Die Neuordnung der gewerblichen Prostitution durch die Reformation
Eine Analyse etwaiger Veränderungen
Zusammenfassung
Die Prostitution in all ihren Formen und Erscheinungen gehört zum gesellschaftlichen Kontext seit Angedenken der Menschheitsgeschichte. Überlieferte Reliquien aus den unterschiedlichsten Kulturen und Epochen der Erde zeugen von der Existenz der „käuflichen Liebe“ und der mehr oder weniger sittlichen Prostitution. Eine einschneidende Zäsur diesbezüglich stellte der Übergang vom Mittelalter zur frühen Neuzeit dar. Die von Luther postulierte Reformation der katholischen Christenwelt erschütterte die abendländische Kultur und zog Veränderungen in allen Teilen der Gesellschaft nach sich. Die Rolle der Frau, ihre Rechte und Pflichten im frühneuzeitlichen Idealbild des „ganzen Hauses“ differenzierte sich weitestgehend von der allgemeinen bekannten Darstellung der Frau im Mittelalter und zentralisiert einen Schwerpunkt moderner Gender-Forschung. Wenn auch der Grundbegriff „Prostitution“ erst im 19. Jahrhundert Einzug in die deutsche Sprache hielt und zunächst ein „öffentliches Zuschaustellen“ verkörperte, bezieht sich die vorliegende Hausarbeit auf den Begriffsgegenstand, der den rein sexuellen Aspekt berücksichtigt. Obwohl das „älteste Gewerbe der Welt“ bis heute als unmoralisch und verrufen gilt, steht das Frauenhaus damals wie heute für einen finanzstarken Wirtschaftszweig, welcher schon aus steuerlichen Einnahmegründen legitimiert werden musste.Der folgende wissenschaftliche Ansatz soll lediglich auf die allgemeine und wirtschaftliche Prostitution angewandt werden. Die vorliegende Arbeit bezieht sich somit auf die genannten Aspekte und stellt sie in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext. Mit den unterschiedlichen Formen der Prostitution und der Funktion städtischer Frauenhäuser soll ein allgemeines Bild jenes Gewerbes vermittelt werden, aus welchem sich seine Existenz begründen lässt.
Leseprobe
Gliederung
Einleitung
1.Die allgemeine Situation der gewerblichen Prostitution vor der Reformation
1.1 Die gewerbliche Prostitution und die Frauenhäuser
1.2 Die Frauenhäuser aus Sicht der „gemeinen Frauen“
2. Die neue Sittlichkeit und der soziale Aufstieg der Frauen
2.1 Die Neuordnung der gewerblichen Prostitution unter Luther
2.2 Die Veränderungen aus der Perspektive der Prostituierten
3. Schlussbemerkung
4. Literaturverzeichnis
Einleitung
Die Prostitution in all ihren Formen und Erscheinungen gehört zum gesellschaftlichen Kontext seit Angedenken der Menschheitsgeschichte. Überlieferte Reliquien aus den unterschiedlichsten Kulturen und Epochen der Erde zeugen von der Existenz der „käuflichen Liebe“ und der mehr oder weniger sittlichen Prostitution. Eine einschneidende Zäsur diesbezüglich stellte der Übergang vom Mittelalter zur frühen Neuzeit dar. Die von Luther postulierte Reformation der katholischen Christenwelt erschütterte die abendländische Kultur und zog Veränderungen in allen Teilen der Gesellschaft nach sich. Die Rolle der Frau, ihre Rechte und Pflichten im frühneuzeitlichen Idealbild des „ganzen Hauses“ differenzierte sich weitestgehend von der allgemeinen bekannten Darstellung der Frau im Mittelalter und zentralisiert einen Schwerpunkt moderner Gender-Forschung.[1] Wenn auch der Grundbegriff „Prostitution“ erst im 19. Jahrhundert Einzug in die deutsche Sprache hielt und zunächst ein „öffentliches Zuschaustellen“[2] verkörperte, bezieht sich die vorliegende Hausarbeit auf den Begriffsgegenstand, der den rein sexuellen Aspekt berücksichtigt. Obwohl das „älteste Gewerbe der Welt“ bis heute als unmoralisch und verrufen gilt, steht das Frauenhaus damals wie heute für einen finanzstarken Wirtschaftszweig, welcher schon aus steuerlichen Einnahmegründen legitimiert werden musste. Das Kriterium der freiwilligen und erzwungenen Prostitution, andere Formen wie „fahrende Frauen“ oder „Kupplerinnen“ werden aufgrund des Umfangs nicht näher analysiert. Der folgende wissenschaftliche Ansatz soll lediglich auf die allgemeine und wirtschaftliche Prostitution angewandt werden. Die vorliegende Arbeit bezieht sich somit auf die genannten Aspekte und stellt sie in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext. Mit den unterschiedlichen Formen der Prostitution und der Funktion städtischer Frauenhäuser soll ein allgemeines Bild jenes Gewerbes vermittelt werden, aus welchem sich seine Existenz begründen lässt. Grundlage für die vorliegende Arbeit war die Frage, ob sich durch die neue Sittlichkeit und die Abschaffung der Frauenhäuser die wirtschaftliche und soziale Position der Frauen wirklich verbessert hat und welche Nachteile sich aus der Dezimierung der Bordelle ergaben. Die Frage kann dennoch, aufgrund des Umfangs der Hausarbeit und des spezifischen Wissenstandes, nicht ausführlich beantwortet werden und dient somit als restriktiver Ansatz weiterer intensiver Forschungen der Geschlechtergeschichte in der frühen Neuzeit.
1.Die allgemeine Situation der gewerblichen Prostitution vor der Reformation
1.1 Die gewerbliche Prostitution und die Frauenhäuser
Wenn man die gewerbliche Prostitution vor der Reformation betrachtet, muss sowohl die Definition eines Gewerbes in der frühen Neuzeit als auch der religiöse Aspekt einbezogen werden, der bis dahin das komplette Leben der Menschen in Europa regelte. Das „Gewerbe“ dient der systematischen Einteilung der verschiedenen Bereiche ökonomischen Handelns. Derartige Bereiche waren u.a. das Handwerk, die Kunst, der Verlag oder Manufakturen mit all ihren Untergruppierungen wie das Berg-, Hütten- und Salinenwesen.[3] Prostitution unterlag demnach keiner gewerblichen Definition und wurde erst später als solche aufgefasst. Die moderne Geschichtsforschung tut sich deshalb oft schwer, den Begriff der Sexualität aus heutigem Verständnis in den Kontext des ausgehenden 16. Jahrhunderts einzuordnen. Beate Schuster lässt die geschlechtlichen Beziehungen in Zusammenhang mit einer Sexualfeindlichkeit der christlichen Kirche aufkeimen, die das Recht des Mannes über die Frau impliziert.[4] Nichtsdestotrotz wurden Frauenhäuser gesetzlich geduldet, wenn sie auch nicht zünftisch organisiert und kein reiner „Herrenbetrieb“ waren.[5] Aus der Legitimation ergab sich somit ein gewisser Nutzfaktor, dessen Querschnitt eine rege Beteiligung von Männern aus allen Schichten der Gesellschaft aufwies, welcher jedoch gewisse Einschränkungen enthielt.[6] In der eigentlichen Bestimmung diente das „freie Haus“ oder auch „gemeine Haus“[7] den Junggesellen und Lehrlingen als Ort sexuellen Vergnügens, wenn auch die niedrigen Tarife im Bordell eine bedeutende Rolle spielten. Der wohlhabendere Teil der männlichen Gesellschaft war hingegen selten auf einen Bordellbesuch angewiesen, da er in der Lage war, sich dauerhaft eine Mätresse oder Geliebte halten zu können.[8]
Obwohl jeder Mann das Frauenhaus nutzen konnte, war gleichzeitig nicht allen der Zutritt gestattet. Verheirateten Männern war der Besuch im Bordell ohne Ausnahmen untersagt, wobei das Nichteinhalten mit erheblichen Strafen in Form von körperlicher Folter oder hohen finanziellen Abgaben geahndet wurde. Betrachtet man hingegen die geistliche Schicht, fällt eine gewisse Divergenz zum „einfachen Mann“ auf, die sich nicht nur aus ständischer Sicht, sondern auch aus politischer Perspektive definieren lässt. Die Situation im Alten Reich, welches aus zig Einzelstaaten, Fürsten- und Kurfürstentümern bestand, erlaubte in jedem Teil ein unterschiedliches politisches Reglement, welches durch die „Goldene Bulle“ von 1356 in Form von Reichsgrundgesetzen verankert worden ist.[9] Betrachtet man hierzu den historischen Aspekt des Fürstbischoffs, der sowohl geistliche als auch weltliche Ämter in unterschiedlichen Teilen des Reiches inne haben konnte, kommt man auf eine schwer überschaubare Zahl an politisch-legislativer Aktivität.[10] Daraus resultiert, dass Klerikern der Besuch, beispielsweise in der Reichsstadt Nürnberg, generell untersagt wurde, wohingegen in Nördlingen ein Aufenthalt, unter der Bedingung vor Nachteinbruch zu verschwinden, gewährt wurde.[11]
Im Allgemeinen jedoch, ist das Frauenhaus mit der regen Beteiligung aller sozialen Schichten, ein fester Bestandteil des städtischen Lebens geworden. Die Organisation in und um das Bordell war im Vergleich zum 16. Jahrhundert relativ modern und gut strukturiert. Die oben genannten steuerlichen Vorteile der Stadt ergaben sich aus der Verpachtung an den Frauenwirt, wodurch gleichzeitig eine permanente Absprache beider Parteien ermöglicht werden konnte. Dass es im Interesse der Stadt lag, einen reibungslosen und seriösen Gewerbebetrieb zu unterhalten, beweist die alljährliche Vereidigung des Frauenwirts vor dem Stadtrat. Er sollte, so der „Ulmer Eid“, die Interessen der Stadt und die der Bürger fördern und sie vor Schaden bewahren.[12] Die „Interessen“ unterlagen entgegen der weitläufigen Meinung, dass Bordelle jener Zeit nur als Ort des sexuellen Vergnügens fungierten, weitaus umfangreicheren Parametern. Das Frauenhaus galt gleichzeitig als Lokalität populären Vergnügens. Es wurden alkoholische Getränke ausgeschenkt, Speisen gereicht und Spieleabende vollzogen. Der Frauenwirt hielt während des Ausschanks nach professionellen Falschspielern und Trickbetrügern Ausschau und bestimmte wer das Lokal betreten durfte. Ein Bordell hatte somit die unterhaltende und gesellschaftliche Funktion wie eine Wirtsstube oder eine Schankstätte, welches auch die hohe Zahl an jungen männlichen Besuchern erklärt.[13] Der strategische Vorteil für die Stadt lag in der Nutzung des Bordells als städtische Einrichtung. Bei einem Besuch des Kaisers mit seiner Gefolgschaft wurde das Frauenhaus auch als Ort von Festivitäten genutzt und ihnen die Übernachtung gewährleistet.[14]
Die Prostitution als solche war somit nicht immer der auschlaggebende Aspekt, der den gewerblichen Betrieb am Leben erhielt. Vielmehr diente das Bordell auch als Zentrum der Kommunikation und besonders für die jüngeren Besucher als Raum des sozialen Heranreifens.
1.2 Die Frauenhäuser aus Sicht der „gemeinen Frauen“
Bei der Vergabe der Rechte und Pflichten im „gemeinen Haus“ war nicht generell der Frauenwirt, sondern die Ratsherren die oberste legislative Instanz. Der Rat in Nürnberg beispielsweise, zog entsprechende Vorteile daraus und ordnete die allgemeine Verfügbarkeit der Frauen für jeden Mann an, um „voreheliche[n] Beziehungen und verfrühte[n] Eheschließungen vorzubeugen“ sowie die verheirateten Frauen vor der „überschießenden Sexualität junger Männer“[15] zu schützen. Aus jener Verordnung resultiert das Attribut „gemein“ und bezeichnet nichts anderes als die oben genannte allgemeine Verfügbarkeit der Frauen.[16] Ein prägender und beachtenswerter Unterschied zu den Frauen, die als „ehrbar“ und verheiratet galten. Aus jenen Verordnungen ergibt sich ein Gesamtbild, welches den Prostituierten wenig Rechte zusprach.
[...]
[1] Vgl. Olwen Hufton: Frauenleben. Eine europäische Geschichte; 1500-1800. Frankfurt/Main 1998, S. 420.
[2] Beate Schuster: Die freien Frauen: Dirnen und Frauenhäuser im 15. und 16. Jahrhundert. Frankfurt/Main 1995, S. 10.
[3] Vgl. Wilfried Reininghaus: Gewerbe in der frühen Neuzeit. In: Lothar Gall (Hrsg.): Enzyklopädie
deutscher Geschichte. Bd. 3. Oldenbourg 1990, S. 3.
[4] Vgl. Beate Schuster : Die freien Frauen: Dirnen und Frauenhäuser im 15. und 16. Jahrhundert. Frankfurt/Main 1995, S. 10.
[5] Vgl. Wilfried Reininghaus: Gewerbe in der frühen Neuzeit. In: Lothar Gall (Hrsg.): Enzyklopädie
deutscher Geschichte. Bd. 3. Oldenbourg 1990, S. 14.
[6] Vgl. Schuster : Die freien Frauen, S. 10.
[7] Vgl. Lyndal Roper: Frauen und Moral in der Reformation. Frankfurt/Main 1999, S. 83.
[8] Vgl. Roper: Das fromme Haus, S. 83.
[9] Vgl. Helga Schnabel-Schüle: Die Reformation 1495-1555. Stuttgart 2006, S. 18.
[10] Ebd. S. 20-27.
[11] Vgl. Roper: Das fromme Haus. Frankfurt/Main 1999, S. 82.
[12] Ebd. S. 81.
[13] Ebd. S. 83.
[14] Vgl. Roper: Das fromme Haus, S. 81-83.
[15] Roper: Das fromme Haus, S. 84.
[16] Vgl. Olwen Hufton: Frauenleben. Eine europäische Geschichte; 1500-1800. Frankfurt/Main 1998, S. 413.