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Shoppen rund um die Uhr?

Die Kontroverse um das Ladenschlussgesetz

©2011 Facharbeit (Schule) 19 Seiten

Zusammenfassung

„Das Gesetz über den Ladenschluss (…) hat das Ziel, die Beschäftigten im
Einzelhandel vor überlangen Arbeitszeiten und Tätigkeiten zu sozial ungünstigen
Zeiten zu schützen.“ Bereits immer häufiger erkennt man allerdings den Trend zur
durchgehenden Ladenöffnungszeit. Während es zu Beginn des Inkrafttretens des
Ladenschlussgesetzes stets strikte, für alle Bundesländer gleich geltende Regeln über
die Verkaufszeiten gab, änderten diese sich im Laufe der Jahre immer häufiger und
die Liberalisierung des Gesetzes trat zunehmend in den Vordergrund.

In das Visier der Kirche gelangen zahlreiche verkaufsoffene Sonntage, die den Erwerbstätigen
eigentlich zur Entspannung dienen sollen. „Die Argumentationen eines Für und Wider haben sich im Laufe der Jahre nicht wesentlich verändert, dafür aber deren Gewichtung im Zuge des gesellschaftlichen Wandels.“

In der folgenden Facharbeit werde ich genauer auf die Problematik des
Ladenschlussgesetzes und die Veränderungen von Ladenöffnungszeiten sowie die
unterschiedlichen Auswirkungen, die Vor- und Nachteile und die damit verbundenen
Probleme seitens der Verbraucher, Arbeitgeber und der Beschäftigten im
Einzelhandel eingehen.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Entwicklung der gesetzlichen Ladenschlussregelungen in Deutschland
2.1. Begriffsdefinition und Historie des Ladenschlussgesetzes
2.2. Ausnahmeregelung zur Fußballweltmeisterschaft 2006
2.3. Änderungen imRahmender Föderalismusreform2006

3. Ladenschlussregelungenim Vergleich
3.1. Bundesländer Deutschlands
3.2. Europäische Staaten

4. Befürchtungen und auftretende Veränderungen durch die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten
4.1. Befürwortung
4.1.1. Verbraucher
4.1.2. Arbeitgeber im Einzelhandel
4.2. Ablehnung
4.2.1. BeschäftigteimEinzelhandel
4.2.2. ChristlicheKirchen inDeutschland

5. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Das Gesetz über den Ladenschluss (...) hat das Ziel, die Beschäftigten im Einzelhandel vor überlangen Arbeitszeiten und Tätigkeiten zu sozial ungünstigen Zeiten zu schützen.“[1] Bereits immer häufiger erkennt man allerdings den Trend zur durchgehenden Ladenöffnungszeit. Während es zu Beginn des Inkrafttretens des Ladenschlussgesetzes stets strikte, für alle Bundesländer gleich geltende Regeln über die Verkaufszeiten gab, änderten diese sich im Laufe der Jahre immer häufiger und die Liberalisierung des Gesetzes trat zunehmend in den Vordergrund. In das Visier der Kirche gelangen zahlreiche verkaufsoffene Sonntage, die den Erwerbstätigen eigentlich zur Entspannung dienen sollen. „Die Argumentationen eines Für und Wider haben sich im Laufe der Jahre nicht wesentlich verändert, dafür aber deren Gewichtung im Zuge des gesellschaftlichen Wandels.“[2]

In der folgenden Facharbeit werde ich genauer auf die Problematik des Ladenschlussgesetzes und die Veränderungen von Ladenöffnungszeiten sowie die unterschiedlichen Auswirkungen, die Vor- und Nachteile und die damit verbundenen Probleme seitens der Verbraucher, Arbeitgeber und der Beschäftigten im Einzelhandel eingehen.

2. Entwicklung der gesetzlichen Ladenschlussregelungen in Deutschland

2.1. Begriffsdefinition und Historie des Ladenschlussgesetzes

Das Ladenschlussgesetz (LSchlG) regelt in der Bundesrepublik Deutschland die höchstzulässige Dauer der Ladenöffnungszeiten von Verkaufsstellen. „Die Ladenöffnungszeiten sind allgemeine Regelungen, nach der Ladengeschäfte aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes und des Schutzes der Sonn- und Feiertage zu bestimmten Zeiten in der überwiegenden Anzahl aller europäischen Länder beschränkt werden müssen .. ,.“[3]

Schon bereits zu Beginn des 14. Jahrhunderts gab es in Deutschland Ladenschlussregelungen, da einige Städte erstmals den Sonntag als verkaufsfreien Tag festlegten.[4]

Im Deutschen Reich entstand Ende des 19. Jahrhunderts die sogenannte „politische Rechtfertigung für gesetzliche bzw. staatliche Regelungen der Gestaltung von Ladenschlusszeiten im Einzelhandel.“[5] Historisch entstand diese Regelung aus einem größtenteils religiös bedingten Bedürfnis nach Schutz des Feiertags und des Sonntags. Jedem Bürger sollte die Möglichkeit gewährt werden, an Gottesdiensten teilzunehmen. Im Laufe der Jahre veränderten sich allerdings die Sichtweisen und es traten zunehmend sozialpolitische Gründe in den Vordergrund. Ziel der Regelung war die Sicherstellung der Arbeitszeiten für die im Handel Beschäftigten, die häufig auf Grund ihrer späteren und vor allem längeren Arbeitszeiten, gesellschaftlich schlechter gestellt wurden. Oftmals handelte es sich hierbei um Arbeitszeiten von bis zu 15 Stunden, wodurch das kaum noch vorhandene Familienleben sehr stark belastet wurde.

Das Gesetz über den Ladenschluss (LSchlG) wurde am 28. November 1956 durch den Bundestag verabschiedet und galt in Deutschland ab dem 30. Dezember 1956. In §3 des deutschen LSchlG' werden eine Reihe Ausnahmeregelungen aufgelistet, die für bestimmte Branchen (Apotheken, Kioske, Bäckereien, etc.), Orte (Flughäfen, Bahnhöfe, Tankstellen, etc.) oder anlassbezogene Feste gelten (LschlG siehe Anhang). Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden die gesetzlichen Regelungen zum Ladenschluss in Deutschland immer wieder verändert, um sich den Bedürfnissen und Anforderungen der Verbraucher anzupassen. Die Öffnungszeiten wurden bis hin zur Liberalisierung im Jahr 2006 schrittweise verlängert und die Entscheidungsbefugnis an die Länder verteilt.

Historische Entwicklung des Ladenschlussgesetzes[6],[7]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2.2. Ausnahmeregelung zur Fußballweltmeisterschaft 2006

Vom 9. Juni bis zum 9. Juli 2006 fand die Fußballweltmeisterschaft in Deutschland statt. Während dieser Zeit ermöglichte die Ausnahmeregelung anlässlich des vierwöchigen Turniers dem Konsumenten, je nach Freigabe durch die Landesregierung, ein Einkaufen rund um die Uhr. „Die Sonderöffnungsmöglichkeiten erlaubten es an den Spielorten München, Nürnberg, Frankfurt/Main, Hamburg, Kaiserslautern und Köln werktags rund um die Uhr einzukaufen, ebenso war in Bayern der Ladenschluss werktags komplett aufgehoben“[8]. Schwerpunkte nach Vertriebslinien waren Kauf- und Warenhäuser, Einkaufszentren (EKZ) sowie Verbraucher- und Supermärkte.[9] Schon vor der WM gab es viele Personen, die den erweiterten Öffnungszeiten sehr skeptisch gegenüberstanden, so auch Ulrich Dalibor: „Zu befürchten seien offene Läden ohne Kunden und sinnlose Mehrarbeit für die Beschäftigten (.,.).“[10] Mit dieser

Behauptung hatte Dalibor keinesfalls unrecht, denn der Einzelhandel erreichte durch die längeren Ladenöffnungszeiten nicht den erhofften wirtschaftlichen Erfolg . Eher im Gegenteil, es führte zu Umsatzeinbrüchen. „Die Umsätze, die von den Geschäftsleuten bislang erzielt wurden, stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten, die sie durch die längeren Öffnungszeiten haben“[11], sagte Ulf Kalkmann vom Hamburger Einzelhandelsverband. „Häufig mussten Kunden in den Haupteinkaufszeiten dramatische Serviceverschlechterung hinnehmen, wie z.B. lange Schlangen an den Kassen oder kaum eine ansprechbare Verkaufskraft in den Etagen, da die Unternehmen aus Kostengründen nur wenig Personal für die späteren Abendstunden einstellten.“[12] Aufgrund der steigenden Betriebs- und Personalkosten und des bei weitem nicht erzielten Gewinns, nahmen einige Betriebe die erweiterten Ladenöffnungszeiten im Verlauf der Weltmeisterschaft wieder zurück. Andere hingegen sparten bei den Personalkosten erhebliche Summen ein, indem Sie weitaus günstigere Aushilfskräfte einstellten, die häufig nur die Hälfte des Lohns von Vollzeitbeschäftigten bekamen.

Insgesamt nahmen nur wenig inhabergeführte Unternehmen die Sonderöffnungsmöglichkeiten für sich wahr, die großen Konzerne hingegen heizten durch die Abschaffung des Ladenschlusses den Verdrängungswettbewerb weiter an und versuchten weitere Umsatzanteile zu Lasten der Kleinbetriebe zu gewinnen. Dies war ebenso ein Grund, warum nur wenig kleine und mittelständische Unternehmen das Angebot der erweiterten Ladenöffnungszeiten wahrnahmen.

„Je kompakter derjeweilige Einkaufsbereich in der Stadt (die sog. 1A-Lagen), desto höher war auch die Beteiligungsquote der Einzelhändler. An den Sonntagen sowie an Fronleichnam lag die Beteiligung der Einzelhändler an den Sonderöffnungszeiten im Vergleich zu den Werktagen höher. Selbst Geschäfte in guter Citylage konnte während der zusätzlichen Öffnungszeiten nur ausnahmsweise akzeptable Umsätze erzielen. Diese wurden obendrein durch Rabatte oder Sonderpreise zum Teil teuer erkauft. Positive Umsatzergebnisse erzielten lediglich kleinere Teilbranchen, wie z.B. im Bereich der Fan- und Sportartikel sowie der Nahrungs- und Genussmittel.“[13]

[...]


[1] o.V. 1: Bundesministerium für Arbeitund Soziales (BMAS); Ladenschlußgesetz. www.bmas.de/portal/15430/ladschlg.html (letzter Zugriff am 13.02.2011 um21:15 Uhr).

[2] Vgl. Gugenheimer, Paulina: Konsequenzen der Liberalisierung der Ladenschlussbestimmungen im deutschen Einzelhandel, Hamburg, 2007. http://www.grin.com/e-book/69872/konsequenzen-der- liberalisierung-der-ladenschlussbestimmungen-im-deutschen (letzter Zugriff am 20.03.2011 um 21:30 Uhr).

[3] o.V. 2: Wikipedia; Ladenöffnungszeit. http://de.wikipedia.org/wiki/Laden0ffnungszeit (letzter Zugriffam 22.02.2011 um 16:40 Uhr).

[4] Vgl. o.V. 3: Bundeszentrale für politische Bildung; Wahl-O-Mat - Themenschwerpunkt Ladenschluss, 2005. S. 2. www.bpb.de/methodik/MBULBH,0,0,Ladenschluss.html (letzterZugriff am 20.02.2011 um 21:05 Uhr).

[5] Vgl. Täger, Uwe-Christian (Hrsg.); Vogler-Ludwig, K.; Munz, S.: Das deutsche Ladenschlußgesetz auf dem Prüfstand - Binnenhandels und wettbewerbspolitische sowie beschäftigungspolitische und arbeitsrechtliche Überlegungen. Duncker & Humboldt, Berlin / München, 1995.

[6] Teilweise übernommen: Vgl. Täger, U.-C. (Hrsg.); Vogler-Ludwig, K.; Munz.

[7] Teilweise übernommen: Vgl. O.V 4: Deutsche Welle; Stichwort Ladenschluss, 2005. www.dw- world.de/popups/popup_printcontent/0,,1231226,00.html (letzter Zugriff am 13.02.2011 um21:25 Uhr).

[8] o.V. 5: ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft: Erfahrungsbericht - Verlängerte Öffnungszeiten zur Fußball-WM, 2006, S. 2.

www.handel.hamburg.verdi.de/archiv/data/Erfahrungsbericht_WM (letzter Zugriff am 13.02.2011 um 20:43 Uhr).

[9] Vgl. ebd.

[10] Schmid, Hermann: Fußball-WM 2006: Weltoffen mit offenen Läden ohne Kunden?, 26.05.2006. http://einzelhandel.verdi.de/ladenschluss/ls_2006/fussball-wm_2006_weltoffen_mit_offenen_ laeden_ohne_kunden (letzter Zugriff am 13.02.2011 um 20:00 Uhr).

[11] o.V. 5: (A.a.O.).

[12] Vgl. ebd., S. 7.

[13] ebd., S. 4.

Details

Seiten
Jahr
2011
ISBN (eBook)
9783640959433
ISBN (Paperback)
9783640959655
DOI
10.3239/9783640959433
Dateigröße
447 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Lessing-Gymnasium Uelzen
Erscheinungsdatum
2011 (Juli)
Note
13,00
Schlagworte
Shoppen Ladenschlussgesetz LSchlG Die Kontroverse um das Ladenschlussgesetz Shoppen rund um die Uhr verkaufsoffener Sonntag
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