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Schillers "Wilhelm Tell" - Ein Gegenmodell zur Französischen Revolution?

©2010 Hausarbeit (Hauptseminar) 27 Seiten

Zusammenfassung

Schillers Drama „Wilhelm Tell“, das er 1804 erst nach vielen Unterbrechungen abschließen konnte, stellte das letzte von ihm vollendete Schauspiel dar. Kein anderes Werk der klassischen Periode hat eine ähnliche Nachwirkung erfahren wie Schillers Drama über den Schweizer Nationalhelden. Es diente als ein Vorbild sowohl für die studentischen Patrioten im Krieg gegen die napoleonische Fremdherrschaft als auch für die Demokraten des Vormärzes. Wie im „Wallenstein“ und „Der Jungfrau von Orleans“ wendete sich der Historiker Schiller auch hier wieder einem historischen Thema zu. Mit dem „Wilhelm Tell“ knüpft er unter dem Eindruck der gewaltsamen Ereignisse in Frankreich direkt an die zeitgenössischen Diskurse an, ob und unter welchen Umständen revolutionäres Handeln als gerechtfertigt angesehen werden kann.
Im Mittelpunkt meiner Arbeit soll die Frage stehen, inwieweit sich Bezüge zwischen Schillers Drama und der Französischen Revolution herstellen lassen und wo Unterschiede auftreten. Dabei möchte ich auch darauf eingehen, bis zu welchem Grad die anderen revolutionären Ereignisse wie zum Beispiel in den Niederlanden und speziell in der Schweiz im „Tell“ verarbeitet wurden. Im Vordergrund soll dabei stehen, wie Schiller zur damals aktuellen und von den revolutionären Ereignissen untrennbaren Diskussion über das Widerstandsrecht Stellung genommen hat. Weiterhin möchte ich auf die Position Schillers gegenüber Revolutionen und die Verarbeitung zeitgenössischer theoretischer Auseinandersetzungen eingehen.
Ich schildere zunächst die Entstehung des Dramas und dessen zeitgenössische Bezüge. In einer Analyse der Rütli-Szene möchte ich darstellen, wie Schiller in dieser konkreten Szene Bezüge zur Französischen Revolution und der Debatte um das Widerstandsrecht hergestellt hat. Im nächsten Schritt möchte ich auf die Problematik des Tyrannenmordes eingehen, welche gerade vor dem Hintergrund der Hinrichtung Ludwig XVI. während der Französischen Revolution aktuell war. Abschließend soll erläutert werden, wie sich Schiller selbst in seinen theoretischen Schriften mit den revolutionären Ereignissen Ende des 18. Jahrhunderts auseinandergesetzt und Bezug auf andere theoretische Schriften seiner Zeit genommen hat.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Entstehung des Dramas und die zeitgenössischen Bezüge

3. Die Rütliszene
3.1 Die Formierung des Widerstands
3.2 Der Gründungsmythos
3.3 Ein Plädoyer für den aktiven Protest
3.4 Die Ziele der Verschwörung
3.5 Die Folgen des Bundes

4. Das Problem des Tyrannenmords und dessen Bezüge zur Französischen Revolution

5. „Wilhelm Tell“ - Schillers Antwort auf die Französische Revolution?
5.1 Verarbeitung der revolutionären Ereignisse im Drama
5.2 Schillers theoretische Auseinandersetzung mit der Französischen Revolution
5.3 Bezüge des „Tell“ zu zeitgenössischen theoretischen Schriften
5.4 Schillers „Tell“ als Gegenmodell zur Französischen Revolution?

6. Schlusswort

1. Einleitung

Schillers Drama „Wilhelm Tell“, das er 1804 erst nach vielen Unterbrechungen abgeschlossen hatte, war das letzte von ihm vollendete Schauspiel.1 Kein anderes Werk der klassischen Periode hat eine ähnliche Nachwirkung erfahren wie Schillers Drama über den Schweizer Nationalhelden. Es stellte ein Vorbild sowohl für die studentischen Patrioten im Krieg gegen die napoleonische Fremdherrschaft als auch für die Demokraten des Vormärzes dar. Wie im „Wallenstein“ und „Der Jungfrau von Orleans“ wendete sich der Historiker Schiller auch hier wieder einem historischen Thema zu. Mit seinem Drama „Wilhelm Tell“ knüpft er unter dem Eindruck der gewaltsamen Ereignisse in Frankreich direkt an die zeitgenössischen Diskurse an, ob und unter welchen Umständen revolutionäres Handeln als gerechtfertigt angesehen werden kann.

Im Mittelpunkt meiner Arbeit soll die Frage stehen, inwieweit sich Bezüge zwischen Schillers Drama und der Französischen Revolution herstellen lassen und wo Unterschiede auftreten. Dabei möchte ich auch darauf eingehen, bis zu welchem Grad die anderen revolutionären Ereignisse zum Beispiel in den Niederlanden und speziell in der Schweiz im „Tell“ verarbeitet wurden. Im Vordergrund soll dabei stehen, wie Schiller zur damals aktuellen und von den revolutionären Ereignissen untrennbaren Diskussion über das Widerstandsrecht Stellung genommen hat. Weiterhin möchte ich auf die Position Schillers gegenüber Revolutionen und die Verarbeitung zeitgenössischer theoretischer Auseinandersetzungen eingehen.

Ich schildere zunächst die Entstehung des Dramas und dessen zeitgenössische Bezüge. In einer Analyse der Rütli-Szene möchte ich darstellen, wie Schiller in dieser konkreten Szene Bezüge zur Französischen Revolution und der Debatte um das Widerstandsrecht hergestellt hat. Im nächsten Schritt möchte ich auf die Problematik des Tyrannenmordes eingehen, welche gerade vor dem Hintergrund der Hinrichtung Ludwig XVI. während der Französischen Revolution aktuell war. Abschließend soll erläutert werden, wie sich Schiller selbst in seinen theoretischen Schriften mit den revolutionären Ereignissen Ende des 18. Jahrhunderts auseinandergesetzt und Bezug auf andere theoretische Schriften seiner Zeit genommen hat.

2. Die Entstehung des Dramas und die zeitgenössischen Bezüge

Den Tell-Stoff brachte Goethe 1797 von seiner dritten Schweiz-Reise mit und dachte zunächst an eine eigene Literarisierung des Stoffes, worüber er sich im Briefverkehr mit Schiller auch austauschte.2 Da er allerdings am Potential des Stoffes zunehmend zweifelte und er „andere Dinge zu tun hatte und die Ausführung [s]eines Vorsatzes sich immer weiter verschob“3 trat er den Gegenstand schließlich an Schiller ab. Diesem war der Stoff nicht unbekannt, da er bereits 1789 durch Charlotte von Lengefeld auf Johannes Müllers „Geschichten Schweizerischer Eid- genossenschaft“ aufmerksam gemacht worden war. Dass der Tell-Stoff zu dieser Zeit sehr aktuell war und sich Schiller dessen bewusst war, wird in einem Brief an Johann Friedrich Cotta vom 16.3.1802 deutlich: „Ich habe so oft das falsche Gerücht hören müssen, als ob ich einen Wilhelm Tell bearbeitete, daß ich endlich auf diesen Gegenstand aufmerksam geworden bin […].“4 Vollständig widmete er sich der Erarbeitung des „Tell“ aber erst im Frühjahr 1803 nach der Fertigstellung der „Braut von Messina“. Er erarbeitete das Stück nicht wie sonst üblich Akt für Akt, sondern entwickelte zusammengehörige Handlungsstränge durch alle fünf Akte hindurch. So lässt sich Schillers „Tell“ auch heute noch in drei parallel ablaufende Handlungsstränge einteilen: die Tell-Handlung, die Berta-Rudenz-Handlung und die Verschwörung der Eidgenossen. Im Februar 1804 stellte Schiller sein Werk schließlich fertig. Die Uraufführung des „Wilhelm Tell“ fand bereits im März in Weimar statt.

Beim „Tell handelte es sich keineswegs um einen unbekannten Gegenstand. Die Tell-Sage gehörte um 1800 zu den beliebtesten Lesestoffen und war schon vor Schiller mehrfach dramatisiert worden, sodass von einer regelrechten Tell-Tradition die Rede sein konnte.5 Die Besonderheit des Tell-Stoffs liegt einmal in seinem im Kern historischen Gehalt und in der durch den zeitgenössischen Hintergrund begründeten Aktualität. Wilhelm Tell gilt als allgegenwärtige Symbolfigur der 1798 gegründeten Helvetischen Republik, weswegen auf allen wichtigen Dokumenten der Republik Tell- Embleme abgebildet waren. Außerdem stellte der Tell-Stoff den prominentesten Geschichtsmythos der Französischen Revolution dar.6 So brachten Anhänger der Französischen Revolution 1798 ein Flugblatt in Umlauf, das ein neues Vaterunser einführte: „Wilhelm Tell, der du bist der Stifter unserer Freiheit. Dein Name werde geheiligt in der Schweiz.“ Noch im gleichen Jahr stürmte ein französisches Revolutionsheer mit den Worten „Vive Guillaume Tell! Vive les descendant de Guillaume Tell!“ über die Grenze der Schweiz. Auf dem Triumphwagen eines Festzugs durch die Straßen von Paris 1792 war eine Abbildung Tells mit Armbrust, Pfeil und Apfel zu finden. Verehrt als Freiheitskämpfer, wurden ihm Denkmäler gesetzt, Straßen nach ihm benannt und er wurde schließlich zum Schutzpatron der Republik ernannt. Ihren Höhepunkt fand die Tellverehrung im August 1793 mit einer Anordnung des Nationalkonvents, regelmäßig Tell-Dramen in der Hauptstadt aufzuführen.

Die Wirksamkeit des Tell-Stoffes war durch den aktuellen Hintergrund der napoleonischen Zerschlagung der Helvetischen Republik begründet. Diese war 1798 mit Unterstützung der Revolutionäre aus Frankreich gegründet worden. Aufgrund des brüchigen Staatsgefüges und der Auseinandersetzungen zwischen progressiven und reaktionären Kräften kam es aber zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen. Die Konflikte wurden schließlich 1803 durch Napoleon beendet, der die Parlamente aufhob und die alte Kantonatsstruktur der Schweiz wiederherstellte.7 So entsprach die Stoffwahl Schillers ganz dem Zeitgeist um 1800. Mit der Darstellung der Gründung des Rütlibundes in Szene II, 2 spielte Schiller direkt auf die aktuelle Schweizer Staatsumwälzung an. In einem Brief an Wilhelm von Wolzogen vom 27. Oktober 1803 begründet er diese Anspielung folgendermaßen:

„[...] auch bin ich leidlich fleißig und arbeite an dem Wilhelm Tell, womit ich den Leuten den Kopf wieder warm zu machen gedenke. Sie sind auf solche Volksgegenstände ganz verteufelt erpicht, und jetzt besonders ist von der schweizerische Freiheit desto mehr die Rede, weil sie aus der Welt verschwunden ist.“8

So erweist sich Schillers „Tell“ als Zeitstück, das Vorgänge und Fragen thematisiert, die vor dem Hintergrund der Französischen Revolution und der Gründung der Helvetischen Republik als brisant empfunden wurden.

Diese Brisanz der im „Tell“ angesprochenen Themen führte dazu, dass das Drama für zeitgenössische Aufführungen meistens zensiert werden musste.9 Grund für die Zensur bildete zum Beispiel die Szene von der Verschwörung auf dem Rütli, die eindeutig für ein moralisch begründetes Widerstandsrecht eintritt. Auch Iffland, mit dem Schiller über sein Drama in Briefkontakt stand, betonte die moralische Bedenklichkeit des Stückes. Vor allem die Problematik des Königsmordes am Ende des Stücks gab Anlass zur Kürzung. Die Streichung der Szene, in der von der Ermordung des Königs berichtet wird, gestand Schiller zu. Gegen eine Entfernung der Figur des Parricida wehrte sich Schiller vehement und war sogar bereit, auf die Aufführung des Dramas ganz zu verzichten. Für die Weimarer Uraufführung hat er aber den gesamten 5. Akt gestrichen, um so das anstößige Thema des Kaisermordes zu umgehen.

3. Die Rütliszene

3.1 Die Formierung des Widerstands

Den Mittelpunkt des politischen Diskurses bildet die Rütli-Szene, in der sich der aktive Widerstand gegen die Tyrannei der ]Vögte formiert. Nachdem die Blendung des alten Melchtal durch den Vogt Landenberger10 den letzten Anstoß zum entschiedenen Vorgehen gegeben hat, wurden die drei Urkantone zusammengerufen, um das genaue Vorgehen zu besprechen. In der Exposition der Rütliszene kommen die drei Abordnungen aus den Kantonen Uri, Schwyz und Unterwalden zusammen. Mit den Worten des Pfarrers Rösselmann, die die Versammlung eröffnen, wird die kollektive Macht der Versammlung angezeigt:

„Wir stehen hier statt einer Landsgemeinde. | Und können gelten für ein ganzes Volk. | So lasst uns tagen nach den alten Bräuchen.“11

Die 33 Mitglieder der Verschwörung sehen sich berechtigt, für die gesamte Schweizer Bevölkerung zu sprechen. Es fallen an dieser Stelle Parallelen zur französischen Nationalversammlung in den ersten Wochen der Französischen Revolution auf.12 Die Männer auf dem Rütli erklären sich wie die Revolutionäre in Frankreich stellvertretend zur „Landsgemeinde“, obwohl sie weder gewählt noch entsendet worden sind und verleihen so dem Prinzip der Volkssouveränität Ausdruck. Sie sprechen für ein ganzes Volk und stützen sich auf alte Bräuche und Sitten.13 Auch die Nationalversammlung bezog sich ihrerseits auf das noch in die Feudalzeit zurückreichende Prärogativ.

Die Anwesenden legen die Rechtsform des Bundes fest und wählen auf demokratische Weise den Vorsitzende des Bundes. Da „Schwyz im Rat, Uri im Felde führen“14 soll, findet eine Trennung zwischen exekutiver und judikativer Gewalt statt. Zunächst wird noch eine Differenzierung der Mitglieder nach Ständen vorgenommen. So darf der Älteste in der Runde den Vorsitz nicht führen, da ihm das entscheidende Privileg zur Ausübung eines politischen Amtes fehlt.15 Als Leibeigener ist er nicht des „freien Standes“, verfügt also nicht über das passive Wahlrecht. Auch der Adel ist schon in Szene I, 4 durch Melchtal von der Versammlung ausgeschlossen worden: „Was braucht's| Des Edelmann? Lasst's uns allein vollenden.“16 Aufgrund des Verzichts auf Adel und Unfreien erklärt sich in der Rütliszene analog zur Nationalversammlung während der Französischen Revolution ausschließlich der Dritte Stand zur Gesamtnation. In einer späteren Szene wird der Bund des „Landmanns“ durch den sterbenden Attinghausen anerkannt und somit wird die Legitimation des Bundes durch den Adel erteilt:

„Hat sich der Landmann solcher Tat erwogen, | [...] Ja, dann bedarf es unserer nicht mehr, | Getröstet können wir zu Grabe steigen […].“17

Neben der Berufung auf alte Sitten und Bräuche wird auch die direkte Anbindung des Rütli-Bundes an den Bund der Väter betont:

„Wir stiften keinen neuen Bund, es ist | Ein uralt Bündnis nur von Väter Zeit, | Das wir erneuern!“18

3.2 Der Gründungsmythos

Der Blick in die Vergangenheit bildet für die Eidgenossen oft die Grundlage für ihr Agieren innerhalb des Dramas.19 Zurückliegende Ereignisse werden geschildert, die dann den weiteren Verlauf der Handlung entscheidend beeinflussen. o führt zum Beispiel die Erzählung von der Blendung des alten Melchtal zu dem Entschluss, die drei Urkantone zusammenzuschließen und den alten Bund der Eidgenossen zu reaktivieren, um gemeinsam gegen die Vögte vorzugehen.20 Die Berichtform, in der diese Ereignisse jeweils geschildert werden, dient nicht nur der Information des Zuschauers, sondern kommt der Absicht der Figuren nach, ein gemeinsames Wissen über vergangene Ereignisse herzustellen, an dem das kollektive Bewusstsein Anteil haben kann. Durch den Akt des Berichtens wird die Gemeinschaft der Individuen zusammengeschlossen und mit jenem kollektiven Wissen ausgestattet, das es ihnen ermöglicht, gegen die politischen Ungerechtigkeiten der Vögte vorzugehen.

So steht auch in der nächsten Phase der Rütli-Szene eine Erzählung Stauffachers im Mittelpunkt, die der Erneuerung des historischen Wissens über die eigenen Vorfahren dient. Durch den Gründungsmythos werden die Verhältnisse der Welt der Väter wieder in Erinnerung gerufen und der Zustand unmittelbar vor der Vergesellschaftung vergegenwärtigt. Stauffacher schildert, wie die Vorfahren der Eidgenossen aus ihrer Heimat auswanderten und in einem freiwillig geschlossenen Gesellschafts- und Herrschaftsvertrag ihre Rechte zusammenlegten.21 Dieser Herrschaftsvertrag bedeutete aber nicht entsprechend der Staatslehre von Hobbes den Rechtsverzicht zugunsten des absoluten Souveräns, gegen den es kein Recht auf Widerstand gibt, sondern „Freiwillig wählten [sie] den Schirm des Kaisers.“22 Sie schlossen auf eigenen Wunsch hin mit dem Kaiser einen zweiseitig verpflichtenden Herrschaftsvertrag und gaben an diesen nur einen Teil ihrer Souveränität ab. Das Verhältnis der Schweizer Kantone zum Reich wurde im Sinne des Subsidiarismus geregelt, d.h. ihnen wurde eine gewisse Selbstverwaltung zugestanden: „Daheim regierten sie sich fröhlich selbst | Nach altem Brauch und eigenem Gesetz“.23 Die alten Schweizer waren gegenüber dem Kaiser zinspflichtig und mussten im Kriegsfall des Reiches Soldaten zur Verfügung stellen, in internen Rechtsfragen konnten sie aber vom Kaiser unabhängig entscheiden. In dem Herrschaftsvertrag war konstitutionell ein Widerstandsrecht enthalten, von dem die Schweizer Gebrauch machen konnten, falls der Herrscher seinen Verpflichtungen nicht mehr entsprechend nachkomme. Der Erzählung Stauffachers über die Vorfahren lässt sich entnehmen, dass von diesem Widerstandsrecht bereits Gebrauch gemacht worden ist, um gegen die willkürlichen Forderungen der vom Kaiser eingesetzten Kleriker Einspruch zu erheben: „Dem Kaiser selbst versagten wir Gehorsam, | Da er das Recht zu Gunst der Pfaffen bog.“24 Wenn der Kaiser seiner Schutzpflicht gegenüber den Schweizern nicht mehr nachkomme, sind diese zur Kündigung des freiwillig geschlossenen Herrschaftsvertrages berechtigt. Auch der Widerstand mit Waffengewalt ist durchaus legitim, wenn die ursprünglich angedachte kaiserliche Schutzherrschaft in eine Gewaltherrschaft, die die natürlichen Rechte der Schweizer gefährdet, umschlagen würde. Bei weitergehenden Pflichtverletzungen des Kaisers seien die Schweizer sogar berechtigt, sich endgültig von Österreich loszusagen:

„Und wird uns Recht versagt vom Reich, wir können | In unsern Bergen auch des Reichs entbehren.“25

[...]


1 Vgl. Alt, Peter André: Schiller. Leben, Werk, Zeit. Bd. 2. München 22004, S. 565.

2 Vgl. im Folgenden: FA 5, S. 737 ff.

3 MA 19, S. 194.

4 FA 12, S. 605 f.

5 Vgl. Zymner, Rüdiger: Friedrich Schiller. Dramen. Berlin 2002, S. 143ff.

6 Vgl. Alt, Peter André: Friedrich Schiller. München 22009, S. 111.

7 Vgl. im Folgenden: Alt 2004, S. 568 f.

8 FA 12, S. 680.

9 Vgl. im Folgenden: Alt 2004, S. 570 f.

10 Vgl. FA 5, S. 408, V 565 ff.

11 FA 5, S. 427, V 1109 f.

12 Vgl. im Folgenden: Koschorke, , Albrecht: Brüderbund und Bann. In: Das politische Figurenlehre des sozialen Körpers nach der Romantik. München 2003, S. 9 ff.

13 Vgl. FA 5, S. 427, V 1111: „So lasst uns tagen nach den alten Bräuchen.“

14 FA 5, S. 428, V 1138.

15 Vgl. im Folgenden: Koschorke, S. 11.

16 FA 5, S. 412, V 692 f.

17 FA 5, S. 473, V 2418 f.

18 FA 5, S. 428, V 1155 f.

19 Vgl. im Folgenden: Alt 2004, S. 571 ff.

20 Vgl. FA 5, S. 410, V 641 ff.

21 Vgl. im Folgenden: Borchmeyer, Dieter: Altes Recht und Revolution. In: Friedrich Schiller. Kunst, Humanität und Politik in der späten Aufklärung. Tübingen 1982, S. 89.

22 FA 5, S. 430, V 1213.

23 FA 5, S. 430, V 1232 ff.

24 FA 5, S. 430, V 1244 ff.

25 FA 5, S. 430, V 1254.

Details

Seiten
Jahr
2010
ISBN (eBook)
9783640998142
ISBN (Paperback)
9783640998357
DOI
10.3239/9783640998142
Dateigröße
590 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena – Institut für Germanistische Literaturwissenschaft
Erscheinungsdatum
2011 (September)
Note
1,3
Schlagworte
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