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Die Entwicklung der sozialen Arbeit im modernen Wohlfahrtsstaat

Die Frauenbewegung und Alice Salomon

©2009 Hausarbeit 31 Seiten

Zusammenfassung

Diese Hausarbeit behandelt das Thema der „bürgerlichen Frauenbewegung“ mit Bezug auf Alice Salomon - eine bedeutende Persönlichkeit, die die Frauenbewegung zu Beginn des 20. Jahrhunderts prägte, insbesondere in der Weimarer Republik. Im ersten Teil werden wir eine Historische Einordnung vornehmen, die mit der Epoche der Aufklärung beginnt und die Schritte der Entwicklung der sozialen Arbeit anhand der Entwicklung zu einem demokratischen Staat reflektiert. Im Zweiten Teil werden wir zunächst einen Blick auf die Frauenbewegung werfen, um dann genauer auf die bürgerliche Frauenbewegung und Alice Salomon, sowie deren Werke und Wirkung auf die bürgerliche Frauenbewegung und den Beginn der sozialen Arbeit einzugehen. Zum Schluss unserer Hausarbeit werden wir die Entwicklung der Frauenbewegung und der sozialen Arbeit in der NS-Zeit und in der Bundesrepublik Deutschland genauer betrachten und ein persönliches Fazit zu der damals entstandenen Entwicklung geben.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Historische Einordnung
2.1. Von der Aufklärung zum Deutschen Reich
2.2. Vom 1. Weltkrieg zur Weimarer Republik

3. Die bürgerliche Frauenbewegung
3.1. Historische Fakten zur Frauenbewegung
3.2. Die Bürgerliche Frauenbewegung
3.3. Alice Salomon

4. Entwicklung während & nach der NS-Zeit
4.1. Die NS-Zeit
4.2. Soziale Arbeit in der BRD

5. Fazit

I. Grundlagentexte

II. Weitere Literatur:

III. Internetquellen:

1. Einleitung

Diese Hausarbeit behandelt das Thema der „bürgerlichen Frauenbewegung“ mit Bezug auf Alice Salomon - eine bedeutende Persönlichkeit, die die Frauenbewegung zu Beginn des 20. Jahrhunderts prägte, insbesondere in der Weimarer Republik. Im ersten Teil werden wir eine Historische Einordnung vornehmen, die mit der Epoche der Aufklärung beginnt und die Schritte der Entwicklung der sozialen Arbeit anhand der Entwicklung zu einem demokratischen Staat reflektiert. Im Zweiten Teil werden wir zunächst einen Blick auf die Frauenbewegung werfen, um dann genauer auf die bürgerliche Frauenbewegung und Alice Salomon, sowie deren Werke und Wirkung auf die bürgerliche Frauenbewegung und den Beginn der sozialen Arbeit einzugehen. Zum Schluss unserer Hausarbeit werden wir die Entwicklung der Frauenbewegung und der sozialen Arbeit in der NS-Zeit und in der Bundesrepublik Deutschland genauer betrachten und ein persönliches Fazit zu der damals entstandenen Entwicklung geben.

2. Historische Einordnung

2.1. Von der Aufklärung zum Deutschen Reich

Mit der Epoche der Aufklärung, die von Begriffen wie Vernunft und Verstand geprägt ist, beginnt ein Wandel im Denken der westlichen Gesellschaft. Es findet ein bürgerlicher und individueller Emanzipationsprozess statt, der sich durch Säkularisierung der westlichen Welt bemerkbar macht – nicht nur im Sinne einer Trennung von Staat und Kirche, sondern auch den sozialen Wandel und die Veränderung der Sozialstruktur betreffend. Im 18. Jahrhundert entsteht die erste demokratische Verfassung – die „Unabhängigkeitserklärung“ der Vereinigten Staaten von Amerika – und somit die ersten Menschen- und Bürgerrechte der westlichen Welt.

Deutschland ist im 18. Jahrhundert ein Land, das von feudalen Herrschaftszwängen und der Landwirtschaft geprägt ist. Dreiviertel der Bevölkerung lebt auf dem Land, die Unterschicht stellt den größten Stand dar. Die Zeit der Aufklärung erreicht Deutschland gegen Ende des 18. und Beginn des 19. Jahrhunderts, womit gleichzeitig die Industrialisierung in Deutschland beginnt und die damit verbundene Verstädterung, deren Entwicklung ab Ende des 19. Jahrhunderts enorm zunimmt.

1810 werden in Deutschland die Leibeigenschaft aufgehoben und damit die Menschen zu freien Menschen erklärt: „Mit dem Martinitage 1810 hört alle Gutsuntertätigkeit in unseren sämtlichen Staaten auf. Nach dem Martinitage 1810 gibt es nur freie Leute ...“ (Altmann, S. 26). Schon damals ist der Staat verpflichtet, die mittellosen Bürger mit dem Nötigsten zu verpflegen, da im „Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten“ vom 5. Februar 1794 folgender Paragraph enthalten ist:

„Dem Staate kommt es zu, für die Ernährung und Verpflegung derjenigen Bürger zu sorgen, die sich ihren Unterhalt nicht selbst verschaffen und denselben auch von anderen Privatpersonen, welche nach besonderen Gesetzen dazu verpflichtet sind, nicht erhalten können.“ (zitiert nach Münchmeier (siehe Internetquellen), S. 7)

1839 tritt das erste sozialpolitische Gesetz in Deutschland in Kraft. Es ist eine Schutzvorschrift, die das Arbeiten von Kindern unter 9 Jahren untersagt. Die Zeit der beginnenden Industrialisierung bringt eine Veränderung der Gesellschafts-, Wirtschafts- und politischen Ordnung mit sich. Die Bevölkerung ist in drei Schichten bzw. Klassen eingeteilt: die Arbeiterschaft, das Bürgertum und der Adel. 1848 scheitert der erste Versuch einen demokratischen Staat, der auf einer Verfassung basiert, zu schaffen, was zur Märzrevolution führt.

Mit der Entstehung des Deutschen Kaiserreichs 1871 kommt es zur Hochindustrialisierung in Deutschland. Hier findet eine Entwicklung von einem stark agrarisch geprägten Land zu einer modernen Industrienation statt. Es entstehen die ersten Arbeiterschutzgesetze und das Unterstützungswohnsitzrecht, das den Beginn der staatlichen Fürsorge prägt. Das soziale Versicherungssystem beginnt allmählich sich zu festigen: 1883 wird die Krankenversicherung für Arbeiter eingeführt, 1884 die Unfallversicherung und 1889 tritt ein Gesetz zur Invaliditäts- und Alterssicherung in Kraft. Die Armenfürsorge wird in das Versicherungssystem einbezogen.

Durch die Weiterentwicklung der Armenfürsorge zur „Socialen Fürsorge“ differenziert sich diese zunehmend in verschiedene Zweige, wie beispielsweise die Kinder- und Jugendfürsorge oder Gesundheitsfürsorge, aus. Desweiteren ist ein wichtiger zu erwähnender Zweig die Arbeitslosenfürsorge. Diese findet auf kommunaler Ebene statt, so wie viele Zweige der „Socialen Fürsorge“. Die Bereiche der „Socialen Fürsorge“ werden auch „Wohlfahrtspflege“ genannt.

Es kommt zur Entstehung des ersten Jugendamtes in Hamburg, 1910, das auf kommunaler Ebene agiert, und dem Zusammenschluss von Verbänden, wie dem „Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge“, die Inneren Mission, die Caritas und des „Vereins der Socialpolitik“, der sich mit der „Socialen Frage“, der Integration der Arbeiterschicht oder –klasse, in Form von sozialwissenschaftlichen Erhebung, auseinandersetzt.

2.2. Vom 1. Weltkrieg zur Weimarer Republik

Während des 1. Weltkrieges wird Deutschland mit sozialpolitischen Problemen konfrontiert, die so noch nicht erlebt wurden. Es entstehen Gruppen, die durch den Krieg geschädigt werden, wie die gezeichneten Invaliden, die Hinterbliebenen der Kriegsopfer, vor allem die Frauen der Soldaten und deren Kinder. Ein Fürsorgesystem für diese Gruppen wird geschaffen und als „Gemeinschaftsaufgabe“ des Staates oder auch „Vaterländische Pflicht“ angesehen. Das Fürsorgesystem weitet sich damit enorm aus und betrifft nicht mehr nur eine Minderheit bzw. Randgruppe, für die es eigentlich gedacht war, als es unter dem Namen „Armenpflege“ eingeführt wurde. Der Staat ist zunehmend auf die Unterstützung von (gemeinnützigen) Vereinen, unter anderem Frauenvereinen, Verbänden und Gruppen angewiesen.

1918 kommt es zum Ende des 1. Weltkrieges zur Novemberrevolution, womit die konstitutionelle Monarchie des Deutschen Kaiserreichs endet und eine parlamentarisch-demokratische Republik entsteht: die Weimarer Republik. Die erste deutsche demokratische Verfassung tritt 1919 in Form der Weimarer Verfassung in Kraft, offiziell die Verfassung des deutschen Reiches genannt. In ihr sind die ersten Grundrechte verankert. Der erste Abschnitt behandelt die Gleichheit aller Deutschen und die Abschaffung der Standesunterschiede. Desweiteren wird in der Weimarer Verfassung das Wahlrecht auf Frauen ausgeweitet. Davor besitzen sie dieses nicht.

In der Verfassung sind auch soziale Grundrechte enthalten, wie das Recht auf Arbeit, Wohnen, Bildung und Erziehung. Man findet in Artikel 163 der Weimarer Verfassung beispielsweise folgenden Auszug zu den sozialen Grundrechten:

„Jedem Deutschen soll die Möglichkeit gegeben werden, durch wirtschaftliche Arbeit seinen Unterhalt zu erwerben. Soweit ihm angemessene Arbeitsgelegenheit nicht nachgewiesen werden kann, wird für seinen notwendigen Unterhalt gesorgt“ (zitiert nach Kunstreich, S. 118)

Deutschland wird zu Beginn der Weimarer Republik auf mehrere Bewährungsproben gestellt. Deutschland muss hohe Reparationszahlungen leisten, sowie das Militär beschränken, was zum einen 1920 zum Kapp- Putsch führt, der Deutschland an den Rande eines Bürgerkriegs drängt, da Teile der Bevölkerung unzufrieden mit der momentanen Situation sind; zum anderen kommt es 1923 zum Ruhrkampf zwischen deutschen und französischen Truppen, da Deutschland in Verzögerung mit den Reparationsleistungen gerät und französische Truppen daraufhin das Ruhrgebiet teilweise besetzen.

Durch diese Entwicklungen kommt es zu einer Hyperinflation, da immer mehr Geld nachgedruckt wird, um dem Druck von außen standzuhalten. Im November 1923 kommt es zum Höhepunkt der Inflation: für 1 US Dollar bekommt man 4,2 Billionen Reichsmark. Die Wirtschaft der Weimarer Republik bricht zusammen, die Arbeitslosigkeit steigt enorm an und damit auch die Armut, die nicht nur die Unterschicht, sondern auch die Mittelschicht betrifft. Mit der Einführung der Rentenmark wird die Inflation gestoppt und erholt sich im Jahre 1924 weitgehend.

Von 1922 bis 1924 werden drei sozialpolitische Gesetze verabschiedet, die sich um die Fürsorge der Weimarer Republik drehen. 1924 tritt das 1922 verabschiedete Reichsjugendwohlfahrtsgesetz, das auf Initiative einer Frauengruppe im Reichstag beschlossen wird, in Kraft. Es ist das erste Mal in der Geschichte Deutschlands, dass die Idee eines Jugendwohl- fahrtsgesetzes umgesetzt wird.

Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz regelt ab 1924 den gesamten Bereich der Jugendpflege und der Jugendfürsorge in Reich, Ländern und Gemeinden. Paragraph 4, Absatz 1 des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes besagt:

„Insoweit der Anspruch des Kindes auf Erziehung von der Familie nicht erfüllt wird, tritt unbeschadet der Mitarbeit freiwilliger Tätigkeit öffentliche Fürsorge ein“ (zitiert nach: http://www.utzverlag.de/buecher/40627les.pdf, S. 11)

Im gleichen Jahr wird die Reichsfürsorgepflichtverordnung verabschiedet, die heute besser bekannt ist als Sozialhilfegesetz. Die „Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge“ treten 1925 in Kraft. Die ersten vier Paragraphen beinhalten die Aufgaben der Fürsorge. Paragraph 1, Absatz 1 beispielsweise regelt die „Gewährung des notwendigen Lebensbedarfs“. Die Art der Fürsorge ist durch mehrere Paragraphen in beschränkte, normale und gehobene Fürsorge eingeteilt.

Durch diese enorme Ausweitung des Begriffs der Fürsorge - von der Armenfürsorge zur sozialen Fürsorge – und der damit verbundenen Ausweitung der Zielgruppen der sozialen Fürsorge, ist es nötig, die Einzelfälle genauer zu beleuchten, was zu einer Individualisierung führt, da die soziale Fürsorge nicht nur materielle Abhilfe schafft, sondern sich auch mit den Beziehungen zwischen den Menschen und deren Problemen beschäftigt.

Um dies nun auf einen Punkt zu bringen, möchten wir Richard MÜNCHMEIER aus seinem Buch „Zugänge zur Geschichte der Sozialarbeit“ (1981) zitieren:

„Vielmehr verstand man nun gerade den Ausbau und die Stabilisierung der Sozialen Arbeit als genuine Soziale Reform. Als Nachweis des sozialstaatlichen Charakters der Weimarer Republik begriffen die zur ‚staatstragenden‘ Partei gewordenen Sozialdemokraten nicht mehr vor allem die Demokratisierung, sondern die behutsame Bewahrung und den Ausbau des Sozialversicherungssystems, des Arbeitsschutzes, der Altersversorgung und der Sozialhilfe ...

Die Soziale Fürsorge leistete ihren Beitrag zu dieser Aufgabe, indem sie erstens Armut und soziale Desintegration endgültig zu einem pädagogisch-psychologischen Problem machte und damit (vor der materiellen Hilfe) soziale Integration bzw. Reintegration als pädagogisches Hilfsstrategie in den Vordergrund rückte; zweitens indem sie ihre individuellen Hilfsmaßnahmen in der ‚Beziehungsarbeit‘ von Mensch zu Mensch gleichzeitig in gesellschaftlichen Begriffen als ‚Versöhnungsarbeit‘ zwischen den Klassen und soziale Integration ausweisen und legitimieren konnte.

Fürsorge im sich entfaltenden Sozialstaat versteht sich als Teil der

‚Sozialen Gesamtarbeit‘, d.h. als Teil der Erziehungs-, Bildungs- und Pflegewesens mit einer gemeinsamen, spezifischen, auf Integration, Überwindung der Gegensätze, auf Volksgemeinschaft zielende Ideologie.“

„Pädagogisierung der Problemsicht und des Aufgabenverständnisses, zusammen mit der Professionalisierung der Praxisabläufe und der Institutionalisierung des Handlungsfelds bedeuten die endgültige Verselbstständigung der Sozialarbeit als eigenständiger gesellschaftlicher Praxis mit eigenem Aufgabenbereich und Problemlösungen.“

(zitiert nach Timm Kunstreich, S. 125ff)

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Details

Seiten
Jahr
2009
ISBN (eBook)
9783640901357
ISBN (Paperback)
9783640901722
DOI
10.3239/9783640901357
Dateigröße
521 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Bergische Universität Wuppertal
Erscheinungsdatum
2011 (April)
Note
2,0
Schlagworte
Entwicklung soziale Arbeit Alice Salomon Frauenbewegung Emanzipation Wohlfahrtsstaat Sozialarbeit
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