Die heutzutage noch existierenden Holznutzungsrechte sind Überreste aus der langen Geschichte der bayerischen Gemeinden. Die lokalen Ausprägungen der Nutzungsrechte sind zu beachten. Holznutzungsrechte können außerdem sowohl im Gemeinde- als auch Staatswald bestehen, wobei in jedem Fall nur noch Brennholzrechte von entscheidender Bedeutung sind.
Wichtige Punkte bei den Gemeindenutzungsrechten sind, ob ein Rechtstitel oder Herkommen vorliegt, dass die Markungsgebundenheit erfüllt ist oder ob sich die Berechtigung auf den Besitz eines bestimmten Anwesens stützt. Darüber hinaus müssen die Eigentumsverhältnisse zwischen der Gemeinde und den Rechtlern beachtet werden, ebenso die öffentlich-rechtliche Rechtsnatur dieser GNRe. Die Gemeinde befindet sich in einem Schuldverhältnis mit den einzelnen Rechtlern wobei keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung der Nichtrechtler stattfindet. Das GNRe kann ungemessen oder gemessen sein und in seltenen Fällen muss noch zwischen einfachen und qualifizierten/bevorzugten Rechten unterschieden werden. Immer zu beachten ist, dass GNRe Individualrechte darstellen und einem gesetzlich definierten Neubegründungsverbot unterliegen. Die Übertragung, Häufung oder Stückelung solcher Rechte ist dennoch im rechtlichen Rahmen zulässig. Weiterhin sind die verschiedenen Erlöschungstatbestände für GNRe zu beachten.
Das im Spessart am Staatswald noch existente Spessart-Oberholzrecht bestimmt sich einzig nach dem Vergleich, der in den Jahren 1866/69 geschlossen wurde, wobei seit 1978 eine Vereinbarung die aktive Ausübung für die Rechtler erleichtert. Für je zweimal 3 Wochen im Jahr darf dienstags, freitags und samstags das Oberholzrecht nun auch mit Motorsägen unentgeltlich aufgearbeitet werden. Federführend sind hier die BaySF und der Verband der Spessartforstberechtigten e.V.
Die auftretenden Probleme und Konfliktpunkte in der Praxis sind vielfältig, wobei das Wissen aller Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten erstaunlich lückenhaft ist. Dies gilt es für die Zukunft zu verbessern.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einführung in das Thema
2. Holznutzungsrechte am Gemeinde- und Staatsforst
2.1 Rechtliche Grundlagen der Holznutzungsrechte als Gemeindenutzungsrechte im Gemeindewald
2.2 Umfang der Holznutzungsrechte als Gemeindenutzungsrechte
2.3 Gemeindenutzungsrechte im Rechtsverkehr
2.4 Untergang von Gemeindenutzungsrechten
2.5 Holznutzungsrechte am Staatswald
3. Auftretende Problemstellungen in der Praxis
3.1 Stadt Rieneck, Landkreis Main-Spessart
3.2 Gemeinde Gräfendorf, Ortsteil Wolfsmünster
3.3 Stadt Karlstadt - Ortsteil Heßlar und Stadt Iphofen
3.4 Gemeinden Bischbrunn, Frammersbach und Heigenbrücken - Spessart-Oberholzrecht
4. Schlussbemerkungen
Literatur- und Quellenverzeichnis
Anhang
1. Gesprächsnotizen
2. Spessartrechtsvergleich von 1866 (exemplarisch)
3. Bekanntmachung des Verbandes der Spessartforst- berechtigten e.V. zum Spessart-Oberholzrecht