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Die europäische Umweltpolitik

Eine Darstellung der europäischen Umweltpolitik im Mehrebenensystem der EU

©2010 Wissenschaftlicher Aufsatz 23 Seiten

Zusammenfassung

Der anthropogene Klimawandel stellt die gesamte Menschheit vor eine schier unlösbare Aufgabe, fordert er doch eine noch nie dagewesene internationale Zusammenarbeit. Auf diversen Klimaschutzkonferenzen (Kioto, Kopenhagen) wird immer wieder die Notwendigkeit eines gemeinsamen Vorgehens beschworen, das Ergebnis bleibt meistens hinter den Erwartungen zurück. An vorderster Front dabei ist auch die Europäische Union, der vielleicht bedeutendste Staatenbund der Menschheitsgeschichte. Sie proklamiert für sich eine Vorreiterrolle in der Klimadiskussion einzunehmen und mit gutem Beispiel voranzugehen. Dabei ist eine Einigung innerhalb der Union oftmals sehr viel schwieriger und von langen Verhandlungen gekennzeichnet. Der EU kommt dabei in einem vertikalen Mehrebenensystem eine Doppelrolle zu: innerhalb der Union werden Richtlinien entwickelt die von den Nationalstaaten umgesetzt wird. Außerdem entwickeln die Mitgliedsstaaten einen gemeinsamen Standpunkt mit dem die EU auf internationalen Verhandlungen auftritt.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Grundlagen der EU – Umweltpolitik
2.1 Entwicklung
2.2 Prinzipien und Ziele

3. Die EU – Umweltpolitik im Mehrebenensystem
3.1 Die Globale Ebene
3.2 Die europäische Ebene
3.2.1 Institutionen der europäischen Umweltpolitik
3.2.2 Die europäische Umweltpolitik als integrative Kraft
3.3 Die Nationale Ebene
3.4 Die persönliche Ebene

4. Fazit

5. Literatur – und Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Umweltpolitisches Mehrebenensystem

Abbildung 2: Konvergenz und Kontraktion

1. Einleitung

Der anthropogene Klimawandel stellt die gesamte Menschheit vor eine schier unlösbare Aufgabe, fordert er doch eine noch nie dagewesene internationale Zusammenarbeit. Auf diversen Klimaschutzkonferenzen (Kioto, Kopenhagen) wird immer wieder die Notwendigkeit eines gemeinsamen Vorgehens beschworen, das Ergebnis bleibt meistens hinter den Erwartungen zurück. An vorderster Front dabei ist auch die Europäische Union, der vielleicht bedeutendste Staatenbund der Menschheitsgeschichte. Sie proklamiert für sich eine Vorreiterrolle in der Klimadiskussion einzunehmen und mit gutem Beispiel voranzugehen. Dabei ist eine Einigung innerhalb der Union oftmals sehr viel schwieriger und von langen Verhandlungen gekennzeichnet. Der EU kommt dabei in einem vertikalen Mehrebenensystem eine Doppelrolle zu: innerhalb der Union werden Richtlinien entwickelt die von den Nationalstaaten umgesetzt wird. Außerdem entwickeln die Mitgliedsstaaten einen gemeinsamen Standpunkt mit dem die EU auf internationalen Verhandlungen auftritt.

Das Ziel dieser Arbeit ist es, die Umweltpolitik der Europäischen Union im Allgemeinen und die verschiedenen Ebenen der Beteiligung dazustellen und zu erklären. Dabei soll an verschiedenen globalen und nationalen Beispielen die Funktionsweise verdeutlicht und der Stellenwert der Umweltpolitik exemplarisch beschrieben werden. Einem besonderen Augenmerk obliegt dabei Deutschland, das sich selbst genauso wie die EU als ein Vorreiter in Sachen Klimaschutz sieht. Auch sollen die Grenzen und Probleme dargestellt werden, die eine europaweite abgestimmte Umweltpolitik mit sich bringt. Auch der Einfluss der EU – Umweltpolitik auf den einzelnen Bürger soll exemplarisch aufgezeigt werden, kann aber aufgrund der Länge der Arbeit nur kurz erläutert werden.

Zuerst werden dabei die allgemeinen Grundlagen der EU Umweltpolitik erklärt (Kapitel 2), vor allem die Entwicklung mit ihren integrativen Prozessen (Kapitel 2.1), als auch die Ziele und Prinzipen auf denen die Umweltpolitik beruht (2.2). Im nächsten Abschnitt werden die unterschiedlichen Ebenen der EU – Umweltpolitik untersucht und welche Bedeutung sie haben, aber auch welche Probleme sie mitbringen. Dabei wird genauer die Rolle Deutschlands untersucht werden. (Kapitel 3). Dies soll auch anhand von internationalen und nationalen Beispielen und Umsetzung verdeutlicht werden.

2. Grundlagen der EU – Umweltpolitik

2.1 Entwicklung

Eine europäische Umweltpolitik spielte in den Römischen Verträgen von 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) keinerlei Bedeutung. Dies hatte den einfachen Grund, dass die Knappheit von Ressourcen und größere Umweltprobleme damals politisch nicht relevant oder vorhanden waren. Bis zur ersten vertraglichen Festlegung dauerte es noch bis in die 1970er Jahre. Für eine Umweltpolitik gab es bis dahin keinerlei Rechtsgrundlage. Zur Rechtfertigung umweltpolitischer Bestimmungen wurde damals ökonomische und handelspolitische Begründungen genutzt. Es sollte verhindert werden das es aufgrund unterschiedlicher nationalstaatlicher Umweltbestimmungen zu Wettbewerbsnachteilen komm kann. So sollten unterschiedliche Umweltstandards, z.B. im Automobilbereich nicht dafür genutzt werden unliebsame Konkurrenten vom Markt fernzuhalten. Den rechtlichen Rahmen stellte damals noch die Bestimmung des freien Warenverkehrs im innereuropäischen Binnenmarkt dar (vgl. Knill 2003: 19). Zum ersten Mal kam es zu einem einheitlichen europäischen Umweltstandard und in gewisser Weise zu einer ersten Europäisierung nationaler Angelegenheiten. Unter Europäisierung versteht diese Arbeit „[…] einen Prozess der Veränderung der Logik national politischen Handelns“ (Auel 2006: 298) und damit entstehenden „[…] europäischen Institutionen, die einmal eingerichtet sind und anfangen Wirkung zu zeigen“ (Auel 2006: 294). Zumindest auf den ersten Teil trifft die damalige Entwicklung bereits zu.

Dies änderte sich erst in den 1970er Jahren mit dem Bericht des Club of Rome und seinem Bericht über die Grenzen des Wachstums. Zum ersten Mal auf dem EG – Gipfel 1972 in Paris der Umweltschutz zu einem Ziel der Wirtschaftsgemeinschaft erklärt und in den folgenden Jahren mehrere Aktionsprogramme auf den Weg gebracht, die sich zumeist mit Umweltverschmutzungen wie Wasser und Luft beschäftigten. Von da an kam es zu einer schnellen Verselbstständigung der Umweltpolitik, da ebenfalls rechtliche Rahmen geschaffen worden sind. Doch immer noch war die Umweltpolitik an wirtschaftlichen Belangen orientiert (vgl. Knill 2003: 24; Roth-Behrendt/Nowak 2006: 306). Erschwerend kam hinzu, dass Abstimmungen im Ministerrat einstimmig beschlossen werden musste. Ein Mitgliedsstaat konnte also von seinem Vetorecht gebrauch machen, die Umweltpolitik war zu diesem Zeitpunkt also noch sehr vom intergouvernementalen Handeln geprägt. Daher war es sehr überraschend, dass es nicht zu einer Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners kam, sondern diese erste Phase der europäischen Umweltpolitik die Grundsteine für die Zukunft legte. Mit der Gründung der European Environment Agency (EEA) wurde die erste Umweltinstitution auf europäischer Ebene gegründet, was auf einen gewissen Konsens im Bereich der Umweltpolitik schließen lässt (vgl. Knill 2003: 24).

Tatsächlich kam es von nun an zu einer Verselbstständigung. Weitere Umweltpolitische Aktionsprogramme führten schließlich dazu, dass der Umweltpolitik 1987 in der Einheitlichen Europäischen Akte und dem Vertrag von Maastricht 1992 ein eigener Titel (VII bzw. XVI) zugeordnet und die Umweltpolitik als Gemeinschaftsziel anerkannt wurde. Mit den nachfolgenden Verträgen von Amsterdam und Nizza wurden die Kompetenzen gestärkt und um die Ergebnisse internationaler Verhandlungen, wie z.B. das Leitbild einer Nachhaltigen Entwicklung das auf UN – Konferenz von Rio de Janeiro 1992 beschlossen worden ist, erweitert. Beschlüsse werden mit qualifizierter Mehrheit angenommen, Richtlinien und Verordnungen wurden auf den Weg gebracht. Die Umweltpolitik der Europäischen Union hat sich von einem anfänglich handelsrechtlich Orientierten zu einer starken Institution innerhalb der EU gefestigt. Sie ist ein Beispiel für gelungen europäisch- dynamische Integration von Politikfeldern und eines Neo-Funktionalismus, also einer immer weiteren Verselbstständigung und Dynamisierung der Kooperation in zentralen Politikfeldern, sowie dem schaffen von Institutionen (vgl. Wolf 2006: 66ff).

Heute ist die Umweltpolitik im Lissabon Vertrag in den Artikeln 191 bis 193 fest verankert (Titel XX) und wird durch einzelne Titel mit umweltrelevanten Inhalten ergänzt (z.B. Titel XXI – Energie).

2.2 Prinzipien und Ziele

Wie in 1.1 beschrieben war die Einrichtung der EEA ein wichtiger Schritt zu einer gemeinsamen Umweltpolitik innerhalb der EU. Dabei einigten sich die Mitgliedsstaaten auch auf gemeinsame Prinzipien und Ziele. So ist es die Aufgabe der Union (AEUV 2010: 142):

- Erhaltung, Schutz und Verbesserung der Umweltqualität
- Schutz der menschlichen Gesundheit
- Umsichtige und rationelle Verwendung natürlicher Ressourcen
- Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bekämpfung globaler Umweltprobleme

Die aktuellen Tätigkeitsfelder der europäischen Umweltpolitik werden in den Umweltaktionsprogrammen beschrieben und befassen sich in mit den grundlegenden Umweltproblemen ihrer Zeit. Das aktuelle sechste Umweltaktionsprogramm wurde 2001 von der EU – Kommission vorgelegt und hat eine Laufzeit von 2002 bis 2012. Aufgrund der kürze dieser Arbeit seien hier nur die wichtigsten Tätigkeitsfelder exemplarisch erwähnt. Das Ziel ist Verbesserung und Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften, Integration der Nachhaltigkeit in alle Dimension der Politik und die Einbeziehung von Bürgern und Institutionen (z.B. NGO’s). Die Tätigkeitsfelder sind u.a. der Kampf gegen den Klimawandel, erhalt der Biodiversität, sowie ein nachhaltiger Umgang mit den natürlichen Ressourcen (vgl. Knill 2003: 51ff).

Dabei stützt sich die Politik auf einige grundlegende Prinzipien, die heute entscheidend in den sustainable science und auch im Lissabon Vertrag verankert sind (vgl. Knill 2003: 29; Rogall 2009: 232ff; AEUV 2010: 142ff):

- Vorsorgeprinzip: Mögliche Umweltschäden sollen bereits vor ihrem Auftreten gebannt werden.
- Verursacherprinzip: Der Versucher muss für Umweltschäden aufkommen, es soll keine Umwälzung auf Dritte (z.B. die Gemeinschaft) stattfinden.
- Subsidiaritätsprinzip: Umweltprobleme werden zuerst regional bzw. national behoben und erst supranational behandelt, wenn eine Grenzüberschreitende Kooperation sinn macht oder national nicht lösbar ist.
- Integrationsprinzip: Das Prinzip einer Nachhaltigen Entwicklung und des Umweltschutzes soll in alle Bereiche der Politik implementiert werden. Alle politischen Entscheidungen soll auf ihre ökologischen Auswirkungen hin untersucht werden.

3. Die EU – Umweltpolitik im Mehrebenensystem

Die Europäische Union ist ein sehr gutes Beispiel für ein supranationales Mehrebenensystem, in dem zusätzlich zu den nationalen Ebenen noch die Europäische hinzukommt. Zum einem kann Souveränität an die höhere Ebene abgegeben werden, so dass die Europäische Ebene bindende Entscheidungen für die Mitgliedstaaten trifft. Zum Anderen aber ist die supranationale Ebene eine Verhandlungsebene der Mitgliedstaaten um gemeinsame Beschlüsse zu fällen.

Aber auch die Umweltpolitik der EU ist ein Mehrebenensystem, dass sich gegenseitig bedient. Zusätzlich zu der supranationalen Ebene kommt noch eine höhere Globale Ebene hinzu. Außerdem spielen auch der Mensch und die Wirtschaft eine wichtige Rolle, auf die in dieser Arbeit leider nur sehr kurz eingegangen werden kann. Abbildung 1 soll dies anschaulich darstellen.

Abbildung 1: Umweltpolitisches Mehrebenensystem

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

(Quelle: Bundeszentrale für Politische Bildung)

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Details

Seiten
Jahr
2010
ISBN (eBook)
9783640928675
ISBN (Paperback)
9783640928606
DOI
10.3239/9783640928675
Dateigröße
821 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Erscheinungsdatum
2011 (Mai)
Note
1,0
Schlagworte
umweltpolitik eine darstellung umweltpolitik mehrebenensystem
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Titel: Die europäische Umweltpolitik