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Familienpolitik - Ein Vergleich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz

©2010 Hausarbeit (Hauptseminar) 12 Seiten

Zusammenfassung

Unsere heutige Gesellschaft ist geprägt von Geburtenrückgang und steigendem Durchschnittsalter. Schon lange reichen die Geburten nicht mehr aus, um den Bevölkerungsstand zu sichern. Besonders stark ist der Rückgang der Geburten seit den 1970er Jahren – nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen (nicht nur europäischen) Industrienationen. Junge Menschen erleben eine Pluralisierung der Lebensentwürfe und sehen ihre eigene Verwirklichung nicht mehr zwangsweise mit Zeugung von Nachwuchs verknüpft.
An dieser Stelle sollen nun familienpolitische Maßnamen der Politik ansetzen, um eine erneute Erhöhung der Geburtenrate zu erreichen. Doch auch, wenn das Ziel in den meisten Staaten gleich ist, unterscheiden sich die Ausführungen.
Diese Hausarbeit soll einen Vergleich schaffen zwischen der deutschen, österreichischen und schweizerischen Familienpolitik. Ich habe mich für diese Länder entschieden, da sie unmittelbare europäische Nachbarn sind und ähnliche Mentalitäten der Bevölkerung aufweisen. Ich möchte die Unterschiede in den familienpolitischen Maßnahmen der drei Länder herausarbeiten.

Einleitend werde ich den Begriff der Familienpolitik erläutern, um dann die unterschiedlichen familienpolitischen Maßnahmen der ausgewählten Länder vorzustellen. In einem zweiten Schritt ziehe ich dann den Vergleich, um in einem abschließenden Fazit die Frage beantworten zu können, inwiefern sich die Politik der drei Länder unterscheidet und ob es Dinge gibt, die sie voneinander „lernen“ können.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

I. Familienpolitik
1. Deutschland
1.1 Kindergeld
1.2 Kinderfreibetrag
1.3 Elterngeld
1.4 Mutterschutz
1.5 Elternzeit
1.6 Sonstiges
2. Österreich
2.1 Familienbeihilfe
2.2 Kinderabsetzbetrag
2.3 Kinderbetreuungsgeld
2.4 Karenz
2.5 Wochengeld
2.6 Sonstiges
3. Schweiz
3.1 Familienzulage
3.2 Ergänzungsleistungen für Familien
3.3 Mutterschutz
3.4 Mutterschaftsentschädigung

II. Vergleich der Länder

Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

Unsere heutige Gesellschaft ist geprägt von Geburtenrückgang und steigendem Durchschnittsalter. Schon lange reichen die Geburten nicht mehr aus, um den Bevölkerungsstand zu sichern. Besonders stark ist der Rückgang der Geburten seit den 1970er Jahren – nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen (nicht nur europäischen) Industrienationen. Junge Menschen erleben eine Pluralisierung der Lebensentwürfe und sehen ihre eigene Verwirklichung nicht mehr zwangsweise mit Zeugung von Nachwuchs verknüpft.

An dieser Stelle sollen nun familienpolitische Maßnamen der Politik ansetzen, um eine erneute Erhöhung der Geburtenrate zu erreichen. Doch auch, wenn das Ziel in den meisten Staaten gleich ist, unterscheiden sich die Ausführungen.

Diese Hausarbeit soll einen Vergleich schaffen zwischen der deutschen, österreichischen und schweizerischen Familienpolitik. Ich habe mich für diese Länder entschieden, da sie unmittelbare europäische Nachbarn sind und ähnliche Mentalitäten der Bevölkerung aufweisen. Ich möchte die Unterschiede in den familienpolitischen Maßnahmen der drei Länder herausarbeiten.

Einleitend werde ich den Begriff der Familienpolitik erläutern, um dann die unterschiedlichen familienpolitischen Maßnahmen der ausgewählten Länder vorzustellen. In einem zweiten Schritt ziehe ich dann den Vergleich, um in einem abschließenden Fazit die Frage beantworten zu können, inwiefern sich die Politik der drei Länder unterscheidet und ob es Dinge gibt, die sie voneinander „lernen“ können.

I. Familienpolitik

Familienpolitik ist eine „Politik der Schaffung von Rahmenbedingungen für Lebensläufe, in denen Familie und Familienentwicklung nachhaltig gelebt werden können. Sie will Impulse geben, damit das Leben mit Kindern, die Beziehungen zwischen den Generationen und die gleiche Teilhabechance aller an Familie, Erwerbsarbeit und Gesellschaft selbstverständlich wird.“ (BmFSFJ 2006, S. 29) Die Familienpolitik ist ein Teilbereich der Sozialpolitik.

Familienpolitik hat mehrere Aufgaben. Zum einen soll sie die Institution der Familie schützen, die in Deutschland durch Artikel 6 des Grundgesetzes besonderen Schutz erfährt. Auch wenn der Politik kein direktes Einwirken auf das Familienleben möglich ist, so schafft sie doch Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel durch Sorgerechtsgetze. Eine weitere familienpolitische Aufgabe ist die Sicherung eines familiengerechten Einkommens. Dies wird durch den so genannten Familienlastenausgleich sichergestellt, der dafür sorgt, dass Belastungen von Familien gemindert werden, die durch die Geburt eines Kindes entstehen.

Familienpolitik soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Heute wünschen sich viele Frauen und Männer die Möglichkeit, ihren Beitrag sowohl zum Einkommen der Familie als auch zur Erziehung der Kinder leisten zu können. Da die Zuständigkeit für Betreuung, Pflege und Erziehung der Kinder auch heute noch überwiegend Aufgabe der Frauen ist, sind gute (d.h. sowohl verlässliche als auch bezahlbare) Angebote der Kinderbetreuung der Schlüssel für eine Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.

Des Weiteren ist es Aufgabe der Familienpolitik, Beratungs- und Bildungsangebote zur Verfügung zu stellen. (vgl. Wingen 2007)

In einigen Ländern (bspw. China) soll durch familienpolitische Maßnahmen auch gezielt auf die Geburtenrate eingewirkt werden.

1. Deutschland

Deutschland hat aktuell 81,8 Millionen Einwohner, 13,6% davon (im Jahr 2008) sind Kinder unter 15 Jahren. Im Durchschnitt bekommt jede Frau (ebenfalls 2008) 1,38 Kinder (Daten von Eurostat).

1.1 Kindergeld

Zum ersten Mal wurde 1954 eine Leistung ausgezahlt, die vergleichbar ist mit dem heutigen Kindergeld: für das dritte und jedes weitere Kind gab es 25DM. Ab 1961 bekamen Familien auch für das zweite Kind Leistungen und seit 1975 ab dem ersten Kind (vgl. BmFSFJ 2008).

Heute werden für das erste und zweite Kind 184€ gezahlt, für das dritte Kind 190€ und für jedes weitere Kind 215€. Kindergeld wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, in Ausnahmen auch länger. Wenn das Kind sich beispielsweise in Ausbildung befindet wird Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr gezahlt, für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.

Beim Kindergeld handelt es sich um eine monatliche Leistung. Ausgezahlt wird es an die Person, in deren Obhut sich das Kind befindet; lebt es mit beiden Elternteilen zusammen, so können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld ausgezahlt bekommen soll.

Das Kindergeld soll die durch Kinder entstehenden finanziellen Belastungen zumindest teilweise kompensieren. Gerade bei Geringverdienern macht das Kindergeld einen großen Anteil des Haushaltseinkommens aus. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat festgestellt, dass die Bedeutung des Kindergeldes mit der Anzahl der Kinder steigt und für Alleinerziehende wichtiger ist als für Paare.

Das Kindergeld stellt somit einen Teil des Familienlastenausgleichs dar.

1.2 Kinderfreibetrag

Der so genannte Kinderfreibetrag stellt das Existenzminimum des Kindes steuerfrei. Im Jahr 2010 sind das 7.008€ pro Kind, die nicht versteuert werden müssen. Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag sind zwei parallel laufende Leistungen, das bedeutet, dass Eltern entweder Kindergeld beziehen oder den Kinderfreibetrag nutzen können. So wird individuell geschaut, welche Leistung für Familien günstiger ist. Als Faustregel kann man sagen, dass sich ab einem Jahreseinkommen von 60.000€ (30.000€ bei Alleinerziehenden) „lohnt“ auf das Kindergeld zu verzichten und vom Kinderfreibetrag Gebrauch zu machen. Dies ist für ungefähr 5% aller Familien der Fall (vgl. hierzu Valuenet GmbH 2010).

1.3 Elterngeld

Das Elterngeld wurde 2001 eingeführt und soll „nach der Geburt eines Kindes den notwendigen Schonraum für einen guten Start in das gemeinsame Leben mit dem neuen Familienmitglied“ schaffen (BmFSFJ 2010). Es soll den Eltern einen Anreiz bieten, nach der Geburt des Kindes für gewisse Zeit ganz oder teilweise aus dem Erwerbsleben auszusteigen, um so mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben.

Das Elterngeld beträgt 67% des monatlichen Nettoeinkommens des beantragenden Elternteils (mindesten 300€, maximal 1800€) und wird für die Dauer von maximal 14 Monaten gezahlt. Beide Elternteile können die Zeit frei untereinander aufteilen, wobei ein Elternteil mindestens zwei und maximal 12 Monate Anspruch hat. Die zusätzlichen zwei Monate gibt es, wenn sich auch der Partner dazu entschließt, für diese Zeit im Beruf zu pausieren.

Das Elterngeld soll den Einkommenswegfall nach der Geburt eines Kindes minimieren und Eltern so den Anreiz geben, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen, ohne ihren bisherigen Lebensstandard einbüßen zu müssen. Da beide Elternteile sich die Zeit untereinander aufteilen können, bietet es Müttern die Chance, früher wieder in das Berufsleben einsteigen zu können, da sich ihr Vater um die Betreuung des Kindes kümmert (vgl. BmFSFJ 2006, S. XXXIII).

Das Elterngeld stellt die dritte Einheit des Familienlastenausgleichs dar.

1.4 Mutterschutz

Der gesetzliche Mutterschutz wurde schon 1878 im Deutschen Reich eingeführt, um der extrem hohen Säuglings- und Müttersterblichkeit unter den Arbeiterinnen entgegenzuwirken (Dienel 2002, S. 104).

Heute besteht während der gesamten Schwangerschaft bis vier Wochen nach der Geburt Kündigungsschutz für die Mutter. Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Mehrlingen) ist die Mutter von ihrer Arbeitsleistung freigestellt. Handelt es sich um eine Frühgeburt, verlängert sich die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt um die Zeitspanne, um die die Geburt verfrüht war, sodass die Mutter trotzdem Anspruch auf die vollen 14 Wochen Mutterschaftsurlaub hat.

Während dieser Zeit besteht ein Recht auf Entgeldfortzahlung. Pauschal 13€ pro Tag davon übernimmt die Krankenkasse, die eventuelle Differenz ist vom Arbeitgeber zu begleichen.

Während der gesamten Schwangerschaft gelten am Arbeitsplatz Schutzvorschriften. So dürfen Schwangere unter anderem keine Nachtarbeit, Akkordarbeit und nur eingeschränkt Arbeit im Stehen leisten. Auch der Umgang mit gefährlichen Stoffen ist in dieser Zeit untersagt. Der Arbeitgeber muss für eine Ersatztätigkeit sorgen oder, sofern dies nicht möglich ist, einer Freistellung zustimmen (Diener 2002)

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Details

Seiten
12
Jahr
2010
ISBN (eBook)
9783640929948
ISBN (Buch)
9783640930050
DOI
10.3239/9783640929948
Dateigröße
502 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Fachhochschule Düsseldorf
Erscheinungsdatum
2011 (Juni)
Note
1,3
Schlagworte
familienpolitik vergleich deutschland schweiz
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Titel: Familienpolitik - Ein Vergleich zwischen Deutschland, Österreich und der Schweiz