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Der EU-Sondergipfel am 8./9. Mai 2010

©2011 Seminararbeit 30 Seiten

Zusammenfassung

Können Staaten bankrottgehen? Argentinien und Russland sind Beispiele aus jüngerer Vergangenheit, dass nicht nur Privatpersonen und Unternehmen sondern auch Staaten pleitegehen können. Im Fall Griechenland haben Schulden, Korruptionen, ein Leben über die Verhältnisse und insbesondere die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit den Mittelmeerstaat in den Abgrund geführt. Der Unterschied zu den beiden erst genannten Ländern ist, dass die Hellenen, die gerade einmal 2,5% zur Wirtschaftsleistung der Euro-16-Zone beitragen, sich zunehmend zu einem systemrelevanten Risiko entwickelt haben. Die griechische Schuldenkrise beeinflusste folglich nicht nur Griechenland, sondern zeitgleich auch die gesamte Europäische Währungsunion. Im Frühjahr 2010 konnte Griechenland mit finanzieller Unterstützung in dreistelliger Milliardenhöhe vor der Zahlungsunfähigkeit vorerst bewahrt werden. Zur Stabilisierung der Finanzlage in Europa und die Ansteckung auf andere Euroländer zu verhindern wurde am 9. Mai 2010 ein umfassendes Rettungspaket geschnürt.
Die Eurokrise hat die erheblichen Ungleichgewichte in der Währungsunion ans Licht gebracht. Elf Jahre nach der Einführung des Euro als Buchgeld treten die Konstruktionsfehler zutage.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Einführung in die Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

2. Der EU-Sondergipfel
2.1 Gründe für die Einberufung
2.2 Beschlüsse

3. Umfeldanalyse
3.1 Finanzielle Schieflage ausgewählter Länder
3.2 Die weltweite Finanzkrise
3.3 Weitere Rahmenbedingungen

4. Ursachenanalyse
4.1 Innereuropäische Ungleichgewichte
4.2 Einflüsse der weltweiten Finanzkrise
4.3 Defizitäre Staatshaushaltsführung

5. Bewertung der Beschlüsse und alternative Handlungsmöglichkeiten

6. Fazit

Anhang

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Zinssätze für zehnjährige Staatsanleihen 2

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Stabilitätskriterien für GIPS-Länder und Deutschland im Jahr 2009

Tabelle 2: Französische und deutsche Auslandsforderungen im Dezember 2009

Tabelle 3: Haftungssummen der Rettungsmaßnahmen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

1.1 Einführung in die Problemstellung

Können Staaten bankrottgehen?[1] Argentinien und Russland sind Beispiele aus jün­gerer Vergangenheit, dass nicht nur Privatpersonen und Unternehmen sondern auch Staaten pleitegehen können. Im Fall Griechenland haben Schulden, Korruptionen, ein Leben über die Verhältnisse und insbesondere die mangelnde Wettbewerbsfä­higkeit den Mittelmeerstaat in den Abgrund geführt. Der Unterschied zu den beiden erst genannten Ländern ist, dass die Hellenen, die gerade einmal 2,5% zur Wirt­schaftsleistung der Euro-16-Zone[2] beitragen[3], sich zunehmend zu einem systemrele­vanten Risiko entwickelt haben. Die griechische Schuldenkrise beeinflusste folglich nicht nur Griechenland, sondern zeitgleich auch die gesamte Europäische Wäh­rungsunion. Im Frühjahr 2010 konnte Griechenland mit finanzieller Unterstützung in dreistelliger Milliardenhöhe vor der Zahlungsunfähigkeit vorerst bewahrt werden. Zur Stabilisierung der Finanzlage in Europa und die Ansteckung auf andere Euroländer zu verhindern wurde am 9. Mai 2010 ein umfassendes Rettungspaket geschnürt.

Die Eurokrise hat die erheblichen Ungleichgewichte in der Währungsunion ans Licht gebracht. Elf Jahre nach der Einführung des Euro als Buchgeld treten die Konstrukti­onsfehler zutage.

1.2 Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

Das Ziel dieser Seminararbeit ist es eine kompakte Übersicht über den EU- Sondergipfel am 8./9. Mai 2010 zu verschaffen unter Berücksichtigung einer kriti­schen Umfeld- und Ursachenanalyse.

Nach einer kurzen Einführung in das Themenfeld wird der EU-Sondergipfel im Hin­blick auf Auslöser und den beschlossenen Maßnahmen analysiert. Darauf folgt eine kritische Analyse des Umfelds und der Ursachen, wobei aufgrund des Umfangs die­ser Arbeit der Anspruch auf Vollständigkeit entfällt. Danach werden die Beschlüsse unter Einbezug ausgewählter Alternativhandlungsmöglichkeiten bewertet. Das letzte Kapitel schließt mit einem Fazit.

2. Der EU-Sondergipfel

Der Rat und die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben am 9. Mai 2010 - dem Europatag der Europäischen Union - ein umfassendes Paket von Maßnahmen zur Wahrung der Finanzstabilität in Europa beschlossen.[4] In den folgenden beiden Kapiteln wird der Verfasser zunächst die wesentlichen Gründe für die Einberufung der Krisensitzung analysieren und anschließend die Beschlüsse kurz darstellen.

2.1 Gründe für die Einberufung

Der primäre Grund für die Einberufung des EU-Sondergipfels war die Gefährdung der Bonität einzelner europäischer Länder und ihre Fähigkeit sich weiterhin zu nied­rigen Zinsen zu verschulden, wie das bislang unter dem Euro möglich gewesen war.[5] [6]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Zinssätze für zehnjährige Staatsanleihen6

Wie man der Abbildung 1 entnehmen kann, sind die Zinsen für zehnjährige Staatsan­leihen vor der Euro-Einführung stark divergiert. Die Ausspreizung der Zinssätze ist dabei eine gewöhnliche Reaktion der Finanzmärkte, da sie die unterschiedlichen Ri­sikoprofile der einzelnen Länder reflektieren.[7] Wenn ein Land mit geringerer Wahr­scheinlichkeit zurückzahlt oder die Möglichkeit hat die Landeswährung abzuwerten, muss diese auch im Voraus dem Gläubiger ein Zinsaufschlag anbieten, dass das Risiko des Zahlungsausfalles kompensiert.

Mit der Ankündigung zur Einführung des Euro sind die Zinsaufschläge bzw. Spreads kontinuierlich zurückgegangen, bis sie letztendlich mit der unwiderruflichen Festle­gung der Wechselkurse für die Teilnehmerländer konvergierten. Die Märkte haben den Wegfall des Wechselkursrisikos als Wegfall jeglichen Divergenzrisikos interpre­tiert, da die Währungsunion als eine Risikogemeinschaft betrachtet wurde.[8] Die ehemaligen Hochzinsländer kamen in den Genuss niedriger Zinsen und verloren den Zinsnachteil gegenüber Deutschland. Die Zeitspanne der Zinskonvergenz endete gegen Ende des Jahres 2008 mit dem Bankrott der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers. Nun kamen ernste Zweifel an der Bonität und Zahlungsfähigkeit einzelner europäischer Staaten auf. Die Zinsen einiger Euroländer, allen voran Grie­chenland, Irland und Portugal sind bis zum 7. Mai 2010[9] deutlich angestiegen.[10] Plötzlich zeichnete sich ab, dass auch die soeben erst mit immensem Aufwand stabi­lisierten Banken wieder in Bedrängnis geraten könnten - dann nämlich, wenn be­stimmte Länder ihren Rückzahlungspflichten gegenüber den Kreditinstituten nicht mehr nachkommen können. Es hätte wie nach dem Konkurs von Lehman Brothers zu einer um sich greifenden Bankenkrise kommen können.

2.2 Beschlüsse

Als die Zinsen für griechische Staatspapiere am 7. Mai den Peak erreichten und die Gefahr einer erneuten Bankenkrise nicht ausgeschlossen werden konnte fand am selben Wochenende ein EU-Sondergipfel statt in der ein Rettungsschirm von 500 Mrd. € beschlossen wurde. Der EU-Rettungsschirm besteht aus zwei Komponenten:

1. Der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)

Gemäß Artikel 122 Abs. 2 des AEUV kann einem EU-Mitgliedsstaat ein finanzieller Beistand der Union nur dann gewährt werden, wenn dieser aufgrund außergewöhnli­cher Ereignisse, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen ist. Solche außergewöhnlichen Umstände lagen vor der Beschlussfassung vor.[11] EU­Länder, die in finanzielle Schieflage geraten, werden mit Darlehen aus dem EU-Etat bedient. Das Finanzmittelvolumen beträgt hierfür max. 60 Mrd. €.[12] Zur Bereitstellung dieser Gelder, kann die EU-Kommission Anleihen auf den Kapitalmärkten auflegen oder Darlehen bei Kreditinstituten aufnehmen. Die Kreditgewährung setzt ein Sanie rungsprogramm voraus, die in Zusammenarbeit des finanziell angeschlagenen Lan­des sowie der EU-Kommission in Abstimmung mit der EZB ausgearbeitet werden. Das Ziel dabei ist die Stabilisierung der Haushaltslage im betroffenen Mitgliedsland, sodass die selbständige Finanzierungsfähigkeit auf den Finanzmärkten wiederherge­stellt werden kann. Die EU-Kommission indes überprüft in regelmäßigen Abständen die Übereinstimmung der Wirtschaftspolitik des begünstigten Mitgliedsstaats mit dem vereinbarten Sanierungsprogramm. Entsprechend der Ergebnisse der Überprüfung behält sich die Kommission das Recht einer Ablehnung weiterer Raten vor.[13]

2. Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)

Den Löwenanteil des EU-Rettungsschirms bildet die EFSF[14]. Die EFSF wird als eine eigenständige Zweckgesellschaft in Luxemburg organisiert und umfasst ein Gesamt­volumen von 440 Mrd. €. Die Zweckgesellschaft ist befugt im Namen der Mitglieds­länder der Eurozone Geld am Kapitalmarkt zu leihen, in dem sie Anleihen am Kapi­talmarkt begibt. Für das geliehene Geld bürgen die Euroländer gemeinschaftlich. Die Kredite aus dem Rettungsfonds werden nur unter harten Auflagen vergeben. So muss das hilfesuchende Euroland mit dem IWF und der EU-Kommission unter Mit­wirkung der EZB ein wirtschafts- und finanzpolitisches Reformprogramm vereinba­ren. Eine Arbeitsgruppe[15] bestehend aus den Finanzministern der Eurogruppe müs­sen diesen Plan einvernehmlich billigen.[16] Die zinsgünstigen Kredite werden sodann an das finanziell angeschlagene Euroland weitergereicht, die sich am Kapitalmarkt nicht mehr selbst zu bezahlbaren Zinsen finanzieren kann.

Die Zweckgesellschaft ist nur eine Interimslösung und wird über drei Jahre bis zum 30. Juni 2013 aufrechterhalten und danach liquidiert. Nach Fristablauf können keine neuen Kreditanträge mehr gestellt werden.[17] Unter Beibehaltung bereits bestehender Programme wird die EFSF von einer dauerhaften Krisenmechanismus abgelöst.

Zur Sicherstellung die von der EFSF zu begebende Anleihen zu niedrigen Zinsen zu bekommen ist die Bestnote der Ratingagenturen AAA notwendig. Hierzu müssen die Kredite übersichert werden, und zwar zu 120%. Das bedeutet, dass die jeweiligen Garantiegeber bei einzelnen Emissionen 20% mehr als ihrem Kapitalanteil bei der EZB absichern müssen.[18] Wenn bspw. ein Land 100 Mrd. € Hilfe benötigt, müssen die Euro-Mitgliedsstaaten 120 Mrd. € Bürgschaften zur Verfügung stellen. Zum Zeit­punkt der Gründung der EFSF hatten von den insgesamt 16 Euroländern nur sechs Eurostaaten ein AAA-Rating[19].[20] Die Durchschnittsbewertung ohne eine Übersiche­rung hätte daher nicht das Toprating AAA ergeben. In Folge wären die Zinsen höher. Aufgrund der Übersicherung und der Festlegung des gesamten Haftungsvolumens auf 440 Mrd. € kann der Kreditrahmen nicht voll ausgeschöpft werden. Das maximale Kreditvolumen beträgt insofern ca. 366 Mrd. €[21].[22] Hinzu kommt, dass das hilfsbe­dürftige Land höchstwahrscheinlich nicht als Sicherungsgeber fungieren kann und demzufolge würde sich der Kreditbetrag weiter verringern.

Mit dem gigantischen Rettungspaket hat die Eurogruppe den Finanzmärkten ein Sig­nal gegeben unter allen Umständen zusammenzuhalten und keines ihrer Mitglieder untergehen zu lassen. Eine Übersicht über die Haftungssummen mit dem deutschen Anteil als Vergleichsmaßstab ist im Anhang zu finden.

3. Umfeldanalyse

Die Finanzkrise hat zwar alle Mitgliedsländer der Währungsunion in einer Rezession vereint, doch erst hierdurch sind die eklatanten Unterschiede in der Währungsunion zu Tage gekommen. Die GIPS-Länder waren von der Krise in besonderem Maße betroffen und es hat sie alle sehr unterschiedlich erwischt. In diesem Kapitel wird der Verfasser die unterschiedlichen Probleme ausgewählter GIPS-Länder ohne An­spruch auf Vollständigkeit kurz anschneiden. Darüber hinaus wird die weltweite Fi­nanzkrise in ihren Grundzügen dargestellt. Dieses Kapitel schließt mit weiterführen­den Rahmenbedingungen, die die Eurokrise angeheizt und zugespitzt haben.

3.1 Finanzielle Schieflage ausgewählter Länder

Griechenland

Griechenlands Probleme sind vielschichtig. Schon vor seinem Beitritt zur Währungs­union hatte Griechenland überhöhte Staatsausgaben. Den Beitritt hat sich Griechen­land auf Basis vorsätzlich gefälschter Daten gesichert, wie sich erst später heraus stellte.[23] Der Begriff „Greek statistics“ wird mittlerweile in Brüssel als Synonym für manipulierte Zahlen verwendet.[24] Auch mit dem Euro kehrte keine Haushaltsdisziplin ein. Auf dem Weltwirtschaftsgipfel in Davos im Januar 2010 hat der griechische Mi­nisterpräsident Giorgos A. Papandreou die Probleme seines Landes auf den Punkt gebracht. Demnach sei die griechische Politik ineffizient, die Korruption weit verbrei­tet, die Bürokratie aufgebläht, die Klientelwirtschaft epidemisch.[25]

Laut einer Studie der Antikorruptionsorganisation Transparency International bezahl­te jeder griechische Bürger im Jahr 2009 durchschnittlich 1355 € Bestechungsgeld bzw. Fakelaki.[26] Zudem läuft ca. ein Viertel der wirtschaftlichen Leistung in Griechen­land am Finanzamt vorbei.[27] Auch ist es kein Geheimnis, dass die Besserverdienen­den ihr tatsächliches Einkommen verschleiern und ein Bruchteil hiervon angeben.[28] Das Steueraufkommen Griechenlands ist sehr gering, auch insbesondere deswegen weil Steuerhinterziehung als eine Art Volkssport gilt.[29] Die schlechte Steuermoral in Griechenland ist zum größten Teil auf das fehlende Vertrauen der Bürger zum Staat zurückzuführen.[30]

Die desolate wirtschaftliche Lage wurde durch die Finanzkrise zugespitzt. Nachdem die Zinsen, die Griechenland für seine Staatsanleihen am Kapitalmarkt hätte zahlen müssen, in kaum mehr zu finanzierende Höhen gestiegen waren, bat Ministerpräsi­dent Giorgos A. Papandreou die EU-Kommission Ende April 2010 in einem Schrei­ben um finanzielle Hilfe.[31]

Irland

Das BIP pro Kopf ist in Irland schon seit 1999 höher als in Deutschland.[32] Das irische Problem liegt darin, dass die heimischen Banken im Zuge des Platzens der Immobi­lienblase in Schwierigkeiten gekommen sind. Als sich der Zusammenbruch des iri­schen Finanzsektors abzeichnete, spannte die irische Regierung einen 400 Mrd. € schweren Rettungsschirm; Dies entspricht etwa das 2,5-fache des irischen BIP[33].

Alle Spareinlagen und Guthaben bei irischen Banken bekamen Staatsgarantie. So konnte eine Bank Run abgewendet werden.[34]

Spanien

Die Wohneigentumsquote liegt in Spanien über 80%.[35] [36] Doch Spaniens Bauboom liegt bereits in der Vergangenheit.[37] Mit dem Platzen der Immobilienblase ist die Ar­beitslosenquote drastisch gestiegen. Gegenwärtig liegt sie bei 20%[38], bei Jugendli­chen sogar über 40%[39]. Angesichts der hohen Arbeitslosenquote gekoppelt mit dem kreditfinanzierten Wohnbesitz könnten die Banken bei eventuellen Kreditausfällen in Schwierigkeiten geraten. Im Gegensatz zu den Griechen sind die Spanier sehr hoch privat verschuldet. Nach Schätzung von Standard & Poor's beträgt die private Ver­schuldung 178% gemessen am BIP.[40]

3.2 Die weltweite Finanzkrise

Jahrelang haben amerikanische Banken günstige Immobilienkredite an Schuldner zweifelhafter Bonität und ohne Eigenkapital vergeben. Dadurch erhöhte sich die Nachfrage nach Immobilien und zugleich kletterten deren Preise - es bildete sich eine Immobilienblase.[41] Um eine Inflationsgefahr entgegenzuwirken erhöhte die Fe­deral Reserve die Leitzinsen. Aufgrund der variablen Verzinsung der Kredite stiegen die Kreditzinsen, wodurch die Zahl der Hauskäufer schrumpfte. Durch die rege Bau­tätigkeit gab es nun mehr Häuser als Kaufinteressenten. Folglich häuften sich die Leerstände und die Preise begannen zu fallen. Die als Sicherheiten der Banken hin­terlegten Immobilien waren weniger wert. Um nicht auf den Risiken sitzen zu bleiben erhöhten die Banken die Kreditraten und lösten eine Kettenreaktion aus. Es zeichne­te sich ab, dass viele Kreditnehmer ihre Schulden nicht mehr bezahlen können; Die Zwangsvollstreckungen mehrten sich und die Immobilienpreise sanken viel stärker.[42]

Durch das Finanzinstrument ABS wurden faule und gute Kredite verpackt und in ver­briefter Form als Wertpapiere weltweit verstreut.[43]

[...]


[1] Von einem Staatsbankrott spricht man, wenn ein Land seiner Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

[2] Ohne Estland; Estland ist am 1. Januar 2011 der Eurozone beigetreten.

[3] Vgl. o.V. (Bruttoinlandsprodukt 2011).

[4] Vgl. o.V. (Press 2010).

[5] Vgl. Sinn, H. (Euro-Krise 2010), S. 4-6.

[6] Sinn, H., Carstensen, K. (Krisenmechanismus 2010) S. 2, Datenquelle: Reuters Ecowin.

[7] Vgl. Hirschmann, S. (Eurokrise 2011).

[8] Vgl. Hirschmann, S. (Eurokrise 2011).

[9] Letzter Börsentag vor der Vereinbarung des Rettungspaketes.

[10] Vgl. Sinn, H., Carstensen, K. (Krisenmechanismus 2010), S. 2.

[11] Siehe vorheriges Kapitel 2.1 Gründe für die Einberufung.

[12] Vgl. o.V. (Press 2010).

[13] Vgl. o.V. (Verordnung 2010), Art. 3-6.

[14] Gründung am 7. Juni 2010 - vier Wochen nach der politischen Einigung.

[15] Eurogroup Working Group.

[16] Vgl. o.V. (EFSF 2010), S. 1f., S. 5.

[17] Ebd., S. 26f.

[18] Vgl. o.V. (Eurogruppe 2010).

[19] Deutschland, Finnland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande und Österreich.

[20] Vgl. o.V. (Euro-Länder 2011).

[21] 120% = 440 Mrd. €; 100% = ca. 366 Mrd. €.

[22] Vgl. Hulverscheidt, C. (Missverständnis 2010).

[23] Vgl. Friedrichs, H. (Athen 2004).

[24] Vgl. Höhler, G. (Volk 2009).

[25] Vgl. Müller, F. (Drama 2010).

[26] Vgl. Hassel, F. (Griechenland 2010).

[27] Vgl. Breitinger, M. (Abkehr 2010).

[28] Vgl. Zapf, M. (Griechen 2010).

[29] Vgl. Jessen, C. (Griechen 2010).

[30] Vgl. Konrad, K., Zschäpitz, H. (Schulden 2010), S. 50.

[31] Vgl. o.V. (Griechenland 2010).

[32] Vgl. o.V. (BIP 2011).

[33] Vgl. o.V. (Bruttoinlandsprodukt 2011).

[34] Vgl. Fink, P. (Euroland 2009), S. 7-10.

[35] Vgl. o.V. (Wohneigentumsquoten o.J.).

[36] Vgl. o.V. (Lebensbedingungen 2009), S. 253.

[37] Vgl. Petersdorff, W. (Spanien 2010).

[38] Vgl. o.V. (Arbeitslosenquote 2011).

[39] Vgl. o.V. (Arbeitslosenquote (15-24) 2011).

[40] Vgl. Meier, D. (Spanien 2010).

[41] Vgl. Hannich, G. (Euro-Katastrophe 2009), S. 153f.

[42] Vgl. Bloss, M., et. al. (Subprime-Krise 2008), S. 27-29.

[43] Vgl. o.V. (Häuslebauer 2009).

Details

Seiten
30
Jahr
2011
ISBN (eBook)
9783656001492
ISBN (Paperback)
9783656001256
DOI
10.3239/9783656001492
Dateigröße
534 KB
Sprache
Deutsch
Institution / Hochschule
Hochschule für Angewandte Wissenschaften Neu-Ulm; früher Fachhochschule Neu-Ulm
Erscheinungsdatum
2011 (September)
Note
1,7
Schlagworte
EU-Sondergipfel Griechenland Euro-Krise Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus EFSM Europäische Finanzstabilisierungsfazilität EFSF
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Titel: Der EU-Sondergipfel am 8./9. Mai 2010