Die Anfänge staatlicher Rundfunkpolitik in Deutschland und die Wirkung des Exilrundfunks: Ein wirkungsvoller Beitrag zum Widerstand gegen das NS-Regime?
Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit analysiert die Möglichkeiten der deutschen Emigranten, von ihren Auslandsaufenthalten zur Destabilisierung des Regimes beizutragen. Nach einem Überblick über die Anfänge staatlicher Rundfunkpolitik in Deutschland werden die verschiedenen
Möglichkeiten des Exilrundfunks dargestellt. Vor allem der deutschsprachige Dienst der BBC als von den Deutschen während des Nationalsozialismus am meisten gehörter Feindsender und die Ansprachen Thomas Manns, dem Freiheiten wie kaum einem anderen Emigranten eingeräumt wurden, sollen dabei untersucht werden. Anschließend soll die Resonanz und Wirkung des Exilrundfunks erörtert werden, um eine Antwort auf die Frage zu finden, ob die Rundfunknutzung der Emigranten während des Nationalsozialismus ein wirkungsvoller Beitrag zum Widerstand war.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Anfänge staatlicher Rundfunkpolitik in Deutschland
2.1 Das Radio in der Weimarer Republik
2.2 Die Rundfunkpolitik der Nationalsozialisten
3. Widerstand gegen den Nationalsozialismus durch Nutzung des Rundfunks
3.1 Rechtliche und technische Voraussetzungen in den Gastgeberländern
3.2 Die verschiedenen Sendertypen
3.2.1 Die offiziellen Auslandsdienste staatlicher oder militärischer Rundfunkeinrichten
3.2.2 Überzeugungs- oder „Freiheits“- Sender
3.2.3 Tarnsender
3.2.4 Taktische militärische Sender
3.2.5 Binnensender
4. Der Deutsche Dienst der British Broadcasting Corporation (BBC)
4.1 Organisation, Programm und Mitarbeiter der BBC
4.2 Die Radioansprachen Thomas Manns
5. Resonanz und Wirkung der Rundfunksendungen in der Heimat: Ein wirkungsvoller Beitrag zum deutschen Widerstand?
6. Zusammenfassung
7. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die Beschäftigung mit dem Widerstand im "Dritten Reich" in der historisch-politischen Forschung dient primär dem Ziel, einen Beitrag gegen das Vergessen des dunkelsten Kapitels deutscher Geschichte zu leisten und die Erinnerung an ein unmenschliches Regime festzuhalten, so dass ähnliche Tendenzen im Ansatz erstickt werden können. Die Erinnerung an diese Erfahrung hat wesentlich zur Stärkung der zweiten deutschen Demokratie beigetragen, extreme Parteien und Bewegungen sind in der Bundesrepublik nie über den Charakter von Splitterparteien hinausgekommen. Mit der verstärkten Hinwendung zur Sozial- und Alltagsgeschichte in der Geschichtswissenschaft seit den siebziger Jahren rückten neue Formen nonkonformen Verhaltens in das Blickfeld des Historikers und stillen Helden, die sich dem Totalitätsanspruch des Regimes zu entziehen versuchten, wurde endlich ihr Platz in der Geschichte zugeteilt, der ihnen auf Grund ihres Verhaltens gebührt.
Ein lange Zeit wenig beachtetes Thema ist der Versuch der deutschen Emigranten, von ihren Auslandsaufenthalten zur Destabilisierung des Regimes beizutragen. Während man mit der Exilliteratur kaum eine Chance hatte, bot sich das Radio dafür an, da Staatsgrenzen für Radiowellen bekanntlich kein Hindernis sind. Die Nationalsozialisten selbst hatten früher als viele ihrer politischen Gegner bereits in der Anfangsphase des Radios in der Weimarer Republik erkannt, welche Propagandamöglichkeiten der Rundfunk bietet und sie setzten ihn schließlich zur Festigung ihrer Macht ein. Für die Exil-Deutschen stellte er nahezu die einzige Möglichkeit dar, ihre Landsleute über die verbrecherischen Absichten Hitlers aufzuklären und eine Art Gegenpropaganda herzustellen. Die Arbeit will deshalb der Frage nachgehen, welche rechtlichen und technischen Voraussetzungen die Emigranten für ihre Artikulationshoffnungen im Ausland vorfanden, welche verschiedenen Sendertypen entstanden und an welches Publikum sie gerichtet waren. Vor allem der deutschsprachige Dienst der BBC als von den Deutschen während des Nationalsozialismus am meisten gehörter "Feindsender" und die Ansprachen Thomas Manns, dem Freiheiten wie kaum einem anderen Emigranten eingeräumt wurden, sollen dabei näher untersucht werden. Anschließend soll die Resonanz und Wirkung des Exilrundfunks erörtert werden, um eine Antwort auf die Frage zu finden, ob die Rundfunknutzung der Emigranten während des Nationalsozialismus ein wirkungsvoller Beitrag zum Widerstand war.
2. Die Anfänge staatlicher Rundfunkpolitik in Deutschland
2.1 Das Radio in der Weimarer Republik
Am 29. Oktober 1923 begann um 20 Uhr das erste, anfangs einstündige Abendprogramm des seitdem regelmäßig ausgestrahlten Radiosendebetriebs. Die damit zusammenhängenden Fragen wurden seit dem Frühjahr 1922 diskutiert, nachdem der regelmäßige Sendebetrieb in den USA Ende 1920 und Großbritannien Anfang 1922 wirtschaftlich äußerst erfolgreich angelaufen war. Die Initiative ging vom Reichspostministerium aus, das die Sache jedoch sehr vorsichtig anging und vor einer wilden Entwicklung warnte. Im Mai 1922 gingen bei der Post zwei konkurrierende Anträge ein, die die Gestaltung des Rundfunks in Deutschland betrafen. Die beiden ältesten Firmen der Funkindustrie, Telefunken und Lorenz, stellten einen Antrag zur Genehmigung von Sende- und Empfangsanlagen. Finanziert werden sollte dies wie in den USA allein durch den Verkauf der Empfangsgeräte. Einige Tage später gründete die „Eildienst“, ein dem Außenministerium nahestehendes Wirtschaftsnachrichten-Büro, ein Tochterunternehmen, die „Deutsche Stunde. Gesellschaft für drahtlose Belehrung und Unterhaltung mbH.“ Das System sah vor, kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte und Vorträge dem Publikum an öffentlichen Orten (Kinos, Theater) durch Saal-Lautsprecher zu vermitteln.[1]
Obwohl die Sympathien der Post eher bei dem Plan der Deutschen Stunde lagen, weil ihr die Vorstellung des Industrieplans, den Rundfunk nur zu konzessionieren und sich ganz aus dem Programmbetrieb herauszuhalten, missfiel, standen dessen Verwirklichung technische Schwierigkeiten gegenüber. Es waren vor allem Hans Bredow, Staatssekretär im Postministerium, und der „Eildienst“ -Chef und Vorsitzende der Deutschen Stunde, Ernst Ludwig Voss, die die Entwicklung vorantrieben. Von ihrem ursprünglichen Plan, die Programme der Deutschen Stunde von einem zentralen Sender aus zu verbreiten, rückten sie ab und setzten stattdessen auf Regionalisierung. Damit sollte der erwartete Widerstand der Länderregierungen gegen jede zentrale Regelung in Kulturfragen verhindert werden und man trug der noch nicht ausgereiften Sendetechnik Rechnung. Filialen der Deutschen Stunde entstanden zunächst im September 1922 in München, danach in mehreren Großstädten.[2] Die Regionalgesellschaften sollten alle gleich strukturiert werden. 51 Prozent der Aktienanteile und drei Aufsichtsräte hatten an die Post zu gehen. Dies Prinzip wurde in der Regel so auch umgesetzt. Die Rundfunk-Institutionalisierung begann am 7. Dezember 1923 mit der Gründung der „Südwestdeutschen Rundfunkdienst AG “, 1924 erfolgte die Gründung neun weiterer Rundfunkgesellschaften.[3]
Der Rundfunk wurde in seiner Anfangsphase als Kulturfaktor begriffen, der sich über das Politische hinwegsetzt und die verschiedenen Volksklassen zusammenführt. Außerdem gab es zahlreiche Stimmen, die den Rundfunk als geeignetes Instrument zur Erziehung, vor allem der Jugend, ansahen.[4] Es wurde jedoch schnell deutlich, dass die große Masse der werktätigen Menschen mit hochkulturellen anspruchsvollen Sendungen nicht für das Radio zu gewinnen waren und sich nach dem oft eintönigen Alltag nach Ablenkung von der Arbeit sehnten, und so wurden mehr leichte Unterhaltungssendungen ins Programm genommen, bei denen jedoch häufig volksbildende Elemente überwogen.[5]
Im Innenministerium führte die Vorstellung, dass man mit dem neuen Medium die Republiktreue der Zuhörer fördern könnte - angesichts der politischen, gesellschaftlichen und politischen Krise der Republik zu jener Zeit nicht verwunderlich - zu dem Beschluss, das Rundfunkprogramm ähnlich wie den Film unter staatliche Kontrolle zu stellen.
Schon vor Beginn des Rundfunkprogramms hatte sich eine Gruppe von Politikern zusammengetan und die „Aktiengesellschaft für Buch und Presse“ gegründet, die zur Verbesserung der parlamentarischen Berichterstattung einen „Nachrichtendienst durch telephonischen Rundfunk“ organisieren wollte. Das Innenministerium wollte der Post keine Schwierigkeiten bei der Rundfunkzulassung machen, wenn eine gewisse Beteiligung am Programmbetrieb zugestanden würde. Daraufhin wurde vereinbart, dass eine vom Reichsministerium des Innern zu benennende Gesellschaft für die Verbreitung von politischen Nachrichten ein Monopol erhalten soll. Diese Aufgabe fiel schließlich der „Aktiengesellschaft für Buch und Presse“ zu, die sich nun in „Drahtloser Dienst“ - “Dragag“ - umbenannte. Die Dragag war nun zuständig für die Herstellung und Verbreitung des publizistischen Programms, während die musikalischen und literarischen Darbietungen ins Aufgabengebiet der Deutschen Stunde fielen.[6] Schon im Januar 1924 schlossen sich Dragag und Deutsche Stunde zum Reichsrundfunkverband zusammen, um eine bessere Vertretung der gemeinsamen Interessen zu sichern. Aber auch im Postministerium war man mit dem Erreichten noch nicht zufrieden und glaubte den Reichsrundfunkverband nutzen zu können, um von einer Zentrale aus Einfluss auf die Mitglieder zu nehmen. Da man den Regionalgesellschaften bisher keine endgültige Sendeberechtigung erteilt hatte, knüpfte man diese an die Umwandlung in eine Holding-Gesellschaft. Die Regionalgesellschaften willigten ein und die „Deutsche Reichs-Rundfunk-Gesellschaft“ nahm am 1. Januar 1926 ihre Tätigkeit auf.[7] Die Chef-Position übernahm Hans Bredow, wie die Post insgesamt die wichtigsten Ämter übernahm. Das Innenministerium sicherte sich auch die Mehrzahl der Dragag-Aktien, mußte den Ländern aber Zugeständnisse bei der Bildung des Aufsichtrates der Dragag machen. Auch bei der Einrichtung von zwei neuen Überwachungsinstitutionen - einem „Überwachungsausschuß“, der für die politischen Fragen zuständig war sowie die „Kulturbeiräte“ für die sonstigen Teile des Programms - kam man den Wünschen der Länderregierungen bei der Besetzung der Ausschüsse weitgehend entgegen.[8]
Erst 1926 wurde die Reichsrundfunkordnung per Drucksache dem Reichstag vorgelegt. Sie brachte die Aufgabenteilung zwischen Innenministerium und Ländern mit der Verantwortung für die politischen Programminhalte und die Post mit der Zuständigkeit für die technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Fragen auf den Punkt. Die praktische Arbeit erledigten die neun regionalen Programmhersteller und zwei zentrale Institutionen, die Dragag und die Deutsche Welle, die von der RGG und Überwachungsausschüssen kontrolliert wurden. Strukturell war der deutsche Rundfunk schon 1926 Staatsrundfunk. Inhaltlich waren die Programmmacher zu dieser Zeit jedoch noch weitgehend frei. Dies sollte sich zum Ende der Weimarer Republik ändern. Das ohne parlamentarische Mehrheit und nur circa sieben Prozent der Bevölkerung repräsentierende rechte Präsidialregime von Papens („Kabinett der Barone“) leitete die vollständige Verstaatlichung des Rundfunks ein, um die Bevölkerung nach eigenen Ermessen beeinflussen zu können; allerdings sollten nicht mehr sie selber, sondern die Nationalsozialisten nach ihrer Machtübernahme davon profitieren.
Innenminister von Gayl verordnete, dass alle Rundfunkgesellschaften zwischen 18.30 Uhr und 19.30 Uhr eine halbe Stunde Sendezeit bereitzustellen haben, in der die Reichsregierung ihre Auffassungen der Öffentlichkeit mitteilen kann. Diese Möglichkeit wurde von Reichskanzler Franz von Papen auch achtzehnmal genutzt, während er gleichzeitig Berühmtheit dadurch erlangte, als einziger deutscher Reichskanzler nie vor dem Reichstag gesprochen zu haben. Im Juli 1932 folgten weitere Maßnahmen, die die Verstaatlichung des Rundfunks vervollständigten. Die Pläne stammten vom Ministerialrat Erich Scholz, der damit bei den vorherigen Innenministern Wirth und Groener noch gescheitert war, jetzt in von Gayl aber den richtigen Ansprechpartner gefunden hatte. Nach dem sogenannten „Preußen-Schlag“, bei dem von Papen den preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun (SPD) verfassungswidrig absetzte und sich selbst zum Reichskommissar für Preußen ernannte, war der Föderalismus in Deutschland fast beseitigt und der Widerstand der Ländervertretungen, die auf ihren Einfluss nicht verzichten wollten, fast gebrochen. Am 29. Juli wurde die neue Rundfunkordnung verkündet. An der Spitze standen zwei Reichskommissare, und zwar ein Rundfunk-Kommissar des Reichspostministeriums für Organisation, Wirtschaft und Technik sowie ein Rundfunk-Kommissar des Innenministeriums für die Programmfragen. Bei den einzelnen Rundfunkgesellschaften wurden von ihnen nachgeordnete Staatskommissare eingesetzt.[9] Erich Scholz, der inzwischen von der DNVP zur NSDAP übergetreten war, bekleidete seit August das Amt des Rundfunk-Kommissars des Reichspostministeriums und entließ ihm nicht genehme Mitarbeiter, teilweise aus rassistischen Gründen. Hans Bredow stellte den zweiten Kommissar. Alle Personal- und die wichtigeren Programmentscheidungen bedurften ihrer Zustimmung. Für das Programm waren weiterhin die Rundfunkgesellschaften zuständig, doch unterstanden sie der Aufsicht der Kommissare und dem Einfluss der Programmbeiräte, deren Mitglieder ebenfalls von staatlichen Stellen bestimmt wurden. Die RRG und die Regionalgesellschaften wurden in GmbH´s umgewandelt, bei denen das Reich jeweils 51 und die Länder 49 Prozent der Anteile halten sollten.[10]
2.2 Die Rundfunkpolitik der Nationalsozialisten
Die Nationalsozialisten hatten es nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 bekanntlich eilig mit der Gleichschaltung und so machten sie sich auch schnell daran, den Rundfunk völlig unter ihre Kontrolle zu bringen. Bereits am 16. März musste Reichsinnenminister Frick die in seinen Geschäftsbereich fallende politische und personelle Programmüberwachung einschließlich der Weisungsbefugnisse gegenüber den beiden Rundfunkkommissaren an Propagandaminister Goebbels abtreten. Die Rundfunkkommissare selbst mussten ihre Rechte ebenfalls an Goebbels abtreten und wurden auf andere Posten abgeschoben. Der Expansionsdrang des Propagandaministers wurde nur kurz durch Preußen und dessen Ministerpräsidenten Hermann Göring gebremst, der nicht bereit war, auf die den Ländern zustehenden Rundfunkrechte zu verzichten. Hitler stellte sich in diesem Konflikt jedoch ganz auf die Seite Goebbels und ordnete am 6. Juli unter anderem an, dass die Länderinteressen klar den Reichsinteressen unterstehen, was auch für die Propaganda galt. Das Ende des Ländereinflusses auf den Rundfunk wurde schließlich noch juristisch abgesichert, indem die regionalen Rundfunkgesellschaften ihre Geschäftsanteile an der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft an das Propagandaministerium abtreten mussten und die Länder ihre Beteiligungen an den regionalen Rundfunkgesellschaften der RRG übertrugen.[11] Seine Herrschaft über den deutschen Kulturbetrieb sicherte sich Goebbels mit zwei Institutionen ab: zum einen mit seinem in sieben Abteilungen gegliederten Propagandaministerium, zu denen auch die Rundfunkabteilung gehörte, die ihren Einfluss als Schaltzentrale für den deutschen Rundfunk auf die Länder übertrug und nun die RRG befehligte. Zum zweiten wurde eine Reichskulturkammer geschaffen, bei der Arbeitnehmer und -geber nach Tätigkeitsgruppen zusammengefasst wurden und vor allem soziale und ökonomische Probleme bearbeiteten. Allerdings wurde die Reichskulturkammer als einzige neben sechs weiteren Kammern (Presse, Theater, Film, Musik, Bildende Kunst, Schrifttum) später wieder aufgelöst, denn die Beschäftigten beim Rundfunk waren ja schon Mitglied einer zentralen Organisation, der RRG.[12] Damit die Rundfunkabteilung des Propagandaministeriums den Rundfunk effektiv kontrollierte, wurden die Schlüsselpositionen mit zuverlässigen Nationalsozialisten besetzt.[13] Zudem wurde zur Einschüchterung des Personals ein großer Schauprozess gegen die Verantwortlichen des Rundfunks der Weimarer Republik wegen angeblicher finanzieller Verfehlungen geführt, der jedoch weitgehend ins Leere lief und Goebbels musste schließlich den Weimarer Rundfunk in aller Stille rehabilitieren. Da der Rundfunk tatsächlich in finanziellen Schwierigkeiten steckte, boten sich Programmfusionen an. Ab Winter 1933/34 gab es drei Sendergruppen, die ein gemeinsames Abendprogramm sendeten und nur am Tag stundenweise regionale Sendungen ausstrahlten: die Sendergruppe West umfasste die Kölner, Frankfurter und Stuttgarter Sender, die Sendergruppe Südost die Sender München, Leipzig und Breslau und die Sendergruppe Nord die Sender Hamburg, Berlin und Königsberg. Widerstände auch der regionalen Machtträger ließen das Experiment jedoch schnell scheitern und verhinderten bis zum Kriegsausbruch jede weitere Vereinheitlichung des Rundfunks. Im Frühjahr 1937 wurde die kollegiale Geschäftsführung des RRG abgeschafft und durch einen Reichsintendanten und Generaldirektor der RRG ersetzt, womit nun auch beim Rundfunk das Führerprinzip etabliert wurde. Ab 1938 dehnte der deutsche Rundfunk seinen Einflussbereich immer weiter aus, indem er sich den österreichischen Rundfunk als Reichssender Wien einverleibte und der Wehrmacht auf engstem Fuß folgte.[14]
[...]
[1] Konrad Dussel, Deutsche Rundfunkgeschichte: eine Einführung, Konstanz 1999, S. 28f.
[2] Ebd., S. 29f.
[3] Ebd., S. 32.
[4] Vgl. Klaus Mann, Jugend und Rundfunk. Auszüge aus einem Gespräch, in: Irmela Schneider (Hg.), Radio-Kultur in der Weimarer Republik, Tübingen 1984, S. 108f.
[5] Dussel, Rundfunkgeschichte (wie Anm. 1), S. 50ff.
[6] Ebd., S. 31.
[7] Ebd., S. 34.
[8] Ebd., S. 37f.
[9] Ebd., S. 74f.
[10] Ebd., S. 76.
[11] Ebd., S. 82f.
[12] Ebd., S. 83f.
[13] Vgl. Inge Marßolek, Adelheid von Saldern (Hg.), Zuhören und Gehörtwerden. Band 1: Radio im Nationalsozialismus. Zwischen Lenkung und Ablenkung, Tübingen 1998, S. 51ff.
[14] Dussel, Rundfunkgeschichte, S. 87ff.