Entwicklung des Parlamentarismus in Deutschland
Die parlamentarischen Systeme des Deutschen Kaiserreiches, der Weimarer Republik und der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich
Zusammenfassung
Leseprobe
Inhalt
1. Einleitung
2. Definitionen
3. Die Entwicklung des Parlamentarismus in Deutschland nach 1867
4. Parlamentarische System des Kaiserreiches
5. Parlamentarische System der Weimar Republik
6. Das parlamentarische System der Bundesrepublik Deutschland
6.1. im Vergleich zum Kaiserreich
6.2. zur Weimarer Republik
7. Zusammenfassung
8. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
In der folgenden Hausarbeit soll ein historischer Abriss der Entwicklung des deutschen Parlamentarismus von der Gründung des ersten deutschen Bundesstaat 1867 in Form des Norddeutschen Bundes bis hin zur Gründung der Weimarer Republik im Jahr 1919 dargestellt werden. Der Schwerpunkt wird in den Wechseljahren 1918/1919 liegen. Anschließend soll deskriptiv dargestellt werden, welchen Einfluss die beiden vorherigen parlamentarischen Systeme auf das aktuelle parlamentarische Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland haben um aufzuzeigen, inwieweit die stetigen Vergleiche in der Presse und der Politik an sich mit den früheren parlamentarischen Systemen sinnhaft sind.
2. Definitionen
Parlamentarismus
Als Definition für den Parlamentarismus soll die von Hans Kelsen herangezogen werden, da diese aus dem Jahr 1929 und damit aus der Weimarer Republik stammt:
Bildung des maßgeblichen staatlichen Willens durch ein vom Volke auf Grund des allgemeinen gleichen Wahlrechtes, also demokratisch gewähltes Kollegialorgan, nach dem Mehrheitsprinzipe.
3. Die Entwicklung des Parlamentarismus in Deutschland nach 1867
Der erste deutsche Bundesstaat war der Norddeutsche Bund. Er wurde als Militärbündnis Preußens mit den Norddeutschen Ländern 1866 gegründet und gab sich ein Jahr später eine eigenständige Verfassung, die Bismarck auf sich selbst zentriert hin entwickelt hatte. Mit der Verfassungsgabe 1867 wurde der Norddeutsche Bund zum ersten deutschen Bundesstaat.
Die vormals souveränen Staaten wurden zu Bundesgliedern mit eigenen Verfassungen, die der des Norddeutschen Bundes untergeordnet waren. Das größte der Bundesglieder, Preußen, nahm die gesamte Geschichte über bis zur Gründung der Weimarer Republik eine dominante Stellung im parlamentarischen System ein (vgl. Frotscher, Pieroth 2009, 206).
Durch einen Streit um die spanische Thronfolge zwischen Preußen und Frankreich provozierte Bismarck Frankreich durch die Neuformulierung der Emser Depesche zu einer Kriegserklärung. Durch diesen Verteidigungsfall waren die verbündeten süddeutschen Staaten an die Seite des Norddeutschen Bundes gezwungen. Die führte letztendlich zum Anschluss dieser Länder und zur Gründung des Deutschen Bundes (vgl. Frotscher, Pieroth 2009, 206).
Dieser gesamtdeutsche Bund wurde am 18.01.1871 das Deutsche Kaiserreich. Die Verfassung des Norddeutschen Bundes wurde ohne Änderungen übernommen. In einem zusätzlichen Gesetz wurde bestimmt, dass alle Verweise auf den Norddeutschen Bund durch Verweise auf das Kaiserreich zu ersetzen seien. So war kein neuer Staat im verfassungsrechtlichen Sinne entstanden, sondern nur eine Vergrößerung durch Beitritt der Süddeutschen Länder und die Umbenennung in das Deutsche Kaiserreich (vgl. Frotscher, Pieroth 2009, 206).
Wie schon 1848 wurde dem preußischen König die Kaiserwürde angeboten. Während er sie damals als von unten kommend ablehnte und so die Paulskirchenverfassung ihrer Grundlage entzog, nahm er sie 1871 an, wenn auch widerwillig (vgl. Frotscher, Pieroth 2009, 209).
Der Bundesrat wuchs auf 25 Mitglieder, was jedoch nicht die vorherrschende Stellung Preußens und seine Sperrminorität beeinflusste.
Das politische System im Kaiserreich erwies sich als relativ stabil und überdauerte bis 1917 ohne große Änderungen. Während des zur dieser Zeit währenden I. Weltkrieges kam es zu Umwälzungen innerhalb des Systems und Machtzuwächsen zugunsten des Reichstages, gar der Übergang zu einer parlamentarischen Monarchie, welche durch die Verfassungsänderung vom 28. Oktober 1918 vollzogen wurde. Bereits zuvor war das Reichswahlrecht reformiert wurden, welches durch die Verstädterung in den Jahren nach 1871 extreme Verzerrungen der Wahlkreise zugunsten der Konservativen Kräfte in sich trug. Signifikant war der Wechsel der Parlamente, da der Reichstag den Bundesrat als oberstes Reichsorgan ablöste durch die neu gewonnenen Zustimmungsund Vertrauensrechte über den Reichskanzler.
Der Übergang zum parlamentarischen System in den letzten Kriegstagen, als die Niederlage unvermeidbar war, hatte zwei Gründe. Zum einen sollte außenpolitisch ein positives Signal an die Westmächte, insbesondere die USA gesendet werden, zum anderen schwenkte Kaiser Wilhelm II. und die nicht dem Parlament zugeneigten Militärs letztendlich auf die Reformlinie ein, um dem Parlament letztendlich die Verantwortung für die militärische Niederlage zutragen zu können. Dies spiegelte sich später, speziell zur Zeit des Nationalsozialismus, in der sog. Dolchstoßlegende nieder.
Für das Kaiserreich an sich spielten die Entwicklungen keine Rolle mehr (vgl. Frotscher, Pieroth 2009, 256).
Das Ende der Monarchie war durch die Niederlage und die Forderung der USA, dass die bisherigen „Beherrscher“ abzudanken hätten, nicht vermeidbar und so gab Reichskanzler Prinz Max von Baden am 9. November 1918 die Abdankung des Kaisers bekannt. Direkt im Anschluss übergab er, obwohl rechtlich nicht ermächtigt, seine Position als
Reichskanzler an den Vorsitzenden der Sozialdemokratischen Partei, Friedrich Ebert.
An diesem Tag wurde die Republik ausgerufen, erst durch den Sozialdemokraten Scheidemann, zwei Stunden später durch Karl Liebknicht, jedoch die „freie sozialistische Republik“ (vgl. Frotscher, Pieroth 2009, 259).
Dies zeigte deutlich, wie uneinig die parlamentarische Revolution verlief. Dieser Konflikt führte letztendlich bis zum sog. Spartakus-Aufstand im Januar 1919, welcher die SPD an die Seite des Militärs trieb. Trotz der danach aufkommenden Vorwürfe, sie mit dem Militär und damit den Überresten des Kaiserreiches zu verbünden, ging die SPD als stärkste Partei aus den Wahlen zur Nationalversammlung vor. Da Berlin noch keine sichere Hauptstadt war, fand die konstituierende Nationalversammlung in Weimar statt. Ebert wurde der erste Reichspräsident und Scheidemann zum Ministerpräsidenten des Reiches (vgl. Frotscher, Pieroth 2009, 262).
Am 11. August 1919 wurde die Weimarer Reichsverfassung (WRV) ausgefertigt und verkündigt. Entwickelt wurde sie hauptsächlich von Hugo Preuß, einem liberalen Staatsrechtler. Sie war ein Kompromiss zwischen der SPD und den bürgerlichen Koalitionspartnern, der DDP und dem Zentrum. Mit 262 zu 75 Stimmen trat Reichsverfassung im Juli 1919 in Kraft, allerdings blieben viele Abgeordnete der Wahl fern, aufgrund des Kompromisscharakters der Verfassung. Die Paulskirchenverfassung von 1848 stellte das Vorbild dar, da man explizit vom Kaiserreich distanzieren wollte.
Die Weimarer Republik war kein neuer Staat, sie war nach wie vor das Deutsche Reich von 1871. Jedoch galt nun das Prinzip der Volkssouveränität, Elemente direkter Demokratie wie die Wahl des Reichspräsidenten und plebiszitäre Teile waren gegeben.
Zwar war die Weimarer Verfassung auch nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten offiziell noch in Kraft, jedoch spielte sie keine Rolle mehr.
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