscher wirklich? Und warum flohen bis zur Wende im Jahre 1989 ca. 3.000 Soldaten in den Westen? Und wie reagierte der Staat auf solche Fahnenfluchten? Wie versuchte die Regierung der DDR eine Flucht von Armeeangehörigen, besonders von Soldaten der Grenztruppen und ihres Vorgängers, der Deutschen Grenzpolizei, zu verhindern?
Um diese Fragen wird es in den folgenden Kapiteln dieser Arbeit gehen.
Eines sei an dieser Stelle bereits vorweggenommen: Die Desertation ist ein Phänomen, welches in allen Armeen der Welt bekannt ist. In der DDR bestand jedoch die Besonderheit, dass eine Fahnenflucht nahezu immer mit einem Überlaufen zum sogenannten „Klassenfeind“ gleicher Nation (schließlich waren Westdeutsche eben auch Deutsche) einherging. Dies war politisch brisant, weil jede geglückte Fahnenflucht von den Westmedien propagandistisch genutzt werden konnte, und –wie im Fall Konrad Schumann –auch genutzt wurde.
Zur Quellenlage ist zu sagen, dass es bisher recht unterschiedliche statistische Angaben zu diesem Thema gibt. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind die Gesamtzahlen noch nicht in einer einheitlichen Statistik erfasst, so dass die in dieser Arbeit verwendeten statistischen Angaben voneinander abweichen.
Was die einzelnen besonderen Vorkommnisse im Grenzdienst angeht, wozu die Flucht von Soldaten zählt, so ist die Aktenlage sowohl im Bundesarchiv (Militärarchiv), als auch im Archiv der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR recht umfangreich.
Einen hervorragenden wissenschaftlichen Beitrag über die Anfänge der Grenztruppen hat der Historiker Gerhard Sälter im vergangenen Jahr veröffentlicht. Sein Buch mit dem Titel „Grenzpolizisten, Konformität, Verweigerung und Repression in der Grenzpolizei und den Grenztruppen der DDR 1952 bis 1965“ dient im Wesentlichen als Grundlage für diese Arbeit. Ebenfalls als wichtig einzuschätzen sind die Werke von Rüdiger Wenzke („Staatsfeinde in Uniform, Handbuch der Bewaffneten Organe der DDR“, und der Aufsatz „Die Fahnenflucht in den Streitkräften der DDR“), welche ebenfalls in dieser Arbeit zitiert werden.
Allgemeines, Auswahlkriterien für den Einsatz im Grenzdienst
Um die Themen der Befehlsverweigerung und Desertation richtig einordnen zu können, ist es unerlässlich zu wissen, wer für den Grenzdienst ausgewählt wurde. Es wird dargestellt, welche Kriterien der Grenzdienstanwärter idealerweise erfüllen sollte.
Um die Funktionsfähigkeiten der Grenzeinheiten und die dafür erforderliche Disziplin aufrecht zu erhalten, sowie zum Schutz vor Fahnenfluchten, war es zwingend erforderlich, politisch zuverlässiges Personal zu rekrutieren. Gerade in den Anfangsjahren war dies sehr schwierig. Die idealistischen Anforderungen an die Bewerber hinsichtlich ihrer Biographie und ihrer politischen Überzeugungen entsprachen in der Regel nicht den tatsächlichen Gegebenheiten. Es war nahezu unmöglich in den späten 40er und frühen 50er Jahren Männer zu rekrutieren, die nicht in irgendeiner NS-Organisation waren oder nicht in der Wehrmacht gedient haben. „Der seinerzeit für die Personalpolitik zuständige Erich Mielke drängte schon 1946 darauf, dass in die Polizei (der Vorgänger der Grenztruppen war die Deutsche Grenzpolizei, d. Autor) als zentralen staatlichen Machtapparat weder ehemalige Mitglieder der NSDAP noch Berufsoffiziere der Wehrmacht eingestellt wurden“.[1] Dies ließ sich jedoch aufgrund des hohen Personalbedarfs nicht dauerhaft durchhalten.
Wer aber kam an die Grenze? Um diese Frage zu beantworten, stelle ich erst einmal fest, wer nicht an die Grenze kam. Generell gilt, dass niemand zum Grenzdienst gezwungen wurde. Wer bei der Musterung den Wunsch geäußert hat, nicht in den Grenztruppen dienen zu müssen, der ist dort auch nicht hingekommen. Für die Einstellung von Grenzoffizieren galten ab Januar 1962 folgende Ausschlusskriterien:
vom Grenzdienst ausgeschlossen waren:
- ehemalige Republikflüchtlinge;
- Bürger und ehemalige Bürger der BRD und West-Berlin;
- Jugendliche, deren Verwandte im Staatsapparat der BRD, der Bundeswehr, Polizei und anderen bewaffneten Organen und Besatzungsmächten tätig waren;
- Jugendliche mit Westverwandtschaft 1. und 2. Grades,
- straffällig gewordene Jugendliche,
- Verwandte von Republikflüchtlingen,
- sogenannte Arbeitsbummelanten,
- ehemalige Grenzgänger, die ein Arbeitsverhältnis in Westberlin hatten,
- Jugendliche, die sich in den letzten 3 Jahren vor ihrer Einstellung im Westen aufhielten,
- Jugendliche, die vor ihrer Einstellung in einem Jugendwerkhof untergebracht waren, wenn die Entwicklung nach der Entlassung negativ verlief.[2]
Die DDR-Führung wollte die Grenze also von politisch zuverlässigem und gefestigten Personal bewachen lassen, welches sich nicht von der westlichen Propaganda beeinflussen ließe.[3] Die Einhaltung dieser Kriterien wurde vom MfS folgendermaßen überprüft:
„In der ersten Phase legten MfS-Mitarbeiter zusammen mit Angehörigen des Wehrbezirkskommandos fest, wer für den Grenzdienst infrage kam.Hierbei wurden […] Unterlagen des Wehrkommandos, Beurteilungen und Einschätzungen sowie Ermittlungsergebnisse der Volkspolizei und des MfS verwertet.“[4] Während der Grundausbildung in den Grenzausbildungsregimentern erfolgten weitere Überprüfungen der Rekruten durch das MfS. Das Personal, welches in den Grenztruppen diente, war also handverlesen.
Warum also ging man als junger Mann zu den Grenztruppen? Diese Frage kann nur spekulativ beantwortet werden. Einer der möglichen Gründe ist die Garantie des vom jeweiligen Rekruten gewünschten Studienplatzes. Wurde beispielsweise von Jemandem, der Medizin studieren wollte, eine Dienstzeit von 3-4 Jahren erwartet, so konnte er diese Dienstzeit verkürzen, indem er seinen Dienst bei den Grenztruppen antrat.
Zum Umgang mit Deserteuren
Wie alle anderen Armeen der Welt hatten die bewaffneten Organe der DDR mit dem Phänomen der Fahnenflucht zu kämpfen. Dies galt selbstverständlich auch für die Deutsche Grenzpolizei und – als deren Nachfolger – die Grenztruppen. Jedoch gab es eine spezifische Situation, der bis dato keine andere Armee ausgesetzt war, denn „ohne Zweifel gehörte die Fahnenflucht mit dem Ziel, die DDR in Richtung Bundesrepublik zu verlassen und damit zum militärischen Gegner (gleicher Nation, d. Autor) überzuwechseln, zu jenen Besonderheiten, die kaum mit Desertionsproblemen anderer Armeen vergleichbar waren“.[5] Die Flucht von Soldaten, Unterführern und Offizieren in den „Westen“ galt als besonderes Politikum, denn damit entschieden sich die Betroffenen gegen das gesellschaftliche System, in dem sie bis zu diesem Zeitpunkt gelebt und gedient haben. Den Grund dafür formulierte der Historiker Rüdiger Wenzke folgendermaßen:
„Dieser freiwillige Wechsel von DDR-Militärangehörigen in das Lager des vermeintlichen Gegners zog einen eklatanten Ansehensverlust des ostdeutschen Staates nach sich, bot sich doch dem Ausland aufgrund der zeitweise hohen Flüchtlingszahlen und nicht zuletzt aufgrund der Desertion von Offizieren ein eher klägliches Bild der als »Volksarmee« gepriesenen DDR-Streitkräfte.“[6]
Auch der mit einer Flucht verbundene Transfer dienstlicher Interna wurde nach Wenzke als ein erhebliches Problem aufgenommen.
Zwar wurde die Desertion bereits im Jahre 1949, dem Gründungsjahr der DDR, zu einem „Verbrechen“ erklärt, dennoch war eine juristische Verfolgung zu diesem Zeitpunkt kaum möglich. Es mangelte an einer juristischen Grundlage. Da die DDR bis 1956 keine reguläre Armee besaß, gab es bis zu diesem Zeitpunkt kein Wehrstrafrecht. Erst durch das am 11. Dezember 1957 von der Volkskammer beschlossene sogenannte Erste Strafrechtsergänzungsgesetz trat eine juristische Regelung in Kraft. Dies hatte zur Folge, dass man Fahnenfluchten und unerlaubte Entfernungen von der Truppe in der Regel lediglich mit Disziplinarstrafen ahnden konnte. Dies bedeutet jedoch nicht, dass desertierte Soldaten nicht indirekt juristisch für die Flucht zur Rechenschaft gezogen wurden. Auf diese Frage gehe ich in Kapitel Drei genauer ein.
Misstrauen als Arbeitsmaxime – das MfS in den Grenztruppen
Jede gelungene Fahnenflucht stellte das Regime der DDR vor ein Problem. Nach außen waren die Grenztruppen ein Teil der militärischen und gesellschaftlichen Elite und genossen das uneingeschränkte Vertrauen der Partei. Der tatsächliche Dienstalltag sprach jedoch eine andere Sprache. Der Historiker Jochen Maurer formuliert dies folgendermaßen:
„Die hohe Zahl der Fahnenfluchten von Angehörigen der Grenztruppen insbesondere in den Anfangsjahren nach dem Mauerbau hatte dazu geführt, dass die Staatsführung in jedem Grenzsoldaten auch einen potentiellen „Grenzverletzer“ sah. Jeder geflohene Grenzsoldat zog ein unvermeidliches Presseecho in den Westmedien nach sich, das die Aussagen der SED-Führung Lügen strafte. Die Reaktion des Systems auf diesen Zustand war einmal mehr bezeichnend für das Grenzregime: lückenlose Kontrolle.“[7]
Wie aber wurde diese lückenlose Kontrolle gewährleistet? Um zu verstehen, wie Desertationsabsichten den staatlichen Behörden bekannt gemacht werden konnten, ist es notwendig, zu verstehen, wie die Bewachung der Bewacher funktionierte. Wie in allen Bereichen des täglichen Lebens in der DDR hatte das Ministerium für Staatssicherheit auch in den Grenztruppen Informanten eingeschleust. Zuständig für die Überwachung der bewaffneten Organe, also der NVA und der Grenztruppen, war die Hauptabteilung I, im Folgenden HA I genannt.
Zu den Aufgaben der HA I zählten unter Anderem die Unterbindung staatsfeindlicher Hetze und Staatsverleumdung, sowie die Verhinderung von Fahnenfluchten und Verratsdelikten.[8] „Insgesamt verfügte die HA I in den achtziger Jahren über mehr als 12.000 IM. Das entspricht bei der Gesamtstärke von 215.000 Mann in NVA und Grenztruppen überschlägig gerechnet einer durchschnittlichen IM-Dichte von einem Informanten auf weniger als 20 Soldaten.“[9] Die Überwachungsdichte durch Inoffizielle Mitarbeiter bei den Grenztruppen selbst war höher. Jochen Maurer hat in seinem Artikel „Die Bewachung der Bewacher“[10] dargestellt, dass das Grenzkommando Mitte zum Ende der 80er Jahre über eine Mannstärke von insgesamt ca. 11.350 Soldaten verfügte. Davon arbeiteten ca. 1.400 Mann für die »Firma«. Demnach war im Durchschnitt jeder achte Grenzsoldat ein IM. Somit musste jeder Soldat davon ausgehen, dass er während seines Dienstes unter genauer Beobachtung stand. Ebenso musste er davon ausgehen, dass jede kritische Äußerung und alles, was auf eine eventuelle Fahnenflucht hinweisen konnte, umgehend weiter gemeldet wurde.
Da die meisten inoffiziellen Mitarbeiter über keine spezifische Ausbildung verfügten, blieb ihre Tätigkeit selten unentdeckt. Da die Bestrafung (beispielsweise bei Verfehlungen verbaler Art) oftmals sehr zügig erfolgte, musste selbst unbeteiligten Personen recht schnell klar sein, dass das MfS seine Finger im Spiel hatte. So kam es, dass die Soldaten mit zunehmender Dienstzeit immer misstrauischer wurden. „ Unzählige Dienste der Postenpaare auf den Postentürmen an der „Mauer“ wurden somit zu „Schweigeschichten“ – wie sollte man sich sicher sein, dass der Kamerad nicht auch für die „Firma“ tätig war?“[11]
Rekrutiert wurden die Informanten meist vor dem Dienstantritt bzw. in den Ausbildungsregimentern. Sie stammen meist aus den Reihen der Rekruten, die sie beobachten sollten. Geworben wurden sie meist durch gezieltes Ansprechen. Oftmals mache sich das MfS dabei auch die Angst der jungen Rekruten zu Nutze. Vielen von ihnen dürfte es bekannt gewesen sein, dass einige geflohene Soldaten nicht davor zurückgeschreckt haben, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, um ungehindert in den Westen zu gelangen. „ Die Vorstellung, sich selbst und andere durch eine Zusammenarbeit mit dem MfS vor einer solchen lebensbedrohlichen Situation bewahren zu können, spielte der Verwaltung 2000 (wie die HA I truppenintern genannt wurde, d. Autor) einen Großteil ihrer Spitzel geradezu in die Hände.“[12]
Für die Fahnenfluchten war die Unterabteilung 1, genauer gesagt das Referat 4, zuständig. Hierzu gehörten die schnelle Ermittlung des neuen Aufenthaltsortes des Deserteurs, die Beobachtung von dessen weiteren Werdegang, sowie die Kontrolle von Rückverbindungen in die DDR.[13]
Wie bereits erwähnt wurde, wurden Fahnenfluchten nicht nur als militärische Verstöße begriffen, sondern als Verrat an der DDR. So ist es nicht verwunderlich, dass Desertionen in dem seit 1982 unter dem Decknamen »Verräter« geführten Zentralen Operativen Vorgang geführt wurden.
Wie aber konnten Hinweise für eine eventuelle Fahnenflucht entdeckt werden? Zum Einen erhielten die Inoffiziellen Mitarbeiter unter den Grenzern Instruktionen sowie einen sogenannten Komplexauftrag zur Unterschrift vorgelegt.[14] Darin wurden 40 Erscheinungsbilder aufgelistet, die eine mögliche Fahnenflucht kennzeichnen. Dies begann bei der Fälschung von Urlaubsscheinen und endete beim Verkauf oder Verschenken von persönlichem Eigentum.
Aufgrund der hohen IM-Dichte, in den Grenzsicherungskompanien war ein Verhältnis von Acht zu Eins nicht unüblich, ist es naheliegend, dass auch Erkenntnisse, die aus persönlichen Gesprächen[15] gewonnen wurden, dem MfS berichtet wurden. So konnte es beispielsweise vorkommen, dass ein Grenzer seinen Postenpartner fragte, wie dieser wohl reagieren würde, wenn einer aus deren Einheit die Grenze überschreiten würde. Wurde dies dem MfS weitergemeldet, so hatte derjenige, der ihn geäußert hat, erhebliche Konsequenzen zu tragen.
[...]
[1] Sälter, Gerhard: „Grenzpolizisten, Konformität,Verweigerung und Repression in der Grenzpolizei und den Grenztruppen der DDR 1952 bis 1965“, 1. Aufl., Berlin 2009, S. 125
[2] s. Fingerle, Stephan: „Waffen in Arbeiterhand? Die Rekrutierung des Offizierkorps der NVA und ihrer Vorläufer“, Berlin 2001, S. 219f
[3] s. Sälter, Grenzpolizisten S. 133
[4] s. Sälter, Grenzpolizisten, S. 137
[5] s. Wenzke, Rüdiger, „Die Fahnenflucht in den Streitkräften der DDR“ In: Bröckling, Ulrich; Sikora, Michael: „Armeen und ihre Deserteure – Vernachlässigte Kapitel einer Militärgeschichte der Neuzeit“, Göttingen 1998, S. 252-287, hier S. 253.
[6] Ebd.
[7] Maurer, Jochen: Die „Mauer“ und ihre Grenztruppen oder die Grenztruppen und ihre „Mauer“?, http://www.mauergeschichte.de/index.php?id=7&items=43, Stand 14.06.2010
[8] S, Suckut, Siegfried u. A.: „Anatomie der Staatssicherheit, Geschichte, Struktur, Methoden – Hauptabteilung I: NVA und Grenztruppen“,Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 2004, S. 8f.
[9] s. Gieseke, Jens: „Staatssicherheit und Gesellschaft. Herrschaftsalltag in der DDR“, Vortrag zur Geschichtswerkstatt Jena am 3. März 2008, http://www.geschichtswerkstatt-jena.de/archiv_texte/vortrag_gieseke_jena.pdf, Stand 17.05. 2010, S. 8
[10] s. Maurer, Jochen: „Die Bewachung der Bewacher“ In: Militärgeschichte – Zeitschrift für historische Bildung, Ausg. 1/2008, S. 10-13
[11] s. Maurer, Die Mauer, wie Anm.7
[12] Ebd.
[13] s. Suckut, Anatomie, S. 21f
[14] Vgl. Suckut, Anatomie, S. 34.
[15] Beispielsweise während des Grenzdienstes.