Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – eine Belastung für die Gesundheit von Frauen
Zusammenfassung
Ich habe dieses Thema gewählt, weil mich interessiert, welche Folgen durch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz für die Gesundheit und Lebensqualität der Frauen entstehen können und welche Maßnahmen es gibt, um den Betroffenen zu helfen. Dazu soll die vorliegende Arbeit einen Einblick geben.
Es wird auf das Ausmaß und verschiedene Formen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz eingegangen und es werden Ursachen und Funktionen erläutert. Das Kapitel „Folgen von sexueller Belästigung“ soll zeigen, welche Auswirkungen es u.a. auf die Gesundheit der Frauen haben kann. Außerdem werden die wichtigsten rechtlichen Regelungen zum Tatbestand der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz genannt und es werden Handlungsmöglichkeiten für die Betroffenen und den Betrieb vorgeschlagen.
Täter und Opfer von sexueller Belästigung können Männer und Frauen sein. Da Männer selten Opfer und Frauen selten Täter sind (Müller und Schröttle, 2004), habe ich entschieden, mich in der vorliegenden Arbeit auf Frauen als Opfer und Männer als Täter zu konzentrieren.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
2 AUSMAß UND FORMEN VON SEXUELLER BELÄSTIGUNG
3 URSACHEN UND FUNKTIONEN VON SEXUELLER BELÄSTIGUNG
4 SEXUELLE BELÄSTIGUNG - EIN GESUNDHEITSRISIKO
5 RECHTSLAGE
6 GEGENWEHR DER BETROFFENEN UND UNTERSTÜTZUNG IM BETRIEB
6.1 REAKTIONEN UND HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DER BETROFFENEN
6.2 REAKTIONEN UND HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN IM BETRIEB
7 FAZIT
8 LITERATURVERZEICHNIS
1 Einleitung
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist keine Ausnahmeerscheinung sondern eine stark verbreitete und verdeckte Form von sexueller Gewalt und geschlechtsspezifischer Diskri- minierung. Sie existiert, seitdem Frauen erwerbstätig sind. Bereits 1896 forderte das „Centralblatt für Sozialpolitik“ den Schutz der Arbeiterinnen vor den unsittlichen Anträgen ihrer Kollegen (Tebart, 1998). Zunehmende Berücksichtigung bekommt das Problem seit Studien in den 80er Jahren, nachdem es jahrzehntelang tabuisiert worden ist. Trotzdem findet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz immer noch tagtäglich in verschiedenen For- men statt (Hugo, 2007).
Ich habe dieses Thema gewählt, weil mich interessiert, welche Folgen durch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz für die Gesundheit und Lebensqualität der Frauen entstehen können und welche Maßnahmen es gibt, um den Betroffenen zu helfen. Dazu soll die vorliegende Arbeit einen Einblick geben.
Es wird auf das Ausmaß und verschiedene Formen von sexueller Belästigung am Ar- beitsplatz eingegangen und es werden Ursachen und Funktionen erläutert. Das Kapitel „Folgen von sexueller Belästigung“ soll zeigen, welche Auswirkungen es u.a. auf die Ge- sundheit der Frauen haben kann. Außerdem werden die wichtigsten rechtlichen Regelun- gen zum Tatbestand der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz genannt und es werden Handlungsmöglichkeiten für die Betroffenen und den Betrieb vorgeschlagen.
Täter und Opfer von sexueller Belästigung können Männer und Frauen sein. Da Männer selten Opfer und Frauen selten Täter sind (Müller und Schröttle, 2004), habe ich ent- schieden, mich in der vorliegenden Arbeit auf Frauen als Opfer und Männer als Täter zu konzentrieren.
2 Ausmaß und Formen von sexueller Belästigung
Bevor auf das Ausmaß und die Formen von sexueller Belästigung eingegangen wird, soll der Begriff sexuelle Belästigung definiert werden:
„ Sexuelle Belästigung ist ... ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte kör perliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören. Das Verhalten muss dabei bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird “ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 2007).
Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde in der Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ eine repräsentative Untersuchung zu Gewalt gegen Frauen durchgeführt. Die Studie konnte u.a. zeigen, dass sexuelle Belästigung keine Ausnahmeerscheinung ist und meistens von Männern an Frauen verübt wird. Dabei gab 58% der befragten Frauen an, schon einmal sexuelle Belästigung im öffentlichen und privaten Raum und Arbeitskontext erlebt zu ha- ben. 42% der Frauen wurde durch Personen aus Arbeit, Ausbildung oder Schule belästigt. 95% der Frauen gab Männer als Täter an. Zu 45% waren es Arbeitskollegen, zu 25 % Vorgesetzte und zu 19% Kunden oder Patienten (Müller und Schröttle, 2004). In einer Studie zum Thema „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ aus den 90er Jahren wurden die betroffenen Frauen nach den Belästigungsformen gefragt. Dabei gab 54% der befragten Frauen an, dass ihnen berufliche Nachteile angedroht wurden bei Verweige- rung der sexuellen Handlung. 84% wurde mehrfach belästigt und bekam wiederholt Tele- fonate und Briefe mit sexuellen Anspielungen. 50% der Frauen erhielt anzügliche Bemer- kungen über ihre Figur und ihr Privatleben. Ein Drittel der befragten Frauen gab uner- wünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht, Pokneifen, Poklapse oder das Zeigen von pornografischen Bildern als Belästigungsform an. 25 % wurde an die Brust gefasst und 3% wurde zu sexuellen Handlungen gezwungen (Holzbrecher et al., 1997). Was sexuelle Belästigung ist, hängt von dem subjektiven Empfinden der belästigten Per- sonen ab. Wobei man berücksichtigen muss, dass jedeR eine andere Toleranzgrenze hat. Außerdem gibt es zwischen den Geschlechtern unterschiedliche Vorstellungen davon, was unter sexueller Belästigung zu verstehen ist. Was für Frauen schon sexuelle Belästi- gung ist, kann für Männer nur ein Flirt sein (Hugo, 2007). Dadurch wird die Definition und Abgrenzung von sexueller Belästigung erschwert.
3 Ursachen und Funktionen von sexueller Belästigung
Eine Ursache für sexuelle Belästigung sind Geschlechtstereotype, d.h. „ ... stark vereinfa- chende, eingewurzelte Vorstellungenüber angeblich charakteristische Merkmale von Frauen und Männern “ (Wobbe und Nunner-Winkler, 2007, S. 311). Durch Geschlechtsstereotype wer- den Frauen dafür verantwortlich gemacht, wenn sie belästigt werden. Aufreizend geklei- dete Frauen hätten selbst Schuld, weil sie die männliche Erregung aktivieren, die Männer nicht kontrollieren könnten. Hinzu kommt die Vorstellung, dass sexuelle Belästigung durch Männer Ausdruck ihres gesunden Trieblebens und sexueller Freiheit sei. Sie stärken da- durch ihr Männlichkeitsgefühl und gewinnen in den Augen ihrer männlichen Kollegen an Status (Schnock, 1999).
Außerdem werden Männern und Frauen bestimmte Rollen von der Gesellschaft zuge- schrieben. Geschlechtsrollen sind „ ... unterschiedliche Aufgaben, die die Gesellschaft jedem der beiden Geschlechter zuschreibt und als männlich oder weiblich charakterisiert “ (Wobbe und Nunner-Winkler, 2007, S. 311). Frauen sollen für den Haushalt und die Kinderbetreuung zuständig sein und von Männern wird erwartet, ihre Funktion als „Ernährer“ der Familie zu erfüllen, indem sie einem Beruf nachgehen.
Wenn Frauen sich trotz der traditionellen Vorstellungen entschließen zu arbeiten, werden sie im Beruf weniger nach Leistung sondern mehr nach stereotypen Weiblichkeitsbildern beurteilt. Dies führt dazu, dass Männer eher befördert werden und mehr in Führungsposi- tionen zu finden sind. Diese ungleiche Verteilung der hierarchischen Positionen nennt man vertikale Segregation des Arbeitsmarktes (Wobbe und Nunner-Winkler, 2007). Dadurch entstehen hierarchische Strukturen im Betrieb, die Männern ein Überlegenheits- gefühl gegenüber Frauen vermitteln. Durch sexuelle Belästigung wollen Männer ihre ei- gene Vorrangstellung sichern und den eigenen Selbstwert stabilisieren. Es wird als Mittel benutzt, um die Erwerbsarbeit und Erwerbsfähigkeit von Frauen herabzusetzen. Dadurch sollen die Unterschiede zwischen den Geschlechtern hergestellt und aufrechterhalten werden, wenn Frauen vermehrt in den Arbeitsmarkt eindringen und den Männern Konkur- renz machen. Jedoch sind diese Hintergründe den Männern häufig nicht bewusst, wenn sie Frauen belästigen (Schnock, 1999).
Geschlechtsstereotype und hierarchische Strukturen auf dem Arbeitsmarkt sind also ein Risikofaktor für sexuelle Belästigung. Das zeigt sich auch u.a. dadurch, dass Personen ein höheres Risiko haben, Opfer von sexueller Belästigung zu werden, die neu im Betrieb oder in niedrigen Positionen beschäftigt sind (Hugo, 2007).
4 Sexuelle Belästigung - ein Gesundheitsrisiko
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in der Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ herausgefunden, dass sexuelle Belästigung weit reichende und nachhaltige psychische, körperliche, soziale und ökonomische Folgen hat.
40,7 % der befragten sexuell belästigten Frauen gab mehr als 11 körperliche Beschwer- den in den letzten 12 Monaten an. Im Gegensatz dazu hatte 20,8 % der befragten Frauen mehr als 11 körperliche Beschwerden in den letzten 12 Monaten, die nicht sexuell belä- stigt wurden.
Der Unterschied unter den Befragten bei den psychischen Folgen ist noch größer. 58 % der sexuell belästigten Frauen gab mehr als sieben psychische Beschwerden in den letz- ten 12 Monaten an. Bei den nicht sexuell belästigten Frauen waren es 28,7 %. Des Weiteren wurden die betroffenen Frauen nach ihren Überlebens- und Bewältigungs- strategien befragt. 7,8 % der sexuell belästigten Frauen gab einen täglichen oder fast täg- lichen Alkoholkonsum an, während die nicht betroffenen Frauen zu 6 % täglich oder fast täglich Alkohol konsumieren. Ein ähnliches Bild ]ergab sich beim Tabakkonsum. 19,1 % der sexuell belästigten Frauen raucht mehr als 10 Zigaretten täglich während 11,7% der nicht Betroffenen mehr als 10 Zigaretten täglich raucht. 25,1 % der Betroffenen hatte Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt und bei 26,9 % waren Unterleibsopera- tionen nötig. Bei den nicht Betroffenen wahren es 17,5 % mit Komplikationen während der Schwangerschaft und Geburt und 23,6 % mit Unterleibsoperationen. Außerdem gaben die belästigten Frauen im Vergleich zu den nicht Betroffenen einen erhöhten Drogenkonsum an und sie nahmen häufiger psychogene Medikamenten ein (Müller und Schröttle, 2004). Laut Holzbrecher können psychische Probleme wie Angststörungen, Schlafstörungen, Essstörungen, Konzentrationsstörungen oder Alpträume Folgen von sexueller Belästi- gung sein. Außerdem geben die betroffenen Frauen psychosomatische Beschwerden wie Schmerzen oder allergische Reaktionen an. Hinzu kommt, dass die Betroffenen durch die negativen Erfahrungen misstrauisch gegenüber dem anderen Geschlecht werden, wo- durch es zu Beziehungs- und sexuellen Problemen kommen kann. Die Folgen können sogar soweit gehen, dass medizinische und therapeutische Behandlungen nötig sind (Holzbrecher et al., 1997).
Die belästigten Frauen sprechen nicht gern über das Erlebte. Sie fühlen sich mitschuldig an der Tat und empfinden Scham. Außerdem haben sie Angst vor sozialen und ökonomi- schen Folgen wie Ausgrenzung und Schikanen durch die Kollegen oder Betriebsklatsch. Hinzu kommen Angst vor weiteren Übergriffen und Bedrohungen durch die Täter sowie Probleme der Verbalisation und die Sorge, dass ihnen nicht geglaubt wird. Die betroffe- nen Frauen befinden sich dadurch in einer Doppelopferrolle, wenn sie es wagen, sich zu wehren. Dies verschärft die seelische Belastung und führt zum Teufelskreis (Hugo, 2007). In der branchenübergreifenden Studie „Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“ gab 6% der belästigten Frauen an, dass sie ihre Arbeitstelle gekündigt haben. 3% beantragte eine Versetzung und 2 % der Frauen erhielt schlechtere Zeugnisse. Da den Frauen die Schuld für den Vorfall gegeben wird und sie kaum Unterstützung im Betrieb erhalten, wird die Belastung für sie unerträglich, so dass sie den Arbeitsplatz kündigen, auch wenn sie noch keine neue Stelle in Aussicht haben (Holzbrecher et al., 1997).
Die Studie konnte zeigen, dass sexuelle Belästigung zu erheblichen Belastungen führen kann, die sich negativ auf die allgemeine Leistungsfähigkeit und Gesundheit auswirken. Außerdem entstehen dadurch nicht nur gesundheitliche Probleme für die Betroffenen. Auch werden die Chancen von Frauen im Berufsleben gemindert und es entstehen Folgekosten für die Gesellschaft wegen Leistungsabnahme, Fehlzeiten, medizinischen und therapeutischen Behandlungen, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit.
5 Rechtslage
1974 wurden in Deutschland erstmals sexuelle Übergriffe von Vorgesetzten, Arbeitgeber- Innen und Auszubildenden unter Strafe gestellt. Das Strafrecht regelt Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den §§ 174-185 Strafgesetzbuch (StGB) und gegen Kör- perverletzung im § 223 StGB (Degen und Geisweid, 1997). Auch im Arbeitsrecht ist der Tatbestand der sexuellen Belästigung geregelt. Die Arbeitge- berInnen haben Fürsorgepflicht. Nach Artikel 2 Grundgesetz müssen sie die Persönlich- keitsrechte auf sexuelle Integrität und Selbstbestimmung und den Betriebsfrieden wahren und können (sexuell) verbales und körperliches Verhalten sanktionieren. Nach § 618 Bür- gerliches Gesetzbuch (BGB) müssen die ArbeitnehmerInnen vor Gefahr für Leib und See- le geschützt werden. Außerdem sind die ArbeitgeberInnen zur Aufrechterhaltung der gu- ten Sitten und des Anstands verpflichtet. Weiterhin ist Geschlechterdiskriminierung nach § 611 BGB und § 67 Absatz 1 Bundespersonalvertretungsgesetz geregelt (Meschkutat und Holzbrecher, 2008). Nach § 273 BGB haben die Betroffenen bei Wiederholungsgefahr das Recht, zu ihrem eigenen Schutz die Arbeitsleistung ohne Verlust von Vergütungsan- sprüchen zu verweigern, und das Recht auf Kündigung ohne Sperre bei der Bundesagen- tur für Arbeit. Außerdem können Sie eine Klage auf Schmerzensgeld einreichen, wenn die ArbeitgeberInnen ihrer Fürsorgepflicht nicht nachkommen (Hugo, 2007).
Trotz dieser Gesetzeslage zeigte sich bei den Beschwerderegelungen eine Lücke wegen schwer zu erbringenden Beweisen. Außerdem waren die meisten sexuellen Grenzverletzungen nicht schwerwiegend genug, um nachhaltige Sanktionen bewirken zu können. Die Belästiger konnten das Problem leugnen oder sich aus der Verantwortung ziehen, wenn sie sich des Unrechts der Handlung nicht bewusst waren. Dies erschwerte die Strafverfolgung. Deswegen wurde am 01.09.1994 das Beschäftigtenschutzgesetz verabschiedet (Meschkutat und Holzbrecher, 2008).
Das Beschäftigtenschutzgesetz sollte die Lücken der bisherigen Gesetzeslage schließen und mögliche Beschwerdewege regeln. Die Betroffenen müssen ihre Beschwerde an die ArbeitgeberInnen richten. Die müssen Maßnahmen prüfen wie Abmahnung, Kündigung etc. Eine weitere Möglichkeit ist die Beschwerde an den Betriebs- oder Personalrat. Des Weiteren sieht das Gesetz firmeninterne Aufklärung über sexuelle Belästigung vor sowie die Schaffung von entsprechenden Ansprechstellen (Hugo, 2007).
In der Studie „Beschäftigtenschutzgesetz in der Praxis“ wurde die Wirksamkeit des Ge- setzes überprüft mit dem Ergebnis, dass immer noch kein ausreichender Schutz gegeben ist, weil die Beweislast beim Opfer liegt und es selten Zeugen gibt. Außerdem soll das Gesetz in Betrieben und Dienststellen ausgehängt werden, was aber oft nicht der Fall ist. Hinzu kommt, dass keine klaren Sanktionen und kein verbindliches geregeltes Beschwer- deverfahren im Belästigungsfall formuliert worden sind. Des Weiteren gibt es Defizite in der Umsetzung des Gesetzes, weil es in den Betrieben nicht bekannt ist (Pflüger et al., 2002).
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