Die Finanzierungsproblematik im Recht der Erwachsenenbildung
Hausarbeit (Hauptseminar) 2009 17 Seiten
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die finanzierungsrechtliche Situation in der Weiterbildung
2.1 Gesetzliche Regulierung der Weiterbildung
2.2 Rechtsgrundlagen der finanziellen Förderung
2.3 Das Problem der Kosteninzidenz
2.4 Die Aussagekraft empirischer Daten zur Finanzierung
3 Die Notwendigkeit eindeutiger, einheitlicher Strukturen
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Die stetig steigende Relevanz der Erwachsenenbildung (respektive Weiterbildung - im Folgenden synonym gebraucht) stellt immer wieder bestehende rechtliche Grundlagen sowie aktuelle Konzepte zur Finanzierung in Frage. Dass bestehende Systeme sehr oft nicht optimal den jeweiligen Gegebenheiten Rechnung tragen, wird im Laufe dieser Arbeit aufgezeigt.
Die Entwicklung der Erwachsenenbildung hin zu einem System lebenslangen Lernens erfordert sozialverträgliche Finanzierungslösungen und regelnde gesetzliche Grundlagen, beides sowohl im Angesicht der föderalen (vor allem europäischen) Subsidiarität als auch in Form fragmentierter Diskussionen über lediglich Bildungsteilbereiche eine eher komplexe und umfassende Aufgabenstellung, deren Lösungsversuche sich als äußerst langwierig und teilweise sogar inkonsequent herausstellen. Gerade die punktuelle Beschäftigung in dieser Diskussion mit Teilaspekten des Bildungssystems weist auf eine zentrale Problematik hin: Wie Arnold mit seinen beiden Ordnungsmodellen zeigt, ist die Stellung der Erwachsenenbildung im Bildungssystem generell noch immer unklar und wird in Deutschland sogar von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich festgelegt. So beklagt Dohmen denn auch, dass das Thema Bildung "nie von der Wiege bis zur Bahre" als Ganzes behandelt wird (Dohmen 2004, S. 4). Bevor man sich also speziell mit den finanziellen Problemen der Erwachsenenbildung auseinandersetzen kann, muss ihre Stellung im Bildungssystem einheitlich geregelt sein, um daraufhin mit einheitlichen Gesetzen zur Förderung die Basis für effektive empirische Untersuchungen zur tatsächlichen Finanzierungssituation zu ermöglichen.
Die vorliegende Arbeit soll sich mit den Schwierigkeiten, den Forderungen und den immer neuen Lösungsansätzen in der Problematik der Erwachsenenbildung, genauer deren Finanzierung und rechtlichen Grundlagen, auseinandersetzen. Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, wird sich auf die Schnittmenge der rechtlichen und förderungspolitischen Aspekte beschränkt. Hierbei steht die staatliche Förderung im Mittelpunkt, privatwirtschaftliche Kostenträger oder soziale Problematiken im Bezug auf Weiterbildungskosten werden in dieser Arbeit nicht behandelt. Es soll gezeigt werden, dass die gegenwärtige Situation in Recht und Finanzierung der Erwachsenenbildung an erster Stelle kein Problem der Politik, sondern eines der Disziplin selbst ist: Solange die Erwachsenenbildung keinen festen Platz im Bildungssystem eingenommen hat, werden rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen ständig dem Prozess ihrer Emanzipation angepasst werden müssen.[1]
2 Die finanzierungsrechtliche Situation in der Weiterbildung
Seit fast einem halben Jahrhundert wird in der Bundesrepublik Deutschland intensiv an Gesetzen zur Erwachsenenbildung gearbeitet (Nuissl 1999, S. 392). Die seit den sechziger und siebziger Jahren dabei herausgearbeiteten unterschiedlichen Formen (allgemein, beruflich, kulturell, etc.) schlagen sich in Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprinzip in einer Vielzahl an Gesetzestexten nieder. Die Erstarkung der europäischen Gesetzgebung auf internationaler Ebene in diesem Bereich steuert ihren Teil dazu bei (vgl. Platzer 2006, S. 16ff).
Aufgrund dieser Komplexität ist es angebracht, je eine grundlegende Einführung in die Bereiche Recht und Finanzierung der Erwachsenenbildung zu geben. Dieser folgt dannjeweils der Versuch einer Evaluation des Status Quo.
2.1 Gesetzliche Regulierung der Weiterbildung
Die juristische Situation in der Erwachsenenbildung ist sehr komplex. Unterschiedliche Gesetze, Richtlinien, Beschlüsse und Verordnungen aus unterschiedlichen Instanzen (von der europäischen bis hinab auf die kommunale Ebene) regeln unterschiedliche Formen der Erwachsenenbildung (beruflich oder allgemein, staatlich oder privat, etc.) einerseits und den garantieren den Bürgern Zugang zur Weiterbildung selbst andererseits.
Die Notwendigkeit zur gesetzlichen Regelung der Erwachsenenbildung ergibt sich aus einer Menge von Gründen, die Rohlmann folgend hier kurz aufgeführt seien (vgl. Rohmann 2005, 406f). Einer der wichtigsten ist sicherlich die Frage nach der Stellung der Erwachsenenbildung im gesamten Bildungssystem: Inwieweit ist sie gleichberechtigt integriert oder nur ein Teil neben anderen Bereichen des Bildungswesens? Hierzu ist eine Abgrenzung der Erwachsenenbildung von anderen Bildungsbereichen vonnöten. Es muss auch geregelt werden, in welchem Maße der Staat Einfluss auf die Lehrplangestaltung und Personalauswahl hat. Auch die Organisation der Weiterbildungseinrichtungen und deren Beziehungen zu ihren Trägern muss geklärt werden. Gleiches gilt für die Aufgaben der Weiterbildung, vor allem im Bezug auf finanzielle Förderung: Bildungsziele und -inhalte müssen mit staatlichen Vorgaben und Auflagen abgestimmt werden. Die Rahmenbedingungen selbst für eben diese Förderung müssen selbstverständlich ebenfalls klar sein. Eine Regelung erfordert auch die Kooperation von Trägern, Einrichtungen und Organisationen untereinander. Nicht nur, um den rationellen Einsatz von Ressourcen zu gewährleisten, sondern auch, um den „Wildwuchs“ (ebd., S. 407) in der Erwachsenenbildung zu ordnen - dies nicht zuletzt, um den möglichen Teilnehmern einen klaren Überblick über die Angebote zu ermöglichen.
Diese Fragen wurden in der Bundesrepublik hauptsächlich auf Landesebene angegangen, auch, um nach dem Nationalsozialismus den staatlichen Einfluss auf die Bildung zu beschränken (Arnold 2001, S. 99). Auf Bundesebene, im Grundgesetz selbst, wird die Erwachsenenbildung nur mittelbar angesprochen: Zusätzlich zur Bundesgarantie für Länderverfassungen oder der Gewährleistung der kommunalen Selbstverwaltung stellen die Glaubens-, Meinungs- und Gewissensfreiheit sowie die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit die nötigen Rahmenbedingungen zur gesetzlichen Regelung der Weiterbildung in Deutschland (ebd., S. 89). Die Rechtsgrundlagen der Weiterbildung in der Bundesrepublik sind also vor allem Bundesund Landesgesetze, die Aufgaben für bestimmte Bereiche regeln (Arbeitsförderungsgesetz, Handwerksordnung, Berufsbildungsgesetz), als auch Gesetze die bestimmten Einrichtungen des öffentlichen Bildungswesens Aufgaben der Weiterbildung zuweisen (Hochschulrahmengesetz des Bundes, Hochschulgesetze der Länder), sowie Gesetze, die für die Ordnung von Einzelbereichen erlassen wurden (Fernunterrichtsgesetz des Bundes). Weiterhin gibt es Länderrechte zur Förderung der Weiterbildung und gesetzliche Regelungen zur Freistellung von bezahlter Arbeit für die Weiterbildung (Bildungsurlaubsgesetze, Freistellungsgesetze) und schließlich EU-Richtlinien zur Förderung von Projekten der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung (vgl. Rohlmann 2005, S. 402).
Auch wenn diese Gesetze zu einer gewissen Kontinuität in Planung und Unterbreitung von Bildungsangeboten geführt haben, so ist eine flächendeckende Grundversorgung bisher noch nicht sichergestellt. Qualitativ und quantitativ hinreichende Bildungsangebote unter Beachtung des gesellschaftlichen Bedarfs und individueller Bedürfnisse sind also noch nicht überall verfügbar (vgl. Rohlmann 2005, S. 415). Auch die im Folgenden behandelten Gesetze zur finanziellen Förderung tragen noch nicht die gewünschten Früchte: Deren Formulierungen lassen Gestaltungsmöglichkeiten seitens der Geldgeber zu, die gar zur Reduktion der Fördermittel geführt haben (ebd.).
2.2 Rechtsgrundlagen der finanziellen Förderung
Die finanzielle Förderung von Weiterbildungseinrichtungen ist an unterschiedliche Voraussetzungen je nach Bundesland geknüpft. Auf Basis der Gesetzestexte der Länder hat Rohlmann sechs bundeseinheitliche Voraussetzungen zur Anerkennung von Weiterbildungseinrichtungen und deren Förderung[2] isoliert, die hier stichpunktartig aufgelistet seien (vgl. Rohlmann 2005, S. 408):
1. Bildungseinrichtungen eines Trägers müssen von dessen anderen Einrichtungen abgegrenzt werden. Gefordert wird ein eigener Haushalt für die Mittel der Weiterbildung, abgegrenzt von Einrichtungen des Trägers, die nicht ausschließlich in der Weiterbildung tätig sind.
2. Einrichtungen müssen grundsätzlich öffentlich undjedermann zugänglich sein.
3. Arbeitsinhalte, Arbeitsergebnisse und Finanzierung muss gegenüber dem Land als Förderer offengelegt werden.
4. Das Personal der Einrichtungen muss bestimmte Qualifikationen besitzen.
5. Das Arbeitsgebiet und / oder der Sitz der Einrichtung muss im Fördererland liegen.
6. Die Leistungsfähigkeit der Einrichtung muss im Bezug auf Inhalt und Umfang der Bildungsangebote, aufPlanmäßigkeit und aufKontinuität der Arbeit nachgewiesen werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Einrichtungen, die der Gewinnerzielung dienen. Gleiches gilt für Einrichtungen, die gewerblich oder in Anlehnung an gewerbliche Unternehmen betrieben werden, also allein oder überwiegend der organisationsinternen Fortbildung dienen. Damit das Verhältnis von Kosten zu Nutzen im vertretbaren Rahmen bleibt, werden Einrichtungen, die auf Spezialgebieten tätig sind, ebenfalls nicht finanziell gefördert (ebd., S. 409).
[...]
[1] vgl. Timmermann: „Wahrscheinlich ist, dass sich die Bildungsfinanzierung eher evolutionär als revolutionär wandeln wird“ (Timmermann2003/04, S. 312).
[2] vgl. die ähnlichen bundeseinheitlichen Ordnungsgrundsätze von Nuissl (1999, S. 395).
Details
- Seiten
- 17
- Jahr
- 2009
- ISBN (eBook)
- 9783640977512
- ISBN (Buch)
- 9783640977703
- Dateigröße
- 454 KB
- Sprache
- Deutsch
- Katalognummer
- v176485
- Institution / Hochschule
- Otto-Friedrich-Universität Bamberg – Erziehungswissenschaft
- Note
- 1,3
- Schlagworte
- Erwachsenenbildung Recht finanzierung einführung weiterbildung gesetze rechtsgrundlagen kosteninzidenz