Die Entscheidung zur Organspende: Moralische Verpflichtung oder unzumutbare Aufgabe?
Inwieweit dürfen die Toten für die Lebenden in Anspruch oder sogar in die Pflicht genommen werden?
Zusammenfassung
Dieses Zitat zeigt die essentielle Bedeutung der Transplantationsmedizin für die heutigen modernen Gesellschaften. Die tatsächliche Anzahl von Organspenden kann den stetig wachsenden Bedarf an Organen allerdings nur unzureichend erfüllen. Insbesondere die demografischen Entwicklungen in Deutschland offenbaren die Notwendigkeit eines konkreten politischen Handelns sowie einer offenen Diskussion innerhalb der breiten Bevölkerungsschichten bezüglich einer Erhöhung der Bereitschaft, Organe nach seinem Tod der Transplantationsmedizin zur Verfügung zu stellen.
Die Frage, inwiefern die Organspende einen Akt der christlichen Nächstenliebe darstellt und sich daraus eine moralische Verpflichtung zur Organspende ergibt oder ob wir nicht das Recht haben, eine Entscheidung derartigen Ausmaßes zu treffen, steht im Mittelpunkt dieser Arbeit.
In den Industrienationen steigt durch eine verbesserte medizinische Grundversorgung nicht nur die Lebensdauer der Menschen stetig an, sondern auch die Zahl derjenigen, die durch diese Entwicklung auf ein fremdes Organ angewiesen sind. Parallel sinkt jedoch durch die abfallende Geburtenrate die Zahl derjenigen, die als mögliche Organspender in Frage kommen würden. Die Debatte, wie sich die Organspenderanzahl erhöhen lässt, wird gerade in den gegenwärtigen Politikdiskussionen in Deutschland kontrovers geführt. Diese unvergängliche Relevanz begründet die aufgezeigte Fragestellung und rechtfertigt die ausführliche Beschäftigung mit diesem Themenbereich.
Der Hauptteil dieser Arbeit fokussiert sich auf die Erörterung der Fragestellung, inwieweit die Toten für die Lebenden im Hinblick auf die Organspende in Anspruch oder sogar in die Pflicht genommen werden dürfen. Um eine zufriedenstellende Antwort auf die dargestellte Problematik zu erhalten, wird zunächst das Verhältnis von Ethik und Recht in der Bundesrepublik Deutschland und die daraus resultierende Notwendigkeit der Verabschiedung eines Transplantationsgesetzes detailiert herausgearbeitet. Im Folgenden werden die unterschiedlichen Lösungsansätze für die rechtliche und ethische Legitimierung der Organspende hinterfragt, um anschließend mögliche Maßnahmen im Hinblick auf eine Erhöhung der Spendenbereitschaft differenziert bewerten zu können. [...]
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Ethik und das deutsche Recht – Die Notwendigkeit eines Transplantationsgesetzes
3. Die Entscheidung zur Organspende – Moralische Verpflichtung oder unzumutbare Aufgabe?
3.1. Lösungsansätze für eine Legitimierung der Organentnahme bei Verstorbenen
3.1.1. Die Widerspruchslösung
3.1.2. Die Zustimmungslösung
3.1.3. Passive Zustimmung nach Information – Die Informationslösung
3.1.4. Die Erklärungslösung
3.1.5. Ergebnis
3.2. Lösungsansätze für eine Erhöhung der Organspenderzahl
3.3. Der Standpunkt der Katholischen- und der Evangelischen Kirche zur Organspende
3.4. Problem- und Diskussionspunkte innerhalb des deutschen Transplantationsgesetzes
3.4.1. Der Ablauf einer Organentnahme
3.4.2. Diskussionspunkt: Hirntodkonzept
4. Ergebnis und Ausblick
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
„Weltweit triumphiert die Transplantationsmedizin über immer größere, immer unfaßbar anmutende Erfolge. Der Mensch ist zum Recyclingobjekt geworden. Das menschliche Organ zur Mangelware.[1]
Dieses Zitat zeigt die essentielle Bedeutung der Transplantationsmedizin für die heutigen modernen Gesellschaften. Die tatsächliche Anzahl von Organspenden kann den stetig wachsenden Bedarf an Organen allerdings nur unzureichend erfüllen. Insbesondere die demografischen Entwicklungen in Deutschland offenbaren die Notwendigkeit eines konkreten politischen Handelns sowie einer offenen Diskussion innerhalb der breiten Bevölkerungsschichten bezüglich einer Erhöhung der Bereitschaft, Organe nach seinem Tod der Transplantationsmedizin zur Verfügung zu stellen.[2]
Die Frage, inwiefern die Organspende einen Akt der christlichen Nächstenliebe darstellt und sich daraus eine moralische Verpflichtung zur Organspende ergibt oder ob wir nicht das Recht haben, eine Entscheidung derartigen Ausmaßes zu treffen, steht im Mittelpunkt dieser Arbeit.
In den Industrienationen steigt durch eine verbesserte medizinische Grundversorgung nicht nur die Lebensdauer der Menschen stetig an, sondern auch die Zahl derjenigen, die durch diese Entwicklung auf ein fremdes Organ angewiesen sind. Parallel sinkt jedoch durch die abfallende Geburtenrate die Zahl derjenigen, die als mögliche Organspender in Frage kommen würden. Die Debatte, wie sich die Organspenderanzahl erhöhen lässt, wird gerade in den gegenwärtigen Politikdiskussionen in Deutschland kontrovers geführt. Diese unvergängliche Relevanz begründet die aufgezeigte Fragestellung und rechtfertigt die ausführliche Beschäftigung mit diesem Themenbereich.[3]
Der Hauptteil dieser Arbeit fokussiert sich auf die Erörterung der Fragestellung, inwieweit die Toten für die Lebenden im Hinblick auf die Organspende in Anspruch oder sogar in die Pflicht genommen werden dürfen. Um eine zufriedenstellende Antwort auf die dargestellte Problematik zu erhalten, wird zunächst das Verhältnis von Ethik und Recht in der Bundesrepublik Deutschland und die daraus resultierende Notwendigkeit der Verabschiedung eines Transplantationsgesetzes detailiert herausgearbeitet. Im Folgenden werden die unterschiedlichen Lösungsansätze für die rechtliche und ethische Legitimierung der Organspende hinterfragt, um anschließend mögliche Maßnahmen im Hinblick auf eine Erhöhung der Spendenbereitschaft differenziert bewerten zu können. Nachfolgend liegt die schwerpunktmäßige Untersuchung auf der Position der Katholischen- und der Evangelischen Kirche hinsichtlich der Organspende. Abschließend werden nicht nur kritische Stimmen, sondern ebenso auch Problem- und Diskussionspunkte, welche innerhalb des deutschen Transplantationsgesetzes existent sind, dargelegt. Mit dieser Erörterung ist der Ausgangspunkt für eine umfassende Beantwortung der Fragestellung nach den ethischen und rechtlichen Grundsätzen der Organentnahme bei Verstorbenen in Deutschland geschaffen.
Da die abendländische Ethik eindeutig und nachhaltig von christlichem Gedankengut bestimmt wurde, konzentriert sich ein Hauptpunkt dieser Arbeit auf die theologisch-ethische Beurteilung der Organtransplantation sowie dessen Folgewirkungen in der Bundesrepublik Deutschland. Auf Grund der Komplexität der aufgeführten Thematik beschränkt sich die theologische Sichtweise auf den Katholizismus und den Protestantismus. Es wird folglich ein eher humanistisch-christlich geprägter Standpunkt in den Ausführungen eingenommen. Die Problematik, inwieweit die Toten für die Lebenden bezüglich der Spende von Organen in Anspruch oder sogar in die Pflicht genommen werden dürfen, kann angesichts des begrenzten Rahmens dieser Abhandlung jedoch kaum mehr als ein Problemaufriss darstellen.
Um der aufgezeigten Fragestellung gerecht zu werden, ist sowohl eine vielschichtige als auch breit gefächerte Primär- und Sekundärliteratur erforderlich. Im Besonderen findet hier das Werk von Jochen Taupitz: „Das Recht im Tod: Freie Verfügbarkeit der Leiche“[4], in welchem sich der Autor mit den rechtlichen und ethischen Problemen der Nutzung des Körpers Verstorbener auseinandersetzt, Beachtung. Die Primärliteraturangabe wird nicht nur durch die Schriftenreihe der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: „Der Organspendeprozess: Ursachen des Organmangels und mögliche Lösungsansätze“[5], sondern ebenso durch die Dissertation von Thomas Holznienkemper: „Organspende und Transplantation und ihre Rezension in der Ethik der abrahamitischen Religionen“[6] vervollkommnet. Diese Literatur wurde nicht nur wegen ihrer unterschiedlich ausgerichteten Sichtweisen auf die thematisierte Fragestellung gewählt, sondern sie bietet ebenfalls auf Grund ihrer umfangreichen theologischen, medizinischen und rechtswissenschaftlichen Erklärungen ein ausführliches Bild der gegenwärtigen Diskussionen um die Organspende bzw. -transplantation in der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Zusammenhang soll ein Spannungsbogen von den vergangenen und gegenwärtigen Entwicklungen, hin zu zukünftig notwendigen Prozessen gezogen werden. Auf dieser Basis ist es möglich, eine interdisziplinäre Erörterung der Fragestellung vorzunehmen.
Die methodische Grundlage für die Anfertigung dieser Arbeit ist die Textanalyse der oben aufgeführten Schriften. Desweiteren wird eine Vielzahl von Statistiken und Umfragen, welche vorrangig innerhalb des medizinischen Personals, aber auch in der breiten Bevölkerung hinsichtlich ihrer Einstellung zum Organspendeprozess gesammelt worden sind, in die Überlegungen eingearbeitet. Ebenso wird auf Berichte von Angehörigen, welche ihre Erlebnisse und Gefühle bezüglich des Organspendenprozesses schildern, verwiesen. Außerdem wird eine Fülle von kirchlichen Dokumenten aufgegriffen, welche eine kontroverse und vielschichtige Sichtweise auf die aufgeworfene Fragestellung ermöglichen. Die aufgeführte Sekundärliteratur dient dem Quellennachweis und stellt eine fächerübergreifende Ergänzung im Hinblick auf die Bearbeitung der aufgeführten Thematik dar.
2. Ethik und das deutsche Recht – Die Notwendigkeit eines Transplantationsgesetzes
Auf dem ersten Blick fordern Ethik und Recht zumeist gegensätzliche Verhaltensregeln von den Menschen ein. Bei einer genaueren Betrachtung sind beide allerdings sehr eng miteinander verbunden, durchdringen und bedingen sich gegenseitig. Recht fordert in vielfältiger Art und Weise die Konkretisierung durch die Ethik. Zugleich ist eine Ethik, welche losgelöst von jeglichen rechtlichen Grundlagen agiert, unvorstellbar. Das deutsche Recht benutzt in diesem Bereich unbestimmte Rechtsbegriffe, wie beispielsweise „Gute Sitten“ oder „Treu und Glauben“ und vertraut auf die Ethik, welche diese legitimieren und definieren soll.[7]
„Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.“[8]
Diese Wechselwirkung beruht jedoch nicht auf ein blindes Vertrauen auf die ethischen Richtlinien, sondern die ethisch-moralischen Vorstellungen müssen sich stets an den Maßstäben der Verfassung messen lassen und mit dieser inhaltlich korrespondieren. Aus diesen Überlegungen stellt sich die Frage nach den rechtlichen und ethischen Richtlinien bei der Nutzung des menschlichen Leichnams. Das Prinzip der „Nicht-Schädigung“ untersagt es einer Person, jemand anderen Schäden in jeglicher Form zuzufügen. Dieser Grundsatz stellt das zentrale Motiv jeglichen ethischen Denkens dar. Diese Gedanken werden von dem Begriff des „Wohltuns“ vervollkommnet. Daneben stehen die Schlagwörter der „Autonomie“ und der „Gleichheit“. Darunter versteht man die Achtung und die Toleranz gegenüber der Lebensweise anderer Menschen. Schließlich muss Gleiches gleich und Ungleiches muss ungleich behandelt werden. Auf diese Weise wird einer willkürlichen Differenzierung oder gar Diffamierung vorgebeugt.[9]
Bei der medizinischen Nutzung des menschlichen Leichnams sind desweiteren die ärztliche Schweigepflicht sowie der Datenschutz, welche einen Rückschluss der Körpersubstanz auf den eigentlichen Spender unmöglich machen, von herausgehobener Bedeutung. Die Entnahme von Körpersubstanzen muss ebenfalls immer mit der Zustimmung des Verstorbenen bzw. der nahen Angehörigen einhergehen. Eine Nutzung des Körpers von Verstorbenen ist ohne diese Einwilligung nach dem deutschen Recht rechtswidrig.[10]
In der Bundesrepublik Deutschland ist sowohl der zivilrechtliche- als auch der strafrechtliche Schutz des Leichnams allerdings nur unzureichend ausgeprägt. Das Zivilrecht bietet mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eine mögliche Grundlage für Strafen, stellt aber keine ausdrücklichen Sanktionen zur Verfügung. Dem gegenüber enthält das Strafrecht zwar scharfe Maßnahmen, welche aber den Schutz des Leichnams nicht einschließen. Alles in allem bleibt somit festzuhalten, dass die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland nur einen unvollkommenen Schutz des Verstorbenen aufweisen kann.[11]
Die Notwendigkeit eines Transplantationsgesetzes wird angesichts dieser Defizite bei der Rechtssicherheit und der Rechtsdurchsetzung besonders deutlich. Vor allem die Bedeutung des Hirntodes für die Zulässigkeit einer Organspende, die Problematik, in welcher Form die Zustimmung bzw. Ablehnung zur Organspende durch den Betroffenen oder durch seine Angehörigen stattzufinden hat, sowie Fragen bezüglich der Aufklärung und Beratung stehen im Mittelpunkt der gesellschaftspolitischen Diskussion.[12]
Die Spende von Organen, die Voraussetzungen für deren Zulässigkeit und der Ablauf einer Organtransplantation sind in der Bundesrepublik Deutschland im „Gesetz über Spende, Entnahme und Übertragung von Organen“ vom 5. November 1997 festgehalten.[13] Vor In- Kraft- Treten dieses Gesetzes wurden Organtransplantationen in Deutschland nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen organisiert. Sowohl die Entnahme von Organen bei lebenden Personen, die so genannte „Lebendspende“, als auch die Transplantation von Organen von Verstorbenen, die so genannte „Leichenspende“, werden durch dieses Gesetz rechtlich legitimiert.[14] Die eigentliche Transplantation muss in eigens dafür errichteten Transplantationszentren durchgeführt werden. Organhandel, also die Bezahlung für Organe, ist hingegen ausdrücklich verboten.[15]
3. Die Entscheidung zur Organspende – Moralische Verpflichtung oder unzumutbare Aufgabe?
Die Medizinische Ethik spielt innerhalb der Diskussionen um die Organspende eine zunehmend wichtiger werdende Rolle. Die Bioethik thematisiert diese Wechselwirkung von medizinischer Wissenschaft und philosophischer Ethik, in welcher die Menschenwürde eine herausragende Position einnimmt. Auch das heute höchst umstrittene Themenfeld der Organtransplantation lässt sich in diesen Kontext einordnen.[16]
Die Geschichte der modernen Transplantation begann in den späten vierziger Jahren mit der Verpflanzung von Augenhornhaut von Verstorbenen. Im Jahr 1954 wurde in Boston (USA) die erste erfolgreiche Nierentransplantation durchgeführt. Bis zur heutigen Zeit hat sich die Transplantationsmedizin stetig weiterentwickelt und vervollkommnet. Die Verringerung der Kluft zwischen den benötigten Organen und der tatsächlich durchgeführten Transplantationen kann allerdings nicht durch die Medizin gelöst, sondern muss durch ein gesellschaftliches Umdenken in den Köpfen der Bürger genährt werden.[17]
[...]
[1] Greinert, Renate/ Wuttke, Gisela, Vorwort; In: Renate Greinert/ Gisela Wuttke (Hrsg.), Organspende. Kritische Ansichten zur Transplantationsmedizin, Göttingen 1993, 7.
[2] Vgl. Holznienkemper, Thomas, Organspende und Transplantation und ihre Rezension in der Ethik der abrahamitischen Religionen, Münster 2005, 155-164.
[3] Vgl. Rehder, Stefan, Grauzone Hirntod. Organspende verantworten, Augsburg 2010, 7-10.
[4] Vgl. Taupitz, Jochen, Das Recht im Tod: Freie Verfügbarkeit der Leiche? Rechtliche und ethische Probleme bei der Nutzung des Körpers Verstorbener; In: Uwe Körner (Hrsg.), Berliner Medizinethische Schriften. Beiträge zu ethischen und rechtlichen Fragen der Medizin, Heft 10, Dortmund 1996.
[5] Vgl. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Der Organspendeprozess: Ursachen des Organmangels und mögliche Lösungsansätze. Inhaltliche und methodenkritische Analyse vorliegender Studien, Bd. 13, Köln 2001.
[6] Vgl. Holznienkemper, Thomas, Organspende und Transplantation und ihre Rezension in der Ethik der abrahamitischen Religionen, Münster 2005.
[7] Vgl. Taupitz, Jochen, Das Recht im Tod: Freie Verfügbarkeit der Leiche? Rechtliche und ethische Probleme bei der Nutzung des Körpers Verstorbener; In: Uwe Körner (Hrsg.), Berliner Medizinethische Schriften. Beiträge zu ethischen und rechtlichen Fragen der Medizin, Heft 10, Dortmund 1996, 4-7.
[8] §138 Abs. 1 BGB.
[9] Vgl. Birnbacher, Dieter, Suizid und Suizidverhütung – die Sicht eines Ethikers, Zentrum für ärztliche Fortbildung 1994, 187-189.
[10] Vgl. Schröder, Michael/ Taupitz, Jochen, Menschliches Blut; verwendbar nach Belieben des Arztes? Stuttgart 1991, 16.
[11] Vgl. Taupitz, Jochen, Das Recht im Tod: Freie Verfügbarkeit der Leiche? Rechtliche und ethische Probleme bei der Nutzung des Körpers Verstorbener; In: Uwe Körner (Hrsg.), Berliner Medizinethische Schriften. Beiträge zu ethischen und rechtlichen Fragen der Medizin, Heft 10, Dortmund 1996, 7-25.
[12] Vgl. Rosenberg, Sebastian, Die postmortale Organtransplantation. Eine „gemeinschaftliche Aufgabe“ nach §11 Abs. 1 S. 1 Transplantationsgesetz, Kompetenzen und Haftungsrisiken im Rahmen der Organspende, Frankfurt am Main 2008, 27-59.
[13] Vgl. Bundesministerium der Justiz, Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben vom 05.11.1997 in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. September 2007, BGBl. I S. 2206, Berlin 2007.
[14] Vgl. Beck, Lutwin/ Mikat, Paul/ Korff, Wilhelm (Hrsg.), Lexikon der Bioethik, Bd. 2, Gütersloh 1998, 808-815.
[15] Vgl. Höfling, Wolfram/ Rixen, Stephan, Verfassungsfragen der Transplantationsmedizin, Hirntodkriterium und Transplantationsgesetz in der Diskussion, Tübingen 1996, 14/15.
[16] Vgl. Holznienkemper, Thomas, Organspende und Transplantation und ihre Rezension in der Ethik der abrahamitischen Religionen, Münster 2005, 155-164.
[17] Vgl. Pater, Siegfried/ Raman, Ashwin, Organhandel. Ersatzteile aus der Dritten Welt, Göttingen 1991, 13-18.