Lade Inhalt...

Widerstand als Widerspruch? Zum Gedanken eines Widerstandsrechts in Thomas Hobbes’ "Leviathan"

©2007 Seminararbeit 15 Seiten

Zusammenfassung

Der Leviathan – dieses Werk des englischen Philosophen Thomas Hobbes beschäftigt die Wissenschaft noch immer. Die Fragen, die es zu beantworten sucht und auch die Fragen, die es aufwirft, sind immer noch aktuell. Die Frage, die der Leviathan beantworten will, ist diejenige nach der politischen Struktur, die für ein friedliches Zusammenleben der Menschen unerläßlich ist. Für Thomas Hobbes entsteht diese aus der Unterwerfung der Menschen unter einen absoluten Souverän, um dem Naturzustand des Kriegs aller gegen alle zu entgehen.
Eine der Fragen, die der Leviathan dagegen aufwirft, ist die nach einem möglichen Recht auf Widerstand gegen diesen absoluten Souverän. Selbst wenn man voraussetzte, daß Hobbes generell ein Selbstverteidigungsrecht einräumt, da der Mensch seinen Selbsterhaltungstrieb schlechthin nicht unterdrücken kann und sich zur Wehr setzen muß, wenn er – und sei es von seiten des von ihm eingesetzten Herrschers – bedroht wird, scheint der Leviathan dieses Recht nicht näher zu präzisieren. Wie verhält es sich beispielsweise mit dem Hobbes’schen absoluten Herrscher? Ist er tatsächlich so absolut, wie es vordergründig scheint?

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Verhältnis zwischen Souverän und Untertan im Leviathan
2.1 Rechtsverzicht und Autorisierung des Souveräns
2.2 Das Verhältnis von Souverän und Untertanen

3. Widerstandsrecht im Leviathan
3.1 Das Selbstverteidigungsrecht
3.2 Grenzen des Widerstandes

4. Schlußbemerkung: Implikationen für Hobbes’ politische Philosophie

5. Quellen

1. Einleitung

Der Leviathan - dieses Werk des englischen Philosophen Thomas Hobbes beschäftigt die Wissenschaft noch immer. Die Fragen, die es zu beantworten sucht und auch die Fragen, die es aufwirft, sind immer noch aktuell. Die Frage, die der Leviathan beantworten will, ist diejenige nach der politischen Struktur, die für ein friedliches Zusammenleben der Menschen unerläßlich ist. Für Thomas Hobbes entsteht diese aus der Unterwerfung der Menschen unter einen absoluten Souverän, um dem Naturzustand des Kriegs aller gegen alle zu entgehen.

Eine der Fragen, die der Leviathan dagegen aufwirft, ist die nach einem möglichen Recht auf Widerstand gegen diesen absoluten Souverän. Selbst wenn man voraussetzte, daß Hobbes generell ein Selbstverteidigungsrecht einräumt, da der Mensch seinen Selbsterhaltungstrieb schlechthin nicht unterdrücken kann und sich zur Wehr setzen mu ß , wenn er - und sei es von seiten des von ihm eingesetzten Herrschers - bedroht wird, scheint der Leviathan dieses Recht nicht näher zu präzisieren. Wie verhält es sich beispielsweise mit dem Hobbes’schen absoluten Herrscher? Ist er tatsächlich so absolut, wie es vordergründig scheint? Mit diesen Fragen soll sich diese Arbeit auseinandersetzen.

Zunächst einmal soll deshalb das Verhältnis zwischen Herrscher und Untertan im Leviathan betrachtet werden, um herauszufinden, ob sich dort grundsätzlich Ansatzpunkte für ein Widerstandsrecht der Untertanen finden lassen. Um dies aufzeigen zu können, soll in einem ersten Abschnitt geklärt werden, wie die Konstitution des Herrschers überhaupt vor sich geht.

Anschließend soll erörtert werden, welche Fragen sich aus dem grundsätzlichen Zugeständnis eines Widerstandsrechts ergeben. Wenn es dem Menschen im Leviathan erlaubt sein sollte, sich unter bestimmten Umständen gegen seinen Herrscher zur Wehr zu setzen, wie sehen dann diese Umstände aus? Wo beginnt das Recht auf Widerstand und wo liegen seine Grenzen? Ist es auf ein reines Selbstverteidigungsrecht in lebensbedrohlichen Situationen begrenzt?

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, welche Implikationen ein (wie auch immer geartetes) Recht auf Widerstand für Hobbes’ gesamte politische Philosophie mit sich bringt. Insbesondere soll dabei auf solche Interpreten eingegangen werden, die die These vertreten, daß selbst ein bei Hobbes ursprünglich eng umgrenztes Zugeständnis eines Rechts auf Selbstverteidigung Möglichkeiten für ein weiter gefaßtes Recht auf aktiven politischen Widerstand in sich birgt.

Zum Schluß soll noch einmal zusammengefaßt werden, ob bzw. inwiefern das Konstrukt des Leviathan ein Recht auf Widerstand zuläßt. Welche Probleme ergeben sich daraus möglicherweise in bezug auf die absolute Stellung des Souveräns? Führt das Hobbes’sche Staatskonstruktion in einen unlösbaren Widerspruch? Diese Problemstellungen gilt es abschließend kurz zu präsentieren und auf einige bleibende Fragen an den Leviathan aufmerksam zu machen.

2. Das Verhältnis zwischen Souverän und Untertan im Leviathan

2.1 Rechtsverzicht und Autorisierung des Souveräns

In einem ersten Schritt soll nun das Zustandekommen des Staates erläutert werden. Die Schilderung des Naturzustands selber kann dabei nur recht grob ausfallen, da eine ausführliche Analyse der Voraussetzungen, die den Menschen zum Abschluß eines Vertrages mit seinen Mitmenschen bewegen, den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde.

Hobbes konstruiert im Leviathan zunächst einen Naturzustand, in dem es keinerlei Herrschaft gibt; es „herrscht“ völlige Anarchie. In diesem Zustand leben „die Menschen […] in einem Krieg eines jeden gegen jeden.“ (Hobbes, 96). Grund dafür ist das Streben des einzelnen Menschen nach Selbsterhaltung, das im Naturzustand nur Erfolg haben kann, indem man sich andere gewaltsam unterwirft. Ein jeder wird des anderen Feind und ist „[…] in Verfolgung ihrer Absicht, die grundsätzlich Selbsterhaltung und bisweilen nur Genuß ist, bestrebt, sich gegenseitig zu vernichten oder zu unterwerfen“ (Hobbes, 95). Hobbes nennt drei Hauptursachen für den Konflikt mit den Mitmenschen: Konkurrenz, Mißtrauen und Ruhmsucht (vgl. Hobbes, aaO.).

Neben diesen negativen Antrieben haben die Menschen jedoch auch Neigungen, die sie den Frieden suchen lassen. Nicht zuletzt mittels der Vernunft können sie erkennen, daß ihnen ein angenehmes, sicheres Leben viel eher möglich ist, wenn jeder sein Recht auf alles aufgibt. Sie streben daher den Austritt aus dem Naturzustand, in dem das Leben „einsam, armselig, ekelhaft, tierisch und kurz“ (Hobbes, 96) ist, an. Die Menschen finden sich nunmehr bereit, einen Vertrag miteinander zu schließen, in dem sie ihr Recht auf alles aufgeben und einen absoluten Herrscher autorisieren. Für Hobbes liegt „[d]er alleinige Weg zur Errichtung einer solchen allgemeinen Gewalt […] in der Übertragung der gesamten Macht und Stärke auf einen Menschen oder eine Versammlung von Menschen […]“ (Hobbes, 134).

Dadurch, daß alle Menschen auf ihr ius in omnia verzichten, bleibt der Souverän als „übriggebliebener Naturzustandsbewohner“ (Kersting 1996, 216) zurück. Er allein behält sein Recht auf alles und hat durch den Verzicht der anderen Menschen nun auch die Möglichkeit, dieses Recht ohne Einschränkung anzuwenden.

Die Konstitution staatlicher Herrschaft durch den Rechtsverzichtsvertrag fügt dem Recht keine neue Dimension hinzu, schafft kein neues Recht. Das Herrschaftsrecht ist vom ius in omnia weder formal noch inhaltlich unterschieden. (aaO. 216)

Aber was bedeutet es in diesem Zusammenhang, daß die Menschen den Herrscher autorisieren? Schließlich spricht Hobbes in Kapitel XVII von „ Ü bertragung der gesamten Macht und Stärke“ (Hobbes, 134, meine Hervorhebung). Im herkömmlichen Sinne könnte Autorisierung also so verstanden werden, daß dem Souverän ein sachlich und zeitlich begrenztes Mandat übertragen wird1, was wiederum einem Recht auf Widerstand Tür und Tor öffnen würde. Dies würde jedoch dem Gesamtgedanken der Hobbes’schen Staatskonzeption widersprechen, denn Hobbes macht im Leviathan unzweideutig klar, daß der Souverän in keinster Weise rechtlich gebunden ist:

Da von den Vertragsschließenden das Recht, ihre Person zu verkörpern, demjenigen, den sie zum Souverän ernennen, nur durch einen untereinander und nicht zwischen ihm und jedem einzelnen von ihnen abgeschlossenen Vertrag übertragen wurde, kann seitens des Souveräns der Vertrag nicht gebrochen werden […] . (Hobbes, 137)

Bei Hobbes ist der Souverän also nicht Partner des Vertrages; er steht als „übriggebliebener Naturzustandsbewohner“ außerhalb desselben und daraus leitet sich seine absolute Macht ab. Auch Peter Mayer-Tasch vertritt diese Auffassung: „Nur aus der Verneinung eines zwischen Fürst und Volk bestehenden Vertragsverhältnisses läßt sich die schlechthinnige Verantwortungsfreiheit des Herrschers begründen“ (Mayer-Tasch 1965, 36). Mit anderen Worten: Der absolute Souverän, wie Hobbes ihn fordert, mu ß jeden Rechts enthoben sein - sobald diese Rechtsfreiheit in irgendeiner Weise eingeschränkt wird, besitzt der Herrscher keine absolute Macht mehr. Dieser Punkt wird im Zusammenhang mit dem Widerstandsrecht später noch wichtig werden.

Was bedeutet dies nun für den Begriff der Autorisierung? Wenn der Souverän keinesfalls Partner des Vertrags sein darf, damit seine Macht gewährleistet bleibt, muß „Autorisierung“ etwas anderes bedeuten als Ü bertragung von Rechten. Hobbes schreibt darüber: „Ich autorisiere diesen Menschen oder diese Versammlung von Menschen und übertrage ihnen mein Recht, mich zu regieren, unter der Bedingung, daß du ihnen ebenso dein Recht überträgst und alle ihre Handlungen autorisierst.“ (Hobbes, 134). Die englische Fassung ist leicht abweichend: „I Authorise and give up my Right of Governing to this Man […]“ (vgl. Hampton 1986, 118). Jean Hampton vertritt deshalb in ihrem Buch Hobbes and the Social Contract Tradition die These, daß Autorisierung für Hobbes nichts anderes bedeutet als “the surrender rather than the translation of rights“ (aaO., 119). Darin stimmt sie mit Peter Mayer- Tasch überein, der schreibt, daß „Rechtsübertragung […] nichts anderes [ist] als Verzicht auf Widerstand gegen die Ausübung der ursprünglichen und natürlichen Rechtsmacht des Destinatärs“ (Mayer-Tasch 1965, 32).

[...]


1 Diese These wurde beispielsweise von David Gauthier vertreten, der den Souverän als Nutznießer der ihm von den Untertanen leihweise überlassenen Rechte sieht (vgl. Kersting 1996, 221 und Hampton 1986, 116).

Details

Seiten
Jahr
2007
ISBN (eBook)
9783640930791
ISBN (Paperback)
9783640930517
DOI
10.3239/9783640930791
Dateigröße
596 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Erscheinungsdatum
2011 (Juni)
Note
1,0
Schlagworte
Thomas Hobbes politische Philosophie Staatsvertrag Leviathan Souverän Gesellschaftsvertrag Otfried Höffe Widerstandsrecht Naturzustand Vergesellschaftung
Zurück

Titel: Widerstand als Widerspruch? Zum Gedanken eines Widerstandsrechts in Thomas Hobbes’ "Leviathan"